Unfassbar, mit welcher Dreistigkeit Jugendämter hierzulande vorgehen dürfen, ohne daß diese selbst irgendeiner Kontrollinstanz sich zu unterziehen haben. Und das in einem Land, welches sich als demokratischen Rechtstaat bezeichnet. Völlig zurecht stellte der Bielefelder RA Georg Rixe fest, daß Familiengerichtsverfahren aufgrund ihrer großen Bedeutung im Sinne der betroffenen Kinder mit größtmöglicher Beschleunigung durchgeführt werden sollten. Außerdem bemängelte er, daß im neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für eine „Beschleunigungsbeschwerde“ nicht vorhanden sei.
Selbst das Bundesverfassungsgericht scheint diese skandalöse Verfahrensdauer nicht dazu zu bewegen, etwas zu ändern!
RA Georg Rixe erreichte am 21.04. dieses Jahres eine Urteilsverkündung im geführten Beschwerdeverfahren (Nr. 41599/09) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in der Deutschland mit Nachdruck das überlange Umgangsverfahren vorgeworfen wurde. Dies würde zu einer fortschreitenden Entfremdung der Kinder gegenüber ihrer Bezugspersonen führen, bei Nichteinigung der Parteien müsse ein Gericht alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Verfahren zu beschleunigen, und deshalb solle bereits bei Beginn eines Verfahrens ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Außerdem rügte der EGMR Deutschland die fehlende Beschwerdemöglichkeit eben wegen der überlangen Verfahrensdauer.
Jugendämter – eine Institution gegründet im Nazi-Deutschland
Vorneweg sei an dieser Stelle besonders betont, daß nicht alle Jugendämter gleich als Kinderklau-Behörden zu betrachten sind. Viele Mitarbeiter leisten dort hervorragend gute Arbeit ganz im Sinne des Kindeswohles und der ratsuchenden Familien. Um 1900 wurden die Vorläufer der Jugendämter im Bürgerlichen Gesetzbuch ins Leben gerufen, die Gemeindenwaisenräte. Das im Jahre 1924 in Kraft getretene Reichsjugendwohlfahrtsgesetz führte ein Jahr später zu ersten Jugendamtsgründungen, wobei diese aber noch unter polizeilicher und ordnungsrechtlicher Kontrolle standen. Als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat übernahmen die Jugendämter die Kontrolle über die Kindererziehung, so auch das politische Lenken von Familien und Kindern. Aber selbst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Ruf des Jugendamtes nicht gerade besser. Zunächst wurde es von 1947 bis 1952 nicht dem Familien- oder dem Justizministerium unterstellt, sondern dem Innenministerium, also auch der Polizei. Eine Vielzahl von Kindern, die durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden, kamen nicht zurück zu ihren biologischen Eltern. Zu Beginn der 1970iger Jahre fand eine Umstrukturierung des Jugendamtes statt, und zwar von einer Kontrollinstanz oder Eingriffsbehörde in eine moderne Dienstleitungsbehörde. Mit dem 1991 inkraftgetretenden KJHG ( SGB VII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetzes „Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts“, soll die Leistungsverpflichtung zu meist bei den Kommunen liegen, Angebote im Wesentlichen von freien Trägern erbracht werden, wobei das JA als Verwaltung und Jugendhilfeausschuß erhalten bleibt.
Eine äußerst fragwürdige Inobhutnahme findet in Deutschland statt
Man darf sogar so weit gehen, zu behaupten, daß manche Kinder und Jugendliche ganz bewusst Familien entrissen werden, ohne daß diese sich entsprechen wehren können. Die Fälle eklatanter Fehler seitens der Jugendämter häufen sich, wobei die Dunkelziffer wahrscheinlich ziemlich hoch sein dürfte, weil immer noch viele Menschen einfach nicht den Mut aufbringen, sich zu wehren, ihre Rechte nicht einfordern. Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 25.800 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400 (+ 2%) mehr als 2005. Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein rechnerisch rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut.
So berichtete Cornelia Bolesch in der Süddeutschen Zeitung am 05. Mai 2008 über Briefe von verzweifelten Eltern, in denen „Nacht-und-Nebel-Aktionen“ seitens der Jugendämter beschrieben werden, sie klagen sogar über „Nazi-Methoden“. Die Kinder sollen in Pflegefamilien gesteckt worden sein und seien sogar zum Teil mißhandelt worden. Gutachter hätten den Eltern hochmütig die geistige Gesundheit und das Sorgerecht abgesprochen. Immer mehr solcher Briefe erreichen das Europaparlament, deutsche Jugendämter werden an den Pranger gestellt. Wo bleibt der Aufschrei derjenigen Kollegen in den Jugendämtern, die genau diese Praxis des Kinderklaus eben nicht wollen? Ist es auch die Angst, die dahintersteckt, womöglich den Job zu verlieren? Dessen darf man sich leider sicher sein. Es muß ein sehr großes gewinnträchtiges Geschäft dahinterstehen, wenn immer mehr Kinder unter fragwürdigen Umständen in Pflegeheime oder Pflegefamilien gelangen, wenn man bedenkt, welche Gelder dabei fließen! Unser Staat würde eine Menge Steuergelder einsparen, wenn die Kinder in ihren Familien bleiben und sie dort selbst gefördert werden würden.
Es muß sich noch viel mehr Widerstand bilden
Das Leid ist sehr groß, welches durch den staatlich legitimierten Kinderklau stattfindet. In diesem Artikel sind keine namentliche Kinderklau-Fälle zitiert worden. Einer der bekanntesten ist wohl der Fall der Familie „Haase“. Etliche Rechtsanwälte, aber auch Medien haben bisher keine durchgreifende Änderung bewirken können, auch die Politik selbst verharrt. Was liegt also näher, als weiterhin auf diese äußerst bedenklichen Mißstände hinzuweisen, sie stets sehr schnell öffentlich zu machen? Buergerstimme wird dran bleiben und gegebenenfalls den ein oder anderen tragischen Fall hier erläutern. Kein Staat hat das Recht, Kinder zu klauen, wenn die Sachlage eindeutig ist!
Ihr
Lotar Martin Kamm
hallo,
AntwortenLöschenSelbstverständlich leisten Jugendämter, Pflegefamilien und auch Heime eine unschätzbare Arbeit für uns alle. ABER gleichzeitig gibt es ganz klar und offensichtlich im höchsten maße schwer Kriminelle Richter ( Familienrichter ) und Jugendamtsmitarbeiter die unbedingt vor das Gericht am besten vor ein internationales Gericht gezerrt gehören. Schließlich und endlich geht es hier um Menschenhandel durch Beamte des Deutschen Staates!
Die italienische Mafia ist gegenüber diesen schwerkriminellen Personen ein Kindergarten. Wann, ich frage wann endlich greift hier endlich die Kriminalpolizei, das BKA und die entsprechenden Staatsanwaltchen ein? Wie feige ist man denn?
Die persönliche Sache an die Öffentlichkeit zu bringen erfordert sehr viel Mut – es ist in etwa so, als würde man seine Vergewaltigung veröffentlichen. Man schämt sich, obwohl man Opfer ist. Das ist bitter… aber es gibt nur einen Weg für Beteroffene: Bringt eure Sache zur Anzeige. Verfolgung unschuldiger, Falschaussagen vor Gericht, Nötigung, Menschenhandel etc. Jetzt!
bumchaka