2012/04/03

Dr. Egon Bachler: Märchen-Gutachter wirft das Handtuch


Egon Bachler 


Salzburg/LINZ. Wegen schweren Betrugs und Beweisfälschung ermitteln Justiz und Linzer Kriminalpolizei gegen einen gerichtlich beeideten Psychologie-Sachverständigen aus Salzburg. Im Verhör hat der Gutachter nun „Fehler“ zugegeben: er sei „arbeitsmäßig extrem überlastet“ gewesen.

Der Psychologe und gerichtlich beeidete Sachverständige Dr Egon Bachler aus Salzburg, tritt seit Jahren als Gutachter in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren in Salzburg und Oberösterreich auf. Der Sachverständige wurde mittlerweile wegen seiner Pfusch-Gutachten von zahlreichen Betroffenen angezeigt.

In einem 30-Seiten-Bericht hegt die Linzer Kripo den Verdacht, der Akademiker habe sich durch seine Gutachten illegal bereichert, indem er psychologische Testverfahren verrechnet habe, die er nie angewendet haben soll. Zudem soll er streng genormte MMPI-Psycho-Tests verfälscht haben, sodass bei betroffenen Elternteilen krankhafte Werte herauskamen. Außerdem wird dem Gutachter vorgeworfen, durch fixe Textbausteine „Fließband“-Expertisen zu erstellen.

Mittlerweile ist der Verdächtige zwei Mal von Ermittlern einvernommen worden, das letzte Verhör war in der Vorwoche. Nun hat der Psychologe Fehler bei seiner Gutachter-Tätigkeit eingeräumt: „Dies geschah mit Sicherheit nicht bewusst, sondern war darauf zurückzuführen, dass ich arbeitsmäßig extrem überlastet war. Es tut mir leid... Ich wollte mit Sicherheit niemandem schaden.“

Zur Sprache kamen beim Verhör auch die mutmaßlich überhöhten Honorarnoten. Ein deutscher Experte sagt, der Zeitaufwand für jene Tests, die der Sachverständige in seinen Gutachten anführte und verrechnete, betrage fünf Stunden. Klienten geben aber an, nur etwa eine Stunde in der Praxis des Akademikers gewesen zu sein. Er habe nur Teile der Methodiken durchgeführt, rechtfertigt sich der Salzburger.


Linzer Justiz zuständig

Dem Gutachter dürfte die Situation nun zu viel geworden sein. „Als Konsequenz daraus und aufgrund der massiven Verfolgungstätigkeit gegen mich ... habe ich mich entschlossen, meine Sachverständigentätigkeit mit 31.12.2009 zur Gänze aufzugeben“, gab der Psychologe zu Protokoll.
Nach einem Befangenheitsantrag ist nun nicht mehr die Staatsanwaltschaft Salzburg, sondern Linz für weitere Ermittlungen zuständig.


Überlastet

Soll ein Scheidungskind zur Mutter, oder ist auch der Vater in der Lage, sein Kind zu erziehen? Wie viele Stunden Besuchsrecht im Monat sind einem Kind zumutbar, dessen geschiedene Eltern sich heillos zerstritten haben? Solche Fragen müssen zwar formell die Familiengerichte beantworten. Tatsächlich aber liegt die Beantwortung solcher Fragen bei Gutachtern aus dem Fach der Psychologie. Die Position der Gutachter ist nicht unbequem: in Wahrheit haben sie die Entscheidungsmacht, während der Richter das Urteil zu fällen – und primär zu verantworten hat.

Jetzt muss sich ein Salzburger Gutachter vor der Polizei verantworten, weil er vorsätzlich falsche Expertisen erstellt haben soll. Auch wenn an den Vorwürfen nichts dran sein sollte, was die Behörden gerade prüfen, ist das Einvernahme-Protokoll des Gutachters, das den OÖN vorliegt, bemerkenswert. Der Sachverständige gibt Fehler zu. Er sei „arbeitsmäßig extrem überlastet“ gewesen, sagte er der Polizei. Sachverständige, die sich durch Gutachtensaufträge überlastet fühlen, haben eigentlich rechtlich die Pflicht, eine Expertise abzulehnen.
TAF und GWG geraten ins Visier der Ermittler

Aus internen Quellen wird nun bekannt, dass auch die Organisationen TAF und GWG, bei denen der umstrittene Gutachter Dr Egon Bachler ebenfalls eine gewichtige Rolle spielt, immer stärker ins Visier der Ermittler kommen. Es sollen auch gegen diese beiden Organisationen und deren Mitarbeiter bereits Strafanzeigen in Österreich und auch in Deutschland geben.

Bemerkenswert ist das Zusammenwirken der GWG, zuständig für die Erstellung der Gutachten, und die TAF, die darauffolgend im Auftrag der Jugenwohlfahrt sündteure Therapien durchführte. Jetzt stellt sich doch die Frage, welchen Zweck können Therapien haben, wenn kein entsprechendes Krankheitbild bei den Klienten vorgelegen hat. Für Spannung ist also weiterhin gesorgt.

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