2013/07/24

Nach fünf Jahren! Gericht nimmt Oma den Enkel weg


Jetzt soll der Junge zum Vater, den er gar nicht kennt

  • Von T. SCHOLTYSECK
Köthen – Glücklich tobt Paul (6) mit Oma über den Spielplatz. Als er in der Gummireifen-Schaukel sitzt, stößt sie ihn kräftig ab. „H-Ö-H-E-R...“ – ruft er und fliegt lachend in den Himmel. Der glückliche Junge hat keine Ahnung, dass eine Richterin beschlossen hat, dass er nicht mehr bei Oma leben darf.
Paul soll ins Heim und danach zu seinem leiblichen Vater, den er kaum kennt!
Die traurige Geschichte: Kurz nach Pauls Geburt erkrankt seine Mama an einem tödlichen Hirntumor. Zu diesem Zeitpunkt lebt Kathleen T. († 33) bereits von Pauls Vater getrennt, hat das alleinige Sorgerecht. „Als die Diagnose gestellt wurde, zog unsere Tochter mit ihren drei Kindern zu uns“, erzählt Marlies J. (58).

Nach dem Tod von Kathleen wird die Krankenschwester zur Ersatz-Mama für Paul und seine beiden Schwestern (von einem anderen Mann). Marlies J. macht ihre Sache so gut, dass das Familiengericht der Oma das Sorgerecht für die Geschwister überträgt.
Fünf Jahre lang sind Marlies, ihr Mann und die drei Kinder eine glückliche Familie. Dann taucht plötzlich Pauls leiblicher Vater auf. Jahrelang zahlte Tobias S. (33) keinen Unterhalt für seinen Sohn. Jetzt möchte der Maurer plötzlich das Sorgerecht und will Paul für immer zu sich nehmen.
Die zuständige Familienrichterin prüft den Fall. Entscheidet, dass es dem Vater ohne „intensive Unterstützung des Jugendamtes“ nicht gelingen wird, für Paul zu sorgen. Deshalb erklärt sie: „...dass es dem Wohl des Kindes am besten entspricht, wenn es nach einer Übergangszeit im Heim in den Haushalt des Vaters wechselt“ (Az. 11 F 378/11 SO).

Oma Marlies ist entsetzt: „Warum soll Paul ins Heim? Er ist bei uns glücklich." Anwalt Reiner Damm: „Der Junge ist durch den frühen Tod der Mutter traumatisiert. Die Gerichtsentscheidung würde bei dem Kind bleibende psychische Schäden hervorrufen.“ Jetzt entscheiden die Richter am Oberlandesgericht Naumburg.

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  1. unsere Rechtssprechung ist unglaublich. das ist wieder so ein Fall. man kennt zwar keine internen Details, aber wie kann ein Richter bzw. Richterin so urteilen. Weltfremd, anmaßend, kinderfeindlich, um alles mal höflich auszudrücken.
    1. Eben, Sie und andere hier kennen die Umstände nicht. Bis vor kurzem hatten unverheiratete Väter doch gar keine Rechte hier und die Damenwelt entsorgte die Ex-Freunde schnell um mit neuen Mann auf Familie zu machen. Würden ... mehr
    2. Weitere Kommentare anzeigen (4)
  2. Das "Wohl des Kindes" spielt wohl wie so oft keine Rolle..... Ein Vater, der sich über Jahre hinweg nicht blicken lässt, keinerlei Interesse zeigt und nichtmal Unterhalt zahlt, sollte überhaupt keine Ansprüche stellen dürfen, ... mehr
    1. Einmal hat Unterhalt mit Umgang nix zu tun, auch wenn gerade die Damenwelt das gerne miteinander verbindet und Männer zur (Mehr-) Zahlung erpressen will und zum anderen hatten unverheiratete Männer bis vor kuzer Zeit gar ... mehr
    2. Weitere Kommentare anzeigen (3)
  3. Wenn schon jetzt klar ist das er es alleine nicht schafft ist er doch nur auf's Kindergeld aus.
    Was haben wir für eine Rechtsprechung?
    1. Oder die neue Freundin,die nicht arbeiten will ?

1 Kommentar:

  1. Anonym01:25

    drecksäue!!!!!!!!!!!!!! denen müsste man die kinder weg nehmen...menschen verachtend unsere rechtsprechung

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