Was Familie Müller im Saarland widerfuhr, könnte jeder deutschen Familie passieren meint der Sozialpädagoge Heribert Giebels
Heribert Giebels: Misshandlung und Missbrauch von Kindern werden nicht mehr so tabuisiert wie früher: Das ist die gute Konsequenz aus der öffentlichen Präsenz des Themas. Aber die Hauptgefährdung der Kinder ist ihre Vernachlässigung durch die Eltern – Missbrauch oder Misshandlung sind Ausnahmeerscheinungen, auch wenn man die Dunkelziffer berücksichtigt.
ZEIT: Erleben Sie es oft, dass Kinder, die lange Zeit von ihrer Familie getrennt wurden, nicht mehr nach Hause wollen?
Giebels: Das hängt vom Alter des Kindes und der Dauer seiner Abwesenheit ab. Es wachsen ja auch Bindungen zur Pflegefamilie. Je mehr in der Trennungsphase die leiblichen Eltern ausgeklammert und von den Betreuern vor dem Kind herabgesetzt werden, je weniger im Kind der Gedanke und der Wunsch heimzukehren wach gehalten werden, desto weniger verlockend scheint ihm die Rückkehr, wenn es dann so weit ist.
ZEIT: Kommt auch das, was dem Ehepaar Müller durch das Jugendamt widerfuhr, häufiger vor?
Giebels: Bedauerlicherweise ist auch das keine Seltenheit. Das liegt unter anderem daran, dass die Jugendämter das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das die Bibel jedes Mitarbeiters sein sollte, nicht ausreichend beachten. Das Jugendamt hat zwar die Aufgabe, die Entwicklung junger Menschen zu fördern, sie vor Gefahren zu schützen und Benachteiligungen abzubauen. Es soll aber auch Eltern bei ihrer Erziehung beraten und unterstützen, also die gesamte Familie im Auge haben.
Die betroffenen Eltern empfinden sich in der Praxis aber oft genug als ohnmächtig und das Jugendamt als allmächtig – umso mehr, als die Angelegenheiten, in denen das Jugendamt tätig wird, die Menschen meist in ihrer ganzen Existenz betreffen.
ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt?
Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter.
ZEIT: Warum?
Giebels: Weil viele betroffene Eltern den Eindruck haben, dass das Jugendamt ihnen ihr Kind rücksichtslos weggenommen hat. Und in manchen Fällen, wie dem Fall Müller, ist dieser Eindruck auch berechtigt. Manche Ämter betätigen sich als eine Art Elternverfolgungsbehörde. Sie haben Probleme, sich vom veralteten Bild der Eingreiftruppe zu verabschieden.
Der einzelne Sozialarbeiter im Jugendamt ist mit großer Macht ausgestattet, mit ihr kann er zerstören oder aufbauen. Dass diese Macht missbraucht wird, kommt immer wieder vor. Deshalb gerät das Jugendamt auch nach wie vor in den Ruf, ein rechtsfreier Raum zu sein. Das Jugendamt hat immer Recht, heißt es dann.
ZEIT: Gibt es denn keine Qualitätssicherung dessen, was das Jugendamt tut?
ZEIT: Wie können sich Eltern wehren?
Giebels: Dienstaufsichtsbeschwerden haben wenig Erfolg, man muss vielmehr die Rechtsaufsicht bemühen und die Gerichte anrufen. Aber die wenigsten Eltern haben die Mittel zu so einer Auseinandersetzung, und sie haben zudem Angst davor, dass ihr Kind den Konflikt ausbaden muss. Sie geben den Kampf irgendwann auf und versuchen, sich mit dem Verlust des Kindes abzufinden.
ZEIT: Aber dem Jugendamt wird oft der Vorwurf gemacht, es greife zu spät ein, nämlich erst dann, wenn verhungerte Kinder in Wohnungen gefunden werden, oder wie im Fall des ermordeten Pascal aus Saarbrücken.
Giebels: Das Jugendamt ist bei diesen schrecklichen Fällen immer schon seit Jahren involviert, auch bei Pascal. Es ist für einen Sozialarbeiter ein anstrengender Spagat, die Balance zwischen den Elternrechten und der Interessenslage der Kinder zu finden. Den Fall Pascal verbindet aber mit dem Fall Lena, dass beide Male keine Ausgewogenheit zustande kam: Bei Pascal wurde auf die Eltern zu viel Rücksicht genommen, bei Lena gar keine. Und in beiden Fällen geriet das, worauf es ankommt, das Wohl der Kinder selbst, völlig aus dem Fokus des Interesses. Beide Male hat die Jugendhilfe es an Ernsthaftigkeit und Pflichtgefühl gegenüber dem kindlichen Schicksal fehlen lassen. Ich finde, dass in beiden Fällen die Verantwortlichen – und nicht nur die im Jugendamt – dafür auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden sollten.
Heribert Giebels arbeitet im Jugendamt Homburg und ist stellvertretender Vorsitzender des Kinderschutzbundes im Saarland. Derzeit betätigt er sich auch als Moderator im Helferkreis zur Rückführung der 10-jährigen Lena Müller
Die Fragen stellte Sabine Rückert
Die Behördenwillkür & Intoleranz gefährden das Kindeswohl vieler Kinder in Deutschland und es wird Zeit das die Bundesregierung in dieser Angelegenheit endlich reagiert. Hier werden Familien ohne Grund zerstört sowie Kinder Seelen die oft schwerwiegende und Traumatische Störungen bekommen und das zum Teil ein Leben lang. Ich habe es mir zur Lebensaufgabe gemacht dieser verachtenden Mafia Organisation die hier sogar vom Staat unterstützt wird und Menschenhandel betreibt, das Handwerk zu legen.
hallo mir würden meine kinder von jugendamt weggnommen mein familie ist kaputt es kommt auch noch weihnachten
wenn es jedem gibt der uns mir helfen kann bitte bitte dann melden
wenn es jedem gibt der uns mir helfen kann bitte bitte dann melden
Ich möchte hier einmal öffentlich die proffessionelle Arbeit des Jugendamtes Neunkirchen mit Beispielen bekanntgeben.
AntwortenLöschenSchimmelbefall,der vom Gesundheitsamt schriftlich bestätigt im kindesgefährdenem Bereich liegt,wird von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes als bedenkenlos gerichtlich angegeben.
Polizeilich nachgewiesene Verkehrs- und Kindesgefährdung,die durch Polizei und Ordnungsamt bestätigt wurden,auch dem Jugendamt mit Nachdruck gemeldet sind,werden von dem Jugendamt ignoriert.
Ein siebenjähriges Kind auf einer Straße,in einer lebensgefährlichen Kurve,wird dem Jugendamt schriftlich gemeldet,aber komplett ignoriert.
Spielende Kinder,ohne Aufsicht von Erwachsenen,im Alter von 6 bis 8 Jahren, spielen ohne Aufsicht an einem etwa 3 km entferntem Weiher,was selbst die zuständige Polizei als gefährdend ansieht und das Jugendamt darüber in Kenntnis setzt,wird vom Jugendamt ignoriert.
Mehrere Meldungen über Kindesgefährdung eines Säuglinges,der mehrfach dem Notdienst zur ärztlichen Versorgung in eine Notaufnahme der Kinderklinik gebracht wurde,was schriftlich dem Jugendamt mit ärtzlichen Befunden,gemeldet wurde, wird von dem Jugendamt ignoriert.
Meine Frage allgemein an die Öffentlichkeit dazu: Wieweit muß eine Kindesgefährdung nachgewiesen werden,damit das Jugendamt eine Gefährdung der Kinder anerkennen kann und diese auch im gesetzlichen Sinne,ihre vorgeschriebene Instution als Gefährdung ansieht.
Bei diesen kompletten Bericht und den Vorwürfen,handelt es sich um eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Neunkirchen,über die ich bis jetzt aus Datenschutzgründen,zur Zeit keine genauen Angaben machen kann.
Doch alle von mir erhobenen Vorwürfe gegen das Jugendamt Neunkirchen sind 100 % klare Fakten,die schriftlich mit Nachweis zu belegen sind.
Diese Veröffentlichung möchte ich,Roland Britz,der Allgemeinheit mitteilen,um die proffessionelle Mitarbeit des Jugendamtes deutlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, da dieses für alle verantwortungsbewußte Eltern,meiner Meinung nach,im öffentlichem Interesse geschieht.
PS:Ich,Roland Britz,möchte noch hinzufügen,das ich nach dieser Veröffentlichung den Vorgesetzten des Jugendamtes Neunkirchen zur Stellungnahme bitten werde,um im Interesse des Jugendamtes,Gelegenheit zu geben,die falsche Handlungsweise ihres Mitarbeiters zu klären,bevor ich weitere Veröffentlichungen,mit Namen des betreffenden Mitarbeiters,öffentlich mache.
AntwortenLöschenDennoch bin ich der Meinung,dass dieses keine ordnungsgemäße Handlungsweise für einen proffessionellen Mitarbeiter des Jugendamtes Neunkirchen ist und glaube,das die ausgeführte proffessionelle Arbeit von allen verantwortungsbewußten Mitarbeitern des Jugendamtes,nach Gestz und Ordnung,bearbeitet wird.