Während eines Besuchsrechtsverfahrens wurde einem Vater sexueller Missbrauch der eigenen Tochter vorgeworfen. Der Richter forderte idF vom Vater in Therapie zu gehen obwohl dieser eine Gutachten vorlegen konnte, das ihm normales Verhalten bescheinigte.
Daraufhin verklagte der Vater die Gutachterin erfolgreich.
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wird im strittigen Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren häufig erhoben um den anderen Elternteil möglichst lange von den gemeinsamen Kindern fernzuhalten was de facto einen Aufenthaltswechsel unmöglich macht.
Die 1943 geborene Gutachterin wurde am 9.2.2007 vom LGZ-Wien (AZ 23 Cg 243/99w) verurteilt, der Gang vor den OGH blieb erfolglos.
Das LGZ-Urteil kann anonymisiert gegen Kopierkostenersatz beim LGZ-Wien bestellt werden.
Die Tochter lebt mittlerweile beim Vater.
http://www.wien-konkret.at/soziales/scheidung/trennungsopfer/toeroek/
Daraufhin verklagte der Vater die Gutachterin erfolgreich.
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wird im strittigen Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren häufig erhoben um den anderen Elternteil möglichst lange von den gemeinsamen Kindern fernzuhalten was de facto einen Aufenthaltswechsel unmöglich macht.
Die 1943 geborene Gutachterin wurde am 9.2.2007 vom LGZ-Wien (AZ 23 Cg 243/99w) verurteilt, der Gang vor den OGH blieb erfolglos.
Das LGZ-Urteil kann anonymisiert gegen Kopierkostenersatz beim LGZ-Wien bestellt werden.
Die Tochter lebt mittlerweile beim Vater.
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