2012/05/13

Gesetzentwurf - Mehr Rechte für leibliche Väter Leibliche Väter bekommen nun offenbar Unterstützung vom Justizministerium: Regelmäßige Treffen mit ihren Kindern sollen künftig leichter genehmigt werden.




Das Bundesjustizministerium will offenbar die Rechte leiblicher Väter auf regelmäßige Treffen mit ihren Kindern stärken. In einem Referentenentwurf sei das Recht des Vaters auf "Umgang" auch für den Fall vorgesehen, dass dieser  bisher noch keine Vertrauensbeziehung zu dem Kind aufbauen konnte, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Nach bisheriger Rechtslage ist dies nicht möglich.
Der biologische Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist und die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann derzeit ein Recht auf regelmäßigen Kontakt nur in Ausnahmefällen gegen den Willen der Mutter einklagen. Wenn er bereits tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen hat und damit eine "sozial-familiäre" Beziehung aufgebaut hat, wird dies gestattet.


Chance auf eine Beziehung

Diese Regelung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei Urteilen von 2010 und 2011 beanstandet. Zu Begründung hieß es, der Erzeuger habe dadurch in manchen Fällen gar keine Chance, eine solche Beziehung aufzubauen.
Laut Referentenentwurf soll es künftig aber kein automatisches Umgangsrecht geben. Zwingende Voraussetzung sei vielmehr, dass es dem "Kindeswohl" diene. Dies werde durch das Familiengericht überprüft – im Zweifel mithilfe eines psychologischen Gutachtens.


Vater muss Willen zeigen

Zudem soll der Kontakt nur dann erlaubt werden, wenn der leibliche Vater "durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen will". Das sei beispielsweise dann der Fall, wenn er sich von vornherein zum Kind bekannt und vielleicht sogar die Begleitung der Mutter zur Vorsorgeuntersuchung angeboten habe. Oder wenn er etwa plane, in dieselbe Stadt zu ziehen.
Flankiert werden soll das gestärkte Umgangsrecht durch einen Anspruch auf Auskunft über die Verhältnisse des Kindes. Zudem soll, wer ein Besuchsrecht für "sein" Kind durchsetzen will, vorher per Gentest klären lassen können, ob es auch wirklich von ihm ist.
Die Stellung des "rechtlichen" Vaters, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder zumindest zusammenlebt, soll durch die neuen Regeln nicht in Frage gestellt werden.
 

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