Veröffentlicht am 04.02.2013
Kindeswegnahme nach Geburt 4.2.2014 (19:51)
Einer Frau wurde wenige Minuten nach der Hausgeburt vom Jugendamt Linz das Kind weggenommen. Die Frau ist seit einem Sturz mental und körperlich zu 60 Prozent behindert. Die Behörde sah darin eine Gefahr für das Neugeborene und brachte es bei Pflegeeltern unter. Eine Vorgehensweise, die auch schon bei ihrem ersten Kind wenige Wochen nach der Geburt passiert war. Behördenwillkür oder gerechtfertigtes Einschreiten?
mit Behinterteanwalt Dr. Erwin Buchinger
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Behindertengleichstellung/Behindertenan...
Mag. Brigitta Schmidsberger
Leiterin Amt für Soziales, Jugend und Familie
Einer Frau wurde wenige Minuten nach der Hausgeburt vom Jugendamt Linz das Kind weggenommen. Die Frau ist seit einem Sturz mental und körperlich zu 60 Prozent behindert. Die Behörde sah darin eine Gefahr für das Neugeborene und brachte es bei Pflegeeltern unter. Eine Vorgehensweise, die auch schon bei ihrem ersten Kind wenige Wochen nach der Geburt passiert war. Behördenwillkür oder gerechtfertigtes Einschreiten?
mit Behinterteanwalt Dr. Erwin Buchinger
http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Behindertengleichstellung/Behindertenan...
Mag. Brigitta Schmidsberger
Leiterin Amt für Soziales, Jugend und Familie
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