BONN. Wenn ein 13-jähriges Mädchen plötzlich verschwindet, noch dazu wenn es hörgeschädigt und in seiner Entwicklung verzögert ist, wird normalerweise Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um es zu finden. Anders in diesem Fall. Das Kind steht seit März vorigen Jahres unter der Obhut des Bonner Jugendamtes und war auf dessen Bestreben hin in ein Heim in der Eifel gebracht worden. Dort riss es am 17. Dezember aus und ist seither - also seit mehr als sechs Wochen - nicht mehr aufgetaucht.
Allerdings hat sie seitdem drei Briefe an ihre Mutter geschrieben, der das Kind laut richterlichem Beschluss vom März vorigen Jahres weggenommen wurde. Der Inhalt: Sie sei mit einer Freundin "im Osten" bei deren Familie, würde aber gerne wieder nach Hause zur Mutter zurück. Da das nicht erlaubt sei, komme sie nicht zurück, weil sie dann wieder ins Heim müsse. Ihr Vormund soll ihr gesagt haben, dass sie demnächst sogar in ein Heim im Allgäu komme, um möglichst weit weg von Bonn zu sein.
Die Polizei bestätigte dem GA, dass das Kind als vermisst gemeldet ist und zur Fahndung ausgeschrieben sei. Ein Polizeisprecher sagte, es gebe keinen konkreten Hinweis auf ihren Aufenthaltsort. Warum kein öffentlicher Suchaufruf eingeleitet wurde? "Es besteht keine Gefahr für Leib und Leben, weil Briefkontakt zur Mutter besteht." Dieses Argument mag man zwar kritisch hinterfragen, gleichwohl hält sich der GA an die Marschroute und veröffentlicht hier kein Foto des Mädchens.
Die 38-jährige Mutter macht die Behörden verantwortlich. Ihre Tochter, die auch früher schon mal ausgebüxt war, habe nach der Trennung von ihrem Ex-Partner - den das Kind sehr gemocht habe - die Situation nicht verkraftet und einer Schulsozialarbeiterin gesagt, sie bekomme zu Hause nichts zu essen und die Mutter kümmere sich nicht um sie. "Das hat sie aber alles widerrufen", so die Mutter.
Doch da lief die Maschinerie bereits. Das Gericht urteilte, der Tagesablauf sei ungeregelt, das Kind besuche die Schule nicht regelmäßig, habe eine schizoide Persönlichkeitsstörung. Und übergab es der Obhut des Jugendamts. Die Mutter kritisiert, dass ihre Tochter in der Schule massiv wegen ihrer Hörgeräte gemobbt worden sei und eigentlich in eine Hörgeschädigtenschule gehöre. Sie widerspricht der Auffassung des Gerichts, das Kindeswohl sei in der Familie gefährdet. In ihren Augen habe das Jugendamt ein Angstszenario aufgebaut.
Aus einer Akte der Mutter, die sie dem GA übergeben hat, geht hervor, dass der Streit zwischen ihr und dem Jugendamt immer weiter eskalierte und sie sich bestimmten Hilfsmaßnahmen verweigerte. Genau deshalb ist die (relativ seltene) geschlossene Unterbringung in einem Heim verfügt worden, um das Kind quasi "in die Spur" zu bringen. Insider hoffen übrigens inständig, dass die Vermisste irgendwo im Kreise ihrer Familie untergekommen sein könnte. Die Mutter bestreitet das.
Das Jugendamt will sich nicht zu dem Fall äußern - zum Schutz des Kindes, wie es heißt. Daran ändert auch eine Erklärung der Mutter für den GA nichts, welche die Stadt von ihrer Schweigepflicht entbindet. Damit, so findet Sozialdezernentin Angelika Maria Wahrheit, werde nur der Datenschutz der Mutter aufgehoben, nicht aber der des Kindes. Und beides gehöre untrennbar zusammen.
Auf die Frage, was die Mutter ihrer Tochter sagen will, wenn sie diese Zeilen lesen sollte, sagte die 38-Jährige: "Ich habe sie lieb, vermisse sie und hoffe, dass es ihr gut geht, egal wo sie sich aufhält. Und ich wünsche mir, dass mein Kind zurück kommt."
Die Polizei bestätigte dem GA, dass das Kind als vermisst gemeldet ist und zur Fahndung ausgeschrieben sei. Ein Polizeisprecher sagte, es gebe keinen konkreten Hinweis auf ihren Aufenthaltsort. Warum kein öffentlicher Suchaufruf eingeleitet wurde? "Es besteht keine Gefahr für Leib und Leben, weil Briefkontakt zur Mutter besteht." Dieses Argument mag man zwar kritisch hinterfragen, gleichwohl hält sich der GA an die Marschroute und veröffentlicht hier kein Foto des Mädchens.
Die 38-jährige Mutter macht die Behörden verantwortlich. Ihre Tochter, die auch früher schon mal ausgebüxt war, habe nach der Trennung von ihrem Ex-Partner - den das Kind sehr gemocht habe - die Situation nicht verkraftet und einer Schulsozialarbeiterin gesagt, sie bekomme zu Hause nichts zu essen und die Mutter kümmere sich nicht um sie. "Das hat sie aber alles widerrufen", so die Mutter.
Doch da lief die Maschinerie bereits. Das Gericht urteilte, der Tagesablauf sei ungeregelt, das Kind besuche die Schule nicht regelmäßig, habe eine schizoide Persönlichkeitsstörung. Und übergab es der Obhut des Jugendamts. Die Mutter kritisiert, dass ihre Tochter in der Schule massiv wegen ihrer Hörgeräte gemobbt worden sei und eigentlich in eine Hörgeschädigtenschule gehöre. Sie widerspricht der Auffassung des Gerichts, das Kindeswohl sei in der Familie gefährdet. In ihren Augen habe das Jugendamt ein Angstszenario aufgebaut.
Aus einer Akte der Mutter, die sie dem GA übergeben hat, geht hervor, dass der Streit zwischen ihr und dem Jugendamt immer weiter eskalierte und sie sich bestimmten Hilfsmaßnahmen verweigerte. Genau deshalb ist die (relativ seltene) geschlossene Unterbringung in einem Heim verfügt worden, um das Kind quasi "in die Spur" zu bringen. Insider hoffen übrigens inständig, dass die Vermisste irgendwo im Kreise ihrer Familie untergekommen sein könnte. Die Mutter bestreitet das.
Das Jugendamt will sich nicht zu dem Fall äußern - zum Schutz des Kindes, wie es heißt. Daran ändert auch eine Erklärung der Mutter für den GA nichts, welche die Stadt von ihrer Schweigepflicht entbindet. Damit, so findet Sozialdezernentin Angelika Maria Wahrheit, werde nur der Datenschutz der Mutter aufgehoben, nicht aber der des Kindes. Und beides gehöre untrennbar zusammen.
Auf die Frage, was die Mutter ihrer Tochter sagen will, wenn sie diese Zeilen lesen sollte, sagte die 38-Jährige: "Ich habe sie lieb, vermisse sie und hoffe, dass es ihr gut geht, egal wo sie sich aufhält. Und ich wünsche mir, dass mein Kind zurück kommt."
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