Der Lebensborn war neben dem  Jugendamt mitverantwortlich für die Verschleppung von Kindern in den von  Deutschland besetzten Gebieten.
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Die Betreuerin dirigiert das  Gespräch. Sie stoppt das Kind oder spricht vor, was der Junge seiner  Mutter sagen darf. Der Mutter wird verboten, mit ihrem Kind Polnisch zu  reden. So soll verhindert werden, daß Kinder unkontrolliert von ihrer  Gehirnwäsche und ihrer Traurigkeit erzählen.
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