2012/05/10

Kremmen - Landkreis Oberhavel / Jugendamt in der Kritik - Mitschuld an Persönlichkeitsstörung eines Kindes?




Kremmen – Massive Kritik an der Praxis der Jugendämter, was Missbrauchs-Verdachtsfälle angeht, wurde gestern am letzten Verhandlungstag gegen einen 46-jährigen Kremmener vor dem Landgericht Neuruppin geäußert. Von Mona Schröder

Sowohl dessen Rechtsanwalt als auch der Vorsitzende Richter Ulrich Zwick gaben der zuständigen Behörde eine Mitschuld daran, dass nach vier Verhandlungstagen keine Klarheit über die Taten gewonnen werden konnte, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden.

Seine inzwischen 23-jährige Stieftochter hatte den Mann beschuldigt, sie im Alter von sechs bis zehn Jahren mehrfach missbraucht zu haben.Mit zehn Jahren kam sie in ein Heim, wo sie bis zu ihrem 18. Lebensjahr therapeutisch behandelt wurde. Dabei sei lediglich die Trauer des Mädchens über die Trennung von der Mutter thematisiert worden. Der vermeintliche sexuelle Missbrauch durch den Stiefvater habe dagegen keine Rolle gespielt. „Der Kammer hat sich nicht erschlossen, dass diesen Vorwürfen der Stieftochter über die Jahre nicht nachgegangen wurde“, sagte Zwick gestern.
Laut Aussage der Psychologin, die das Kind im Heim betreut hatte, habe man das Mädchen durch dieses Vorgehen schützen wollen – etwa vor einem kompletten Bruch mit ihrer Familie. Das Verhältnis zur Mutter, die ihrem Kind die Vorwürfe an den Stiefvater nicht glaubte, war zu diesem Zeitpunkt bereits gestört. Heute leidet die 23-Jährige an mehreren Persönlichkeitsstörungen – die letztlich dazu führten, dass die Kammer ihre Aussage als nicht ausreichend für eine Verurteilung bewertete und den Angeklagten freisprach.

„Wäre es überhaupt zu einem solchen Krankheitsbild gekommen, wenn das Jugendamt damals schon Ermittlungen veranlasst hätte?“ Diese Frage hatte der Anwalt des Angeklagten in den Raum gestellt. „Es ist ein Dilemma, dass wir das nicht mehr aufklären können“, griff der Vorsitzende Richter die Fragestellung auf. Fest stehe, dass „man in den Jahren auch psychotherapeutisch ganz anders hätte arbeiten können“, wenn bereits 1998 die Aussage der damals Zehnjährigen eine Anzeige gegen den Stiefvater nach sich gezogen hätte – unabhängig davon, ob diese seinerzeit zu einer Verurteilung geführt hätte oder nicht.

„Die Jugendämter müssen ihre Praxis in solchen Fällen überdenken“, sagte Zwick gestern zum Abschluss. Der verhandelte Fall zeige einmal mehr, dass mit dem vermeintlichen Schutz des Kindes vor der Belastung durch Ermittlungen gegen Familienangehörige am Ende keinem geholfen sei.

http://www.die-mark-online.de/nachrichten/landkreis-oberhavel/kremmen/jugendamt-kritik-1303588.html

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