Der Lebensborn war neben dem Jugendamt mitverantwortlich für die Verschleppung von Kindern in den von Deutschland besetzten Gebieten.
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Die Betreuerin dirigiert das Gespräch. Sie stoppt das Kind oder spricht vor, was der Junge seiner Mutter sagen darf. Der Mutter wird verboten, mit ihrem Kind Polnisch zu reden. So soll verhindert werden, daß Kinder unkontrolliert von ihrer Gehirnwäsche und ihrer Traurigkeit erzählen.
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