Das Jugendamt Hannover hatte die Rückgabe der drei und fünf Jahre alten Brüder beantragt, die von ihren Eltern nach Polen entführt wurden.
Warschau/Kattowitz. In einem Sorgerechtsstreit um zwei von den eigenen Eltern nach Polen entführte Kinder hat das Familiengericht im oberschlesischen Bytom eine Rückkehr der Kinder nach Niedersachsen zurückgewiesen. Das Jugendamt Hannover hatte die Rückgabe der heute drei und fünf Jahre alten Brüder beantragt, berichtete die polnische Nachrichtenagentur PAP am Mittwoch. Die Eltern der beiden Kleinen waren 2007 von Bytom nach Deutschland gezogen, wo sie auf eine bessere Zukunft hofften.
Im Jahr 2011 entzog das Jugendamt ihnen das Sorgerecht wegen nicht näher beschriebener schlechter Verhältnisse in der Familie.
Die Jungen wurden in einem Kinderheim untergebracht und hatten einmal in der Woche Kontakt mit ihren Eltern. Vor einem Jahr brachten die Eltern die Kinder nach einem dieser Besuche nicht ins Heim, sondern kehrten mit ihnen nach Polen zurück. Das Familiengericht in Bytom entschied am Mittwoch, dass die Kinder zwar von den eigenen Eltern „gestohlen“ wurden, eine Rückkehr nach Deutschland aber den Jungen psychisch schaden könne. Die Kinder sind in einem Heim im oberschlesischen Kattowitz untergebracht. Die Großmutter bemüht sich um das Sorgerecht. (dpa/abendblatt.de)
http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article2342444/Gericht-Entfuehrter-Kinder-nicht-zurueck-nach-Hannover.html
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