2013/02/02

Verfahrensbeistand Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck - Das vehemente Drängen nach Haft für eine entsorgte Mutter bei nicht rechtskräftigem Urteil - Ärztliche Diagnosenerstellung ohne Qualifikation







Antwort  Offener Brief:

Amtsgericht Lübeck                                                            Gross Grönau, 08.05.2012
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck-Schleswig Holstein

Bitte zum AZ:
28 C 1581/11                                      
Frau Richterin Melis

AZ 702Js 23751/11 StA  Frau Dr.Gropp
28 C  3520/11              Herr Evora
313 E2-SH 58/10         Herr Stojan
…..

Per Fax:  3 Seiten



Sehr geehrte Frau Melis!


Vielen herzlichen Dank für Ihr deeskalierendes Einwirken.

Die Absichten der RA Klohs mich in meiner bürgerlichen Existenz nach unberechtigtem Sorgerecht/Kindesentzug weiterhin massiv zu schädigen, sind aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen, auch aus dem absurden Sorgerechtsverfahren, an dem Frau Klohs federführend beteiligt war, bekannt.

Frau RA Klohs verteilt zum o.g. AZ  schriftlich ihre Methodik, wie sie mir mit Verleumdungen, Beleidigungen, Diskriminierungen, sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung einen Minderjährigen entzieht und dazu behauptet, meine Angaben, wären unwahr.
Das mein Sohn in 3 Jahren massiv wissentlich geschädigt wurde und seitdem verschwunden ist, entspricht den Tatsachen.

Anschliessend tritt sie gegen mich an, damit nichts an die Öffentlichkeit gelangt.
Mind. 21 Richter wurden von RA Klohs dazu seit Mai 2011 aktiviert.
Frau RA Klohs Lübeck belügt und täuscht Richter, nutzt das System und selektiv für sich, geltendes Recht.

Stiftet meinen Sohn vermutlich zu Straftaten an, um ihn gegen mich vor Gericht antreten zu lassen (Inhalt der falschen Eidesstattlichen Versicherung meines Sohnes- angenommen wieder Richter Socha).
Frau Klohs täuscht als Organ der Rechtspflege in Strafanzeigen gegen mich Straftaten (Volksverhetzung) vor, schickt mir in vermutlich betrügerischer Absicht eine falsch erstellte Rechnung zu diesem AZ und nötigt mich innerhalb von 4 Tagen zur Barzahlung in ihrer Kanzlei.

Dieses AZ entspringt einer Eidesstattlichen Falschaussage der RA Klohs.
Ich erinnere an mein Schreiben und Fragestellung an Richter Evora vom 20.04.2012.

Eine Antwort von Richter Evora steht noch aus.



Ebenso eine Anfrage zu Ermittlungen gegen die Beteiligten des Sorgerechtsverfahrens und deren Methoden, von amtswegen der Staatsanwältin Frau Dr.Gropp vom gleichen Datum.
Zur „Erinnerung“ der RA Klohs Lübeck vom 12.04.2012 die Ordnungshaft durchzusetzen, ist folgendes anzumerken:

1)
Ich wurde aufgefordert ein Attest eines Amts-oder Facharztes vorzulegen.
Das habe ich getan. Mein Arzt ist Facharzt. Und mit meinem gesundheitlichen Befinden seit den 90er Jahren vertraut.
An den Fakten wird auch kein Amtsarzt etwas ändern.
Frau Klohs möchte doch nicht unterstellen, dass Dr.Otto falsche Angaben macht oder betrügt?

Frau Klohs möchte in diesem Punkt an die gültige Rechtssprechung erinnern?


Ist es tatsächlich so, dass Frau Klohs nun auch als einen ihrer „Zeugen“, Herrn Richter Spangenberg mit einbeziehen möchte?
Ich bin nicht gehbehindert und war es auch nie. Meine gesundheitliche Verfassung war für das Erscheinen zur Ladung am Termin nicht relevant.
Das ich Frau RA Klohs Lübeck als Strafantragstellerin in meinen Veröffentlichungen NICHT verleumdet habe und meine Veröffentlichungen Bezug auf vorangegangene Tatsachen , auch der Verfahrensbeiträge in vorangegangenen AZ der RA Klohs Bezug zu Tatsachen darstellen, wie Richter Spangenberg formulierte, wäre damit im Urteil geklärt.


2)
Ich „behaupte“, ich hätte eine Schwerbehinderung von 50%?
Und weiter, ich hätte eine schlichte Diabetes?
Ich hab keinen Diabetes. Und was an Diabetes schlicht sein soll, nach Frau Klohs Auffassung, entzieht sich meiner Kenntnis.


3)
Seit wann beurteilt eine mir fremde Rechtsanwältin was für mich medizinisch notwendig ist und was nicht, welche Entscheidungen ich zu welchem Thema in MEINEM LEBEN treffe?
Es war schon ausreichend, dass sie mein Kind und unsere Familie mit Spekulationen, Lügen, Verhinderung von Eltern/Kinderrechten u.a. statt Realitäten unablässig ohne Unrechtsbewusstsein und gewissenlos grundlos zerstört hat und dies auch mit ihrer Hafterinnerung weiterverfolgt.

Frau Klohs hat sich in den rechtsfreien Raum begeben und einem Kind die Mutter genommen!

Es geht Frau Klohs ersichtlich nicht um geltendes Recht!
Es geht um vermeintliche Macht und Druck auszuüben – mit zerstörerischer Gewalttätigkeit gegenüber Kindern und Eltern.

Zum Verleumdungsverfahren gegen mich, habe ich berechtigterweise ein Psychiatrisches Gutachten über die RA Klohs Lübeck beantragt.
Auch ist Frau Klohs davon überzeugt, dass die auch bei der Ärztekammer bekannte Gutachtenfälschung absolut richtig sei und ich unwahre Aussagen über den Gefälligkeitsgutachter Dr.Neuhauss Lübeck tätige.
Zudem schreibt sie, dass sie sich mit Richtern des Sorgerechtsverfahrens bespricht, eine gut sortierte Mutter in einer Betreuung unterzubringen und sich offensichtlich verfolgt fühlt, dass ich oder jemand anders ihr etwas antun würde.

Wie kommt eine Fachanwältin für Familienrecht RA Klohs Lübeck, die von sich überzeugt ist,  zum Kindeswohl gehandelt zu haben, so etwas äussert?
Und wie kann sie weiterhin davon überzeugt sein, obwohl die Fakten seit Beginn des überflüssigen Sorgerechtsverfahrens anders lauteten? Auch danach.

Auch einen mit reichlich Diagnostik und intrinsischen Problemen behafteten gerade mal 15 jährigen Jungen, gemeinschaftlich mit familienfernen Leuten seit 3 Jahren aus seinem intakten Umfeld zu isolieren und wie vorausgesehen zum Werkzeug der Verfahrensbeteiligten gegen seine Mutter zu degradieren?
Unter anderem Alkoholabusus, rechtsradikales, antisemitisches Verhalten in seinem Umfeld (Jugendamt,KJHV,fremder Erzeuger im Sektenmilieu-nunmehr Sorgerechtsinhaber durch Abstimmungsverfahren Richter Ingo Socha AG Lübeck), als förderlich zu halten?



4)
Eine Kopie meines FB accounts liegt der Staatsanwaltschaft Frau Dr.Gropp Lübeck, vor. Falls dies für jemandem, ausser RA Klohs, von Interesse sein sollte und der Wahrheitsfindung dient.







Vielen herzlichen Dank, Frau Melis für Ihr deeskalierendes Einwirken.
Das erlebe ich seit fast 3 Jahren zum ersten Mal.


Ich bitte Sie, diese Eingebung beim Landgericht zur Beschwerde vom 25.10.2011 gegen den Ordnungshaftbeschluss, vorzulegen.






Mit den besten Wünschen

Christina Trautmann
Pharmareferentin
Syst.Coach


Falkenweg 48
D -  23627 Gr.Grönau
Tel.
0049 (0) 4509-799 180





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