2012/05/10

Warum also müssen Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?










Offener Brief – Verteiler Listen – Presse

Bundeskanzlerin Deutschland -          Dr. Angela Merkel
Kopie an                                           
Bundespräsident Horst Köhler
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer MdL Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Dr. Jürgen Rüttgers, MdL Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen 


Warum also müssen Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Ich habe Ihnen vor etwa einem Jahr unter dem Titel geschrieben am 22.11.2006
„alles was nicht auf der Agenda steht“ – das Jugendamt
Mich hat es nicht verwundert, dass Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, darauf nicht geantwortet haben. Immerhin handelte es sich dabei um eine beachtliche, 20 seitige, schonungslose Analyse zur Institution Jugendamt. Ich bin enttäuscht, dass Sie den Art. 17 GG nicht beachten und nicht antworteten. So dokumentiere ich weiter.

Sehr geehrter Herrn Steinmeier, Sie habe ich einkopiert, weil Ihr Ministerium für die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im Zusammenhang mit Art. 25 des Grundgesetzes (GG) zuständig ist und ich appelliere dringend an die Bundeskanzlerin und den Bundesaußenminister, Bundeszwangs gem. Art. 37 GG in den schlimmsten Menschenrechtsverletzungsfällen Haase, Münster und Görgülü auszuüben. Die Länder Nordrhein-Westfahlen und Sachsen-Anhalt sind mit verantwortlich für die Verletzungen von Kindern und Eltern. Stoppen Sie das bitte!

Sehr geehrter Herrn Köhler, Sie habe ich einkopiert in der Hoffnung, dass Sie mithelfen, diese Dinge zu stoppen, die so zunehmend aus dem Gleis geraten sind.

Die beiden Ministerpräsidenten habe ich einkopiert, wegen ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit den Menschenrechtsverletzungsfällen Haase, Münster und Görgülü, die schon seit Jahren andauern.

Fall Lea-Sophie in Schwerin
Aktuelle Entwicklungen im Fall Lea-Sophie in Schwerin zwingen zu einer Änderungen des ursprünglichen Textes, der auch von Dr. Karin Jäckel teilweise mitgedacht wurde:

Jetzt wird bekannt, dass der Großvater der kleinen Lea-Sophie in Schwerin schon seit einem Jahr dem Jugendamt in Schwerin die „Bude einrannte“ und dort reklamiert, dass dort etwas nicht in Ordnung sei. Anhand des neuesten Statistik Materials sehen wir ohnehin, dass Grosseltern im Promillebereich verwandte Kinder pflegen dürfen. So schafft die Institution Jugendamt die Familienbande ab, die nun landauf, landab beklagt wird. Die Ministeriellen und regierungsamtlichen Pläne nach Zwangsuntersuchungen und Elterführerscheine greifen nicht, wie ich zusammen mit dem gemeinnützigen Menschenrechtsverein Curare e.V., Köln erleben durfte. Doch davon in einer späteren Reportage mehr.

Die Antwort zur Frage im Detail: Warum also müssen jährlich etwa 150 Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?
Vielleicht deshalb, weil nicht nur der Bürger, sondern auch die Regierung und ihre Behörden-Mitarbeiter so vieles, was mit Familie zu tun hat, ganz bewusst unter Ausschluss der Öffentlichkeit und im Geheimen abwickelt.

Denken wir zum Beispiel an die umfangreichen Gesetzesänderungen, auch des Grundgesetzes, die ohne Diskussion in der Öffentlichkeit derzeit in Bearbeitung sind.
Im Grundgesetz etwa soll in Art. 6 der Schutz für die Eltern gegenüber den Staatsorganen abgeschafft werden. Dem Anschein nach zu Gunsten von eigenen Kinderrechten, die bisher im Elternrecht integriert waren.

Tatsächlich wird der neue Art. 6 und die weiter geplanten Änderungen des BGB, etc., es den staatlichen Organen erleichtern, Eltern ihrer Elternrechte und damit auch ihrer Kinder zu berauben und diese Kinder in einer dem Staat genehmen Art und Ordnung von staatlichen Behördenmitarbeitern nach deren eigenem „besten Wissen und Gewissen“ ausgewählten Ersatz-Eltern und professionellen Erziehern zu „Staatsbürgern“ groß ziehen zu lassen.

Derartige Maßnahmen der staatlichen Behörden waren im 3. Reich ebenso an der Tagesordnung wie in der ehemaligen DDR und gehörten unter dem Aspekt der „industriellen Familie“ zu den Wohltaten, die Friedrich Engels &Co ihren Genossen angedeihen lassen wollten.
Und auch damals, im 3. Reich und in der DDR, waren die Behördenmitarbeiter stets nur gehorsame Diener der Obrigkeit, die in aller Regel ebenso straffrei blieben wie heutige Mitarbeiter des Jugendamts, die mit ihrer zum Tode von Kindern führenden Mangelleistung doch stets dem „Regelwerk des Jugendamts“ und ihrem eigenen „besten Wissen und Gewissen“ entsprochen haben.

„Autobahn“ und Arschkarte!
Seit man in Deutschland neuerdings nicht mehr ungefährdet „Autobahn“ sagen kann und laut Medienfachleuten die „Arschkarte zieht“, wer in öffentlichen Diskussionen „zuerst Hitler sagt“, wagen Kritiker nur mehr hinter der Hand zu sagen, dass der Tod von Kindern unter der Obhut des Jugendamtes fatale Ähnlichkeiten mit der Situation vor ein paar Jahren in Schweden habe, wo sich unglaubliche Dinge abgespielten, um nur endlich die Privatheit der Familien durch die Staatsmacht aufbrechen zu können.

Billigend in Kauf genommen?
Ist es abwegig zu fragen, ob der Tod von Kindern unter der Obhut des Jugendamts etwa in aller Heimlichkeit billigend in Kauf genommen werde, um Eltern in Deutschland unter Generalverdacht ihres Versagens stellen und Elternrechte unter dem Deckmantel eigener Kinderrechte durch staatliche Wächter aushebeln zu können?

Hat man erst einmal den Gedankenschritt in diese Richtung gewagt, fällt einem sogleich der erstaunliche Unterschied auf, der sich im Vergleich des „Falles Marco“ mit dem „Fall Görgülü“ zeigt.
Marco ist jener medienweit bekannte deutsche Jugendliche, der wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer 13jährigen Engländerin seit sieben Monaten im türkischen Antalya in U-Haft einsitzt.

Görgülü heißt der Vater eines kleinen deutschen Jungen, der von der Mutter ohne Wissen und Einverständnis des Vaters zur Adoption frei gegeben wurde und nach dem Willen deutscher Familienrichter nicht bei seinem Vater leben darf, sondern bei Pflegeeltern, obwohl der Europäische Menschenrechtgerichtshof dies als Verstoß gegen die Menschenrechte von Vater und Sohn ansieht.

Im Fall Marco will die deutsche Regierung der Klage des Jugendlichen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beitreten und sich für ihn vor den türkischen Strafgerichten einsetzen.


EGMR-Fall-Görgülü und Haase, Münster
Im Fall Görgülü, der seit 2001 durch eben diesen EGMR als Menschenrechtsverletzung durch die deutschen Familiengerichte erkannt wurde, unternimmt die deutsche Regierung nichts, obwohl das dem Vater von der obersten europäischen Gerichtsinstanz zugesprochene Kind noch immer nicht bei ihm leben darf und der Vater aus diesem Grund zum zweiten Mal vor dem EMGR klagt und demnächst im 51. Verfahren um seinen Sohn vor dem deutschen Familiengericht stehen wird.

Was zeigt uns das? Dass die deutsche Regierung zwar gegen Menschenrechtsverletzungen angeht, wenn sie außerhalb Deutschlands geschehen oder drohen, nicht aber innerstaatlich im eigenen Land. Also wider die im Staatsgebiet lebenden Menschen.

Und was noch? Dass Elternrechte gegenüber der behördlichen Obrigkeit schon heute in Deutschland nichts gelten, sobald ein Behördenmitarbeiter dies nach seinem eigenen besten Wissen und Gewissen anordnet. Und zwar selbst dann, wenn der oberste europäische Gerichtshof dies als strafbare Menschenrechtsverletzung erkannt hat.

Nicht anders verhält es sich im EGMR-Falle-Haase, Münster. Dort wendet das Land Nordrhein-Westfahlen und die Stadt Münster monatlich etwa 40.000 EUR auf, um entgegen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte fünf Kinder ihren Eltern weiter zu entfremden und entziehen. Die Tochter der Haases, Lisa-Marie ist schon nach zwei Selbstmordversuchen im Heim bei Ihrem Vater zu Tode gekommen. Ihren Wunsch zur Mutter zu kommen verweigerte sich das Jugendamt. Über die Gründe ihres Todes darf spekuliert werden. Zwei Kinder sind wieder zurück, denen man durch das Jugendamt erzählt hatte, dass ihre Eltern tot seien. Jedoch, die Eltern lebten. Der dort tätig handelnde Richter Richter am Amtsgericht Münster Norbert Weitz als Akteur im Münsteraner Familiengericht in dem EGMR-Fall-Haase, ist grundgesetzwidrig, ordentliches Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster (http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/gr_22.htm ). „Ein Schelm, wer sich dabei was schlechtes denkt.“

Richter Manfred Bacht-Ferrari grundgesetzwidrig im Jugendhilfeausschuss?
Interessant ist auch, dass dieser Richter grundgesetzwidrig auch im Jugendhilfeausschuss (JHA) in Kleve mitarbeitet(e). In § 5 Abs. 1 AG KJHG NW ist ebenfalls grundgesetzwidrig festgelegt, dass ein JHA folgende beratende Mitglieder haben muss: Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter, Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, ein Richter (Vormundschaftsgericht, Familiengericht oder Jugendgericht). Diese Landesregelung ist also schon wieder einmal wider das Grundgesetz. Den Richtern ist laut Grundgesetz, Artikel 92 die Rechtssprechende Gewalt anvertraut […]. Im Gegensatz zu England und Irland, wo Richter sofort alle anderen Posten aufgeben, wenn Sie berufen werden als Richter, findet man sie hier in Deutschland als Beiräte in Psychiatrischen Anstalten (Meckenbeuren) oder wie Richter Wolfgang Ball vom Bundesgerichtshof (BGH) als Vortragsreisenden in Sachen Energiekosten (§ 315 BGB und die Heilbronner Klage des pensionierten Richters, Klaus von Waldeyer-Hartz) bei der Energiewirtschaft, um denen beizubringen, wie sie den Bürgern besser das Fell über die Ohren ziehen können. Der BGH-Richter, der die Banken berät, ist ja auch bestens bekannt.
Der hier angesprochene Richter Manfred Bacht-Ferrari kam im Nichtöffentlichen Teil einer Beratung eines Jugendhilfeausschusse, also nur im Geheimen zu Wort. Dieses Protokoll des geheimen Teils würde mich doch sehr interessieren: Es ist auch erheblich unklar, was es in der lokalen Verwaltung für Geheimoperationen gibt. Siehe: http://194.77.253.41/kommunen/kevelaer/intranet/jha.nsf/w_all/8668CE5E81E70661C12570BA0042F715
Dass dort die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, davon kann sich jeder hier überzeugen und dass kein „blasser Schimmer“ herrscht, wird ja selbst noch durch die politische Klasse dokumentiert auf dieser Webseite und der Jugendhilfeausschuss „verendete“ dann anscheinend im Jahre 2006 (Sic!):
(Zitat von der Webseite)
Alle Dokumente nach <keinen blassen Schimmer>
Jugendhilfeausschuss
(Zitat Ende)
Im Übrigen: wenn Richter vom Landgericht zum Amtsgericht zurückdelegiert werden, dann hat das ein eigenes „Geschmäckle“. Lesen Sie und recherchieren Sie mehr: http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&q=Bacht-Ferrari+&meta=

Solche Auswüchse der Rechtssprechenden Gewalt stellen das Grundgesetz immer weiter auf den Kopf. Die Richter finden für sich selbst ihre eigene Unabhängigkeit beachtlich, beachten jedoch kaum mehr ihre Gesetzesunterworfenheit.

Deutschland ein Rechtsstaat? Deutschland, ein demokratischer Bundesstatt? Das Schweigen der Lämmer!
Sie denken an Rechtsstaat, an Dienstaufsichtsbeschwerde, an Strafanzeige, Klage bei Gericht? Fehlanzeige!
Die kommunale Behörde Jugendamt unterliegt zwar in Rechtsfragen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In Fachfragen aber ist es frei. Da kann der Behördenmitarbeiter nach dem Regelwerk des Jugendamts handeln, in dem er arbeitet und nach dem eigenen Gewissen entscheiden. Straffrei. Auch dann, wenn’s Familien zerstört, Eltern und Kinder wie unter Foltermaßnahmen leiden oder es gar Kinderleben kostet. Von den Eltern, die sich das Leben nehmen, weil sie ohne ihre Kinder nicht mehr leben wollen, ganz zu schweigen.

Demokratie wird in Deutschland nicht erst seit dem 11. September des Terrorkrieges unter dem Deckmantel des Bürgerschutzes durch Polizeistaat ersetzt. Wenn’s um Bürgerdaten geht, um Online-Überwachung oder dem Fingerabdruck im Pass und die nächste Volkszählung, merkt die Öffentlichkeit auf, weil der Protest aus allen Ecken laut wird. Gut so!

Was aber, wenn Familien entrechtet werden, wenn Kinder zur staatlichen Verschiebeware werden, wenn Elternschaft mit Beginn der Schwangerschaft unter Bewachung und Staatskontrolle gerät? Dann wird geschwiegen, denn die Angst geht um, das nächste Kind könnte das eigene sein. Und das Schweigen der Lämmer war immer schon der Sieg der Wölfe.

Meinung des Irischen Militärrichters,a.D., Peter Briody zur Deutschen Justiz
Peter Briody sagte mir, dass er ein erhebliches Problem mit der deutschen Justiz hat. Nach seiner Analyse ist die Menge der Materialien über das wahre Ausmaß, der von ihm beschriebenen, deutschen Justizkatastrophe kaum zu bewältigen. Der letzte Artikel von ihm ist derzeit nur auf English verfügbar. Aber da kann Ihnen, sehr geehrte Frau Kanzlerin, die Justizministerin gut helfen, stellt sie doch auch Englische Beiträge auf die Justizministerin Webseite und begründet dies auch noch nett. Es ist gut, dass so viele Menschen in Deutschland so gut Englisch können. Die Vorschulausbildung greift schon sehr gut:

Vierte Gewalt im Staat – das Jugendamt!
Unglaublich gesetzesbrecherisch ist auf jeden Fall, dass beispielsweise das Jugendamt und dessen finanziell abhängige Nutzungsgemeinschaft bereits heute nach den zukünftig kommenden, noch nicht mal beratenen Gesetzen arbeiten. Überall wurde und wird nach Referentenentwürfe geschult und danach wird auch tatsächlich gearbeitet. Das ist erschreckend, jedoch es liegen uns dafür handfeste Belege vor. Die Jugendämter und deren Satelliten haben sich schon geweigert das neue KJHG von 1990 umzusetzen. Jetzt, wo es in möglicher Zukunft um Zugriffe auf Kinder geht – täglich werden 70 Kinder den Eltern entzogen – werden die Herrschaften wieder munter.

Jugendamt eine Nichtdemokratische Einrichtung? Bankrotterklärung durch Sozialministerin Malu Dreyer!
Es ist bewiesen und nachzulesen bei www.Kindesraub.de , dass das Jugendamt nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agiert – Es liegen mir eine Menge von Bescheiden aus den Ministerien verschiedener Bundesländer vor, die unisono darauf abheben, dass das Jugendamt zwar eine Rechtsaufsicht habe, meist über das Innenministerium, jedoch seit der Änderung in 1991 keinerlei Fachaufsicht mehr.

Zuletzt sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) im Spiegel (48/2007), auf Seite 54 im Zusammenhang mit einem weiteren Fall im Zusammenhang mit den Wormser Prozessen, der gerade Rheinlad-Pfalz erschüttert:

(Zitat)
Es gibt keine Fachaufsicht mehr, die Jugendämter unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Wir können da nichts tun.
(Zitat Ende)

Das ist eine Bankrotterklärung der Ministerin. Diese Aussage ist ein Beweis, einer unglaublichen Aussage dieser Ministerin, da sie solche grundgesetzwidrigen Zustände offenkundig duldet. Die Staatsorgane haben so eine schleichende Änderung in den Pflichten der Staatsorgane herbeigeführt, die eine

Vierte Gewalt Jugendamt mit ausgedehnten und systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung

im Staatswesen implementiert hat. Die Kinder, Eltern und betroffene Verwandte leiden erheblich unter den, durch die Staatsorgane vorgetragenen, systematischen Angriffe gegen die Zivilbevölkerung.

(Zitat von Bert Steffens, Andernach)
Es seien, da das deutsche Völkerstrafgesetzbuch nur wenigen bekannt ist, die hier interessierenden Teile auszugsweise wiedergegeben:

§ 7  (Verbrechen gegen die Menschlichkeit)
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
[...]

8.     einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

9.     einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder

10.     eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,

wird in den Fällen [...] der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
(Zitat Ende)

Dieses Staatsmobbing ist Folter (siehe Dr. jur. Thomas Etzel) und genauso fühlen sich die Opfer. Sie leiden nicht unter Verfolgungswahn: sie werden real verfolgt!

Besonders bemerkenswert ist ebenfalls, die weitere Ausarbeitung von Bert Steffens zum Thema Jugendamt ohne Fachaufsicht, also nur mit einem „halben“ Dienstherrn:


BERT STEFFENS Andernach
16.05.2007
Bewertung der Tätigkeit der deutschen Jugendämter und der Familiengerichte, unter der besonderen Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter.

Aus dem Inhalt:
Die in Deutschland geübte Rechtspraxis der „halben Dienstherrngewalt“ aus nicht vorhandener Fachaufsicht gegenüber Beamten der Jugendämter, verstößt gegen das Grundgesetz, das BRRG und damit auch gegen das (jeweilige) LBG.

Unter „halber Dienstherrngewalt“ sind Bescheide und ein weiteres Handeln von Beamten der Jugendämter in ihrer rechtlichen Wirkung nichtig, weil grob gesetzeswidrig: Solches Tun findet außerhalb des Grundgesetzes und der Beamtengesetze statt.

Wirkt bei Beamten zu einem wesentlichen Teil keine Dienstherrngewalt, fehlt es überhaupt an einem Dienstherrn i. S. d. BRRG oder eines LBG; dies auch dann, wenn der Dienstherr dies ausdrücklich duldet.

Die oberste Dienstbehörde haftet (siehe § 839 BGB und neueste Rechtsprechung des EuGH) für Schäden und Rechtsverletzungen, die aus solch grundgesetzwidrigen und gegen Beamtengesetze verstoßenden Handlungen ihrer Beamten, wie auch der sonstigen Mitarbeiter entstanden sind.

Alle Tätigkeiten von Richtern, die vom Art. 92 S. 1 GG abweichen, wie auch die entsprechenden gesetzlichen Normen oder Geflogenheiten, sind grundgesetzwidrig, also nichtig.

Ein Verfahrenspfleger, sei es ein Psychologe oder Sozialpädagoge, ersetzt vor Gericht keinen speziellen, unabhängigen Kindesanwalt.
(Zitat Ende)

Petitionsausschuss beim Europaparlament zur Abschaffung der Institution „Deutsches Jugendamt“
Mit Ausnahme eines mutigen Fernsehteams aus Deutschland zeichnet sich die gesamte Haus- und Hofberichterstattung der „öffentlich, rechtlichen“ Sender aus Deutschland durch stetige Nichtpräsenz in Brüssel beim Europaparlament aus. Da kann kaum noch von einer ordentlichen Berichterstattung im Sinne des Bürgers ausgegangen werden. Bei der letzten Sitzung, die vom polnischen Elternverband dokumentiert wurde, erwähnte der Vorsitzende, dass der Petitionsausschuss schlicht überlastet sei durch hunderte von Eingaben. Dies bedarf keines weiteren Kommentars. Die Fernsehbeiräte, die die mangelhafte Berichterstattung mitverantworten, sind eine ähnliche undemokratische Einrichtung, wie die Jugendhilfeausschüsse, in der auch insbesondere die finanziellen Nutznießer des Systems „Sitz und Stimme“ haben. Lesen Sie selbst: http://www.rpdd.eu/index-Dateien/Page266.htm

Zurück zu Lea-Sophie
Hier gibt es Ratschläge einer Erzieherin (kein Dipl. Soz. Päd.!) zur Diagnose des Verdurstens und Verhungerns am Beispiel der kleinen Lea-Sophie in Schwerin – vielleicht sollten Sie mal ein Rundschreiben dazu machen:
Feststellen, dass etwas nicht stimmt, ist schwierig, da die Mitarbeiter des Jugendamtes angeblich das Kind ja gar nicht zu Gesicht bekommen haben.

Zum ersten Eindruck:
Eingefallenes Gesicht
hervorstehende Wangenknochen
spitzes Kinn
Mattigkeit, läuft nicht
Trübe Augen
groß aussehende Augen
fahles Aussehen
keine Lippenrot mehr
unter den Fingernägeln ist es nicht mehr rosa
kein rosiges Zahnfleisch
Haare sind dünn und matt
Haarausfall

2 ter Eindruck (Kind muss ausgezogen sein):

hervorstehende Rippen
Blähbauch
keine  Muskulatur mehr
hervorstehender Brustkorb
eingefallene Magengegend
trockene Haut, eventl. rissig
Haut kann ein paar Zentimeter mit den Fingern weggezogen werden und bleibt stehen, geht nicht in den Ursprungsausgang zurück, legt sich erst langsam wieder an den Körper an

Herzliche Gruesse

Franz J. A. Romer
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http://www.stadtplandienst.de/link.asp?key=0a5219e2e2b2caf366d29555c95ad212


Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

Buchempfehlung:
Hans Herbert von Arnim, „Das System - Die Machenschaften der Macht”, 2005
Klappentext:
Die politische Klasse soll alle Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und das Grundgesetz wahren. In Wahrheit widmet sie alle Kraft dem eigenen Wohle, mehrt ihren eigenen Nutzen und schreckt selbst vor Verfassungsverstößen nicht zurück. Längst klafft zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine enorme Lücke. Das verschleiert die politische Klasse, indem sie die rechtliche Rahmenordnung verändert. So wird der Normbruch zur Norm. Ein solches System ist nur möglich, weil es an echtem Wettbewerb der Parteien und Politiker fehlt und weil es ein politisches Mitspracherecht der Bürger faktisch kaum noch gibt. Punkt für Punkt legt Hans Herbert von Arnim die Funktionsweise dieses Systems bloß. Ob offen oder verdeckt - von der Flick-Affäre bis zu den schwarzen Kassen der CDU ist die Geschichte der Republik eine Geschichte der Einflussnahme.

Aus Rezensionen:
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland bedarf dringend einer Reform. Dies ist die zentrale Aussage des Buches von Hans Herbert von Arnim. Parteienfinanzierung, Ämterkungelei, politische Stiftungen und fehlende Bürgerdemokratie sind nur einige der Aspekte, die im Blickpunkt des Autors stehen. Waren bei Gründung der Bundesrepublik die Parteien allenfalls als Ausdruck der politischen Willensbildung des Volkes gedacht, so haben sie sich heute in einer Art und Weise verselbstständigt, daß ihre ursprüngliche Funktion fast vollständig verschwunden ist. […]
Willige Helfer finden die Parteien auch in den Medien. Viele Posten sind Belohnungen für parteipolitische Arbeit und werden nach Parteibuch und nicht nach Leistungsvermögen und Kenntnissen vergeben. Der sogenannte Proporz macht es möglich. Frei nach der Devise "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe".
(Zitat Ende)

Über Franz Romer:
Franz Romer ist geboren 1953, verheiratet und Vater einer Tochter von 1985 aus erster Ehe, zu der er keinen Kontakt haben durfte. Sein zentrales Anliegen ist es, ein Beitrag zu leisten, damit in der Bundesrepublik Deutschland schnellstens der Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes umgesetzt werden. Die Grund- und Menschenrechte müssen geschützt werden, die Gewaltentrennung realisiert werden. Eine sogenannte parlamentarische Demokratie ist eine Erfindung von Gegnern des Grundgesetzes und war schon einmal im Schwange nach dem Kaiserreich. Im Grundgesetz findet sich dieser Begriff nicht. Überhaupt erst mal Demokratie, nicht mehr Demokratie, das ist die Devise. Der Art. 1 und 20 des GG sind Ewigkeitsartikel (Art. 79 GG).

Er unterstützt in seiner Freizeit Behinderte und Opfer von Sorge, Trennung und Scheidung und ist in einem Menschenrechtsverein tätig.

Romer arbeitet in Netzwerken, die starke Bollwerk gegen Feinde des Grundgesetzes (GG) und der Demokratie, u.a. Richter, auch Deutsche Abgeordnete des Europaparlamentes, die dort in altbekannter Manier verkünden, dass Deutschland sich nicht an die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) halten müsse. Das sind die eigentlichen Feinde des Grundgesetzes - so schlecht es auch immer sein mag. Auch diejenigen sind Feinde des Grundgesetzes, die keinen Bundeszwang zur Umsetzung der Urteile des EGMR anwenden.

Er ist davon überzeugt, dass es nicht viele verschiedenartige Menschenrechte braucht. Kinder, Frauen und Behinderte sind schließlich auch Menschen und die Menschenrechte benötigen deshalb nur Ergänzungen.

Richter sollen sich an Gesetze halten müssen, wir benötigen nicht den unsäglichen Auslegungs"wahn", mit dem sich die Richter, auch die des "Verfassungs"gerichtes und auch die Rechtslehrer alles und jedes bewiesen haben und beweisen, was auch immer zu beweisen war. Richter sind, wie wir, den Gesetzen unterworfen. Sie sollten auch unabhängig sein, wie wir. Insofern sollten sich auch Richter ausschließlich an den Art. 97 GG (1) halten, und zwar auch an den zweiten Halbsatz. Von Gesetzesauslegung steht kein Satz im Grundgesetz, mit Ausnahme des Art. 93 GG. Und auch von dort kann nicht der Art. 97 ausgehebelt werden.

Das Ziel ist auch die Abschaffung der Institution Jugendamt. Nur eine Hinwendung als Fürsorger zu den nicht gut aufgestellten Menschen, eine Änderung an Haupt und Gliedern, wird uns wieder voranbringen. Die Jahre der Rot-Grünen Regierung haben uns lediglich 11 Mio. mehr arme Menschen generiert - das kann nicht das Staatsziel sein!

Mitgliedschaften:
Curare e.V. - gemeinnütziger Verein zur Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung

Netzwerk behindertes Kind

Familiennetzwerk


Weiterführende Internet Links:




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