2012/04/12

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)

Struktur des CPT

  • Die Mitglieder des CPT sind unabhängige und unparteiische Experten aus verschiedenen Fachbereichen, z.B. Rechtsanwälte, Ärzte und Fachleute des Gefängnis- oder Polizeiwesens.
  • Für jeden Vertragsstaat wählt das Ministerkomitee des Europarats ein Mitglied. Die Mitglieder sind unabhängig, d.h. sie repräsentieren nicht den Staat, für den sie gewählt worden sind. Darüber hinaus nehmen Mitglieder nicht an Besuchen in dem Staat teil, für den sie gewählt wurden.
  • Das Sekretariat des CPT ist Teil der „Generaldirektion für Menschenrechte und rechtliche Angelegenheiten“ des Europarates.

Hintergrund

  • Das CPT wurde von der „Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ des Europarates ins Leben gerufen. Die Konvention trat 1989 in Kraft.
  • Diese Konvention baut auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf, der besagt, dass niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf.
  • Das CPT ist keine Ermittlungsbehörde und kein Gericht, sondern ein Präventionsmechanismus zum Schutz von Menschen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Folter und anderen Formen von Misshandlungen. Das CPT ergänzt somit die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Ratifizierung

  • Bislang wurde die Konvention von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert.
  • Das Ministerkomitee des Europarats kann Nichtmitgliedsstaaten einladen, der Konvention beizutreten.

Weitere Informationen









Council of Europe
F-67075 Strasbourg Cedex
France

Tel.: France: 03 88 41 39 39, Int.: +33 3 88 41 39 39
Fax: France: 03 88 41 27 72, Int.: +33 3 88 41 27 72
E-mail: cptdoc@coe.int
Internet: www.cpt.coe.int









http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/kinderqualen-im-jugendamtsmilieu-mert.html 

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