2013/02/03

Sie stehlen die Kinder, brutal gehen sie vor, Kindeswohl nennen sie es ...

 

Ich habe vor einiger Zeit über den Sohn von Sascha Fischer und Nina Lacmanovic berichtet.* Die Eltern hatten vor fast genau einem Jahr, am 18. Januar 2012, eine Anhörung am Familiengericht Ellwangen. Damals wurden alle Beteiligten vor Betreten des Gerichtssaales ausgiebig kontrolliert, die Mutter sogar leibesvisitiert. Das hatte der Richter angeordnet, der die Eltern nur aus den Akten "kannte".

Während der Anhörung fiel von seiten des Richters die Bemerkung, dass beide Seiten Fehler gemacht hätten - das Jugendamt wollte es nämlich so darstellen, als wären nur die Eltern unfähig zu einer angemessenen Kommunikation mit Heim und Behörden. Der Sohn von Sascha und Nina lebte damals schon längere Zeit zwangsweise in einem Heim in Ellwangen. U. a. die Verfahrenspflegerin sagte aus, dass eine Herausnahme des Jungen aus dem Heim, in dem er nun beheimatet sei, für ihn katastrophale Folgen haben würde.

Schon damals war seit ca. vier Monaten die "Beziehung" zwischen Eltern und Heim sehr schlecht. Schon damals war in einem der vielen Schriftstücke, die ich gelesen hatte, vermerkt, dass eventuell der Junge deswegen nicht im Heim verbleiben könne. Mit den Eltern war ich dann bei Gericht, sie hatten einen Eilantrag auf Umgang, Umgangserweiterung und mittelfristig Rückführung ihres Sohnes zu ihnen nach Hause gestellt.

Am Ende einer langen, ausführlichen Anhörung, die ich als ziemlich fair empfand, standen fünf Termine für begleitete Umgänge fest sowie die Aussage des Richters, die Eltern könnten sich dann rechtzeitig wieder an das Gericht wenden, um eine weitergehende Umgangsregelung festsetzen zu lassen. Dies wurde gemacht, es wurde ein Antrag auf Umgangserweiterung gestellt, im März 2012.

Überraschenderweise ging das Verfahren an eine andere Richterin über, es wurde nun unter einem neuen Aktenzeichen geführt. Die Anhörung im April 2012 platzte, weil die Richterin (fahrlässig oder vorsätzlich, das können wir nicht wissen) vergessen hatte, die Verfahrensbeiständin zu laden. Wir waren alle (Eltern, Heimleiter und JugendamtsmitarbeiterInnen, und auch ich war wieder dabei) vor Ort – nur Frau G. fehlte und war leider von der Richterin auch telefonisch kurzfristig nicht zu erreichen - jedenfalls sagte die Richterin dies so aus.

Der nächstfolgende Anhörungstermin war im Juli 2012. Ich war wegen Terminschwierigkeiten nicht dabei, dafür aber die Umgangsbegleiterin, die einen positiven Bericht über die Umgangssituationen verfasst hatte. Dieser Termin platzte nach wenigen Minuten, weil die Richterin in einem Wutanfall ihr Diktiergerät auf den Tisch geknallt hatte, angeblich weil die Mutter Nina sich geweigert hatte, wie von der Richterin angeordnet den Raum zu verlassen. (Wir können nicht wissen, ob dies nicht inszeniertes Theater war, um den Termin wiederum platzen zu lassen – ebenso wie den im April, nur aus einem anderen Anlass.) Nina hätte nicht zweimal unaufgefordert Fragen an die Verfahrenspflegerin stellen dürfen. Der Vater Sascha entschied sich nach diesem Eklat, gegen die Richterin einen Befangenheitsantrag zu stellen.

Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt. Die Eltern verzichteten ausdrücklich auf eine Beschwerde, um möglichst schnell an einen weiteren Anhörungstermin zu kommen, schließlich wollten sie endlich die bereits im März beantragte Umgangserweiterung erreichen, der die Umgangsbegleiterin im übrigen zugestimmt hatte. Der Anhörungstermin fand dann im November 2012 statt. Die Umgangsbegleiterin war mit anwesend (ich wiederum nicht) und befürwortete eine Umgangserweiterung. Die Richterin stellte fest, dass sie vor Beschlussfassung erst noch den Jungen anhören müsse und bis dahin die Umgänge erst einmal entfallen sollten. Auch wurde in dieser Anhörung erstmals laut ausgesprochen, dass der Junge eventuell das Heim verlassen solle – es war erstaunlicherweise auch von der Verfahrensbeiständin nun nicht mehr die Rede davon, dass dies katastrophale Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Jungen haben könne. Dabei war noch Anfang des Jahres 2012 so sehr betont worden, wie wichtig Kontinuität und Struktur und die Beheimatung in der „Marienpflege“ in Ellwangen für den angeblich leicht geistig behinderten Jungen wären.

Angeblich war auch die Frage der Kostenübernahme für die Umgangsbegleitung und die Fahrten zum Umgangsort und zurück zum Heim nicht geklärt. Mit einer Aktion vieler UnterstützerInnen wurde erreicht, dass kein Umgang ausfiel: Der zweiwöchige Rhythmus konnte – entgegen der Ankündigung durch die Richterin – beibehalten werden. Neben diesen vierzehntägigen Umgängen, auf die sich der Junge jedesmal sehr freute, gab es einmal wöchentlich einen fünfzehnminütigen Telefonkontakt für Eltern und Kind.

Am vergangenen Dienstag, den 15. Januar 2013, riefen die Eltern wie gewohnt um 17 Uhr im Heim in Ellwangen an – doch ihr Sohn Danijel kam nicht ans Telefon. Eine Begründung dafür erhielten sie nicht. In allergrößter Sorge um ihr Kind fuhren sie nach Ellwangen und versuchten, von einer Ordensschwester, die sie auf dem Gelände der „Marienpflege“ antrafen, Auskunft über den Verbleib ihres Sohnes zu erhalten – vergeblich. Auch Kinder, die sie antrafen und die sie nach Danijel fragten, wussten nicht, wo er steckte. Unverrichteter Dinge mussten sie zurück nach Fellbach bei Stuttgart fahren, wo sie seit kurzem wohnen, in einer Wohnung, in der auch ein Kinderzimmer für Danijel vorhanden ist. Schließlich war anvisiert, dass ihr Sohn bald einmal auch Wochenenden mit Übernachtung bei den Eltern im Rahmen der Umgänge verbringen sollte.

Am Mittwoch, den 16. Januar 2013, fuhr die Mutter Nina frühmorgens nach Ellwangen, um dort bei Gericht Anträge abzugeben, anschließend fuhr sie nach Aalen, wo sie beim Kinderschutzbund nachfragte, wo ihr Sohn sei. Beim Kinderschutzbund in Aalen hatten die begleiteten Umgänge nun fast ein ganzes Jahr lang stattgefunden. Die Umgangsbegleiterin konnte ihr lediglich sagen, dass sie tags zuvor per Email eine Absage für den Umgangstermin am 23. Januar 2013 erhalten hatte.

Ebenfalls an diesem Mittwoch, nachmittags kurz nach 15 Uhr, erhielten die Eltern Lacmanovic/Fischer zwei Einschreibe-Briefe, in denen ihnen mitgeteilt wird, dass Danijel am 14.01.2013 in eine andere Einrichtung verlegt worden ist und wer die zukünftige Ansprechpartnerin im Jugendamt Gladbeck ist. Die Entfernung zwischen Stuttgart und Gladbeck beträgt ca. 450 km. Den Eltern wurde mitgeteilt, dass es eine dreimonatige Kontaktsperre zu ihren Sohn geben wird, komplett – also auch keine Telefonate, wörtlich heißt es: „Damit Ihr Sohn nun die Chance hat, in der neuen Umgebung Fuß zu fassen und sich einzugewöhnen, wird der bisherige Umgang und die Telefonkontakte für einen Zeitraum von drei Monaten ausgesetzt.“

Danijel wurde am 11. Oktober 2012 acht Jahre alt. Von den Umgangskontakten beim Kinderschutzbund Aalen gibt es eine Menge sehr schöner Fotos, die Mama, Papa, Kind oder jeweils ein Elternteil mit dem Sohn zeigen – man sieht, wie die drei zusammen lachen, wie sie zusammen gehören. Eine Rückführung Danijels in den elterlichen Haushalt konnte zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Noch im Jahr 2011 wurde der Kontakt von Danijel zu seinem Vater weitgehend unterbunden, mit immer neuen Tricks und Schutzbehauptungen von seiten der Verantwortlichen. Das ganze Jahr 2012 über konnte die Familie, wenn auch nur in kleinen „Häppchen“, so aber doch regelmäßig und kontinuierlich als ganze Familie zusammen sein. Nun ist das abrupt, vorsätzlich, willkürlich, menschenrechtswidrig, menschenverachtend, unwürdig beendet worden.

Das ist Deutschland im Jahr 2013 – zu Beginn des Jahres 2013. Ich bitte alle, die dies lesen, es publik zu machen und zu protestieren. Das Jugendamt, die Jugendhilfeeinrichtungen und die Familiengerichte sind gefordert, Entscheidungen zum Wohle der Kinder zu treffen. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen leiblichen Eltern. Ein achtjähriges Kind wird kaum verstehen, warum es plötzlich seine Eltern drei Monate lang nicht sehen darf – zumal es sich zuvor auf jedes Treffen mit ihnen gefreut hatte, danach gefragt hatte: „Wie lange muss ich noch schlafen, bis ich Euch wiedersehen kann?“ Diesem achtjährigen Kind werden alle in den letzten Jahren geschaffenen und gewachsenen Strukturen und Beziehungen abrupt genommen – Freunde, Eltern, der Schulplatz, die vertraute Wohnumgebung. Anstatt den Jungen dann endlich zurück zu den Eltern zu geben, wird er quer durch halb Deutschland verfrachtet, wie eine Ware.

Ich bin empört! Ich bin wütend! Ich schäme mich für diese Vorgehensweise! Ich will damit nichts zu tun haben – das ist niemals in meinem Namen geschehen! Ich habe auch schon zuvor eindeutige Worte dazu verfasst und an die entsprechenden Empfänger geschickt – genau wie andere Menschen. Uns allen wurde gezeigt, wie ohnmächtig wir gegen die Unmenschlichkeit, das Gewinnstreben, die Vertuschungspolitik, den Behörden- und Justizfilz, die Missachtung von Rechten und Gerechtigkeit sind. Was dieser letzte Schachzug der Gegenseite für das Kind Danijel mit sich bringen wird? Die noch amtierende Personensorgeberechtigte, Jugendamtsmitarbeiterin in Ellwangen, ist sich sicher, dass das alles so richtig und gut ist – zum Wohle des Kindes. So in etwas sagte sie es mir am Telefon.

Warum nur ist es Menschen, die doch entsprechend geschult sind, nicht möglich, mit anderen Menschen menschlich, empathisch und respektvoll umzugehen? Warum lässt man ein Kind nicht los, in die Umgebung, in die es natürlicherweise gehört, sofern dort keine gravierenden Gefahren für seine Entwicklung vorhanden sind? Was soll hier vertuscht werden? Oder benützt man den Jungen Danijel nur dazu, seine Eltern abzustrafen? Oder bringt er soviel Gewinn ein, dass das ganze ein lukratives Geschäft ist, auch unterm Strich noch, wenn man bedenkt, dass die Eltern mittellos sind und selbst für die Fahrten zu den Umgängen finanzielle Unterstützung durch staatliche Mittel brauchen?

WANN WERDEN DIESE ART VON JUGENDAMTSPRAKTIKEN, DIE IN DEUTSCHLAND AN DER TAGESORDNUNG SIND, ENDLICH DER VERGANGENHEIT ANGEHÖREN???

WANN WIRD DIE MACHT DER DEUTSCHEN JUGENDÄMTER ENDLICH GEBROCHEN SEIN???

WANN ENDLICH WIRD SCHLUSS DAMIT SEIN, KINDERSEELEN ZU VERLETZEN UND DIES ALS DEM KINDESWOHL DIENLICH HINZUSTELLEN???


niedergeschrieben am 17. Januar 2013 von Elisabeth Kuhnle, Karlsruhe („Hauptstadt des Rechts“ genannt)

* https://www.facebook.com/notes/elisabeth-kuhnle/danijel-und-die-geschichte-seiner-umgangskontakte-mit-den-eltern/10151259724257258

http://www.facebook.com/notes/elisabeth-kuhnle/sie-stehlen-die-kinder-brutal-gehen-sie-vor-kindeswohl-nennen-sie-es-/10151359302992258?notif_t=note_tag 


 17.01.2013

Vater und Sohn

Der kleine Junge wird seit Dienstag vermisst. Am Montag wurde er verschleppt, von einem Heim in Elllwangen vermutlich in ein Heim im Bezirk des Jugendamtes Gladbeck.
Die Eltern, die bei Stuttgart leben, wollten ihren Sohn wie üblich zur vereinbarten Zeit anrufen, und da erfuhren sie, dass er weg ist und alle Besuche bei ihm, alle Telefonate mit ihm abgesagt wurden. Und zwar die nächsten drei Monate lang!


„Damit Ihr Sohn nun die Chance hat, in der neuen Umgebung Fuß zu fassen und sich einzugewöhnen, wird der bisherige Umgang und die Telefonkontakte für einen Zeitraum von drei Monaten ausgesetzt.“ Ein Schreiben mit diesem Satz erhielten die Eltern am Mittwoch, einen Tag, nachdem sie ihren Sohn vermisst hatten, zwei Tage, nachdem er verschleppt wurde.


Die Eltern wissen nicht, wo ihr Sohn nun lebt, wo er in die Schule geht, wie es ihm geht. Der Sohn ist acht Jahre alt. Das Foto ist vom März 2012, aufgenommen in Aalen, bei einem der begleiteten Umgänge, die dort regelmäßig stattfanden.


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