2013/07/29

Nach Tod eines zweijährigen Kindes in Leipzig - Strafbefehl gegen Mitarbeiter des Sozialdienstes





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Kategorie: Leipzig
Erstellt am Freitag, 26. Juli 2013 10:04


Leipzig. Gegen einen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) der Stadt Leipzig wurde im Zusammenhang mit dem Tod des zweijährigen Jungen, der im vergangenen Jahr tot neben seiner Mutter gefunden wurde, ist Strafbefehl erlassen worden.

Nach Angaben der Leipziger Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Leipzig im Zusammenhang mit dem Tod eines zweijährigen Kleinkindes im Juni 2012 gegen einen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) der Stadt Leipzig auf deren Antrag einen Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen erlassen. 

Der Mann war zum Zeitpunkt des Todes des Kindes der zuständiger Sachbearbeiter und Betreuer der drogensüchtigen Mutter und ihres Kleinkindes. Ihm wurde vorgeworfen, dass er die gegenüber dem Kind obliegenden Kontroll- und Überwachungspflichten vorwerfbar und vermeidbar verletzt und dadurch den Tod des Kindes fahrlässig verursacht zu haben. Der kleine Junge war zum Zeitpunkt seines Todes nur zwei Jahre alt.


Wie es hieß hatten die Ermittlungen ergeben, dass der ASD-Mitarbeiter nicht in der gebotenen Form den Hinweisen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen nachgegangen sei. Im Raum standen hier die bekannte Drogensucht der Kindesmutter, sowie der bekannte eigenmächtige Abbruch der Teilnahme an einem Substitutionsprogramm durch die Kindesmutter. “Der Angeklagte soll es in Kenntnis dieser Umstände und in Anbetracht der jahrelangen Betäubungsmittelabhängigkeit der Kindesmutter pflichtwidrig unterlassen haben, im Frühjahr 2012 die ihm zumutbaren gebotenen und geeigneten Maßnahmen zum Schutz des Kindes zu veranlassen. So soll er insbesondere keinen Kontroll- vertrag mit der Mutter des Kindes abgeschlossen und auch nicht veranlasst haben, dass das Kind in die Obhut einer Tagesmutter gegeben wird. Durch diese Maßnahmen und die damit gegebenen kontinuierlichen Kontrollmöglichkeiten wäre nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der nach dem Tod der Mutter durch eine tagelange Unterversorgung eingetretene Tod des Kindes im Juni 2012 sicher verhindert worden.“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig. 


Die Mutter des kleinen Jungen war Anfang Juni vergangenen Jahres in ihrer Wohnung an den Folgen ihrer Drogensucht verstorben.
Bislang sei der Strafbefehl über eine verhängte Geldstrafe noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte hiergegen Einspruch eingelegt hat. 


Die Ermittlungen in dem Fall führten auch zu dem Schluss, dass die Verfahren gegen drei weitere Personen eingestellt werden konnten, da keine strafrechtlich relevanten Pflichtenverstöße insbesondere in Form eines Organisationsverschuldens festgestellt festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang waren der damalige Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, dem der ASD zugeordnet ist, die damalige Leiterin des ASD sowie der Leipziger Oberbürgermeister angezeigt worden. Einer der Anzeigeerstatter hat gegen die Einstellungsverfügung Beschwerde eingelegt.

(msc)


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