2013/11/04

Von der Fürsorge zur faktischen Entmündigung - Richterin erschüttert




.. von Andrea Jacob ...

Von der Fürsorge zur faktischen Entmündigung
Gießen, 31.10.2013 um 21:36 Uhr

In Allendorf-Lumda lebt das Ehepaar Becker nun alleine. Das Kreisjugendamt Gießen hat ihnen auf brutale Weise im Oktober des letzten Jahres ihre 3 Kinder weg geholt. Die Kinder wurden getrennt. Frau Becker ist wieder schwanger und wird heute oder morgen ihr Baby bekommen. Heute war ich mit dem Ehepaar bei ihrer Hebamme in Staufenberg, die mir schilderte, dass sie fast ein Jahr in der Familie gewesen sei und keinen Grund für die Kindesherausnahmen sehen konnte.

Die Brutalität mit der die stillende Frau Becker in Anwesen-heit der Hebamme ihr Baby von der Brust gerissen bekam, sei kaum zu beschreiben erzählte mir erschüttert die Hebamme Frau Barbara Leske.

Die Jugendamtsmitarbeiterinnen Frau Fardipur und Frau Lange hätten die aus Angst zitternde Mutter dazu angehalten noch ein Essen für die Kinder zu kochen und sie anzukleiden, damit sie selbst keine Arbeit mehr mit ihnen hätten. Frau Becker sei fast zusammengebrochen, habe aber gehorsam das letzte Essen für ihre Kinder gekocht und habe die Kinder dann angekleidet. Frau Becker ist keine Person, die gelernt hat, sich zu wehren.

Am selben Abend habe die Hebamme einen Anruf aus der Nachbarschaft der Beckers erhalten, sie solle schnell kommen, denn man vermute, Frau Becker habe sich etwas angetan. Der Ehemann sei soeben von seiner Arbeitsstelle zurück gekehrt und schreie und weine völlig verzweifelt. Als die Hebamme dort angekommen ist, fand sie das Ehepaar nur noch wimmernd am Boden liegen.
Die Hebamme Frau Leske hat mich gestern Abend, am 30.10.2013, angerufen, weil sie sich große Sorgen um die erneut hochschwangere Frau Becker mache. Denn das Jugend¬amt komme zurzeit täglich zu Frau Becker und versuche nach¬zusehen, ob das Baby schon da sei. Auch sie selbst sei mehr¬fach vom Jugendamt angerufen worden und sollte genötigt werden, gegen datenschutzrechtliche Vorgaben zu verstoßen, indem sie dem Jugendamt Informationen geben sollte. Dies, obwohl Frau Leske auf ihre Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt hingewiesen habe.

Das Jugendamt habe ihr gedroht, dass sie dann eben schuld sei, wenn dem Kind etwas geschehe.

Frau Becker habe sich in ihrer Not vor dem Jugendamt im Wald versteckt und sei völlig unterkühlt und zitternd bei Frau Leske zur Untersuchung angekommen.
So könne man kein Kind zur Welt bringen, sagte die Hebamme erschüttert. Frau Becker hat seit gestern Abend wehen und liegt zitternd auf dem Untersuchungsbett, während das CTG angehängt ist.

Trotz der bereits eingesetzten Wehen bin ich mit dem Ehepaar Becker zum Notar gegangen und wir haben eine Sorgerechts¬verfügung des Ehepaars notariell beurkunden lassen, damit das Jugendamt nicht ohne weiteres auch dieses noch unge¬borene Baby entführt. Während der Beglaubigungen beim Notar wurden die Wehen sehr stark, so dass ich die Eltern nach der Unterschrift zur Hebamme schickte und selbst die beurkundeten und beglaubigten Sorgerechtsverfügungen an mich nahm. Eine davon habe ich heute mit Zeugen beim Kreisjugendamt Gießen eingeworfen und eine beim Familien¬gericht Gießen. 3 Dokumente habe ich noch zur Verfügung für alle Fälle.

das Baby ist heute Nacht, am 01.11.2013 um 3:15 Uhr geboren worden. Es ist ein kleiner Junge.

Noch am Abend des 31.10.2013 um genau 21:36 Uhr habe ich eine Unterstützungsmail an diverse Helferorganisationen abgeschickt und die Sachlage geschildert, um Unterstützung für die Familie zu erbitten.

Ich weiß nicht, was dann passiert ist, aber die zuständige Richterin Henne vom Familiengericht Gießen war am 01.11.2013 bereits um etwa 8:15 Uhr bei Familie Becker und hat sich selbst davon überzeugt, dass mit dem Kind und den Verhältnissen bei den Beckers alles in Ordnung ist. Die beiden dürfen ihr Kind behalten und haben in Aussicht gestellt bekommen, auch ihre anderen Kinder wieder zurück zu erhalten. Viel mehr noch: Sie hat sich darüber erschüttert gezeigt, dass sie sich nicht schon viel früher ein eigenes Bild über die Familie und deren Verhältnisse gemacht hat. Sie bezeichnete das als „großen Fehler“ gegenüber dem Ehepaar Becker.
Gibt es vielleicht eine Zäsur beim Familiengericht in Gießen? Ich werde weiter – auch über andere Familien – berichten.

Andrea Jacob

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