2013/11/26

OLG Brandenburg - Sorgerecht trotz „eingeschränkter Erziehungsfähigkeit“? - 2 Kommentare


OLG Brandenburg, Beschl. v. 03.07.2013 – 9 UF 25/12, DRsp-Nr. 2013/16879

Die bloße Befürchtung, die eingetretene positive Entwicklung eines Jugendlichen könne Rückschritte erleiden, reicht nicht aus, um einen fortgesetzten nachhaltigen Eingriff in das Sorgerecht der Mutter zu rechtfertigen.


Verhältnismäßigkeit einer Entziehung des Sorgerechts

Zudem darf Eltern das Sorgerecht nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entzogen werden. Helfende und unterstützende Maßnahmen sind vorrangig anzuwenden (BVerfG, Beschl. v. 17.02.1982 – 1 BvR 188/80, DRsp-Nr. 1994/2637 und Beschl. v. 28.02.2012 – 1 BvR 3116/11, DRsp-Nr. 2012/10833).

Praxishinweis

Auch Zweifel an der Erziehungsfähigkeit des Sorgeberechtigten und an einer an den Bedürfnissen des Kindes orientierten Erziehung reichen als gegenwärtige, erhebliche Gefahr für das Kindeswohl und somit als Voraussetzung für einen Entzug des Sorgerechts nicht aus. Vielmehr muss mehr als nur eine bloße Befürchtung dargelegt werden, um weiterhin einen Sorgerechtsentzug zu rechtfertigen.


2 Kommentare

  1. 25.Nov 2013 1
    Ein wegweisendes Urteil für alle betroffenen Eltern der jährlich 40.000 statistisch erfassten “Inobhutnahmen” von Kindern aus zumeist intakten Familien.
    Plus Dunkelziffer sprechen wir über 100.000 Kinder, die jedes Jahr eher auf Profitgründen der “Profi(t)-Eltern – siehe: profimamilie.de – der Fremdbetreuungsindistrie zugeführt werden.
    Leider fehlt VIELEN Anwälten die hier schlüssig vorgetragene und eigentlich doch recht einfache Begründung, um den Familien in kurzer Zeit wieder zu ihrem Familienglück und Recht auf Familie nach Art. 6 GG zu verhelfen.
    Der Verein “FAMILIENWOHL” unterstützt Familien in der schwierigen Zeit vor und nach Inobhutnahmen, in welcher Eltern wie Kinder durch die zugefügte Traumatisierung oftmals handlungsunfähig sind.


  2. Christina Trautmann
    26.Nov 2013 2
    Die NSV (nationalsozialistische Volkswohlfahrt) hatte !17 Mio. Mitglieder, die nur auf das “Wohl” der Kinder ausgerichtet war. In einem fein strukturierten System aus Gutachtern, Heimpersonal etc., die die Kategorisierung der “Wertigkeit” von Kindern zu bestimmen hatten und in der “Erziehungsberatung” tätig waren. Mein Lieblingswort “Erziehungs(un)fähigkeit” kommt ganz klar aus der NaziZeit und wird heute für die fast identische Selektion von Kindern und Familien verwendet, um “Massnahmen” zu rechtfertigen, die sonst nicht zu rechtfertigen wären.Damals wie heute.

    Beim Begriff “ERZIEHUNGSFÄHIGKEIT” bekomme ich regelmässig “Anfälle”. Doeser Begriff sollte heute gar nicht mehr gebräuchlich sein!

    “Herr oder Frau SoundSo sind aus psychologischer Sicht eingeschränkt erziehungsfähig
    oder gar
    Herr oder Frau SoundSo sind aus psychologischer Sicht erziehungsunfähig”

    Eine solche Feststellung ist aus nüchterner, wissenschaftlicher Sicht absolut unhaltbar. Hier wähnen sich einige Psychologen in einer Omnipotenz, welche sie weder persönlich noch via wissenschaftlichem Studium besitzen (können) und sie verursachen Schicksale, welche auf einem solchen Entstehungshintergrund, auf absoluter Willkür beruhen. Jeder Betroffene müsste sich gegen ein Gutachten mit einem solchen FAZIT mit juristischen Mitteln wehren, denn sie erfüllen die Voraussetzungen des Bundesgerichtshofes in keiner Weise:
    “Die Untersuchungsergebnisse von Sachverständigen können in der Rechtsprechung nur dann Anerkennung finden, wenn die Methoden, mit denen sie gewonnen werden, nachprüfbar sind….” (BGH AZ 3 StR 113/75)”

    Bildlich gesprochen können so komplexe Konstrukte wie “Erziehung” oder die “Fähigkeit zur Erziehung” weder theoretisch, noch über Testverfahren gemessen werden. Da bis heute keine Kriterienbestimmungen darüber existieren, was unter “Erziehungskompetenz” zu verstehen ist, kommt dies einem Schuss auf eine Zielscheibe gleich, welche sich je nach der Person, welche den Schuss abgibt, nachträglich den schwarzen Punkt auf die Stelle setzt, wohin zuvor die Person geschossen hatte……

    Nachprüfbar hieße, dass die psychologischen Gutachter ihre theoretischen Konstrukte, welche sie in ihren Testungen und Beobachtungen verwenden auch erklären würden. Sie müssten also nachvollziehbar erläutern, was sie unter “Erziehungsfähigkeit” verstehen und mit welchen Methoden sie diese erfassen wollen. Sie müssten erläutern, aus welchen Gründen sie bestimmte Testformen verwenden, was diese Tests messen sollen und ob die Tests die verlangten Gütekriterien erfüllen.
    Gerade an dieser Stelle geraten Psychologen in unsicheres Fahrwasser. Denn Fragen der Erziehung sind ursprünglich nicht das Gebiet ihrer Wissenschaft. Sie können aufgrund ihres fehlenden theoretischen Hintergrundwissens daher nicht erläutern, was sie unter Erziehungskompetenz verstehen, mit welchen Tests man diese messen könne und aus welchen Einzelfaktoren sich die Erziehungskompetenz zusammen setzen soll. So lassen sie das, was sie eigentlich messen sollen unbestimmt und behelfen sich mit Allgemeinplätzen, bzw. legen ihrem Gutachten ihre ganz persönlichen und subjektiven Vorstellungen von Erziehung zugrunde. Dies dürfte auch die Erklärung dafür sein, warum Gutachten in Familiengerichtsverfahren aus (erziehungs-)wissenschaftlicher Sicht überhaupt nicht haltbar sind und wissenschaftliche Begründungen für die dort gefällten Urteile gar nicht oder nur unzureichend vorhanden sind.

    Oftmals geht es in familienrechlichen Verfahren darum, eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, nachzuweisen.
    Die Fragestellung nach der Erziehungs(un)fähigkeit ist zwar noch üblich, jedoch nicht zielführend, da nicht ermittelbar und sogar das Thema verfehlt.
    Fraglich ist ohnehin, warum Gutachten überhaupt derart häufig angefordert werden.Das ist zwar auch oftmals noch üblich, aber vielleicht nicht wirklich nötig.

    http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html

    http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/kindes-und-familienvernichtende.html

Quelle:
http://www.familienrecht.de/sorge-umgang/sorgerecht-eingeschraenkte-erziehungsfaehigkeit/?fb_action_ids=748328041848861&fb_action_types=og.recommends&fb_source=other_multiline&action_object_map={%22748328041848861%22%3A251302708358156}&action_type_map={%22748328041848861%22%3A%22og.recommends%22}&action_ref_map

2 Kommentare:

  1. Anonym09:53

    Ich bin auch Opfer des Jugendamtes. Zwei Kinder weggenomen bekommen. 3 Anwälte beauftragt und Keiner hat die Sache bis zum Ende gebracht. Sobald es schwierig wird schmeisen die Anwälte alles hin. Besuchskontakte werden abgesagt und gekürzt.
    Ich konnte keinen gescheiden Anwalt finden der es mit Jugendamt aufnehmen möchte.

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  2. Anonym10:04

    Sie sollen so viele Betroffene sammeln wie es geht und jeden Tag auf die Strasse gehen um zu demonstrieren, ein mal im Jahr ist viel zu weni ! Es ist auch wichtig dass in jeder Stadt Demonstrationen statt finden, Mann muss die Öffentlichkeit darauf Aufmerksamm machen, Plakate, Aufkleber, etc. Ich finde paar fotos hier sehr gut, darf ich sie ausdrucken und überall aufkleben???? Ich finde das wäre ne super Idee dann könnten es alle Menschen lesen

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