2012/05/26

Bewährungsstrafe für Richter wegen Rechtsbeugung

 

 

24.5.2012

Bewährungsstrafe für Richter wegen Rechtsbeugung

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 18:32
Anif Press Info Zu 22 Monaten Haft als Bewährungsstrafe verurteilt, noch nicht rechtskräftig, durch die dritte große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg wurde gestern ein Amtsrichter aus Soltau. Rechtsbeugung war, daß der Richter Entscheidungen als Betreuungsrichter getroffen hatte, ohne pflichtgemäß die Betroffenen vorher anzuhören oder sich mit diesen zu unterhalten oder das auch nur zu versuchen.
Unterbringungen in psychiatrische Kliniken, Einweisungsbeschlüsse von Alkoholabhängigen in Erziehungsanstalten, und sonstige Anordnungen hatte der Richter, offensichtlich mit hellseherischen Fähigkeiten begabt, angeordnet.


Kommentar
Recht so. Mehr davon! Was die Korruptionsbekämpfung angeht, sind die neuen Bundesländer für die alten durchaus ein Vorbild.
Leider / Gott sei Dank wird der Richter, da er schon pensioniert ist, selbst wenn er es wollte, gegen die Bewährungsauflagen wohl kaum noch einmal verstossen können. Im Knast werden wir ihm damit also wohl kaum begegnen.
Die Entscheidung hat aber durchaus symbolischen Charakter und zeigt, daß die Zeiten richterlicher unkotrollierter Willkürherrschaft unter dem Schutzmäntelchen des sogenannten Richterprivilegs (§ 839 Abs. 2 BGB), - bei Verletzung von Europäischem Recht unwirksam, EuGH Urteil vom 13. Juni 2006 (Rs. C-173/03 - Traghetti del Mediterraneo) - nun auch in Deutschland hoffentlich endgültig zu Ende gehen.
Im übrigen ist die strafrichterliche Verurteilung des Richters möglicherweise ein Wiederaufnahmegrund. Frist nicht vergessen.


Copyright im Mai 2012
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Links zu dem Thema
http://www.bild.de/regional/hannover/hannover-regional/bewaehrungsstrafe-fuer-richter-wegen-rechtsbeugung-24087612.bild.html

2 Kommentare:

  1. „... Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. .... Die Bürger sind aufgerufen, sich am Widerstand gegen die bestehenden und uns erwartenden Verhältnisse zu beteiligen. ...“ ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ )
    Vorstehendes entspricht auch meinen Erfahrungen. Sogar in Rechtsstreitigkeiten gegen (milde verurteilte) Betrüger wurde ich von den Organen der Rechtspflege (Richter und Rechtsanwälte) noch angeschmiert und abserviert. Rechtsanwälte machen mit, da in Anwaltskreisen der richterliche Liebesentzug gefürchtet wird, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl. http://www.razyboard.com/system/morethread-schrottimobilien-patientfuerpatient-906595-4378610-0.html . Wahrscheinlich hatte auch ich wegen diesem richterlichen Liebesentzug mehrmals keine Rechte bekommen.
    Lösungsvorschlag gegen die Lust auf Unterjochung, Willkür, Machtmissbrauch, Rechtsbeugung, Betrug, Heuchelei, Kumpanei u.ä der herrschenden Oberschichten:
    Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
    Erst einmal sollte über das Mehrparteiensystem friedlich auf eine Verwirklichung von Menschenrechten hingewirkt werden.
    Z.B. sind bei der Grundrechtepartei nicht- wie bei den etablierten Parteien- Nutznießer, sondern Geschädigte des Machtmissbrauchs organisiert. Die Grundrechtepartei ist z.B. gegen Rechtsbeugung ( http://grundrechtepartei.de/Rechtsbeugung ) und gegen den Hochverrat gemäß § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB durch das Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM-Vertrag bzw. Fiskalpakt ( http://grundrechtepartei.de/Expertise:%C3%9Cberpositives_Richterrecht ).

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  2. Anonym02:54

    auch von hier aus tuttlingen kann ich nur vom horror und kinderverachtenden handlungen berichten.unsere 4 kinder sind jezt schon 4 monate deportiert.das jugendamt vertreten durch frau gollnau lügt 15 lügen vor gericht ohne rot zu werden.behauptet abstruses zeug was alles zu widerlegen ist.sie lässt sich ständig verleugnen und bricht rechte des umgangs wie es ihr gerade einfällt.weis jemand eine anlaufstelle um ihrem treiben ein ende zu setzen

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