10.10.2012 | 15:00 | (DiePresse.com)
Justizministerium und Frauenministerium haben sich geeinigt: Bei strittigen Trennungen kann das Gericht eine gemeinsame Obsorge verfügen. Ledige Väter erhalten ein Antragsrecht auf Obsorge.
Auch in der Frage der gemeinsamen Obsorge gibt es eine Neuerung: Bisher sah das Gesetz vor, dass bei einer Scheidung oder Trennung die alleinige Obsorge entweder die Mutter oder der Vater bekommt, sofern man sich nicht auf eine gemeinsame Obsorge einigen kann.
--> Das Familienrechtspaket im Überblick
Künftig soll aber das Gericht die Möglichkeit haben, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Bei strittigen Trennungen gibt es künftig eine "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung", eine Abkühlungsphase. Das Gericht entscheidet dabei für sechs Monate eine vorläufige Lösung. Beide Elternteile sollen in dieser Zeit Kontakt zum Kind haben, die bisherige Obsorgeregelung bleibt in dieser Phase aufrecht. Das Verhalten während dieser Zeit soll dann in die endgültige Entscheidung des Richters einfließen.
Besuchsrecht soll besser durchsetzbar werden
Das Besuchsrecht wird zum "Kontaktrecht" und soll künftig besser durchsetzbar werden. Dazu gibt es einen Maßnahmenkatalog. So kann das Gericht beispielsweise einen Besuch bei der Familienberatung anordnen. Flexibler soll das Namensrecht werden - alle Familienmitglieder können künftig einen Doppelnamen führen.Erleichterungen sind auch für Patchworkfamilien geplant: Diese dürfen künftig Dinge der alltäglichen Obsorge aufeinander übertragen - also etwa, eine Entschuldigung bei Krankheit unterschreiben. Das gelte auch für Regenbogenfamilien.
Ministerinnen sehen "Meilenstein"
Karl und Heinisch-Hosek freuten sich bei der Präsentation der Pläne über den "Meilenstein". Der Entwurf soll noch am Mittwoch in Begutachtung gehen und mit 1. Februar 2013 in Kraft treten.Das Paket sehe eine "klare rechtliche Definition des Kindeswohls" in zwölf Punkten vor, erläuterte Karl. Das Kindeswohl werde zum Maß aller Dinge, den Richtern werde eine klare Entscheidungsgrundlage geliefert. Festgehalten sei etwa, dass verlässliche Kontakte zu beiden Elternteilen wichtig seien.
Grüne: "Absurd und weltfremd"
FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller und FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer äußerten sich zurückhaltend. "Im Bereich der gemeinsamen Obsorge ist die Bundesregierung hoffentlich nicht auf halbem Wege stehen geblieben", so die beiden Mandatare. Die FPÖ werde das Familienrechtspaket mit kritischer Erwartungshaltung überprüfen. "Die schon längst europarechtlich vollzogene Erkenntnis des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile muss der Primat des Zuganges zum Obsorgerecht sein", betonte Fichtenbauer."Zu denken, dass eine gesetzlich verordnete gemeinsame Obsorge, auch wenn die Eltern sich streiten, dem Kindeswohl dient, ist absurd und realitätsfremd", meinte hingegen die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol. Die Grünen befürworteten eine gemeinsame Obsorge nur dann, wenn sich beide Eltern darauf einigen können. "Das Gemeinsame kann nicht per Gesetz verordnet werden", ergänzte Justizsprecher Albert Steinhauser. Erfreut zeigten sich die Grünen dagegen über die Liberalisierung des Namensrechts.
"Nur wenige Verbesserungen für die Kinder" in den ausgehandelten Obsorge-Regelungen sieht BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner. Die große Chance, dass die gemeinsame Obsorge zum Regelfall werde, sei "leider verpasst" worden. "Es ist traurig, dass nach dem jahrelangen rot-schwarzen Streit ein löchriges Flickwerk herauskommt." Positiv an der Vorlage seien die beschleunigten Verfahren und die Verankerung des Kindeswohls im Gesetz.
(APA)
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