Münster -
Es ist ein Kampf mit allen Mitteln, der Norbert Weitz und seine Kollegen am Amtsgericht Münster Tag für Tag beschäftigt. Weitz ist Familienrichter – seine Abteilung hat im vergangenen Jahr in 423 Sorgerechtsstreitigkeiten entschieden.Fälle wie den der Familie G. aus Wolbeck. Die beiden älteren Kinder wurden im Sorgerechtsstreit nach der Trennung dem Vater zugesprochen, das jüngste, erst drei Jahre alte Kind der Mutter. Der Vater, der seine beiden älteren Söhne nun mit einer neuen Partnerin erzieht, will auch für das kleinste Kind Sorge tragen. Beim Jugendamt meldet er, die Mutter misshandele das Kind, lasse es verwahrlosen. Auch die Polizei hat er schon alarmiert, als er glaubte, seiner Tochter geschehe Unheil.
Er erwägt beim Familiengericht eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Fälle wie der der Familie G. sind für Heike Fernholz vom städtischen Jugendamt „tägliches Brot“. Natürlich kennt sie den Fall, das Amt stehe in Kontakt mit beiden Eltern und versuche zu helfen – „zum Wohl der Kinder“. Das liegt auch Richter Weitz am Herzen, wie er sagt. Wichtigstes Ziel der Bemühungen der Familienrichter sei es darum immer, eine einvernehmliche Lösung des Sorgerechtsstreits herbeizuführen.
Das gelinge den Richtern in etwa drei Viertel aller Fälle. Wenn sich Eltern trotzdem nicht auf eine Regelung des Sorgerechts einigen können, werden Sachverständige eingeschaltet. „Wenn es erst einmal so weit kommt, wird der Streit in der Familie noch weiter zementiert“, sagt Weitz. Unlängst hat in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung die Bundesrechtsanwaltskammer die Praxis der Gutachterauswahl bei den Familiengerichten kritisiert.
Es gebe keine hinreichend genauen Kriterien für die Auswahl der Sachverständigen, und ihre Gutachten genügten wissenschaftlichen Ansprüchen nicht, hieß es. Norbert Weitz hat sich über diese Kritik geärgert: „Wir bestellen immer sehr erfahrene Gutachter, Jugendpsychiater oder Diplom-Kinderpsychologen, mit denen das Gericht schon lange zusammen arbeitet“, sagt der Richter. Dass der beim Sorgerechtsstreit unterlegene Elternteil das Urteil dieser Sachverständigen nicht anerkennt, ist seine alltägliche Erfahrung
Die Richter entscheiden aber nicht zwangsläufig nach dem Gutachten, betont Weitz. Auch er habe es schon mit Expertisen zu tun gehabt, die er nicht überzeugend fand. „Das Urteil muss immer der Richter finden“, so Weitz. Auch weil Urteile in zweiter Instanz überprüft werden können, sei höchste Sorgfalt geboten. „Die Erörterungstermine mit Eltern, Kindern, Psychologen und Jugendamt dauern mehrere Stunden“, stellt er klar, dass nicht „mit leichter Hand“ entschieden werde. Befriedigend sind die Urteile am Ende, zumindest für einen Elternteil, nicht. Weitz weiß das, er ist mehr als einmal beschimpft und bedroht worden.
Das gelinge den Richtern in etwa drei Viertel aller Fälle. Wenn sich Eltern trotzdem nicht auf eine Regelung des Sorgerechts einigen können, werden Sachverständige eingeschaltet. „Wenn es erst einmal so weit kommt, wird der Streit in der Familie noch weiter zementiert“, sagt Weitz. Unlängst hat in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung die Bundesrechtsanwaltskammer die Praxis der Gutachterauswahl bei den Familiengerichten kritisiert.
Es gebe keine hinreichend genauen Kriterien für die Auswahl der Sachverständigen, und ihre Gutachten genügten wissenschaftlichen Ansprüchen nicht, hieß es. Norbert Weitz hat sich über diese Kritik geärgert: „Wir bestellen immer sehr erfahrene Gutachter, Jugendpsychiater oder Diplom-Kinderpsychologen, mit denen das Gericht schon lange zusammen arbeitet“, sagt der Richter. Dass der beim Sorgerechtsstreit unterlegene Elternteil das Urteil dieser Sachverständigen nicht anerkennt, ist seine alltägliche Erfahrung
Die Richter entscheiden aber nicht zwangsläufig nach dem Gutachten, betont Weitz. Auch er habe es schon mit Expertisen zu tun gehabt, die er nicht überzeugend fand. „Das Urteil muss immer der Richter finden“, so Weitz. Auch weil Urteile in zweiter Instanz überprüft werden können, sei höchste Sorgfalt geboten. „Die Erörterungstermine mit Eltern, Kindern, Psychologen und Jugendamt dauern mehrere Stunden“, stellt er klar, dass nicht „mit leichter Hand“ entschieden werde. Befriedigend sind die Urteile am Ende, zumindest für einen Elternteil, nicht. Weitz weiß das, er ist mehr als einmal beschimpft und bedroht worden.
Von Karin Völker
Westfälische Nachrichten
Herr Weitz hört zu? Ja dem Jugendamt! Antonia Haase hat er ja schon auf dem Gewissen! Und er macht immer noch so weiter.....
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