2013/11/13

Psychologische Gutachter / Gutachterinnen / Sachverständige - Professionellenkritik





Um es vorwegzunehmen, es gibt wirklich sehr gute Gutachter. Die haben ihren Namen sozusagen verdient. Dann gibt es auch sehr schlechte Gutachter, die sollten sich lieber "Schlechtachter" nennen, dann weiß man wenigstens gleich woran man ist.
Gutachter/innen scheint mitunter eine fast überirdische Aura anzuhaften. Wenn Sie so eine/n vor sich haben, dann haben Sie möglicherweise schon verloren. Oder Sie sind ein zäher Mensch irgendwann hat der Gutachter gegen sie verloren. Oder sie lehnen den Gutachter gleich beim Gericht ab, ehe er noch Unheil stiften kann.

In der Regel wird ein Familienrichter von dem zu bestellenden Gutachtern eine abgeschlossenes Psychologiestudium abverlangen. Das war es dann aber schon. Eine Charakterprüfung des zu bestellenden Gutachters oder sonstige ihn qualifizierende oder disqualifizierende Eigenschaften findet nicht statt.  Wer sollte das auch vornehmen, da bräuchte man ja wieder einen Gutachter zu. So kann es schon mal passieren, dass ein narzisstisch gestörter oder zwanghafter Mann jahrelang Gutachten für ein Gericht erstellt. Der Fall des Hochstaplers Gert Postel www.gert-postel.de, der in Flensburg jahrelang als falscher Amtsarzt praktiziert hat, ist ein schönes Beispiel dafür. Dem Mann kann man gar nicht genug dafür danken, dass er die die Welt des schönen Scheins, der Eitelkeiten und der weißen Kittel ins Gerede gebracht hat.  

Dass möglicherweise auch Menschen mit sadistischen oder pädophilen Neigungen  als Gutachter für Gerichte tätig sind, wer wollte seine Hand dafür ins Feuer legen, dass es dies nicht gibt? In anderen Bereichen, in denen professionell tätige Erwachsene mit Kindern Kontakt haben können (z.B. Jugendfreizeitstätten, Kindergärten oder Kinderheimen) sind solche Probleme mittlerweile bekannt und man wundert sich heute kaum noch über Zeitungsmeldungen, in denen von sexualisierten Übergriffen von pädagogischen Personal  auf die ihnen anvertrauten Jungen und Mädchen die Rede ist.
Und das manche Gutacher Zyniker sind, wen stört es? Letztlich doch nur den, über den der Gutachter ein Gutachtern schreibt. Und dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen - sagt der Gutachter, Hauptsache der Blödheini bezahlt die Rechung über 4000 Euro.

Wohl nur in wenigen anderen Bereichen wird so gerne Ratlosigkeit als "wissenschaftliche Objektivität" verkauft, wie einigen für Familiengerichte tätigen Gutachtern. Und da die Richter/inn meist nicht viel von Psychologie, geschweige denn von Familiendynamik versteht (der Richter ist froh, wenn er in seiner eigenen Ehe halbwegs ohne Blessuren über die Runden kommt), kann ihn der Gutachter so ziemlich alles anbieten, was halbwegs wissenschaftlich klingt. Da gibt es dann "wissenschaftliche" psychologische Tests, wie z.B. den "Freiburger Persönlichkeitsinventar", den "Giessen-Test" oder den "Minnesota Mulitphasic Personality Inventory (MMPI)". Oder auch die "Selektive entwicklungsphysiologische und -psychologische Tabellen von Kiese". Um so mehr das ganze fachchinesisch klingt, um so beeindruckender wirkt es bei den betroffenen Eltern und den Richtern. Der Hochstapler Gerd Postel lässt grüßen. Die meisten, Richter, wie auch Eltern fallen auf den ganzen psychologisch verbrämten Budenzauber rein. Das ganze ähnelt dann der Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider". Teuer sind die Gutachten ausserdem und wenn etwas teuer ist, dann muss es doch auch gut sein - oder?

Kennen Sie übrigens den "Infertility Outpour Equal Inventory-Test"? Noch nie davon gehört? Da haben sie ausnahmsweise mal recht, den Namen haben wir uns gerade ausgedacht. Klingt doch aber echt wissenschaftlich.

Ein wirklich schlechter Gutachter beantwortet dem Richter möglichst eine Frage, die dieser gar nicht gestellt hat. Und so mancher Gutachter dürfte einem Arzt ähneln, zu dem man wegen einer Schnittwunde an der Hand kommt und dessen Praxis man mit einem amputierten Fuß verläßt. 





Wenn Eltern sich scheiden lassen, kommt es ohne Anwälte und Richter eher selten zu einer einvernehmlichen Entscheidung darüber, ob das gemeinsame Kind in Zukunft bei Mutter oder Vater leben und wie der Kontakt zum anderen Elternteil aussehen soll. Dann muß der Familienrichter oder die Familienrichterin die Sorgerechtsentscheidung treffen. Grundlage hierfür ist zum einen die Stellungnahme des Jugendamtes. Hält der Richter diese Stellungnahme nicht für ausreichend - und da die Jugendämter überlastet sind, ist dies oft der Fall - beauftragt er einen psychologischen Gutachter mit der Erstellung eines weiteren Sorgerechtsgutachten. Der Psychologe oder die Psychologin soll herausfinden, bei wem das Kind nach der Trennung der Eltern am besten aufgehoben ist. In 90 % aller Fälle folgen die Richter dann auch den Empfehlungen der Gutachter. Die Sachverständigen stellen somit die Weichen für die weitere Zukunft von Kind, Mutter und Vater.

Doch die Art der „fachliche Begutachtung“ der Familienverhältnisse ist zum Teil völlig ungenügend und dementsprechend für die Betroffenen oft folgenschwer. Darauf verweisen immer wieder Rechtsanwälte, die bei Scheidungsfällen die streitenden Parteien vertreten. Zwei Diplom-Psychologinnen haben das jetzt eindrucksvoll auch mit Fakten belegt. Im Rahmen ihrer Doktorarbeit untersuchten sie Familienrechts-Gutachten daraufhin, ob die wissenschaftlichen Mindeststandards von den Sachverständigen erfüllt wurden.
245 Gutachten wurden analysiert, das Ergebnis: 
in 2/3 der Gutachten war nicht ersichtlich, welche psychologischen Fragen eigentlich beantwortet werden sollten bei der Hälfte war nicht zu erkennen, was Aussagen der Beteiligten und was die Meinung des Gutachters war in 54 Fällen wurde nicht die Beziehung des Kindes zu den Eltern, sondern ohne Not und ohne Aussagewert die Persönlichkeit der Eltern getestet.

Fazit: Ein Großteil der Sorgerechtsgutachten ist unzureichend.
Der Familienrichter entscheidet darüber, wer als Sachverständiger eingesetzt wird und ob ein Gutachten auch akzeptiert wird. Doch kann ein Richter tatsächlich die Qualität eines psychologischen Gutachtens beurteilen? Schließlich ist der Psychologe der Experte, nicht der Richter. Gutachten müssen Sie als Eltern nicht kritiklos hinnehmen, im Gegenteil. Wenn Eltern mit Gutachter oder einer bestimmten Verfahrensweise nicht einverstanden sind, haben sie das Recht, Gutachter und Gutachten abzulehnen, ohne negative Konsequenzen zu befürchten.

Nähere Auskünfte über die wissenschaftlichen Studien zu den Sorgerechtsgutachten erteilen Ihnen:
Prof. Dr. Karl Westhoff
Technische Universität Dresden
Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften
Institut für Psychologie II
Zellischer Weg 17
01 069 Dresden
Tel. 03 51/4 63 31 49

Dr. Marie-Luise Kluck
Sanddornweg 50
45 481 Mühlheim/Ruhr
Tel. 02 08/48 09 16

Dipl-Psych. Terlinden-Arzt
Niederbardenberger Str. 16
52 146 Würselen
Tel. 0 24 05/8 15 74

Dipl.-Psych. Antje Klüber
Düsternweg 12
45 721 Haltern
Tel. 0 23 64/6 96 93

Quelle: Professionellenkritik - Psychologische Gutachter / Gutachterinnen / Sachverständige




Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html

 

Gutachter im Familienrecht - Und die schon vom Ansatz her idiotische Frage nach der "Erziehungs(un)fähigkeit" http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/04/gutachter-im-familienrecht-und-die.html

1 Kommentar:

  1. Anonym13:18

    teste deine dummheit für 10000 euro.die zeiten von 4000 euro sind vorbei!!!!!!

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