Ralf von der Lieth
Verena von der Lieth
Hauptstraße 10
27449 Kutenholz
European Parliament
Petitionsausschuss
zu Händen von Frau Erminia Mazzoni MEP
Rue Wiertz
B-1047 Brüssel
Deutschland den 20.02.2012
Öffentliche Petition von durch Verschleppung ihrer Kinder betroffenen Eltern der EU
Öffentliche Petition von durch Verschleppung ihrer Kinder betroffenen Eltern der EU
Hauptpedenten :
Ralf von der Lieth geboren am 21.01.1970 in Crivitz in der DDR / Bezirk Schwerin
Verena von der Lieth geboren am 24.06.1968 in Stade in der BRD / Niedersachsen
Violet von der Lieth geboren am 12.01.2003 in Stade in Deutschland / Niedersachsen
Mitzeichnende Hauptpedenden :
Heidi Schulz geboren in der DDR, 49 Jahre,
Nina Lacmanovic geb.am 01.01.1978 in Vinkovci in Croatien
Sasa Fiser geb. am 29.04.1968 in Novi sad in Serbien
Elisabeth Lippmann geb. am 09.11.1951 in Oranienbaum in der DDR
Malgorzata Antczak, geb. am 08.06.1981 in Glogau in Polen, polnische Staatsangehörigkeit
Biagio Alfieri geb. am 10.2.1950 in Nardo in Italien, italienische Staatsangehörigkeit
Marlena Swientek geb. am 28.4.64 in Katowice in Polen
Heinrich Swientek geb. am 25.12.64 in Lubliniec in Polen
Katharina Rothenbach geb. Zabczynska geb. am 30.12.1980 in Jastrzebie-Zdroj in Polen
Gordon Reimann, geb. am 27.08.1979 in Berlin in der DDR
Jacqueline Reimann-Wilhelm, geb. am 29.11.1973 in Eisenhüttenstadt in der DDR
Beata Pokrzeptowicz-Meyer geb. am 09.06.1967 in Chełmno in Polen
Viola Vera Fechner geb. am 21.03.1954 in West-Berlin
Christina Henke geb. am 21.04.1967 in Dortmund in der BRD / Nordrhein Westfahlen
Rosana Gonçalves da Silva geb. am 17.02.1961 in Nova Iguaçu in Rio de Janeiro in Brasilien
Ralf von der Lieth geboren am 21.01.1970 in Crivitz in der DDR / Bezirk Schwerin
Verena von der Lieth geboren am 24.06.1968 in Stade in der BRD / Niedersachsen
Violet von der Lieth geboren am 12.01.2003 in Stade in Deutschland / Niedersachsen
Mitzeichnende Hauptpedenden :
Heidi Schulz geboren in der DDR, 49 Jahre,
Nina Lacmanovic geb.am 01.01.1978 in Vinkovci in Croatien
Sasa Fiser geb. am 29.04.1968 in Novi sad in Serbien
Elisabeth Lippmann geb. am 09.11.1951 in Oranienbaum in der DDR
Malgorzata Antczak, geb. am 08.06.1981 in Glogau in Polen, polnische Staatsangehörigkeit
Biagio Alfieri geb. am 10.2.1950 in Nardo in Italien, italienische Staatsangehörigkeit
Marlena Swientek geb. am 28.4.64 in Katowice in Polen
Heinrich Swientek geb. am 25.12.64 in Lubliniec in Polen
Katharina Rothenbach geb. Zabczynska geb. am 30.12.1980 in Jastrzebie-Zdroj in Polen
Gordon Reimann, geb. am 27.08.1979 in Berlin in der DDR
Jacqueline Reimann-Wilhelm, geb. am 29.11.1973 in Eisenhüttenstadt in der DDR
Beata Pokrzeptowicz-Meyer geb. am 09.06.1967 in Chełmno in Polen
Viola Vera Fechner geb. am 21.03.1954 in West-Berlin
Christina Henke geb. am 21.04.1967 in Dortmund in der BRD / Nordrhein Westfahlen
Rosana Gonçalves da Silva geb. am 17.02.1961 in Nova Iguaçu in Rio de Janeiro in Brasilien
Inhaltsverzeichnis
1. Adresse und Liste der Hauptpedenten
2. Inhaltsverzeichnis
3. Anschreiben von Ralf und Verena von der Lieth an Frau Mazzoni
4. Anschreiben von Lisa Lippmann an Frau Mazzoni
1. Adresse und Liste der Hauptpedenten
2. Inhaltsverzeichnis
3. Anschreiben von Ralf und Verena von der Lieth an Frau Mazzoni
4. Anschreiben von Lisa Lippmann an Frau Mazzoni
5. Anschreiben von Viola Fechner an Frau Mazzoni
6. Öffentliche Petition von durch Verschleppung ihrer Kinder betroffenen Eltern der EU
7. Persönliche Petition der Familie von der Lieth
8. Persönliche Petition von Violet von der Lieth
9. Persönliche Petition der Familie Schulz
6. Öffentliche Petition von durch Verschleppung ihrer Kinder betroffenen Eltern der EU
7. Persönliche Petition der Familie von der Lieth
8. Persönliche Petition von Violet von der Lieth
9. Persönliche Petition der Familie Schulz
10. Persönliche Petition von der Familie Nina Lacmanovic / Sasa Fiser
11. Persönliche Petition von Elisabeth Lippmann
12. Persönliche Petition von der Familie Antczak /Alfieri
13. Persönliche Petition von Familie Swientek
14. Persönliche Petition der polnischen allein sorgeberechtigten Mutter Katharina Rothenbach
15. Persönliche Petition von Familie Reimann-Wilhelm
16. Persönliche Petition von Beata Pokrzeptowicz-Meyer
17. Persönliche Petition von Viola Vera Fechner
18. Persönliche Petition von Christina Henke
11. Persönliche Petition von Elisabeth Lippmann
12. Persönliche Petition von der Familie Antczak /Alfieri
13. Persönliche Petition von Familie Swientek
14. Persönliche Petition der polnischen allein sorgeberechtigten Mutter Katharina Rothenbach
15. Persönliche Petition von Familie Reimann-Wilhelm
16. Persönliche Petition von Beata Pokrzeptowicz-Meyer
17. Persönliche Petition von Viola Vera Fechner
18. Persönliche Petition von Christina Henke
19. Petition der brasilianischen Mutter Rosan Goncalves da Silva
Sehr geehrte Frau Mazzoni,
wir sandten ihnen bereits am 30.11.2010 eine Petition (Anlage 1), die wir am 26.11.2010 verfasst hatten. Sie beantworteten uns die Petition unter der Nummer 1500/2010 mit Schreiben (Anlage 2) vom 21.03.2011.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich das Hauptanliegen unserer Petition bereits erledigt.
Ein an Sie gerichtetes und im Internet veröffentlichtes Schreiben (Anlage 3) von Herrn Konrad Szymanski, einem Mitglied des Europäischen Parlaments, veranlasst uns, eine weitere Petition an Sie zu richten.
Unsere Petition wird einen persönliches Anliegen unserer Familie und ein öffentliches Anliegen vieler betroffener Eltern enthalten. Diese werden die persönlichen Anliegen ihrer Familien am Ende dieser Petition zu ihren Unterschriften mit anhängen, damit Sie eine Vorstellung über das Ausmaß der Verbrechen, über die wir uns beschweren, bekommen.
In dem Arbeitsdokument, das, Max Stadler, der stellvertretende Justizminister der Deutschen Regierung, gerne von der Webseite des Europäischen Parlaments entfernt haben möchte, heißt es auf Seite 3 Absatz 2,
"Diese Petitionen lassen sich besonders schwer beurteilen, weil jeder einzelne Fall größtes Fingerspitzengefühl erfordert. Selbst wenn ganz konkrete Vorwürfe erhoben werden, kann der Ausschuss aufgrund mangelnder Information von anderen Beteiligten keine absoluten Schlussforderungen ziehen. Von größter Wichtigkeit ist daher für alle Petitionen die Erkenntnis, dass der Petitionsausschuss keinen Ersatz für die zuständigen Rechtsprechungs- und Normenkontrollorgane sein kann. Er kann auch den Umfang des von den Petition dargelegten Problems nicht genau einschätzen und daher nicht von einem System bedingten Versagen sprechen. Andererseits ist festzuhalten, dass die Arbeitsweise der Jugendämter tatsächlich von vielen europäischen Bürger mit größerer Sorge betrachtet wird und dass sich daher die zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene - darunter auch die zuständigen Bundestagsausschüsse - dringend mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen."
Weil der Petitionsausschuss angibt, dass es von größter Wichtigkeit ist, dass alle Pedenten erkennen müssen, dass der Petitionsausschuss keinen Einsatz für die zuständigen Rechtsprechungs- und Normenkontrollorgane sein kann, da der Ausschuss aufgrund mangelnder Information von anderen Beteiligten keine absoluten Schlussfolgerungen ziehen kann, senden wir ihnen in den Anlagen unsere letzten beiden Gutachten und Ausführungen unserer Petition die Beantwortung der Fragestellungen aus den Gutachten mit.
Wir möchten ihnen zeigen, dass leider nur die hartnäckigsten, mutigsten und entschlossensten Eltern eine Chance haben, ihre Kinder aus den vorsätzlich Kinder- und Familien feindlichen Kriegsaktionen der Jugendämter zu befreien. Und das kann nicht im Sinne von Grund- Menschen- und Kinderrechten sein !!!
Wichtig ist uns, dass Sie erkennen, dass es hier nicht um Fehler lokaler Behörden, sondern um vorsätzliche Handlungen der Mitarbeiter dieser lokalen Behörden geht, damit Sie auch den Umfang des von den vielen Petition dargelegten Problems genauer einschätzen können und daher doch ein System bedingten Versagen erkennen.
Und das wiederum erfordert dringendst ein Menschenrechte schützendes Eingreifen des gesamten Europäischen Parlaments !!!
Mit Freundlichen Grüßen
Ralf von der Lieth
und
Verena von der Lieth
wir sandten ihnen bereits am 30.11.2010 eine Petition (Anlage 1), die wir am 26.11.2010 verfasst hatten. Sie beantworteten uns die Petition unter der Nummer 1500/2010 mit Schreiben (Anlage 2) vom 21.03.2011.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich das Hauptanliegen unserer Petition bereits erledigt.
Ein an Sie gerichtetes und im Internet veröffentlichtes Schreiben (Anlage 3) von Herrn Konrad Szymanski, einem Mitglied des Europäischen Parlaments, veranlasst uns, eine weitere Petition an Sie zu richten.
Unsere Petition wird einen persönliches Anliegen unserer Familie und ein öffentliches Anliegen vieler betroffener Eltern enthalten. Diese werden die persönlichen Anliegen ihrer Familien am Ende dieser Petition zu ihren Unterschriften mit anhängen, damit Sie eine Vorstellung über das Ausmaß der Verbrechen, über die wir uns beschweren, bekommen.
In dem Arbeitsdokument, das, Max Stadler, der stellvertretende Justizminister der Deutschen Regierung, gerne von der Webseite des Europäischen Parlaments entfernt haben möchte, heißt es auf Seite 3 Absatz 2,
"Diese Petitionen lassen sich besonders schwer beurteilen, weil jeder einzelne Fall größtes Fingerspitzengefühl erfordert. Selbst wenn ganz konkrete Vorwürfe erhoben werden, kann der Ausschuss aufgrund mangelnder Information von anderen Beteiligten keine absoluten Schlussforderungen ziehen. Von größter Wichtigkeit ist daher für alle Petitionen die Erkenntnis, dass der Petitionsausschuss keinen Ersatz für die zuständigen Rechtsprechungs- und Normenkontrollorgane sein kann. Er kann auch den Umfang des von den Petition dargelegten Problems nicht genau einschätzen und daher nicht von einem System bedingten Versagen sprechen. Andererseits ist festzuhalten, dass die Arbeitsweise der Jugendämter tatsächlich von vielen europäischen Bürger mit größerer Sorge betrachtet wird und dass sich daher die zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene - darunter auch die zuständigen Bundestagsausschüsse - dringend mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen."
Weil der Petitionsausschuss angibt, dass es von größter Wichtigkeit ist, dass alle Pedenten erkennen müssen, dass der Petitionsausschuss keinen Einsatz für die zuständigen Rechtsprechungs- und Normenkontrollorgane sein kann, da der Ausschuss aufgrund mangelnder Information von anderen Beteiligten keine absoluten Schlussfolgerungen ziehen kann, senden wir ihnen in den Anlagen unsere letzten beiden Gutachten und Ausführungen unserer Petition die Beantwortung der Fragestellungen aus den Gutachten mit.
Wir möchten ihnen zeigen, dass leider nur die hartnäckigsten, mutigsten und entschlossensten Eltern eine Chance haben, ihre Kinder aus den vorsätzlich Kinder- und Familien feindlichen Kriegsaktionen der Jugendämter zu befreien. Und das kann nicht im Sinne von Grund- Menschen- und Kinderrechten sein !!!
Wichtig ist uns, dass Sie erkennen, dass es hier nicht um Fehler lokaler Behörden, sondern um vorsätzliche Handlungen der Mitarbeiter dieser lokalen Behörden geht, damit Sie auch den Umfang des von den vielen Petition dargelegten Problems genauer einschätzen können und daher doch ein System bedingten Versagen erkennen.
Und das wiederum erfordert dringendst ein Menschenrechte schützendes Eingreifen des gesamten Europäischen Parlaments !!!
Mit Freundlichen Grüßen
Ralf von der Lieth
und
Verena von der Lieth
Sehr geehrte Frau Erminia Mazzoni
Mit Erstaunen las ich von dem Ansinnen des Herrn Max Stadler das Arbeitspapier über die "diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Jugendämtern in bestimmten Mitgliedstaaten, insbesondere der Jugendämter in Deutschland" entfernen zu lassen.
Ich hoffe sehr, das der Ausschuss sich nicht dahingehend beeinflussen lässt.
Die meisten Familien sind so sehr eingeschüchtert, das sie sich aus Angst um ihre Kinder nicht an die Öffentlichkeit trauen. Ich kenne manche Fälle persönlich, mit einigen verbindet mich Freundschaft, aber alle haben eines gemeinsam - es sind KEINE EINZELFÄLLE sondern lediglich die Spitze.
Wir Eltern möchten endlich Gerechtigkeit erfahren und diese Verbrechen an unseren Kindern soll die Welt erfahren!
Zitat <<< Zitat Ende
*Dazu gehöre auch ich, ich hatte Herrn Marcin Libicki geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Lippmann
Mit Erstaunen las ich von dem Ansinnen des Herrn Max Stadler das Arbeitspapier über die "diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Jugendämtern in bestimmten Mitgliedstaaten, insbesondere der Jugendämter in Deutschland" entfernen zu lassen.
Ich hoffe sehr, das der Ausschuss sich nicht dahingehend beeinflussen lässt.
Die meisten Familien sind so sehr eingeschüchtert, das sie sich aus Angst um ihre Kinder nicht an die Öffentlichkeit trauen. Ich kenne manche Fälle persönlich, mit einigen verbindet mich Freundschaft, aber alle haben eines gemeinsam - es sind KEINE EINZELFÄLLE sondern lediglich die Spitze.
Wir Eltern möchten endlich Gerechtigkeit erfahren und diese Verbrechen an unseren Kindern soll die Welt erfahren!
Zitat <<< Zitat Ende
*Dazu gehöre auch ich, ich hatte Herrn Marcin Libicki geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Lippmann
Sehr geehrte Frau Mazzoni
Mit Entsetzten musste ich feststellen, dass Sie immer wieder Pedenten an den Petitionsausschuss im Bundestag verweisen.
Tatsache ist, dass 685 Einzel- Petitionen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Deutschen Bundestag eingereicht wurden. Ich gehe davon aus, dass Sie davon nicht informiert worden sind, dass diese Petitionen ausschließlich abgelehnt wurden.
Im Bundestag wurde nicht nur meine Einzel-Petition abgelehnt, sondern auch meine Bürgerpetition.
Aus meiner Erfahrung musste ich feststellen, dass der Bundestag nicht daran interessiert ist Missstände in Bezug auf die „Arbeitsweise" der Jugendämter zu erkennen, festzustellen und zu beseitigen.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass meine Recherchen unter anderem auch hervor brachten, dass Eltern, die sich unerschrocken eisern mit rechtlichen Mitteln gegen den ungerechtfertigten Kindesentzug zur Wehr setzen und auch unbeugsam alle Rechtsmittel ausschöpfen, im finanziellen und wirtschaftlichen Ruin enden und somit zu gesellschaftlichen Außenseitern werden, was letztendlich eine Rückkehr der Kinder in den dadurch zerstörten elterlichen Haushalt pracktisch unmöglich macht.
Es liegt nun in Ihren Händen diesen Missstand zu vereiteln.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit recht freundlichen Grüßen
Viola Fechner
Mit Entsetzten musste ich feststellen, dass Sie immer wieder Pedenten an den Petitionsausschuss im Bundestag verweisen.
Tatsache ist, dass 685 Einzel- Petitionen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Deutschen Bundestag eingereicht wurden. Ich gehe davon aus, dass Sie davon nicht informiert worden sind, dass diese Petitionen ausschließlich abgelehnt wurden.
Im Bundestag wurde nicht nur meine Einzel-Petition abgelehnt, sondern auch meine Bürgerpetition.
Aus meiner Erfahrung musste ich feststellen, dass der Bundestag nicht daran interessiert ist Missstände in Bezug auf die „Arbeitsweise" der Jugendämter zu erkennen, festzustellen und zu beseitigen.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass meine Recherchen unter anderem auch hervor brachten, dass Eltern, die sich unerschrocken eisern mit rechtlichen Mitteln gegen den ungerechtfertigten Kindesentzug zur Wehr setzen und auch unbeugsam alle Rechtsmittel ausschöpfen, im finanziellen und wirtschaftlichen Ruin enden und somit zu gesellschaftlichen Außenseitern werden, was letztendlich eine Rückkehr der Kinder in den dadurch zerstörten elterlichen Haushalt pracktisch unmöglich macht.
Es liegt nun in Ihren Händen diesen Missstand zu vereiteln.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit recht freundlichen Grüßen
Viola Fechner
Öffentliche Petition von durch Verschleppung ihrer Kinder betroffenen Eltern der EU
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erschüttern müssen wir feststellen, dass der stellvertretende Justizminister der Deutschen Regierung, Max Stadler, versucht, selbst durch Einflussnahme auf das Europäische Parlament die Verbrechen der Mitarbeiter der deutschen Jugendämter zu vertuschen. Die Forderung von Herrn Max Stadler, des Arbeitspapier über die diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Jugendämtern in bestimmten Mitgliedstaaten, insbesondere der Jugendämter in Deutschland, von der Webseite des Europäischen Parlaments zu entfernen, zeigt deutlich wie Deutschland versucht, die Gerechtigkeit Europäischer Entscheidungen zu beeinflussen und zu verdrehen. Als betroffene Eltern möchten wir Sie bitten, diese beispiellose und unverfrorene Intervention mit größter Sorgfalt zu behandeln. Wenn Vertreter der deutschen Regierung, die Auffassung vertreten, dass das Dokument zu einer Irreführung der Besucher auf der Webseite des Europäischen Parlaments führen könnte und entfernt werden sollte, widersprechen wir dem auf's Schärfste, weil niemand durch die Informationen des Europäischen Parlaments irre geführt wird. Allenfalls informieren sich auch deutsche EU-Bürger darüber, wie es sein kann, dass Kinder, die durch das Jugendamt in Deutschland angeblich "gerettet" wurden, im nach hinein mit Wissen des Jugendamtes durch deren eigene Geschäftspartner ermordet wurden.
Und genau deshalb sind die Worte in diesem Dokument,
"In Deutschland werden die Menschenrechte mit Füßen getreten",
entgegen der Meinung eines Herrn Wieland genau richtig gewählt worden !!!
Am 12.01.2012 schimpft Herr Wieland, dass man nicht auf der Webseite des Europäischen Parlament schreiben könne, dass in Deutschland die Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Und nur vier Tage später am 16.01.2012 stirbt die elfjährige Chantal in Hamburg Wilhelmsburg in der Obhut ihrer drogensüchtigen "Pflegemutter" an einer Überdosis der Heroin-Ersatzdroge Methadon !!!
Nach dieser für Sie möglicherweise neuen Mitteilung an sie, möchten wir betroffenen Eltern hier auch der durch jugend-amtlichen Größenwahn ermordeten Kinder gedenken.
Simon 2005 im Alter von 2 Jahren von der "Pflegemutter" in der Badewanne ertränkt !!!
Talea 2008 im Alter von 5 Jahren von der "Pflegemutter" in der Badewanne ertränkt !!!
Anna 2010 im Alter von 9 Jahren von der "Pflegemutter" in der Badewanne ertränkt !!!
Chantal 2012 im Alter von 11 Jahren von der "Pflegemutter" mit Methadon ermordet !!!
Wir gedenken auch der vielen Kinder, die sich auf Grund der grausamen Erlebnisse selbst das Leben nahmen.
Trauriger weise wurden und werden die vielen Suizide in deutschen Kinderheimen von den Jugendämtern vertuscht.
Wie viele Kinder müssen noch sterben ???
Wie viele Kinder müssen noch leiden ???
Wie viele Kinder-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viele Mama-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viele Papa-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viele Oma-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viele Opa-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viel Leid muß geschehen, damit sich das Europäische Parlament für zuständig hält ???
Unser Vorschlag:
Jedes Mitgliedsland der EU soll befristet auf Kosten der Deutschen Regierung unabhängige Fachleute entsenden, so dass jedes Deutsche Jugendamt zwei Fachaufsichtskräfte in der Behörde beherbergt, die sich ein Bild über die "Arbeitsweise" des jeweiligen Jugendamtes machen können. Aktuell betroffene Eltern hätten so auch einen Ansprechpartner, wenn ihnen im Jugendamt unrecht getan wird.
Herr Wieland redete sich in seiner Ansprache vor dem Petitionsausschuss am 12.01.2012 folgendermaßen heraus :
"Unsere Gerichte mögen nicht arg schnell sein, aber sie sind im Vergleich zu anderen nicht langsam und dann will ich auch mal sagen, nicht bei jedem vermuteten Kindesentzug ordnet ein Jugendamt betreuten Umgang an, ja, dass man das Kind überhaupt nicht mehr sehen kann, ist die ultima Ratio, wenige Fälle bei Hunderttausend."
Tatsächlich ist es aber so, dass, wer nicht mit mit dem Jugendamt kooperiert und sich nicht von dem grundrechtlichen legitimen Gedanken verabschiedet, sein Kind bei sich haben zu wollen, bekommt auch keinen unbegleiteten Umgang mit seinem Kind !!!
Die Hauptpedenten bekamen 2,5 Jahre überhaupt keinen Umgang.
Wir möchten hier klar stellen, dass es hier nicht um Fehler in den Jugendämtern geht. Denn oft werden Kinder an unbekannte Orte verschleppt, wenn die Eltern diese sogenannten Erziehungshilfen (Heimunterbringung bzw. Unterbringung bei Pflegeeltern) nicht annehmen wollen. Die Eltern verzweifeln, weil ihnen die Auskunft über den Aufenthaltsort ihrer Kinder verweigert wird. Den Kindern werden Ungeheuerlichkeiten erzählt, wie :
"Deine Eltern sind tot."
"Deine Eltern lieben Dich nicht mehr, sie bekommen jetzt ein neues Baby"
Durch Umgangsbewachung (begleiteter Umgang) wird den Kindern suggeriert :
"Deine Eltern sind gefährlich, vor denen müssen wir Dich beschützen."
Dem Sohn einer Pedentin wurde im Kinderheim in Anklam immer wieder eingeredet,
dass es ihm zu Hause schlecht ging und dass seine Mutter psychisch krank sei.
Die Tochter und ein Sohn einer von zwei weiteren Pedenten
werden regelmäßig in der Wohngruppe in Schönerlinde, einer Einrichtung von Kindeswohl Berlin e.V. misshandelt, weil sie nach Hause zu ihren Eltern wollen.
Ein weiterer Sohn der selben Pedenten
wurde gegen seinen Willen in die Psychiatrie gesteckt, weil er nach Hause zu seinen Eltern will.
Ein dritter Sohn dieser beiden Pedenten bekam Folgendes sogar schriftlich in einem Brief (Anlage 4) von der zuständigen Familienrichterin mitgeteilt :
Lieber Jeremiah Joey Dieter,
auf Deinen Brief vom 24.01.2012 hin, den mir Frau Jonson überreicht hat, muss ich Dir leider mitteilen, dass ich keine Möglichkeit sehe, Deinem dort geäußerten Wunsch zu entsprechen, Dich nach Hause zu Deiner Mutter und Deiner Familie zu entlassen.
Leider sind nach meiner Einschätzung Deine Eltern nicht in der Lage, gut genug für Dich und Deine Geschwister zu sorgen, damit ihr es immer gut und gemüdlich zu Hause habt, ihr die nötigen Hilfen für die Schule bekommt und auch sonst all die Hilfen und Zuwendungen erhaltet, auf die ihr ein gutes Recht habt und die ihr für euer weiteres Leben dringend braucht.
Ich hoffe sehr, dass Du Dich langsam in Deine Wohngruppe besser eingewöhnen kannst und es Dir dort schließlich doch noch gefällt, dass Du nette Betreuer und gute Freunde dort findest und später ein mal die Entscheidung des Gerichts verstehen und gut heißen kannst.
Liebe Grüße
Ruden
Richterin am Amtsgericht
Anmerkung : Jeremiah Joey Dieter ist erst 11 Jahre alt.
Wir könnten hier tausende weitere Grausamkeiten aufzählen, wie Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter in Deutschland Kinder brutal entwurzeln und ihre Familien zerstören.
Deshalb sind wir auch der Meinung, dass die Ausdrucksweisen,
"in Deutschland werden Menschenrechte mit Füßen getreten",
die die Herren Stadler und Wieland als unpassend einstufen, ein noch viel zu harmlose (oder milde ???) Wortwahl sind. Dabei sollte berücksichtigt werden, wie oft Deutschland im Bezug auf Familienrecht und Handlungen durch Jugendämter vom EGMR wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt wurden ist.
Regelmäßig werden in Deutschland folgende Grund-, Kinder- und Menschenrechte verletzt :
Das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit.
Artikel 1 und 2 Deutsches Grundgesetz
Artikel 2 und 5 Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 6, 19, 35 und 36 UN Kinderrechtskonvention
Das Recht auf eine Familie ohne grundlose Einmischung von außen.
Artikel 6 Absätze 1,2,4 und 5 Deutsches Grundgesetz
Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 5, 9 Absatz 1 Satz 1 Teilsatz 1 und 2, Absatz 2 und 3, Artikel 10 und 16 UN Kinderrechtskonvention
Das Recht auf ein faires Verfahren.
Artikel 3 Absatz 1 Deutsches Grundgesetz
Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 12 UN Kinderrechtskonvention
Das Diskriminierungsverbot
Artikel 3 Deutsches Grundgesetz
Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 2 UN Kinderrechtskonvention
Im Deutschen Grundgesetz heist es im Artikel 1,
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Und was tun die Herren Stadler und Wieland ???
Sie schützen die, die Kinder an brutale Unmenschen verkaufen, von denen die Kinder in der Badewanne ermordet werden !!!
Sie schützen die, die Kinder an Drogensüchtige verkaufen, von denen die Kinder mit Methadon ermordet werden !!!
Sie schützen die, die gemeinsam mit der "Polizei" Wohnungen von anders denkenden Familien stürmen, um die Kinder mit brutaler Gewalt heraus zu schleifen !!!
Sie schützen die, die Säuglinge stillenden Müttern von der Brust wegreißen !!!
Sie schützen die, die Säuglinge (Frühchen) aus Brutkästen in Krankenhäusern verschleppen !!!
Sie schützen die, die Kinder aus ihren Kindergärten schleifen !!!
Sie schützen die, die Kinder verprügeln und misshandeln, weil sie nach Hause zu ihren Eltern wollen !!!
Sie schützen die, die Kinder ihrer Identität berauben !!!
Sie schützen die, die die Grund-, Kinder- und Menschenrechte anderer missachten !!!
In Deutschland werden die Menschenrechte mit Füßen getreten ???
Wir würden es sogar so ausdrücken, dass wir sagen,
in Deutschland werden systematisch Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß der Beschreibungen im § 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und im Artikel 7 des Römischen Statuts begangen.
Deutsche Staatsanwälte weigern sich regelmäßig, Ermittlungen wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit einzuleiten, weil sie der Meinung sind, der § 7 VStGB gelte nur im Kriegszustand eines Landes oder es läge kein ausgedehnter oder systematischer Angriff gegen eine Zivilbevölkerung vor.
Zum ersten können wir Ihnen mitteilen, dass das Wort Krieg im gesamten § 7 VStGB nicht vorkommt. Zum Zweiten vertreten wir die Position, dass, weil im gesamten Bundesgebiet Deutschlands Eltern zu Unrecht die Kinder weggenommen werden, trauriger weise doch ein ausgedehnter und systematischer Angriff gegen eine Zivilbevölkerung, nämlich Familien, vorliegt.
In der Definition des § 7 VStGB begeht der ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
der im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,
7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt
oder
10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt.
Jedes dieser Verbrechen wurde bereits von Jugendamtsmitarbeitern in Deutschland im Rahmen dieses ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen !!!
Wir vertreten auch die Meinung, dass viele der von Jugendamtsmitarbeitern begangenen Verbrechen in die Definition der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus Artikel 7 Römischen Statuts passen.
Wir fordern nun vom Europäischen Parlament, Deutschland unter Androhung von Sanktionen, aufzufordern, für die Beendigung dieser Verbrechen zu sorgen, diese Verbrechen zu ermitteln, aufzuklären und zu ahnden.
Stoppen Sie den staatlich geförderten Kinderhandel in Deutschland !!!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf von der Lieth
Verena von der Lieth
Heidi Schulz
Sasa Fiser
Nina Lacmanovic
Elisabeth Lippmann
Malgorzata Antczak
Biagio Alfieri
Marlena Swientek
Heinrich Swientek
Katharina Rothenbach
Gordon Reimann
Jacqueline Reimann-Wilhelm
Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Viola Vera Fechner
Christina Henke
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erschüttern müssen wir feststellen, dass der stellvertretende Justizminister der Deutschen Regierung, Max Stadler, versucht, selbst durch Einflussnahme auf das Europäische Parlament die Verbrechen der Mitarbeiter der deutschen Jugendämter zu vertuschen. Die Forderung von Herrn Max Stadler, des Arbeitspapier über die diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Jugendämtern in bestimmten Mitgliedstaaten, insbesondere der Jugendämter in Deutschland, von der Webseite des Europäischen Parlaments zu entfernen, zeigt deutlich wie Deutschland versucht, die Gerechtigkeit Europäischer Entscheidungen zu beeinflussen und zu verdrehen. Als betroffene Eltern möchten wir Sie bitten, diese beispiellose und unverfrorene Intervention mit größter Sorgfalt zu behandeln. Wenn Vertreter der deutschen Regierung, die Auffassung vertreten, dass das Dokument zu einer Irreführung der Besucher auf der Webseite des Europäischen Parlaments führen könnte und entfernt werden sollte, widersprechen wir dem auf's Schärfste, weil niemand durch die Informationen des Europäischen Parlaments irre geführt wird. Allenfalls informieren sich auch deutsche EU-Bürger darüber, wie es sein kann, dass Kinder, die durch das Jugendamt in Deutschland angeblich "gerettet" wurden, im nach hinein mit Wissen des Jugendamtes durch deren eigene Geschäftspartner ermordet wurden.
Und genau deshalb sind die Worte in diesem Dokument,
"In Deutschland werden die Menschenrechte mit Füßen getreten",
entgegen der Meinung eines Herrn Wieland genau richtig gewählt worden !!!
Am 12.01.2012 schimpft Herr Wieland, dass man nicht auf der Webseite des Europäischen Parlament schreiben könne, dass in Deutschland die Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Und nur vier Tage später am 16.01.2012 stirbt die elfjährige Chantal in Hamburg Wilhelmsburg in der Obhut ihrer drogensüchtigen "Pflegemutter" an einer Überdosis der Heroin-Ersatzdroge Methadon !!!
Nach dieser für Sie möglicherweise neuen Mitteilung an sie, möchten wir betroffenen Eltern hier auch der durch jugend-amtlichen Größenwahn ermordeten Kinder gedenken.
Simon 2005 im Alter von 2 Jahren von der "Pflegemutter" in der Badewanne ertränkt !!!
Talea 2008 im Alter von 5 Jahren von der "Pflegemutter" in der Badewanne ertränkt !!!
Anna 2010 im Alter von 9 Jahren von der "Pflegemutter" in der Badewanne ertränkt !!!
Chantal 2012 im Alter von 11 Jahren von der "Pflegemutter" mit Methadon ermordet !!!
Wir gedenken auch der vielen Kinder, die sich auf Grund der grausamen Erlebnisse selbst das Leben nahmen.
Trauriger weise wurden und werden die vielen Suizide in deutschen Kinderheimen von den Jugendämtern vertuscht.
Wie viele Kinder müssen noch sterben ???
Wie viele Kinder müssen noch leiden ???
Wie viele Kinder-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viele Mama-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viele Papa-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viele Oma-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viele Opa-Tränen müssen noch fließen ???
Wie viel Leid muß geschehen, damit sich das Europäische Parlament für zuständig hält ???
Unser Vorschlag:
Jedes Mitgliedsland der EU soll befristet auf Kosten der Deutschen Regierung unabhängige Fachleute entsenden, so dass jedes Deutsche Jugendamt zwei Fachaufsichtskräfte in der Behörde beherbergt, die sich ein Bild über die "Arbeitsweise" des jeweiligen Jugendamtes machen können. Aktuell betroffene Eltern hätten so auch einen Ansprechpartner, wenn ihnen im Jugendamt unrecht getan wird.
Herr Wieland redete sich in seiner Ansprache vor dem Petitionsausschuss am 12.01.2012 folgendermaßen heraus :
"Unsere Gerichte mögen nicht arg schnell sein, aber sie sind im Vergleich zu anderen nicht langsam und dann will ich auch mal sagen, nicht bei jedem vermuteten Kindesentzug ordnet ein Jugendamt betreuten Umgang an, ja, dass man das Kind überhaupt nicht mehr sehen kann, ist die ultima Ratio, wenige Fälle bei Hunderttausend."
Tatsächlich ist es aber so, dass, wer nicht mit mit dem Jugendamt kooperiert und sich nicht von dem grundrechtlichen legitimen Gedanken verabschiedet, sein Kind bei sich haben zu wollen, bekommt auch keinen unbegleiteten Umgang mit seinem Kind !!!
Die Hauptpedenten bekamen 2,5 Jahre überhaupt keinen Umgang.
Wir möchten hier klar stellen, dass es hier nicht um Fehler in den Jugendämtern geht. Denn oft werden Kinder an unbekannte Orte verschleppt, wenn die Eltern diese sogenannten Erziehungshilfen (Heimunterbringung bzw. Unterbringung bei Pflegeeltern) nicht annehmen wollen. Die Eltern verzweifeln, weil ihnen die Auskunft über den Aufenthaltsort ihrer Kinder verweigert wird. Den Kindern werden Ungeheuerlichkeiten erzählt, wie :
"Deine Eltern sind tot."
"Deine Eltern lieben Dich nicht mehr, sie bekommen jetzt ein neues Baby"
Durch Umgangsbewachung (begleiteter Umgang) wird den Kindern suggeriert :
"Deine Eltern sind gefährlich, vor denen müssen wir Dich beschützen."
Dem Sohn einer Pedentin wurde im Kinderheim in Anklam immer wieder eingeredet,
dass es ihm zu Hause schlecht ging und dass seine Mutter psychisch krank sei.
Die Tochter und ein Sohn einer von zwei weiteren Pedenten
werden regelmäßig in der Wohngruppe in Schönerlinde, einer Einrichtung von Kindeswohl Berlin e.V. misshandelt, weil sie nach Hause zu ihren Eltern wollen.
Ein weiterer Sohn der selben Pedenten
wurde gegen seinen Willen in die Psychiatrie gesteckt, weil er nach Hause zu seinen Eltern will.
Ein dritter Sohn dieser beiden Pedenten bekam Folgendes sogar schriftlich in einem Brief (Anlage 4) von der zuständigen Familienrichterin mitgeteilt :
Lieber Jeremiah Joey Dieter,
auf Deinen Brief vom 24.01.2012 hin, den mir Frau Jonson überreicht hat, muss ich Dir leider mitteilen, dass ich keine Möglichkeit sehe, Deinem dort geäußerten Wunsch zu entsprechen, Dich nach Hause zu Deiner Mutter und Deiner Familie zu entlassen.
Leider sind nach meiner Einschätzung Deine Eltern nicht in der Lage, gut genug für Dich und Deine Geschwister zu sorgen, damit ihr es immer gut und gemüdlich zu Hause habt, ihr die nötigen Hilfen für die Schule bekommt und auch sonst all die Hilfen und Zuwendungen erhaltet, auf die ihr ein gutes Recht habt und die ihr für euer weiteres Leben dringend braucht.
Ich hoffe sehr, dass Du Dich langsam in Deine Wohngruppe besser eingewöhnen kannst und es Dir dort schließlich doch noch gefällt, dass Du nette Betreuer und gute Freunde dort findest und später ein mal die Entscheidung des Gerichts verstehen und gut heißen kannst.
Liebe Grüße
Ruden
Richterin am Amtsgericht
Anmerkung : Jeremiah Joey Dieter ist erst 11 Jahre alt.
Wir könnten hier tausende weitere Grausamkeiten aufzählen, wie Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter in Deutschland Kinder brutal entwurzeln und ihre Familien zerstören.
Deshalb sind wir auch der Meinung, dass die Ausdrucksweisen,
"in Deutschland werden Menschenrechte mit Füßen getreten",
die die Herren Stadler und Wieland als unpassend einstufen, ein noch viel zu harmlose (oder milde ???) Wortwahl sind. Dabei sollte berücksichtigt werden, wie oft Deutschland im Bezug auf Familienrecht und Handlungen durch Jugendämter vom EGMR wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt wurden ist.
Regelmäßig werden in Deutschland folgende Grund-, Kinder- und Menschenrechte verletzt :
Das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit.
Artikel 1 und 2 Deutsches Grundgesetz
Artikel 2 und 5 Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 6, 19, 35 und 36 UN Kinderrechtskonvention
Das Recht auf eine Familie ohne grundlose Einmischung von außen.
Artikel 6 Absätze 1,2,4 und 5 Deutsches Grundgesetz
Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 5, 9 Absatz 1 Satz 1 Teilsatz 1 und 2, Absatz 2 und 3, Artikel 10 und 16 UN Kinderrechtskonvention
Das Recht auf ein faires Verfahren.
Artikel 3 Absatz 1 Deutsches Grundgesetz
Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 12 UN Kinderrechtskonvention
Das Diskriminierungsverbot
Artikel 3 Deutsches Grundgesetz
Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 2 UN Kinderrechtskonvention
Im Deutschen Grundgesetz heist es im Artikel 1,
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Und was tun die Herren Stadler und Wieland ???
Sie schützen die, die Kinder an brutale Unmenschen verkaufen, von denen die Kinder in der Badewanne ermordet werden !!!
Sie schützen die, die Kinder an Drogensüchtige verkaufen, von denen die Kinder mit Methadon ermordet werden !!!
Sie schützen die, die gemeinsam mit der "Polizei" Wohnungen von anders denkenden Familien stürmen, um die Kinder mit brutaler Gewalt heraus zu schleifen !!!
Sie schützen die, die Säuglinge stillenden Müttern von der Brust wegreißen !!!
Sie schützen die, die Säuglinge (Frühchen) aus Brutkästen in Krankenhäusern verschleppen !!!
Sie schützen die, die Kinder aus ihren Kindergärten schleifen !!!
Sie schützen die, die Kinder verprügeln und misshandeln, weil sie nach Hause zu ihren Eltern wollen !!!
Sie schützen die, die Kinder ihrer Identität berauben !!!
Sie schützen die, die die Grund-, Kinder- und Menschenrechte anderer missachten !!!
In Deutschland werden die Menschenrechte mit Füßen getreten ???
Wir würden es sogar so ausdrücken, dass wir sagen,
in Deutschland werden systematisch Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß der Beschreibungen im § 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und im Artikel 7 des Römischen Statuts begangen.
Deutsche Staatsanwälte weigern sich regelmäßig, Ermittlungen wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit einzuleiten, weil sie der Meinung sind, der § 7 VStGB gelte nur im Kriegszustand eines Landes oder es läge kein ausgedehnter oder systematischer Angriff gegen eine Zivilbevölkerung vor.
Zum ersten können wir Ihnen mitteilen, dass das Wort Krieg im gesamten § 7 VStGB nicht vorkommt. Zum Zweiten vertreten wir die Position, dass, weil im gesamten Bundesgebiet Deutschlands Eltern zu Unrecht die Kinder weggenommen werden, trauriger weise doch ein ausgedehnter und systematischer Angriff gegen eine Zivilbevölkerung, nämlich Familien, vorliegt.
In der Definition des § 7 VStGB begeht der ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
der im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,
7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt
oder
10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt.
Jedes dieser Verbrechen wurde bereits von Jugendamtsmitarbeitern in Deutschland im Rahmen dieses ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen !!!
Wir vertreten auch die Meinung, dass viele der von Jugendamtsmitarbeitern begangenen Verbrechen in die Definition der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus Artikel 7 Römischen Statuts passen.
Wir fordern nun vom Europäischen Parlament, Deutschland unter Androhung von Sanktionen, aufzufordern, für die Beendigung dieser Verbrechen zu sorgen, diese Verbrechen zu ermitteln, aufzuklären und zu ahnden.
Stoppen Sie den staatlich geförderten Kinderhandel in Deutschland !!!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf von der Lieth
Verena von der Lieth
Heidi Schulz
Sasa Fiser
Nina Lacmanovic
Elisabeth Lippmann
Malgorzata Antczak
Biagio Alfieri
Marlena Swientek
Heinrich Swientek
Katharina Rothenbach
Gordon Reimann
Jacqueline Reimann-Wilhelm
Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Viola Vera Fechner
Christina Henke
Persönliche Petition der Familie von der Lieth
Ralf von der Lieth geboren am 21.01.1970 in Crivitz in der DDR / Bezirk Schwerin
Verena von der Lieth geboren am 24.06.1968 in Stade in der BRD / Niedersachsen
Violet von der Lieth geboren am 12.01.2003 in Stade in Deutschland / Niedersachsen
Wohnort : Kutenholz in Niedersachsen Deutschland
Hauptstraße 10
27449 Kutenholz
Violet-verzweifelt-gesucht@gmx.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.12.2007 verschleppten Mitarbeiter des Jugendamt des Landkreises ohne jegliche Berechtigung unsere Tochter Violet von der Lieth.
Nach viereinhalb Monaten bekamen diese Mitarbeiter rechtswidrige Rückendeckung durch das Amtsgericht Stade für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach einem Jahr wurde diese rechtswidrige Rückendeckung durch das Oberlandesgericht Celle auch noch gestärkt.
Nach einem weiterem Jahr hob das Deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen - 1 BvR 374/09 - die rechtswidrigen Beschlüsse von AG Stade und OLG Celle, die die Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Jugendamt des Landkreises Stade unterstützten, wieder auf.
Doch ließen die Richter unsere Tochter nicht wieder nach Hause. Nach weiteren drei Monaten beschloss das OLG Celle, dass wir uns einem weiteren Gutachten zu unterziehen haben.
Als dieses Gutachten (den Inhalt entnehmen Sie bitte der Anlage) nun die Rechtswidrigkeit bestätigte, wollte der 18. Senat des OLG Celle sich nicht daran halten.
Deshalb schrieben wir Petitionen an den Bundestag, an das Europäische Parlament und an die Vereinten Nationen. Und ich, Violets Papa, brachte sie dort überall persönlich hin.
Wir dachten uns schon vorher, dass sich der Bundestag und das Europäische Parlamen genauso wie vorher der Niedersächsische Landtag nicht für zuständig fühlen werden. Darum hatten wir auch gleich noch eine Petition an die Vereinten Nationen geschrieben. Die fühlten sich zwar auch nicht für zuständig, aber riefen zumindest beim OLG Celle an, und fragten, ob die Menschenrechte in Deutschland nicht mehr gelten. Diese Anfragen und die Anrufe, Faxe und Mails von Millionen Freunden Welt weit brachten das OLG Celle dazu, endlich die Freilassung unserer Tochter anzuordnen. Die Jugendamtsmitarbeiterinnen versuchten dies massiv zu verhindern.
Am 14.12.2010 wurde uns unsere Tochter Violet nach drei Jahren Menschen verachtender Verschleppung am Buxtehuder Bahnhof wie eine entlassenen Kriegsgefangene übergeben.
Für ein Jahr war weiterhin eine "Ergänzungspflegerin" eingesetzt. Dann wollte das OLG Celle noch ein Gutachten, das logischer weise auch wieder Positiv für uns ausfiel. Dann haben wir am 03.11.2011 endlich den Rest des Sorgerechts wieder bekommen. Doch weder OLG Celle noch Jugendamt Stade geben im Beschluss zu, dass Violet zu Unrecht aus unserer Familie gerissen wurde. Dabei lässt das Gutachten keinen Zweifel an dem uns angetanen Unrecht.
Wenn ein EU-Bürger zu Unrecht einer Straftat beschuldigt wird, und deshalb in Untersuchungshaft untergebracht war, und das Gericht die Unschuld festgestellt hat, gibt es einen Beschluss mit Freispruch, und das Gericht stellt fest, dass der "Angeklagte" für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist !!! Wir sind trotz zwei eindeutiger Gutachten nicht vom fälschlich erhobenen Vorwurf der Kindeswohlgefährdung frei gesprochen worden. Es wurde weder festgestellt, dass Violet von der Lieth für zu unrechte Entziehung ihrer Mama, ihres Papas und ihres gesamten Familienverbandes sowie für zu Unrecht erlittener Kontaktsperre zu ihrer Mama, zu ihrem Papa und zu ihrem gesamten Familienverband zu entschädigen ist, noch wurde festgestellt, das Verena von der Lieth und Ralf von der Lieth für zu Unrecht erlittene Kindesentziehung sowie für unrechte und rechtswidrige Kontaktsperre zu ihrer einzigen Tochter zu entschädigen sind.
Herr Wieland sagte in seiner Rede am 12.01.2012 vor dem Petitionsausschuss,
"Gegen jede Maßnahme des JA kann ein Gericht angerufen werden und natürlich und ich bin auch gern mal bereit zu gucken wie lange die durchschnittlichen Verfahren dauern die Gerichten.".
Um aufzuklären, dass unsere Tochter zu Unrecht aus unserer Familie gerissen wurde, brauchten die Gerichte 3 Jahre. Zweieinhalb Jahre wurde uns rechtswidrig der Kontakt verwehrt. Das angeblich unabhängige Gutachten, das benutzt wurde, um uns unsere Tochter zu entziehen, wurde von dem Gutachter Bernhard Pranke in der Kinder und Jugendpsychiatrie Rotenburg erstellt. Bernhard Pranke erstellt 100% aller Gutachten, die unser Prozessgegner, das Jugendamt des Landkreises Stade, in Auftrag gibt. Demnach besteht zwischen dem Jugendamt des Landkreise Stade und der Kinder und Jugendpsychiatrie Rotenburg ein Geschäftsverhältnis welches den Gutachter befangen macht.
Und wenn Herr Wieland es als schwierig ansieht, dass Begriffe wie „käufliche Maschine" gebraucht werden, dann sollten Sie vielleicht mal das Umsatzvolumen der 100% an Gutachten hoch rechnen, und den wirtschaftlichen Verlust mit berechnen, den die Klinik erleidet, wenn das Jugendamt des Landkreise Stade bei einem positiven Ergebnis für die Familie von der Lieth sei Gutachten künftig bei einer anderen Klinik in Auftrag geben würde.
Wir, die Familie von der Lieth, haben jedenfalls von Reue über die Menschenrechtsverletzungen, die unserer Familie angetan wurden, bis heute noch nichts gespürt. Also gehen wir auch weiterhin von Vorsatz aus. Wir empfinden eindeutig, dass unsere Menschen und Bürgerrechte mit Füssen getreten wurden !!!
Unsere Forderung :
Wir möchten, dass der Schutzauftrag zum Schutz von Kindern gemäß Artikel 6 Absatz 3 GG im Bezug auf unsere Tochter Violet von der Lieth von unbelasteten Personen ausgeführt wird.
Wir schlagen vor, dass die Universitätsklinik Rostock mit seinem gut geschulten Fachpersonal diese Aufgabe übernimmt.
Wir fordern, vor von kriminellen Lokalbediensteten missbräuchlich ausgeübter staatlicher Gewalt beschützt zu werden.
Wir fordern, dass die unberechtigt erhobene Anschuldigung, dass irgendwann eine Kindeswohlgefährdung in unbestimmter Zukunft in unserer Familie hätte statt finden können, per Gerichtsbeschluss mit einem Freispruch rehabiltativ aus der Welt geschaffen wird. Und wir fordern weiter, dass dieses Urteil gemäß Artikel 6 Absatz 1 MRK veröffentlicht wird.
Ralf von der Lieth geboren am 21.01.1970 in Crivitz in der DDR / Bezirk Schwerin
Verena von der Lieth geboren am 24.06.1968 in Stade in der BRD / Niedersachsen
Violet von der Lieth geboren am 12.01.2003 in Stade in Deutschland / Niedersachsen
Wohnort : Kutenholz in Niedersachsen Deutschland
Hauptstraße 10
27449 Kutenholz
Violet-verzweifelt-gesucht@gmx.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.12.2007 verschleppten Mitarbeiter des Jugendamt des Landkreises ohne jegliche Berechtigung unsere Tochter Violet von der Lieth.
Nach viereinhalb Monaten bekamen diese Mitarbeiter rechtswidrige Rückendeckung durch das Amtsgericht Stade für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach einem Jahr wurde diese rechtswidrige Rückendeckung durch das Oberlandesgericht Celle auch noch gestärkt.
Nach einem weiterem Jahr hob das Deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen - 1 BvR 374/09 - die rechtswidrigen Beschlüsse von AG Stade und OLG Celle, die die Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Jugendamt des Landkreises Stade unterstützten, wieder auf.
Doch ließen die Richter unsere Tochter nicht wieder nach Hause. Nach weiteren drei Monaten beschloss das OLG Celle, dass wir uns einem weiteren Gutachten zu unterziehen haben.
Als dieses Gutachten (den Inhalt entnehmen Sie bitte der Anlage) nun die Rechtswidrigkeit bestätigte, wollte der 18. Senat des OLG Celle sich nicht daran halten.
Deshalb schrieben wir Petitionen an den Bundestag, an das Europäische Parlament und an die Vereinten Nationen. Und ich, Violets Papa, brachte sie dort überall persönlich hin.
Wir dachten uns schon vorher, dass sich der Bundestag und das Europäische Parlamen genauso wie vorher der Niedersächsische Landtag nicht für zuständig fühlen werden. Darum hatten wir auch gleich noch eine Petition an die Vereinten Nationen geschrieben. Die fühlten sich zwar auch nicht für zuständig, aber riefen zumindest beim OLG Celle an, und fragten, ob die Menschenrechte in Deutschland nicht mehr gelten. Diese Anfragen und die Anrufe, Faxe und Mails von Millionen Freunden Welt weit brachten das OLG Celle dazu, endlich die Freilassung unserer Tochter anzuordnen. Die Jugendamtsmitarbeiterinnen versuchten dies massiv zu verhindern.
Am 14.12.2010 wurde uns unsere Tochter Violet nach drei Jahren Menschen verachtender Verschleppung am Buxtehuder Bahnhof wie eine entlassenen Kriegsgefangene übergeben.
Für ein Jahr war weiterhin eine "Ergänzungspflegerin" eingesetzt. Dann wollte das OLG Celle noch ein Gutachten, das logischer weise auch wieder Positiv für uns ausfiel. Dann haben wir am 03.11.2011 endlich den Rest des Sorgerechts wieder bekommen. Doch weder OLG Celle noch Jugendamt Stade geben im Beschluss zu, dass Violet zu Unrecht aus unserer Familie gerissen wurde. Dabei lässt das Gutachten keinen Zweifel an dem uns angetanen Unrecht.
Wenn ein EU-Bürger zu Unrecht einer Straftat beschuldigt wird, und deshalb in Untersuchungshaft untergebracht war, und das Gericht die Unschuld festgestellt hat, gibt es einen Beschluss mit Freispruch, und das Gericht stellt fest, dass der "Angeklagte" für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist !!! Wir sind trotz zwei eindeutiger Gutachten nicht vom fälschlich erhobenen Vorwurf der Kindeswohlgefährdung frei gesprochen worden. Es wurde weder festgestellt, dass Violet von der Lieth für zu unrechte Entziehung ihrer Mama, ihres Papas und ihres gesamten Familienverbandes sowie für zu Unrecht erlittener Kontaktsperre zu ihrer Mama, zu ihrem Papa und zu ihrem gesamten Familienverband zu entschädigen ist, noch wurde festgestellt, das Verena von der Lieth und Ralf von der Lieth für zu Unrecht erlittene Kindesentziehung sowie für unrechte und rechtswidrige Kontaktsperre zu ihrer einzigen Tochter zu entschädigen sind.
Herr Wieland sagte in seiner Rede am 12.01.2012 vor dem Petitionsausschuss,
"Gegen jede Maßnahme des JA kann ein Gericht angerufen werden und natürlich und ich bin auch gern mal bereit zu gucken wie lange die durchschnittlichen Verfahren dauern die Gerichten.".
Um aufzuklären, dass unsere Tochter zu Unrecht aus unserer Familie gerissen wurde, brauchten die Gerichte 3 Jahre. Zweieinhalb Jahre wurde uns rechtswidrig der Kontakt verwehrt. Das angeblich unabhängige Gutachten, das benutzt wurde, um uns unsere Tochter zu entziehen, wurde von dem Gutachter Bernhard Pranke in der Kinder und Jugendpsychiatrie Rotenburg erstellt. Bernhard Pranke erstellt 100% aller Gutachten, die unser Prozessgegner, das Jugendamt des Landkreises Stade, in Auftrag gibt. Demnach besteht zwischen dem Jugendamt des Landkreise Stade und der Kinder und Jugendpsychiatrie Rotenburg ein Geschäftsverhältnis welches den Gutachter befangen macht.
Und wenn Herr Wieland es als schwierig ansieht, dass Begriffe wie „käufliche Maschine" gebraucht werden, dann sollten Sie vielleicht mal das Umsatzvolumen der 100% an Gutachten hoch rechnen, und den wirtschaftlichen Verlust mit berechnen, den die Klinik erleidet, wenn das Jugendamt des Landkreise Stade bei einem positiven Ergebnis für die Familie von der Lieth sei Gutachten künftig bei einer anderen Klinik in Auftrag geben würde.
Wir, die Familie von der Lieth, haben jedenfalls von Reue über die Menschenrechtsverletzungen, die unserer Familie angetan wurden, bis heute noch nichts gespürt. Also gehen wir auch weiterhin von Vorsatz aus. Wir empfinden eindeutig, dass unsere Menschen und Bürgerrechte mit Füssen getreten wurden !!!
Unsere Forderung :
Wir möchten, dass der Schutzauftrag zum Schutz von Kindern gemäß Artikel 6 Absatz 3 GG im Bezug auf unsere Tochter Violet von der Lieth von unbelasteten Personen ausgeführt wird.
Wir schlagen vor, dass die Universitätsklinik Rostock mit seinem gut geschulten Fachpersonal diese Aufgabe übernimmt.
Wir fordern, vor von kriminellen Lokalbediensteten missbräuchlich ausgeübter staatlicher Gewalt beschützt zu werden.
Wir fordern, dass die unberechtigt erhobene Anschuldigung, dass irgendwann eine Kindeswohlgefährdung in unbestimmter Zukunft in unserer Familie hätte statt finden können, per Gerichtsbeschluss mit einem Freispruch rehabiltativ aus der Welt geschaffen wird. Und wir fordern weiter, dass dieses Urteil gemäß Artikel 6 Absatz 1 MRK veröffentlicht wird.
Wissen Sie wie viel Angst wir um Violet hatten, als Talea von der Pflegemutter in der Badewanne ertänkt wurde ??? Da war Violet gerade eineinhalb Monate verschleppt !!!
Mit Freundlichen Grüßen
Ralf von der Lieth
und
Verena von der Lieth
Ralf von der Lieth
und
Verena von der Lieth
Persönliche Petition von Violet von der Lieth
Violet von der Lieth geboren am 12.01.2003 in Stade in Deutschland / Niedersachsen
Ich möchte ohne Angst vor dem Jugendamt zur Schule gehen können.
Ich möchte, dass mein Papa ohne, dass er sich um mich Sorgen machen muss, zur Arbeit fahren kann.
Ich möchte ohne Angst zu haben, bei meiner Mama und meinem Papa leben können.
Ich liebe meine Mama und meinen Papa.
Ganz liebe Grüße Violet von der Lieth
Violet von der Lieth geboren am 12.01.2003 in Stade in Deutschland / Niedersachsen
Ich möchte ohne Angst vor dem Jugendamt zur Schule gehen können.
Ich möchte, dass mein Papa ohne, dass er sich um mich Sorgen machen muss, zur Arbeit fahren kann.
Ich möchte ohne Angst zu haben, bei meiner Mama und meinem Papa leben können.
Ich liebe meine Mama und meinen Papa.
Ganz liebe Grüße Violet von der Lieth
Persönliche Petition der Familie Schulz
Ich, Heidi Schulz geboren in der DDR, 49 Jahre, bin Mutter von 3 Kindern:
= Tochter Winonah, geboren in der DDR, 27Jahre, Bachelor Japanologie, Berlin z.Zt. Tokio
= Tocher Tashina, geboren in der BRD, 21 Jahre, Abitur, im Sommer Studiumsbeginn Amerikanistik, Berlin
= Sohn Wakiya, geboren in der BRD, 13 Jahre, hochbegabt, Schüler, Frankreich
Am 24.10.2006 wurden unsere Wohnungstür kurz vor 6 Uhr morgens vom Jugendamt Berlin Marzahn-Hellersdorf und der Polizei aufgebrochen. Wir wurden alle geweckt und mein Sohn Wakiya (damals 7 Jahre alt!) wurde von der Polizei aus dem Bett gezerrt und trotz massiver körperlicher und verbaler Gegenwehr aus unserer Wohnung und unserer Familie verschleppt. (Videoaufnahmen sind vorhanden)
Gleichzeitig wurde mir im selben Moment das gesamte Sorgerecht für Wakiya entzogen.
Wohin Wakiya damals verschleppt wurde, wissen wir bis heute nicht. Es ist ein geheimes Haus des Kinderschutz-Zentrums Berlin.
Das Jugendamt verbot Wakiya sofort für 1 ½ Jahre den Schulbesuch (Schulbesuch ist in Deutschland gesetzlich zwingend vorgeschriebenen).
Zahllose Leiden ließ das Jugendamt über uns ergehen:
Die todkranke Oma durfte Wakiya nicht noch einmal sehen.
An Geburtstagen, Weihnachten, Ostern durften wir uns nie sehen.
Wir durften Wakiya wiederholt viele Wochen lang nicht sehen.
Wenn wir ihn sehen durften, wurden wir überwacht. Ich mußte unterschreiben, dass ich keine Fotos und keine Videoaufnahmen von Wakiya machen darf, wenn wir ihn sehen durften. Hätte ich nicht unterschrieben, hätten wir ihn gar nicht sehen dürfen.
Arztbesuche und Behandlungen wurden Wakiya verboten.
Uns wurde verboten,
= Wakiya zu sagen, dass wir ihn lieben und kämpfen, ihn wieder nach Hause zu holen
= mit Wakiya über unsere gemeinsame Vergangenheit zu sprechen
= mit Wakiya eine gemeinsame Zukunft auszumalen.
Wakiya beging am 29.6.2008 mit 9 Jahren Selbstmordversuch vor unseren Augen, als wir ihn sehen durften, aber meinen Geburtstag nicht nach feiern durften. Meine Tochter nahm die mit dem mp3-Player auf. mp3-Aufnahme vorhanden.
Durch die Videoaufnahmen der Verschleppung wie auch Aufnahmen aus glücklichen Zeiten davor, bekamen wir die Chance, dass mehrfach über uns in den Medien berichtet wurde. Nach jeder neuen Berichterstattung wurden wir noch mehr Repressalien ausgesetzt.
Begründungen gab es nie, weder für die Verschleppung noch für all die unmenschlichen Verbote.
Bis zuletzt konnte das Jugendamt Berlin Marzahn-Hellersdorf keine konkreten Gründe nennen, warum sie Wakiya verschleppten - siehe Gutachten des Prof. Dr. Häßler, Universitätsklinik Rostock durch das OLG/Oberlandesgericht Rostock in Auftrag gegeben:
Zitat aus dem Gutachten S. 67 Gespräch des Prof Häßlers und seiner Mitarbeiterin Dr. Tilch mit dem Jugendamt Frau Seidel/Vormund und Frau Volz/Sozialarbeiterin:
Zitat: "Aus dem Umfeld der Familie Schulz gab es vor dem 23.10.2006 keinerlei Informationen über eine Kindeswohlgefährdung"
- trotzdem brach das Jugendamt am 24.10.2006 gemeinsam mit der Polizei morgens kurz vor 6 Uhr unsere Wohnungstür auf und verschleppten meinen Sohn! Warum? -
Aufgrund dieses Gutachtens vom 30.8.2009 bekam ich am 27.1.2010 - nach mehr als 3 Jahren - mein Sorgerecht und am 29.1.2010 meinen Sohn Wakiya zurück.
Ich schulte ihn wieder in "seine" Arche-Schule ein und wir versuchten, trotz unserer schweren Traumata, ein neues Leben zu beginnen.
Da das Jugendamt bis heute die Anerkennung des Gutachtens verweigert und unserer Familie bis zum Sommer 2010 mehrfach ankündigte, Wakiya wieder wegholen zu wollen, verließ ich mit Wakiya im August 2010 Deutschland.
Wir meldeten uns ordnungsgemäß, dem deutschem Gesetz, polizeilich ab - als nach Frankreich verzogen.
Wir leben nun glücklich in Frankreich, haben uns hier ein neues Leben aufgebaut.
Im April 2011 erfuhren wir, dass das Jugendamt und das Familiengericht uns trotzdem nicht in Ruhe leben lassen will. Sie eröffneten heimlich ein Verfahren gegen meinen Sohn und mich, entzogen mir heimlich das gesamte Sorgerecht und schrieben uns zur Grenz- und Schengenfahndung aus.
Begründung: wir sind zwar offiziell nach Frankreich gezogen, aber sie vermuten, das wäre ein Scheinabmeldung - was immer so etwas sein soll.
Das heißt:
= Mitarbeiter des Jugendamtes denken sich was aus - eine Verleumdung, die allen Fakten und der Realität widerspricht
= diese Phantasie wird zum Fakt deklariert und dann
= wird aus der Verleumdung eine so schlimme Kindeswohlgefährdung phantasiert,
dass Mama das gesamte Sorgerecht entzogen wird und Kind ins Heim gesteckt werden soll.
So wird aus Ignoranz der Beweise (Gutachten) und tatsächlicher Realität (amtliche Abmeldung, Zeugenaussagen, welche uns beim Umzug halfen und französischen Schulzeugnissen) - ein "Fall" mit bösen Folgen für die betroffene Familie.
Jetzt müssen wir wieder kämpfen - darum, dass das Verfahren usw. rückgängig gemacht wird - weil Jugendämter in Deutschland solch eine Allmacht haben.
Ich bitte Sie - sehr geehrte Politiker vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Petitionsausschuss - deshalb auch im Namen meiner Kinder und aller betroffenen Familien, verschließen Sie nicht Ihr Herz - helfen Sie uns mit Ihrer Macht! - weil wir als betroffene Familien diese Macht leider nicht haben.
Bitte tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, um diese grauenvolle Situation für alle Familien in Deutschland zu ändern, dass keine Familie mehr Angst haben und niemand mehr leiden muß - und erst recht kein Kind mehr in Fremdunterbringung stirbt und kein Elternteil aus Verzweiflung Selbstmord begeht.
Von Herzen dankbar -
Heidi Schulz
Ich, Heidi Schulz geboren in der DDR, 49 Jahre, bin Mutter von 3 Kindern:
= Tochter Winonah, geboren in der DDR, 27Jahre, Bachelor Japanologie, Berlin z.Zt. Tokio
= Tocher Tashina, geboren in der BRD, 21 Jahre, Abitur, im Sommer Studiumsbeginn Amerikanistik, Berlin
= Sohn Wakiya, geboren in der BRD, 13 Jahre, hochbegabt, Schüler, Frankreich
Am 24.10.2006 wurden unsere Wohnungstür kurz vor 6 Uhr morgens vom Jugendamt Berlin Marzahn-Hellersdorf und der Polizei aufgebrochen. Wir wurden alle geweckt und mein Sohn Wakiya (damals 7 Jahre alt!) wurde von der Polizei aus dem Bett gezerrt und trotz massiver körperlicher und verbaler Gegenwehr aus unserer Wohnung und unserer Familie verschleppt. (Videoaufnahmen sind vorhanden)
Gleichzeitig wurde mir im selben Moment das gesamte Sorgerecht für Wakiya entzogen.
Wohin Wakiya damals verschleppt wurde, wissen wir bis heute nicht. Es ist ein geheimes Haus des Kinderschutz-Zentrums Berlin.
Das Jugendamt verbot Wakiya sofort für 1 ½ Jahre den Schulbesuch (Schulbesuch ist in Deutschland gesetzlich zwingend vorgeschriebenen).
Zahllose Leiden ließ das Jugendamt über uns ergehen:
Die todkranke Oma durfte Wakiya nicht noch einmal sehen.
An Geburtstagen, Weihnachten, Ostern durften wir uns nie sehen.
Wir durften Wakiya wiederholt viele Wochen lang nicht sehen.
Wenn wir ihn sehen durften, wurden wir überwacht. Ich mußte unterschreiben, dass ich keine Fotos und keine Videoaufnahmen von Wakiya machen darf, wenn wir ihn sehen durften. Hätte ich nicht unterschrieben, hätten wir ihn gar nicht sehen dürfen.
Arztbesuche und Behandlungen wurden Wakiya verboten.
Uns wurde verboten,
= Wakiya zu sagen, dass wir ihn lieben und kämpfen, ihn wieder nach Hause zu holen
= mit Wakiya über unsere gemeinsame Vergangenheit zu sprechen
= mit Wakiya eine gemeinsame Zukunft auszumalen.
Wakiya beging am 29.6.2008 mit 9 Jahren Selbstmordversuch vor unseren Augen, als wir ihn sehen durften, aber meinen Geburtstag nicht nach feiern durften. Meine Tochter nahm die mit dem mp3-Player auf. mp3-Aufnahme vorhanden.
Durch die Videoaufnahmen der Verschleppung wie auch Aufnahmen aus glücklichen Zeiten davor, bekamen wir die Chance, dass mehrfach über uns in den Medien berichtet wurde. Nach jeder neuen Berichterstattung wurden wir noch mehr Repressalien ausgesetzt.
Begründungen gab es nie, weder für die Verschleppung noch für all die unmenschlichen Verbote.
Bis zuletzt konnte das Jugendamt Berlin Marzahn-Hellersdorf keine konkreten Gründe nennen, warum sie Wakiya verschleppten - siehe Gutachten des Prof. Dr. Häßler, Universitätsklinik Rostock durch das OLG/Oberlandesgericht Rostock in Auftrag gegeben:
Zitat aus dem Gutachten S. 67 Gespräch des Prof Häßlers und seiner Mitarbeiterin Dr. Tilch mit dem Jugendamt Frau Seidel/Vormund und Frau Volz/Sozialarbeiterin:
Zitat: "Aus dem Umfeld der Familie Schulz gab es vor dem 23.10.2006 keinerlei Informationen über eine Kindeswohlgefährdung"
- trotzdem brach das Jugendamt am 24.10.2006 gemeinsam mit der Polizei morgens kurz vor 6 Uhr unsere Wohnungstür auf und verschleppten meinen Sohn! Warum? -
Aufgrund dieses Gutachtens vom 30.8.2009 bekam ich am 27.1.2010 - nach mehr als 3 Jahren - mein Sorgerecht und am 29.1.2010 meinen Sohn Wakiya zurück.
Ich schulte ihn wieder in "seine" Arche-Schule ein und wir versuchten, trotz unserer schweren Traumata, ein neues Leben zu beginnen.
Da das Jugendamt bis heute die Anerkennung des Gutachtens verweigert und unserer Familie bis zum Sommer 2010 mehrfach ankündigte, Wakiya wieder wegholen zu wollen, verließ ich mit Wakiya im August 2010 Deutschland.
Wir meldeten uns ordnungsgemäß, dem deutschem Gesetz, polizeilich ab - als nach Frankreich verzogen.
Wir leben nun glücklich in Frankreich, haben uns hier ein neues Leben aufgebaut.
Im April 2011 erfuhren wir, dass das Jugendamt und das Familiengericht uns trotzdem nicht in Ruhe leben lassen will. Sie eröffneten heimlich ein Verfahren gegen meinen Sohn und mich, entzogen mir heimlich das gesamte Sorgerecht und schrieben uns zur Grenz- und Schengenfahndung aus.
Begründung: wir sind zwar offiziell nach Frankreich gezogen, aber sie vermuten, das wäre ein Scheinabmeldung - was immer so etwas sein soll.
Das heißt:
= Mitarbeiter des Jugendamtes denken sich was aus - eine Verleumdung, die allen Fakten und der Realität widerspricht
= diese Phantasie wird zum Fakt deklariert und dann
= wird aus der Verleumdung eine so schlimme Kindeswohlgefährdung phantasiert,
dass Mama das gesamte Sorgerecht entzogen wird und Kind ins Heim gesteckt werden soll.
So wird aus Ignoranz der Beweise (Gutachten) und tatsächlicher Realität (amtliche Abmeldung, Zeugenaussagen, welche uns beim Umzug halfen und französischen Schulzeugnissen) - ein "Fall" mit bösen Folgen für die betroffene Familie.
Jetzt müssen wir wieder kämpfen - darum, dass das Verfahren usw. rückgängig gemacht wird - weil Jugendämter in Deutschland solch eine Allmacht haben.
Ich bitte Sie - sehr geehrte Politiker vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Petitionsausschuss - deshalb auch im Namen meiner Kinder und aller betroffenen Familien, verschließen Sie nicht Ihr Herz - helfen Sie uns mit Ihrer Macht! - weil wir als betroffene Familien diese Macht leider nicht haben.
Bitte tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, um diese grauenvolle Situation für alle Familien in Deutschland zu ändern, dass keine Familie mehr Angst haben und niemand mehr leiden muß - und erst recht kein Kind mehr in Fremdunterbringung stirbt und kein Elternteil aus Verzweiflung Selbstmord begeht.
Von Herzen dankbar -
Heidi Schulz
Persönliche Petition von der Familie Nina Lacmanovic / Sasa Fiser
Nina Lacmanovic geb.am 01.01.1978 in Vinkovci in Croatien
Sasa Fiser geb. am 29.04.1968 in Novi sad in Serbien
Danijel Lacmanovic geb. am 11.10.2004 in Gladbeck in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
Sulzerrainstr. 24
70372 Stuttgart
sascha_658@msn.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Sohn, Danijel Lacmanovic, wurde am 11.10.2004 geboren.
Er war ein sehr gesundes und fröhliches Kind.
Seit dem 29.09.2009 wurde er zu Unrecht von Amtswegen durch Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Gladbeck sowie des Jugendamts der Stadt Stuttgart verschleppt-aufgrund von Rechtsbeugung des Amtsgericht -Familienabt.- mit den Aktenzeichen: 32 F 37/09 und des Kinder-und Jugenddorfes Marienpflege in Ellwangen.
Es werden immer wieder negative Gutachten ausgeführt, um m.E. eine Rückführung unseres Sohnes in den elterlichen Haushalt zu erschweren. Des weiteren kommt dazu, dass wir unseren Sohn bei seinem 5., seinem 6. und seinem 7. Geburtstag nicht sehen durften geschweige er deswegen zu hause übernachten durfte. Ebenso durfte unser Sohn Danijel Lacmanovic auch nicht nach hause kommen zu Ostern, Weihnachten und in den Ferien. Ebenso durften wir ihn einmal ein Jahr nicht sehen, weil das Jugendamt Gladbeck und das Jugendamt Stuttgart die Zuständigkeit hin und her geschoben haben. Aktuell durften wir unseren Sohn vom 14.09.2011 bis zum 23.01.2012 unseren Sohn, Danijel Lacmanovic, nicht sehen, weil seine Mutter Nina Lacmanovic den Vater Sasa Fiser, ohne dies vorher dem Amt zu melden, zur Einschulung mitgebracht hat.
Am 18.01.2012 hatten wir eine Anhörung wegen Umgang beim Familiengericht Ellwangen wegen Umgangs.
Obwohl seine Mutter Nina Lacmanovic ein unbegleitetes Umgangsrecht hatte, haben sie ihr durch Zwang vonseiten des Jugendamtes Stuttgart nun einen begleiteten Umgang genehmigt.
Sämtliche Strafanträge und Strafanzeigen sind gegen das Jugendamt Gladbeck, dem Jugendamt Stuttgart und der Marienpflege in Ellwangen durch die Ellwanger Staatsanwaltschaft eingestellt worden, ohne vorher zu prüfen, ob Behauptungen von Amtswegen der Wahrheit entsprichen.
Es wurden auch Gutachten von Amtswegen von unserem Sohn Danijel Lacmanovic in Auftrag gegeben, ausgeführt durch die Universitätsklinik in Ulm, unter Professor Dr. Weyretherder.
Dieser Professor der Universitätsklinik Ulm wird regelmäßig von Jugendämtern und Familiengerichten beauftragt, um m.M. nach Gründe darzulegen, warum eine Rückführung des Kindes nicht möglich ist. Somit arbeitet er m.E. zugunsten der Kinder- und Jugendhilfe und kommt immer zu negativen Ergebnissen zu Lasten der Kinder und seiner Familien. Somit ist es ersichtlich, dass eine Rückführung erschwert wird, um zugunsten der Einrichtungen etc. Amtsmißbrauch und Entziehung Minderjähriger zulasten der Eltern in Deutschland weiterzuführen in Form von Kinderhandel.
Mit Freundlichen Grüßen
Sasa Fiser
und
Nina Lacmanovic
Nina Lacmanovic geb.am 01.01.1978 in Vinkovci in Croatien
Sasa Fiser geb. am 29.04.1968 in Novi sad in Serbien
Danijel Lacmanovic geb. am 11.10.2004 in Gladbeck in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
Sulzerrainstr. 24
70372 Stuttgart
sascha_658@msn.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Sohn, Danijel Lacmanovic, wurde am 11.10.2004 geboren.
Er war ein sehr gesundes und fröhliches Kind.
Seit dem 29.09.2009 wurde er zu Unrecht von Amtswegen durch Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Gladbeck sowie des Jugendamts der Stadt Stuttgart verschleppt-aufgrund von Rechtsbeugung des Amtsgericht -Familienabt.- mit den Aktenzeichen: 32 F 37/09 und des Kinder-und Jugenddorfes Marienpflege in Ellwangen.
Es werden immer wieder negative Gutachten ausgeführt, um m.E. eine Rückführung unseres Sohnes in den elterlichen Haushalt zu erschweren. Des weiteren kommt dazu, dass wir unseren Sohn bei seinem 5., seinem 6. und seinem 7. Geburtstag nicht sehen durften geschweige er deswegen zu hause übernachten durfte. Ebenso durfte unser Sohn Danijel Lacmanovic auch nicht nach hause kommen zu Ostern, Weihnachten und in den Ferien. Ebenso durften wir ihn einmal ein Jahr nicht sehen, weil das Jugendamt Gladbeck und das Jugendamt Stuttgart die Zuständigkeit hin und her geschoben haben. Aktuell durften wir unseren Sohn vom 14.09.2011 bis zum 23.01.2012 unseren Sohn, Danijel Lacmanovic, nicht sehen, weil seine Mutter Nina Lacmanovic den Vater Sasa Fiser, ohne dies vorher dem Amt zu melden, zur Einschulung mitgebracht hat.
Am 18.01.2012 hatten wir eine Anhörung wegen Umgang beim Familiengericht Ellwangen wegen Umgangs.
Obwohl seine Mutter Nina Lacmanovic ein unbegleitetes Umgangsrecht hatte, haben sie ihr durch Zwang vonseiten des Jugendamtes Stuttgart nun einen begleiteten Umgang genehmigt.
Sämtliche Strafanträge und Strafanzeigen sind gegen das Jugendamt Gladbeck, dem Jugendamt Stuttgart und der Marienpflege in Ellwangen durch die Ellwanger Staatsanwaltschaft eingestellt worden, ohne vorher zu prüfen, ob Behauptungen von Amtswegen der Wahrheit entsprichen.
Es wurden auch Gutachten von Amtswegen von unserem Sohn Danijel Lacmanovic in Auftrag gegeben, ausgeführt durch die Universitätsklinik in Ulm, unter Professor Dr. Weyretherder.
Dieser Professor der Universitätsklinik Ulm wird regelmäßig von Jugendämtern und Familiengerichten beauftragt, um m.M. nach Gründe darzulegen, warum eine Rückführung des Kindes nicht möglich ist. Somit arbeitet er m.E. zugunsten der Kinder- und Jugendhilfe und kommt immer zu negativen Ergebnissen zu Lasten der Kinder und seiner Familien. Somit ist es ersichtlich, dass eine Rückführung erschwert wird, um zugunsten der Einrichtungen etc. Amtsmißbrauch und Entziehung Minderjähriger zulasten der Eltern in Deutschland weiterzuführen in Form von Kinderhandel.
Mit Freundlichen Grüßen
Sasa Fiser
und
Nina Lacmanovic
Persönliche Petition von Elisabeth Lippmann
Elisabeth Lippmann geb. am 09.11.1951 in Oranienbaum in der DDR
Constanze Lippmann geb. 02.02.1993 in Karlsruhe in Deutschland
PF 1625
76005 Karlsruhe
lisa.lippmann@gmx.fr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Witwe und Mutter von 5 Kindern, mein Mann verstarb 1995.
Mein jüngstes Kind ist meine Tochter Constanze Lippmann, geb. 02.02.1993 in Karlsruhe.
Für sie suchte ich 2005 Hilfe beim Sozialen Dienst in Karlsruhe. Constanze hatte Probleme in der Schule und fehlte häufig.
Der Soziale Dienst stellte ihr eine persönliche Betreuerin zur Seite und wir erarbeiteten gemeinsamen einen Hilfeplan. Constanze sollte lernen, sich mit Problemen auseinander zu setzen - nicht davor davon zu laufen.
In der Folgezeit merkte ich, das genau das Gegenteil der Fall war. Constanze wurde immer schwieriger und die Betreuerin arbeitete gegen mich. Ich hatte fast keinen Zugang mehr zu meiner Tochter und die Schule besuchte sie auch nicht mehr. Ich musste sogar ein Bußgeld bezahlen, was mir mit der kleinen Witwenrente sehr schwerviel.
Als ich das Problem beim nächsten Hilfeplangespräch zur Sprache brachte, wurde von mir verlangt, das ich in eine Heimeinweisung einwilligen soll. Das stand für mich überhaupt nicht zur Debatte. Ich wollte, das meine Tochter richtige Hilfe bekommt und nicht weggesperrt wird. Ich stoppte die „Betreuung".
Ich bekam auch recht schnell (entgegen dem Anraten des Sozialen Dienstes) einen Termin in der Ambulanz der Kinderpsychiatie im Karlsruher Klinikum. Dort wurde festgestellt und attestiert, das Constanze eine massive Schulangst entwickelt hat, resultierend aus der langen Zeit des Fernbleibens vom Schulbetrieb.
Constanze bekam einen Therapieplatz in der Tagesklinik. Wenn das ohne Erfolg bliebe, so war mit dem Arzt besprochen, sollte sie in die Ganztagsklinik für eine intensive Therapie.
Als der Versuch mit der Tagesklinik fehlschlug, meldete ich sie, wie besprochen in der Ganztagsklinik der Kinderpsychiatrie Karlsruhe an, es gab eine Warteliste. Dies meldete ich auch dem Sozialen Dienst Karlsruhe. Dieser setzte mich trotzdem weiterhin unter Druck, ich sollte Constanze in ein Heim bringen, dort würde man schon dafür sorgen, das sie zur Schule geht. Ich weigerte mich. Trotzdem sind wir (Constanze und ich) gezwungen worden uns zwei Heime anzuschauen. Denn die Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes war entgegen der ärtztlichen Diagnose der Ansicht, das Constanze nur zu faul ist und gezwungen werden müsste. Ich weiß nicht auf Grund welcher Ausbildung sie sich das anmaßen durften.
Ohne den Einfluss der Betreuerin vom Sozialen Dienst hatten Constanze und ich einen Weg gefunden wieder ganz normal zu kommunizieren. Ich versuchte ihr zu helfen, wieder in die Schule zu gehen, aber die Angst war zu groß.
In der Wartezeit auf einen freien Platz in der Klinik bekam ich einen Anruf von der Leitenden Oberärztin der Kinderpsychiatrie. Sie teilte mir mit, das sie Constanze nur in die geschlossene Abteilung aufnehmen wird, dazu sollte ich einen Antrag beim Fam.Gericht stellen, weil ich Teile des Elternrechtes (das Aufenthaltsbestimmungsrecht) dazu vorrübergehend abgeben müsste.
Ich äusserte meine Verwunderung, sie meinte jedoch, das würde immer so gemacht, sonst würde sich die Klinik strafbar machen. Sie dürften Constanze sonst nicht einsperren und am Weggehen hindern.
Da ich die normale Vorgehensweise in solchen Fällen nicht kannte UND DER OBERÄRZTIN VERTRAUTE, stellte ich diesen verhängnisvollen Antrag beim FamGericht in Karlsruhe.
Ein paar Tage später gestand mir Constanze, das sie schwanger ist. Nach dem ersten Schock, schliesslich war sie erst 14 Jahre alt, ging ich mit ihr zur Frauenärztin um zu sehen, ob alles in Ordnung ist und zu Pro Familia um uns beraten zu lassen. Constanze wollte das Kind, eine Abtreibung kam nicht in Frage. Wir erzählten unsere Geschichte und unter anderem auch von dem geplanten Klinikaufenthalt. Man riet mir, diesen zu verschieben, die Schwangerschaft hätte Priorität. Eine intensive Schwangerschaftsbetreuung wäre jetzt wichtig und angebracht bei so einem jungen Mädchen. Die Schwangerschaft würde schwer genug sein und die Belastung sehr hoch.
Da ich derselben Meinung war, meldete ich Constanze in der Kinderpsychiatrie ab und suchte statt dessen eine Hebamme für sie. Ich wollte, das sie eine schöne Schwangerschaft hat. Es kam für mich nicht in Frage, das ein schwangeres Mädchen in die geschlossene Psychiatrie kommt.
Statt dessen suchte ich einen Verhaltenstherapeuten der Constanze ambulant betreuen sollte. Dazu hatte man mir in der Klinik geraten als ich sie von der Warteliste nahm. Das stellte sich zwar als schwierig heraus, wegen langer Wartelisten, aber ich bin hartnäckig und fand eine gute Therapiestelle. Die Therapie sollte im Anschluss an die Schwangerschaft losgehen. Es passte also perfekt, alles war gut geplant. Constanze hatte die Unterstützung der gesamten Familie und alle freuten sich nun auf das Kind.
Dann kam der Brief vom Familiengericht! Sie entzogen mir per Einstweiliger Verfügung das Aufenthaltbestimmungsrecht, das Gesundheitssorgerecht und das Recht Hilfe zur Erziehung zu beantragen. Es kam zum Gerichtstermin und Constanze wurde unter Betreung des Jugendamtes gestellt. Der Grund war meine Weigerung einer Heimeinweisung zuzustimmen und die Abmeldung von der Warteliste der geschlossenen Kinderpsychiatrie. Nach Ansicht des Sozialen Dienstes wäre ich total überfordert mit der Erziehung meiner Tochter, unentschlossen und wankelmütig. Das Gericht folgte dem ohne zu zögern.
Die neue Vormünderin setzte Constanze sofort wieder auf die Warteliste und ein Heimplatz wurde gesucht. Sie bekam vom Jugendamt eine Hebamme, zu der sie kein Vertrauen hatte, die sie aber annehmen musste. Obwohl wir schon eine Hebamme hatten und Constanze schon Vertrauen aufgebaut hatte.
Constanzes Angst aus der Familie weg zu müssen war übergroß, sie weinte sehr viel und ich machte mir große Sorgen um sie. Und um das Kind in ihr!
Trotzdem sollte Constanze zwangsweise - wenn nötig mit Polizeigewalt - in ein Mutter-Kind-Heim gebracht werden. Es wurde auch gleich gesagt, das sie dort die ersten 6 Wochen keinen Besuch empfangen darf und später auch nur eingeschränkt und nur bei gutem Verhalten.
Constanze hatte wegen der vielen Aufregungen dauernd Frühwehen und verlor 3x fast ihr Kind. Sie kam jedesmal für Wochen in die Klinik. Als ich die Vormünderin bat, etwas mehr Rücksicht zu nehmen, wurde ich mit einem breiten Grinsen abgewiesen, schliesslich wüssten sie als Fachpersonal besser, was gut für meine Tochter wäre. ICH HÄTTE EINE ZU ENGE BINDUNG und könne deshalb nicht zum Wohle meiner Tochter entscheiden.
Schliesslich und Gott sei Dank wurde mir - 6 Wochen vor der Geburt - vom OLG Karlsruhe das gesamte Elternrecht ohne Einschränkung zurückgegeben und Constanze konnte wenigstens diese letzte Zeit noch in Ruhe geniessen und sich auf die Geburt vorbereiten.
Auf Grund dieser schlechten Erfahrungen wollten wir natürlich nichts mehr mit dem Jugendamt oder dem Sozialen Dienst zu tun haben. Ich beantragte die Vormundschaft für meinen Enkel, der 2008 geboren wurde. Constanze gab ihrem Kind den Nachnamen seines Vaters, damit er nicht Lippmann heist wie sie und ich - aus lauter Angst vor dem Jugendamt.
Das ist aber nur ein vorläufiges Ende!
Constanze zog mit dem Vater ihres Kindes zusammen in dessen Wohnung. Während die Beiden zur Arbeit gingen oder auch wenn die Beiden mal ausgehen wollten oder Freunde zu Besuch kamen, betreute ich meinen Enkel.
Bis im April 2011 ein angeblich anonymer Anrufer beim Sozialen Dienst anrief und eine vermutete Kindswohlgefährdung meldete. Der Soziale Dienst stand natürlich sofort unangemeldet vor der Tür. Die Wohnung war nicht aufgeräumt. Man bestellte meine Tochter und ihren Lebenspartner für den nächtsten Tag in die Räume der Dienststelle.
Inzwischen war die Wohnung aufgeräumt. Aber das war unwichtig. Man wollte unbedingt eine Familienhilfe mit psychologischer Betreuung installieren. Zu dem Gespräch war eine Freundin der Familie anwesend, die bezeugen kann, wie sehr die jungen Leute unter Druck gesetzt wurden. Es wurde gedroht, wenn sie nicht einwilligen, würde man einen Gerichtsbeschluss erwirken.
Mit Vollmacht meiner Tochter machte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und verlangte Akteneinsicht (die bis heute nicht gewährt wurde). Bei einem anschliessendem Gespräch mit dem Sozialen Dienst, Angehörigen unserer Familie und einer protokollierenden Zeugin wurde uns zugesagt, das die Sache nun erledigt wäre und zu den Akten gelegt würde. In der nächsten Woche wurde uns aber dann mitgeteilt, das man die vermutete Kindswohlgefährdung nun doch vom Familiengericht prüfen lassen will.
Auf Grund unserer vormaligen schlechten Erfahrungen mit dem Jugendamt und dem Familiengericht hatten wir natürlich große Angst, das das ganze Grauen wieder von vorne anfängt. Deshalb beschlossen wir, das Land zu verlassen und wohnen jetzt in Frankreich.
Mein Enkel hat sich sehr gut eingelebt und besucht jetzt hier die Vorschule.
Fazit:
Wir suchten Hilfe - die uns als Schwäche ausgelegt wurde.
Es gab nie wirkliche Gründe für das Eingreifen des Staates - nur unbewiesene und kostruierte Behauptungen von machtbeseelten Beamtinen, die vom Familiengericht ohne Überprüfung der Fakten als einzig wahr für seinen Beschluß zu Grunde gelegt wurden.
Es gibt keine Kindswohlgefährdung, es gab nie eine und wird es auch nie geben!
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Lippmann
Elisabeth Lippmann geb. am 09.11.1951 in Oranienbaum in der DDR
Constanze Lippmann geb. 02.02.1993 in Karlsruhe in Deutschland
PF 1625
76005 Karlsruhe
lisa.lippmann@gmx.fr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Witwe und Mutter von 5 Kindern, mein Mann verstarb 1995.
Mein jüngstes Kind ist meine Tochter Constanze Lippmann, geb. 02.02.1993 in Karlsruhe.
Für sie suchte ich 2005 Hilfe beim Sozialen Dienst in Karlsruhe. Constanze hatte Probleme in der Schule und fehlte häufig.
Der Soziale Dienst stellte ihr eine persönliche Betreuerin zur Seite und wir erarbeiteten gemeinsamen einen Hilfeplan. Constanze sollte lernen, sich mit Problemen auseinander zu setzen - nicht davor davon zu laufen.
In der Folgezeit merkte ich, das genau das Gegenteil der Fall war. Constanze wurde immer schwieriger und die Betreuerin arbeitete gegen mich. Ich hatte fast keinen Zugang mehr zu meiner Tochter und die Schule besuchte sie auch nicht mehr. Ich musste sogar ein Bußgeld bezahlen, was mir mit der kleinen Witwenrente sehr schwerviel.
Als ich das Problem beim nächsten Hilfeplangespräch zur Sprache brachte, wurde von mir verlangt, das ich in eine Heimeinweisung einwilligen soll. Das stand für mich überhaupt nicht zur Debatte. Ich wollte, das meine Tochter richtige Hilfe bekommt und nicht weggesperrt wird. Ich stoppte die „Betreuung".
Ich bekam auch recht schnell (entgegen dem Anraten des Sozialen Dienstes) einen Termin in der Ambulanz der Kinderpsychiatie im Karlsruher Klinikum. Dort wurde festgestellt und attestiert, das Constanze eine massive Schulangst entwickelt hat, resultierend aus der langen Zeit des Fernbleibens vom Schulbetrieb.
Constanze bekam einen Therapieplatz in der Tagesklinik. Wenn das ohne Erfolg bliebe, so war mit dem Arzt besprochen, sollte sie in die Ganztagsklinik für eine intensive Therapie.
Als der Versuch mit der Tagesklinik fehlschlug, meldete ich sie, wie besprochen in der Ganztagsklinik der Kinderpsychiatrie Karlsruhe an, es gab eine Warteliste. Dies meldete ich auch dem Sozialen Dienst Karlsruhe. Dieser setzte mich trotzdem weiterhin unter Druck, ich sollte Constanze in ein Heim bringen, dort würde man schon dafür sorgen, das sie zur Schule geht. Ich weigerte mich. Trotzdem sind wir (Constanze und ich) gezwungen worden uns zwei Heime anzuschauen. Denn die Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes war entgegen der ärtztlichen Diagnose der Ansicht, das Constanze nur zu faul ist und gezwungen werden müsste. Ich weiß nicht auf Grund welcher Ausbildung sie sich das anmaßen durften.
Ohne den Einfluss der Betreuerin vom Sozialen Dienst hatten Constanze und ich einen Weg gefunden wieder ganz normal zu kommunizieren. Ich versuchte ihr zu helfen, wieder in die Schule zu gehen, aber die Angst war zu groß.
In der Wartezeit auf einen freien Platz in der Klinik bekam ich einen Anruf von der Leitenden Oberärztin der Kinderpsychiatrie. Sie teilte mir mit, das sie Constanze nur in die geschlossene Abteilung aufnehmen wird, dazu sollte ich einen Antrag beim Fam.Gericht stellen, weil ich Teile des Elternrechtes (das Aufenthaltsbestimmungsrecht) dazu vorrübergehend abgeben müsste.
Ich äusserte meine Verwunderung, sie meinte jedoch, das würde immer so gemacht, sonst würde sich die Klinik strafbar machen. Sie dürften Constanze sonst nicht einsperren und am Weggehen hindern.
Da ich die normale Vorgehensweise in solchen Fällen nicht kannte UND DER OBERÄRZTIN VERTRAUTE, stellte ich diesen verhängnisvollen Antrag beim FamGericht in Karlsruhe.
Ein paar Tage später gestand mir Constanze, das sie schwanger ist. Nach dem ersten Schock, schliesslich war sie erst 14 Jahre alt, ging ich mit ihr zur Frauenärztin um zu sehen, ob alles in Ordnung ist und zu Pro Familia um uns beraten zu lassen. Constanze wollte das Kind, eine Abtreibung kam nicht in Frage. Wir erzählten unsere Geschichte und unter anderem auch von dem geplanten Klinikaufenthalt. Man riet mir, diesen zu verschieben, die Schwangerschaft hätte Priorität. Eine intensive Schwangerschaftsbetreuung wäre jetzt wichtig und angebracht bei so einem jungen Mädchen. Die Schwangerschaft würde schwer genug sein und die Belastung sehr hoch.
Da ich derselben Meinung war, meldete ich Constanze in der Kinderpsychiatrie ab und suchte statt dessen eine Hebamme für sie. Ich wollte, das sie eine schöne Schwangerschaft hat. Es kam für mich nicht in Frage, das ein schwangeres Mädchen in die geschlossene Psychiatrie kommt.
Statt dessen suchte ich einen Verhaltenstherapeuten der Constanze ambulant betreuen sollte. Dazu hatte man mir in der Klinik geraten als ich sie von der Warteliste nahm. Das stellte sich zwar als schwierig heraus, wegen langer Wartelisten, aber ich bin hartnäckig und fand eine gute Therapiestelle. Die Therapie sollte im Anschluss an die Schwangerschaft losgehen. Es passte also perfekt, alles war gut geplant. Constanze hatte die Unterstützung der gesamten Familie und alle freuten sich nun auf das Kind.
Dann kam der Brief vom Familiengericht! Sie entzogen mir per Einstweiliger Verfügung das Aufenthaltbestimmungsrecht, das Gesundheitssorgerecht und das Recht Hilfe zur Erziehung zu beantragen. Es kam zum Gerichtstermin und Constanze wurde unter Betreung des Jugendamtes gestellt. Der Grund war meine Weigerung einer Heimeinweisung zuzustimmen und die Abmeldung von der Warteliste der geschlossenen Kinderpsychiatrie. Nach Ansicht des Sozialen Dienstes wäre ich total überfordert mit der Erziehung meiner Tochter, unentschlossen und wankelmütig. Das Gericht folgte dem ohne zu zögern.
Die neue Vormünderin setzte Constanze sofort wieder auf die Warteliste und ein Heimplatz wurde gesucht. Sie bekam vom Jugendamt eine Hebamme, zu der sie kein Vertrauen hatte, die sie aber annehmen musste. Obwohl wir schon eine Hebamme hatten und Constanze schon Vertrauen aufgebaut hatte.
Constanzes Angst aus der Familie weg zu müssen war übergroß, sie weinte sehr viel und ich machte mir große Sorgen um sie. Und um das Kind in ihr!
Trotzdem sollte Constanze zwangsweise - wenn nötig mit Polizeigewalt - in ein Mutter-Kind-Heim gebracht werden. Es wurde auch gleich gesagt, das sie dort die ersten 6 Wochen keinen Besuch empfangen darf und später auch nur eingeschränkt und nur bei gutem Verhalten.
Constanze hatte wegen der vielen Aufregungen dauernd Frühwehen und verlor 3x fast ihr Kind. Sie kam jedesmal für Wochen in die Klinik. Als ich die Vormünderin bat, etwas mehr Rücksicht zu nehmen, wurde ich mit einem breiten Grinsen abgewiesen, schliesslich wüssten sie als Fachpersonal besser, was gut für meine Tochter wäre. ICH HÄTTE EINE ZU ENGE BINDUNG und könne deshalb nicht zum Wohle meiner Tochter entscheiden.
Schliesslich und Gott sei Dank wurde mir - 6 Wochen vor der Geburt - vom OLG Karlsruhe das gesamte Elternrecht ohne Einschränkung zurückgegeben und Constanze konnte wenigstens diese letzte Zeit noch in Ruhe geniessen und sich auf die Geburt vorbereiten.
Auf Grund dieser schlechten Erfahrungen wollten wir natürlich nichts mehr mit dem Jugendamt oder dem Sozialen Dienst zu tun haben. Ich beantragte die Vormundschaft für meinen Enkel, der 2008 geboren wurde. Constanze gab ihrem Kind den Nachnamen seines Vaters, damit er nicht Lippmann heist wie sie und ich - aus lauter Angst vor dem Jugendamt.
Das ist aber nur ein vorläufiges Ende!
Constanze zog mit dem Vater ihres Kindes zusammen in dessen Wohnung. Während die Beiden zur Arbeit gingen oder auch wenn die Beiden mal ausgehen wollten oder Freunde zu Besuch kamen, betreute ich meinen Enkel.
Bis im April 2011 ein angeblich anonymer Anrufer beim Sozialen Dienst anrief und eine vermutete Kindswohlgefährdung meldete. Der Soziale Dienst stand natürlich sofort unangemeldet vor der Tür. Die Wohnung war nicht aufgeräumt. Man bestellte meine Tochter und ihren Lebenspartner für den nächtsten Tag in die Räume der Dienststelle.
Inzwischen war die Wohnung aufgeräumt. Aber das war unwichtig. Man wollte unbedingt eine Familienhilfe mit psychologischer Betreuung installieren. Zu dem Gespräch war eine Freundin der Familie anwesend, die bezeugen kann, wie sehr die jungen Leute unter Druck gesetzt wurden. Es wurde gedroht, wenn sie nicht einwilligen, würde man einen Gerichtsbeschluss erwirken.
Mit Vollmacht meiner Tochter machte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde und verlangte Akteneinsicht (die bis heute nicht gewährt wurde). Bei einem anschliessendem Gespräch mit dem Sozialen Dienst, Angehörigen unserer Familie und einer protokollierenden Zeugin wurde uns zugesagt, das die Sache nun erledigt wäre und zu den Akten gelegt würde. In der nächsten Woche wurde uns aber dann mitgeteilt, das man die vermutete Kindswohlgefährdung nun doch vom Familiengericht prüfen lassen will.
Auf Grund unserer vormaligen schlechten Erfahrungen mit dem Jugendamt und dem Familiengericht hatten wir natürlich große Angst, das das ganze Grauen wieder von vorne anfängt. Deshalb beschlossen wir, das Land zu verlassen und wohnen jetzt in Frankreich.
Mein Enkel hat sich sehr gut eingelebt und besucht jetzt hier die Vorschule.
Fazit:
Wir suchten Hilfe - die uns als Schwäche ausgelegt wurde.
Es gab nie wirkliche Gründe für das Eingreifen des Staates - nur unbewiesene und kostruierte Behauptungen von machtbeseelten Beamtinen, die vom Familiengericht ohne Überprüfung der Fakten als einzig wahr für seinen Beschluß zu Grunde gelegt wurden.
Es gibt keine Kindswohlgefährdung, es gab nie eine und wird es auch nie geben!
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Lippmann
Persönliche Petition von der Familie Antczak/Alfieri
Malgorzata Antczak, geb. am 08.06.1981 in Glogau in Polen, polnische Staatsangehörigkeit
Biagio Alfieri geb. am 10.2.1950 in Nardo in Italien, italienische Staatsangehörigkeit
Dario Alfieri, geb. am 14.07.2005 in Kleve in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
Angela Danuta Alfieri, geb. am 25.04.2004 in Kleve in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
Gianna Alfieri, geb. 19.08.2011 in Kleve in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
Eichenstr. 14
47533 Kleve/ Deutschland
Email:antczak.gosia28@googlemail.com
Auf Grund einer Meldung an das Jugendamt Kleve über die Erziehungsschwierigkeiten des Sohnes meines Lebensgefährten kam das Jugendamt in unser Leben.
Ich, polnische Staatsbürgerin und mein Lebensgefährte, italienischer Staatsbürger haben zwei gemeinsame Kinder, Angela und Dario bekommen. Das besagte Jugendamt hat uns zuerst mit dem Argument des „Kindeswohls" unter massiven Druck gesetzt, dass wir, Eltern uns trennen.
Weil ich in diesem Sinne mit dem besagten Jugendamt nicht kooperieren wollte und weiterhin mit dem Kindesvater zusammen leben wollte, haben die Sozialarbeiter dieses Jugendamtes nach weiteren Argumenten gesucht, und völlig unwahr behauptet u.a. dass ich meine Wohnung nicht sauber halten kann, dass ich mit dem Geld nicht zurecht komme usw. bis sie nun eine psychische Krankheit bei mir „festgestellt" haben und beim Amtsgericht Kleve (Familiengericht) beantragt, dass uns zuerst das Aufenthaltsbestimmungsrecht und danach das Sorgerecht entzogen wurde. Das wurde auch mit absurden und falschen Behauptungen, gegen die unsere Familie sich nicht wehren konnte, durchgesetzt. Es konnten uns weder die für mich positiv zeugende ärztliche Atteste noch Zeugenaussagen der Nachbarn helfen.
Unserer Kinder, italienische und polnische Staatsbürger wurden in eine deutsche Pflegefamilie gesteckt, wo sie keinen Kontakt weder zu italienischen noch zur polnischen Sprachen und Kulturen haben - dieser Zustand dauert schon 3 Jahre - und obwohl wir alles Mögliche getan haben, um unsere Kinder zurück zu bekommen - wollen die deutschen Behörden, dass nicht tun, mit dem Argument, dass unsere Kinder sich an die deutsche Pflegefamilie gewöhnt haben.
Mittlerweile haben wir noch eine Tochter, Gianna Alfieri, geb. am 19.08.2011 bekommen. Und haben sehr große Angst um sie, dass wir sie auch verlieren.
Wir möchten uns, an das Europäische Parlament dringend wenden, damit sie uns helfen, unsere Kinder zurück zu bekommen.
Hochachtungsvoll,
Malgorzata Antczak
und
Biagio Alfieri
Malgorzata Antczak, geb. am 08.06.1981 in Glogau in Polen, polnische Staatsangehörigkeit
Biagio Alfieri geb. am 10.2.1950 in Nardo in Italien, italienische Staatsangehörigkeit
Dario Alfieri, geb. am 14.07.2005 in Kleve in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
Angela Danuta Alfieri, geb. am 25.04.2004 in Kleve in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
Gianna Alfieri, geb. 19.08.2011 in Kleve in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
Eichenstr. 14
47533 Kleve/ Deutschland
Email:antczak.gosia28@googlemail.com
Auf Grund einer Meldung an das Jugendamt Kleve über die Erziehungsschwierigkeiten des Sohnes meines Lebensgefährten kam das Jugendamt in unser Leben.
Ich, polnische Staatsbürgerin und mein Lebensgefährte, italienischer Staatsbürger haben zwei gemeinsame Kinder, Angela und Dario bekommen. Das besagte Jugendamt hat uns zuerst mit dem Argument des „Kindeswohls" unter massiven Druck gesetzt, dass wir, Eltern uns trennen.
Weil ich in diesem Sinne mit dem besagten Jugendamt nicht kooperieren wollte und weiterhin mit dem Kindesvater zusammen leben wollte, haben die Sozialarbeiter dieses Jugendamtes nach weiteren Argumenten gesucht, und völlig unwahr behauptet u.a. dass ich meine Wohnung nicht sauber halten kann, dass ich mit dem Geld nicht zurecht komme usw. bis sie nun eine psychische Krankheit bei mir „festgestellt" haben und beim Amtsgericht Kleve (Familiengericht) beantragt, dass uns zuerst das Aufenthaltsbestimmungsrecht und danach das Sorgerecht entzogen wurde. Das wurde auch mit absurden und falschen Behauptungen, gegen die unsere Familie sich nicht wehren konnte, durchgesetzt. Es konnten uns weder die für mich positiv zeugende ärztliche Atteste noch Zeugenaussagen der Nachbarn helfen.
Unserer Kinder, italienische und polnische Staatsbürger wurden in eine deutsche Pflegefamilie gesteckt, wo sie keinen Kontakt weder zu italienischen noch zur polnischen Sprachen und Kulturen haben - dieser Zustand dauert schon 3 Jahre - und obwohl wir alles Mögliche getan haben, um unsere Kinder zurück zu bekommen - wollen die deutschen Behörden, dass nicht tun, mit dem Argument, dass unsere Kinder sich an die deutsche Pflegefamilie gewöhnt haben.
Mittlerweile haben wir noch eine Tochter, Gianna Alfieri, geb. am 19.08.2011 bekommen. Und haben sehr große Angst um sie, dass wir sie auch verlieren.
Wir möchten uns, an das Europäische Parlament dringend wenden, damit sie uns helfen, unsere Kinder zurück zu bekommen.
Hochachtungsvoll,
Malgorzata Antczak
und
Biagio Alfieri
Persönliche Petition von Familie Swientek
Marlena Swientek geb. am 28.4.64 in Katowice in Polen
Heinrich Swientek geb. am 25.12.64 in Lubliniec in Polen
Damian Swientek geb. am 02.01.1996 in Nürnberg in Deutschland
Bruno Swientek, geb. am 09.01.2001 in Nürnberg in Deutschland
Feulnerstr. 11
90743 Nürnberg
E-Mail: Marlene.DB@gmx.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Besitz der Elterlichen Sorge (zusammen mit dem Kindesvater) über meine Söhne, Damian und Bruno, die ich von Geburt an betreut habe.
Als Bruno den Kindergarten besucht hat, gab es Auffälligkeiten in seinem Verhalten. Nachdem ich das beobachtet habe, dass mein Kind eine fachliche Hilfe braucht, habe ich mich an das Jugendamt Nürnberg gewandt.
Die Mitarbeiter des besagten Jugendamtes haben zuerst uns, beide Eltern angehört und als Erste „Hilfsmaßnahme" haben sie mir mit dem Argument des Kindeswohls nahe gelegt, dass ich den Kindesvater der gemeinsamen Wohnung verweise und mich von ihm trenne.
Dann hat das Jugendamt Nürnberg, Reinerzer str. 16, 90473 Nürnberg, Aktenzeichen J/B3-2/5 ASD 91522 im Kindergarten unseres Kindes, Buno interveniert, wo unser Kind untersucht wurde. Das Ergebnis dieser Untersuchung (Autismus) hat das Jugendamt uns vorenthalten, obwohl - wie es sich später herausgestellt hat - eine solche Diagnose existierte. Mir wurde von der Schule empfohlen, unser Kind auf Sonderschule zu schicken.
Ich habe mich selbst dann um eine Diagnose bemüht, damit mein Kind richtig medizinisch behandelt wird. Einige Behörden haben die besagte Diagnose (Autismus) bestätigt, u.a. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, dr. med. Dietrich Schlüter (Attest vom 10.06.2011).
Das Jugendamt Nürnberg hat beim Amtsgericht Nürnberg, Familiengericht, AZ 106 F 942/11 hat daraufhin einen Antrag gestellt, mir das Sorgerecht zu entziehen, mit der Begründung, dass ich nicht erziehungsfähig bin, entgegen der Meinung des Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, dr. med. Dietrich Schlüter, welcher in seinem Attest empfohlen hat, das Kind unter meiner Obhut zu lassen.
Des weiteren wurde unser älterer Sohn, Damian in der Schule schikaniert, nachdem ich die Erklärung nicht unterschreiben wollte, dass ich die elterliche Sorge bezüglich der gesundheitlichen Angelegenheiten über unseren jüngeren Sohn, Bruno auf das Jugendamt übertrage.
Nie gab es irgendwelche Vorwürfe gegen mich, Das Jugendamt Nürnberg behauptet lediglich, dass ich nicht kooperativ bin, ohne genauer darzulegen, was damit gemeint ist.
Ich als Mutter, habe ich keine Möglichkeit, keine Chance, mich gegen derartige Vorwürfe zu wehren und mein Kind vor fremder In-Obhut-Nahme zu schützen.
Ich möchte mich an das Europäische Parlament mit der Bitte wenden, uns, Eltern und unsere Kinder vor solchen rechtswidrigen und unmenschlichen Praktiken der deutschen Behörden, die unsere Familien zerstören, zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlena Swientek und Heinrich Swientek
Marlena Swientek geb. am 28.4.64 in Katowice in Polen
Heinrich Swientek geb. am 25.12.64 in Lubliniec in Polen
Damian Swientek geb. am 02.01.1996 in Nürnberg in Deutschland
Bruno Swientek, geb. am 09.01.2001 in Nürnberg in Deutschland
Feulnerstr. 11
90743 Nürnberg
E-Mail: Marlene.DB@gmx.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Besitz der Elterlichen Sorge (zusammen mit dem Kindesvater) über meine Söhne, Damian und Bruno, die ich von Geburt an betreut habe.
Als Bruno den Kindergarten besucht hat, gab es Auffälligkeiten in seinem Verhalten. Nachdem ich das beobachtet habe, dass mein Kind eine fachliche Hilfe braucht, habe ich mich an das Jugendamt Nürnberg gewandt.
Die Mitarbeiter des besagten Jugendamtes haben zuerst uns, beide Eltern angehört und als Erste „Hilfsmaßnahme" haben sie mir mit dem Argument des Kindeswohls nahe gelegt, dass ich den Kindesvater der gemeinsamen Wohnung verweise und mich von ihm trenne.
Dann hat das Jugendamt Nürnberg, Reinerzer str. 16, 90473 Nürnberg, Aktenzeichen J/B3-2/5 ASD 91522 im Kindergarten unseres Kindes, Buno interveniert, wo unser Kind untersucht wurde. Das Ergebnis dieser Untersuchung (Autismus) hat das Jugendamt uns vorenthalten, obwohl - wie es sich später herausgestellt hat - eine solche Diagnose existierte. Mir wurde von der Schule empfohlen, unser Kind auf Sonderschule zu schicken.
Ich habe mich selbst dann um eine Diagnose bemüht, damit mein Kind richtig medizinisch behandelt wird. Einige Behörden haben die besagte Diagnose (Autismus) bestätigt, u.a. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, dr. med. Dietrich Schlüter (Attest vom 10.06.2011).
Das Jugendamt Nürnberg hat beim Amtsgericht Nürnberg, Familiengericht, AZ 106 F 942/11 hat daraufhin einen Antrag gestellt, mir das Sorgerecht zu entziehen, mit der Begründung, dass ich nicht erziehungsfähig bin, entgegen der Meinung des Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, dr. med. Dietrich Schlüter, welcher in seinem Attest empfohlen hat, das Kind unter meiner Obhut zu lassen.
Des weiteren wurde unser älterer Sohn, Damian in der Schule schikaniert, nachdem ich die Erklärung nicht unterschreiben wollte, dass ich die elterliche Sorge bezüglich der gesundheitlichen Angelegenheiten über unseren jüngeren Sohn, Bruno auf das Jugendamt übertrage.
Nie gab es irgendwelche Vorwürfe gegen mich, Das Jugendamt Nürnberg behauptet lediglich, dass ich nicht kooperativ bin, ohne genauer darzulegen, was damit gemeint ist.
Ich als Mutter, habe ich keine Möglichkeit, keine Chance, mich gegen derartige Vorwürfe zu wehren und mein Kind vor fremder In-Obhut-Nahme zu schützen.
Ich möchte mich an das Europäische Parlament mit der Bitte wenden, uns, Eltern und unsere Kinder vor solchen rechtswidrigen und unmenschlichen Praktiken der deutschen Behörden, die unsere Familien zerstören, zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlena Swientek und Heinrich Swientek
Persönliche Petition der polnischen allein sorgeberechtigten Mutter Katharina Rothenbach
Katharina Rothenbach geb. Zabczynska geb. am 30.12.1980 in Jastrzebie-Zdroj in Polen
Ihres unehelicher Sohn Jonas geb. am 26.12.2005 in Mönchengladbach in Deutschland / NRW
Katharina Rothenbach
c/o Familie Kazon
Peterstr. 34 e
53859 Niederkassel
Sehr geehrte Frau Mazzoni,
im November 2009 kam mein damals noch 3 jähriger Sohn von einem Besuch bei seinem Vater nicht mehr zu mir nach Hause zurück.
Der Vorwand unter dem er rechtswidrig "entführt" wurde, war ein sexueller Missbrauch meines angeblichen Lebenspartners. Fakt ist jedoch, dass ich zu diesem Zeitpunkt keinen Partner hatte und alleine mit meinem Sohn gelebt habe. Nach wie vor habe ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn Jonas. Sein Vater hat kein Sorgerecht, da wir nicht verheiratet waren und keine Sorgerechtserklärung abgegeben haben. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wurde bis heute nicht bewiesen, wird jedoch dazu benutzt um diesem Verbrechen gegen die Menschlichkeit einen legalen Anschein zu verpassen. Unter dem Vorwand der Fluchtgefahr und meiner ausländischen Abstammung werden mir sogar seit August 2010 jegliches Besuchsrecht untersagt.
Dieses Verbrechen an meinem Sohn und mir, wird von der Richterin Angelika Müskens vom Amtsgericht Mönchengladbach, sowie der Verfahrenspflegerin Marie-Louise Ruhr-Luge aus Mönchengladbach durch diverse Diffamierungen, Gefälligkeitsgutachten, Diskriminierungen und Lügen ohne Beweise gedeckt.
Mein Sohn darf nicht mit seiner polnischen Familie sprechen oder sie sehen. Er ist illegalerweise komplett abgeschottet von seiner polnischen Familie, bei der er seit seiner Geburt bis zu seiner rechtswidrigen Entführung durch das Jugendamt Mönchengladbach aufgewachsen ist.
Ich wende mich an das Europäische Parlament mit der Forderung uns Eltern und unsere Kinder vor solchen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die rechtswidrigen Praktiker deutscher Jugendämter zu schützen. Den Glauben und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland habe ich verloren. Ich möchte nicht auch noch die Hoffnung an Gerechtigkeit und Vertrauen seitens der EU verlieren.
Hochachtungsvoll
Katharina Rothenbach
Persönliche Petition von Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Beata Pokrzeptowicz-Meyer geb. am 09.06.1967 in Chełmno in Polen
Moritz Oskar Meyer, geb. am 26.05.1999 in Bünde in Deutschland
Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin
Koordinatorin für slawische Sprachen
Fachsprachenzentrum
Universität Bielefeld
C 01 - 266
Tel. 0521- 106 - 4273
Email:beata.pokrzeptowicz@uni-bielefeld.de
Priv.
Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Wellensiek 193
33619 Bielefeld
Tel. (mobil): 015146513186
Email: beata.pokrzeptowicz@gazeta.pl
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Beata Pokrzeptowicz-Meyer, bin Polin (nur polnische Staatsangehörigkeit) und habe einen Sohn (Moritz Oskar Meyer, geb. 26.05.1999 in Bünde) in Deutschland bekommen, den ich bis zu seinem 5. Lebensjahr alleine und zweisprachig erzogen habe.
Die deutschen Behörden haben ohne Gerichtsurteil, ohne Grund mir zuerst den Kontakt zu meinem Kind eingeschränkt und dann ohne Gerichtsurteil den Kontakt zu meinem Sohn gekappt, weil ich darauf bestanden habe, die vom Kind gemeldete Misshandlung aufzuklären (die Narbe bescheinigt vom Kinderarzt).
Das Jugendamt Mönchengladbach (Frau Schaaf und Frau Schumacher) hat in einem Schreiben an das polnische Generalkonsulat in Köln meinem Sohn polnische Bildung verboten.
Nachdem das Umgangsurteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom Jugendamt Mönchengladbach nicht umgesetzt wurde und ich deswegen fast 3 Jahre prozessiert habe, habe ich mein Kind selbst in Obhut genommen und bin mit dem Kind nach Polen gegangen.
Dann haben wir, die Eltern des Kindes ohne deutsche Behörden uns verständigt und eine Vereinbarung geschlossen, die schon fast 3 Jahre dauert, ohne Probleme.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Frau Arndt hat diese Eltern-Vereinbarung nicht akzeptiert und gegen mich einen Strafprozess eingeleitet, in dem ich wegen Kindesentziehung, Freiheitsberaubung (meines eigenen Kindes - sic!) und schwerer Körperverletzung (der Stiefmutter, die mir mein eigenes Kind aus meiner Hand zu entreißen, versucht hat und es dadurch zu Rangelei geommen ist) zu 11 Monaten Haft auf Bewährung und 5000,- € Geldstrafe verurteilt wurde.
Das alles, obwohl ich mit dem Kindesvater eine Elternvereinbahrung gemacht habe (seit 3 Jahren erfolgreich), nach Deutschland zurückgekommen bin, mein Kind wieder in Obhut des Kindesvaters zurückgegeben habe und es nachweislich seit 3 Jahren keine Probleme in unserer Familie mehr gibt.
So meine Frage an den Petitionsausschuss de EP:
Können Eltern, die von ihren Kindern auf rechtswidrige Weise getrennt wurden, überhaupt als schuldfähig betrachtet werden, wenn deutsche Behörden die Rechtssicherheit ebenso wie die Menschenrechte verweigern?
Ist die deutsche Justiz legitimiert, ihre eigenen Opfer zu verurteilen?
Ist es überhaupt legitim, wenn deutsche Gerichte und Behörden, die sich oft rechtsstaatlichen Prinzipien entziehen und gerade dadurch Eltern in die Verzweiflung oder zu Verzweiflungstaten treiben über ihre eigenen Opfer richten?
Ich möchte mich deswegen an das Europäische Parlament mit der Bitte wenden, dafür zu sorgen, dass uns, den Eltern in Deutschland die Rechtssicherheit garantiert wird, dass unseren Kindern der Schutz vor der Willkür der deutschen Behörden gewährt wird, indem man unsere Kinder vor dem menschenrechtswidrigen Eingriff der deutschen UNKONTRILLIERTEN Behörden schützt.
Bisher haben sich die deutschen Politiker geweigert, sich zuerst nur mit dem Problem zu beschäftigen.
Auf das Problem der Diskriminierung der nicht-deutschen Kinder und deren Eltern habe ich Sie seit 2004 in meinen zahlreichen Schreiben an deutsche Behörden und Politiker (aber auch den Petitionsausschuss des EP, Petition 713/2006) hingewiesen, wo ich alle auf das Problem der Willkür der unkontrollierten deutschen Behörden und der Entscheidungsträger in Familienangelegenheiten in Deutschland hingewiesen habe mit der Bitte, sich um die Lösung zu bemühen.
In meiner (Familien-)Sache der Polnisch-Verbote für mich und meinen von mir 5 Jahre lang allein und zweisprachig erzogenen Sohn (beide polnische Staatsbürger) und der von den deutschen Behörden ausgesprochenen Kontakt- und Polnisch-Verbote zu meinem Sohn (ohne Gerichtsbeschluss), habe ich dann persönlich mehrmals um Hilfe und Intervention - bis heute erfolglos gebeten.
Auf Einladung des Petitionsausschusses des EP habe ich im Namen der geschädigten Eltern am 22. März 2007 in Berlin an einem Treffen u.a. mit den Vertretern der deutschen Ministerien teilgenommen, welcher in der Sache der deutschen Jugendämter stattfand.
Danach ist leider nichts passiert. Keiner hat den diskriminierten Kindern geholfen. Keiner hat meinem Kind oder mir geholfen.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/dv/668/668349/668349de.pdf
Mein Fall wurde durch die Medien in Polen und Deutschland sehr bekannt, so dass ich selbst oft erleben muss, dass sich deutsche und nicht-deutsche Eltern in Deutschland an mich wenden und um Hilfe bitten.
Ich sehe mich nun gezwungen, mich erneut an das Europäische Parlament in der gleichen Sache zu wenden, mit der eindringlichen Bitte endlich das Problem zu lösen.
Hochachtungsvoll,
Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Beata Pokrzeptowicz-Meyer geb. am 09.06.1967 in Chełmno in Polen
Moritz Oskar Meyer, geb. am 26.05.1999 in Bünde in Deutschland
Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin
Koordinatorin für slawische Sprachen
Fachsprachenzentrum
Universität Bielefeld
C 01 - 266
Tel. 0521- 106 - 4273
Email:beata.pokrzeptowicz@uni-bielefeld.de
Priv.
Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Wellensiek 193
33619 Bielefeld
Tel. (mobil): 015146513186
Email: beata.pokrzeptowicz@gazeta.pl
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Beata Pokrzeptowicz-Meyer, bin Polin (nur polnische Staatsangehörigkeit) und habe einen Sohn (Moritz Oskar Meyer, geb. 26.05.1999 in Bünde) in Deutschland bekommen, den ich bis zu seinem 5. Lebensjahr alleine und zweisprachig erzogen habe.
Die deutschen Behörden haben ohne Gerichtsurteil, ohne Grund mir zuerst den Kontakt zu meinem Kind eingeschränkt und dann ohne Gerichtsurteil den Kontakt zu meinem Sohn gekappt, weil ich darauf bestanden habe, die vom Kind gemeldete Misshandlung aufzuklären (die Narbe bescheinigt vom Kinderarzt).
Das Jugendamt Mönchengladbach (Frau Schaaf und Frau Schumacher) hat in einem Schreiben an das polnische Generalkonsulat in Köln meinem Sohn polnische Bildung verboten.
Nachdem das Umgangsurteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom Jugendamt Mönchengladbach nicht umgesetzt wurde und ich deswegen fast 3 Jahre prozessiert habe, habe ich mein Kind selbst in Obhut genommen und bin mit dem Kind nach Polen gegangen.
Dann haben wir, die Eltern des Kindes ohne deutsche Behörden uns verständigt und eine Vereinbarung geschlossen, die schon fast 3 Jahre dauert, ohne Probleme.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Frau Arndt hat diese Eltern-Vereinbarung nicht akzeptiert und gegen mich einen Strafprozess eingeleitet, in dem ich wegen Kindesentziehung, Freiheitsberaubung (meines eigenen Kindes - sic!) und schwerer Körperverletzung (der Stiefmutter, die mir mein eigenes Kind aus meiner Hand zu entreißen, versucht hat und es dadurch zu Rangelei geommen ist) zu 11 Monaten Haft auf Bewährung und 5000,- € Geldstrafe verurteilt wurde.
Das alles, obwohl ich mit dem Kindesvater eine Elternvereinbahrung gemacht habe (seit 3 Jahren erfolgreich), nach Deutschland zurückgekommen bin, mein Kind wieder in Obhut des Kindesvaters zurückgegeben habe und es nachweislich seit 3 Jahren keine Probleme in unserer Familie mehr gibt.
So meine Frage an den Petitionsausschuss de EP:
Können Eltern, die von ihren Kindern auf rechtswidrige Weise getrennt wurden, überhaupt als schuldfähig betrachtet werden, wenn deutsche Behörden die Rechtssicherheit ebenso wie die Menschenrechte verweigern?
Ist die deutsche Justiz legitimiert, ihre eigenen Opfer zu verurteilen?
Ist es überhaupt legitim, wenn deutsche Gerichte und Behörden, die sich oft rechtsstaatlichen Prinzipien entziehen und gerade dadurch Eltern in die Verzweiflung oder zu Verzweiflungstaten treiben über ihre eigenen Opfer richten?
Ich möchte mich deswegen an das Europäische Parlament mit der Bitte wenden, dafür zu sorgen, dass uns, den Eltern in Deutschland die Rechtssicherheit garantiert wird, dass unseren Kindern der Schutz vor der Willkür der deutschen Behörden gewährt wird, indem man unsere Kinder vor dem menschenrechtswidrigen Eingriff der deutschen UNKONTRILLIERTEN Behörden schützt.
Bisher haben sich die deutschen Politiker geweigert, sich zuerst nur mit dem Problem zu beschäftigen.
Auf das Problem der Diskriminierung der nicht-deutschen Kinder und deren Eltern habe ich Sie seit 2004 in meinen zahlreichen Schreiben an deutsche Behörden und Politiker (aber auch den Petitionsausschuss des EP, Petition 713/2006) hingewiesen, wo ich alle auf das Problem der Willkür der unkontrollierten deutschen Behörden und der Entscheidungsträger in Familienangelegenheiten in Deutschland hingewiesen habe mit der Bitte, sich um die Lösung zu bemühen.
In meiner (Familien-)Sache der Polnisch-Verbote für mich und meinen von mir 5 Jahre lang allein und zweisprachig erzogenen Sohn (beide polnische Staatsbürger) und der von den deutschen Behörden ausgesprochenen Kontakt- und Polnisch-Verbote zu meinem Sohn (ohne Gerichtsbeschluss), habe ich dann persönlich mehrmals um Hilfe und Intervention - bis heute erfolglos gebeten.
Auf Einladung des Petitionsausschusses des EP habe ich im Namen der geschädigten Eltern am 22. März 2007 in Berlin an einem Treffen u.a. mit den Vertretern der deutschen Ministerien teilgenommen, welcher in der Sache der deutschen Jugendämter stattfand.
Danach ist leider nichts passiert. Keiner hat den diskriminierten Kindern geholfen. Keiner hat meinem Kind oder mir geholfen.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/dv/668/668349/668349de.pdf
Mein Fall wurde durch die Medien in Polen und Deutschland sehr bekannt, so dass ich selbst oft erleben muss, dass sich deutsche und nicht-deutsche Eltern in Deutschland an mich wenden und um Hilfe bitten.
Ich sehe mich nun gezwungen, mich erneut an das Europäische Parlament in der gleichen Sache zu wenden, mit der eindringlichen Bitte endlich das Problem zu lösen.
Hochachtungsvoll,
Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Persönliche Petition von Viola Vera Fechner
Viola Vera Fechner geb. am 21.03.1954 in West-Berlin
Natürliche Person nach BGB § 1
Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83
Klausenpaß 28
12107 Berlin
Tel: 0049 176 49178990
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin 47 Jahre alt und alleinerziehende Mutter von 3 Kindern, da der Vater der Kinder verstarb.
Am 22.04.2008 wurde meine Tochter Nina aufgrund einer ungeprüften Fremdaussage durch das Jugendamt Berlin "in Obhut" genommen und dem Freien Träger „Independent Living" bis zur Volljährigkeit zugesichert. Eine Aufklärung und Zusammenarbeit wurde verweigert. Mehr als 30 Briefe von mir wurden vom Jugendamt nicht beantwortet.
Das Jugendamt Berlin leitete innerhalb von10 Monaten 4 Gerichtsverfahren (01.12.08, 08.01.09, 14.05.09, 13.10.09) ein, um mir unbedingt das Sorgerecht für meine Tochter zu nehmen. Ich verlor am 13.10.2009 ohne Einholung eines Gutachten unverschuldet mein Sorgerecht und meine Tochter.
Die offenkundigen und vorsätzlichen Handlungen zur Zerstörung meiner Familie wurden von allen Vorgesetzten, Stadtrat, Bürgermeister, Petitionsausschuss Berlin sowie Politiker gebilligt.
In meiner Recherche musste ich feststellen, dass das Jugendamt keiner Kontrolle unterliegt, sodass hier willkürliche Handlungen durchgeführt werden können. Ich gründete die Web-Seite www.betroffene-eltern.com und lernte Hunderte von betroffenen Eltern kennen, die ebenfalls ihre Kinder durch das Jugendamt verloren hatten.
Am 01.03.2010 wandte ich mich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag um diesen Missstand zu korrigieren. Der Petitionsausschuss ist an einer Kontrolle über dem Jugendamt nicht interessiert, sodass der ungeprüfte Kindesentzug und die Familienzerstörung weiterhin stattfinden kann. Am 25.06.2010 bestätigte mir der Bundestag, dass 685 Petitionen im Bereich der „Kinder- und Jugendhilfe eingegangen sind. Ich wandte mich mit mehreren Schreiben an alle Abgeordnete im Bundestag und bat um eine Gesetzesänderung des bestehenden Bundeskinderschutzgesetzes.
Ich forderte eine unabhängige Kontrollinstanz über dem Jugendamt, um die Kinder und deren Familien vor den Akteuren im Jugendamt zu schützen. Die Abgeordneten im Bundestag negierten vollständig und billigen weiterhin einen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Missbrauch an minderjährigen Kindern und deren Familien.
Die Zuständigkeiten werden den betroffenen Kindern und deren Eltern nicht helfen, daher fordere ich hiermit internationale Hilfe zur Kinderschutz.
Anbei übersende ich diverse Unterlagen, die meine Aussagen bestätigen.
Mit recht freundlichen Grüßen
Viola FECHNER
Persönliche Petition von Christina Henke
Christina Henke geb. am 21.04.1967 in Dortmund in der BRD / Nordrhein Westfahlen
L. H. geb. 1998 in Iserlohn in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
S. H. geb. 1999 in Iserlohn in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
D-52074 Aachen
entropytec@gmx.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind von der menschenrechtsverletzenden Arbeit des deutschen Jugendamtes betroffen seit Januar 2009, ich, als betroffene Mutter, meine Tochter L. H. und meine Tochter S. H.
Seit Januar 2001 bin vom Vater unserer gemeinsamen Töchter getrennt und seit Frühjahr 2003 geschieden. Unsere Töchter lebten seit Geburt bis zu den missbräuchlichen Inobhutnahmen des Jugendamtes ab August 2009 kontinuierlich in meinem Haushalt als Herkunfstfamilie. Einen Grund entgegen des bestmöglichen Kindesinteresses gab es weder von ausserhalb, noch innerhalb unserer Familiensystems.
Erst als ich mich innerhalb der Dienstleistungverpflichtung des Jugendamtes als sorgeberechtigte Mutter im Januar 2009 zwecks Recht auf Beratung bez. des gezeigten Verhaltens meiner ältesten Tochter, nach dem sie aus dem Umgangswochenende vom Vater und seinem Familiensystem kam, an das Jugendamt wandte, kam es zu Eskalationen. Hintergrund war eine erhebliche Erschaft seitens meiner Familie für meine minderjährigen Töchter.
Meine Tochter L. wurde im Rahmen einer nachträglichen
Sorgerechtsstreitigkeit im Februar 2010 in ein Kinderheim verbracht.
Meine Tochter S. wurde im März gegen ihren Willen handgreiflich, -wie eine Sache- vom leiblichen Vater unter tatkräftiger Beteiligung und unter der Begleitung einer Jugendamtsmitarbeiterin und des vom Familiengericht eingesetzten Verfahrensbeistandes aus der Schule geholt und ebenso getrennt von ihrer Schwester in ein weiteres Kinderheim verbracht. Vorausgegangen war ein unverwertbares Gutachten eines Sozialpädagogen, welcher die Kinder noch über 100 km weiter mit in ein Kinderheim nehmen wollte, in welchem er selbst als Kindertherapeut mit nicht vorhandenen Zertifizierungen und fragwürdigen Qualifikationen, nebst seiner Ehefrau als Erziehungsleitung, arbeitet.
Das Hauptverfahren ruht seit 2009. Diesseitige Anträge meines Rechtsbeistandes auf familienpsychologische Begutachtung inkl. Vorschläge psychologischer, qualifizierter Fachkräfte zwecks Exploration und Überprüfung der Situation, auch bez. der Erziehungsfähigkeit der Eltern werden vom Gericht und Jugendamt seit fast zwei Jahren ignoriert.
Als ich mit Aufmerksamkeit die Videoaufzeichnung Ihrer Aussprache im Petitionsausschuss vom 12.01.2012 verfolgt habe, stellte ich mit grosser Verwunderung fest, dass der Petitionsausschuss sich aufgrund der Beschwichtigungsversuche des deutschen Justiz- und Familienministeriums bezüglich der mutmasslichen Recht- und Ordnungsmäßigkeit der tatsächlichen Fähigkeit des Jugendamtes dazu veranlasst sieht, seine Nachforschungen einzustellen. Insbesondere da der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schon mehrere hundert Petitionen inkl. meiner Petition, bzw. die Überprüfung des Jugendamtes und der Einrichtung einer neutralen Fachaufsicht für das Jugendamt ablehnte. Auch ist es Tatsache, dass sich „das Jugendamt" an die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Kentnisse im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, sowie in seiner Beteiligung in familiengerichtlichen Verfahren nicht an die theoretischen Mindeststandarts in der Sozialarbeit hält. Bei der praktischen Umsetzung mit Bezug auf die gesetztliche Grundlage in Deutschland mit wird nicht mit praktischer Fähigkeit gefüllt.
Diesem Missstand gegenüber steht auch, dass mit dem Inkrafttreten des aktuellen Kinderschutzgesetzes seit Anfang des Jahres 2012 „das Jugendamt" noch mehr Handlungsgewalt erhalten hat. Aktuell umtreibt die SPD einen bedenklichen und fragwürdigen Gesetzesentwurf, nachdem „das Jugendamt" bei ledigen Eltern in noch früher Terminierung „präventiv" in Verfahren der Sorgeberechtigung weiterhin miteingebunden werden soll, ohne das irgendeine Verbesserung in der Ausübung des gleichmässigen Sorgerechts von Väter und Müttern erkenntlich wird.
Ich bitte dringend die praktische Fähigkeit und Ausübung im Rahmen der tatsächlichen Arbeitweise des deutschen Jugendamtes unter der Bezugnahme der folgenden gesetzlichen Grundlagen in Deutschland auf die Einhaltung der Menschenrechte zu verifizieren:
1. SGB VIII
§ 8a Schutzauftrag bei „Kindeswohlgefährdung"
§ 42 Inobhutnahme von Kinder und Jugendlichen
§ 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengeichten
§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan
§ 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
2. FamFG
§ 162 Mitwirkung des Jugendamtes
§ 155 Vorrang- und Beschleunigungsgebot
§ 157 Erörterung der „Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung
3.§ 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1.Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2.Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3.Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4.Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5.die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6.die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4)In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Das Jugendamt hat grundsätzlich eine Doppelfunktion von Schutz(Wächteramt)- und Hilfsauftrag(Dienstleistung-Beratung) und verkörpert -politisch gewollt- die staatliche Autorität, aber das Familiengericht ist somit auf die Angaben des beteiligten Jugendamtes angewiesen. Jedoch leistet das Jugendamt in der praktischen Arbeit in famliliengerichtlichen Verfahren leider folgendes:
zu 1.:
-ohne eingehende Kenntnis der Situation der betroffenen Kinder
-ohne konkrete Einschätzung der Gefährdung der betroffenen Kinder
-ohne ausreichende sozialpädagogischen Kenntnisse, da überwiegend
Sozialarbeiter ohne ausreichende Praxis als Fall führende Mitarbeiter eingesetzt werden
-keine ausreichende Kenntnis vom individuellem Bedarf des Kindes
(teilweise sind die Kinder noch nicht einmal persönlich vor Termin dem Sozialarbeiter bekannt)
-im Rahmen des § 162 FamFG wird die Klärung an Häuser der Kinder- und Jugendhilfe übergeben, welche in erster Priorität den Erhalt ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung (Pflegeeltern, Erziehungsstellen, Profieltern), Heimunterhalt mit vermehrten langwierigen Klärungsprozessen und nachfolgenden Fremdplatzierungen der betroffenen Kinder außerhalb ihrer Herkunftsfamilien bei Gericht innerhalb von Sorgerechtsverfahren präferierend empfehlen, entgegen dem bestmöglichen Kindesinteresse, jedoch mit viel Interpretationspielraum und reiner -füllung mit dem gesetzlich unbestimmten Begriff „Kindeswohl" und „Kindeswohlgefährdung".
In dem grundsätzlich gut meinenden gesetzlichen Rahmen handelt Das Jugendamt mit steigender Tendenz entgegen die Menschenrechte und entgegen dem GG wie folgt:
Zu 2.:
-unbillige, unkonkrete Vorbereitung der Termine rein auf Verdachtseindrücke und Meinungen ohne tatsächliche Substanz und vorherige fachliche Überprüfung der Einstellungen der Eltern im Rahmen des Dienstleistungsverpflichtung
-nicht ausreichende qualifizierte Vertretung im Gericht (reine Verfahrensanträge, jedoch keine mit nachweislicher Substanz gefüllte Sachanträge)
-keine Übernahme der Hilfeverantwortung, stattdessen Missbrauch des Wächteramtes (Schutzauftrag); schnelle Interventionen inkl. Fremdplatzierungen der betroffenen Kinder, ohne Überprüfung der Einstellungen des streitbaren und mit dem Jugendamt eng kooperierenden Elternteils
-passive Wahrnehmung bei Beteiligung in gerichtlichen Termin, nicht kontinuierliche Wahrnehmung Begleitung im Rahmen der Hilfeleistung
zu § 155 FmFG ist die Praxis des Jugendamtes unzureichend und unbestimmt:
-Sondierung findet inhaltlich nicht mit allen Beteiligten statt, jedoch bevorzugt mit der rechtlichen Vertretung des Elternteils, welcher Bindungstoleranz einseitig in Richtung Jugendamt zeigt
-„Vorabfestlegungen" durch Anwaltsschriftsätze oder schriftliche Bericht
im Auftrag des Jugendamtes durch Kinder- und Jugendhilfeträger (Kinderheime)
-Im Termin Erörterung einseitiger Optionen für das weitere Verfahrensanträge
-Mindestens vorläufige Entscheidung: einstweilige Anordnung
-Bei Hauptsacheentscheidung vorher nicht ausreichende Gelegenheit zu Stellungnahme und Anhörung
weiterhin:
-Schwächung der konkflikvermeidenden und konfliktlösenden Elemente im Verfahren; Eskalation sorgerechtsstreitender Elternteile; Eskalation statt Deeskalation
-Verschleppung von Verfahren im Sorgerecht durch häufige Wechsel der Fall führenden Mitarbeiter entgegen dem „Beschleunigungsgrundsatz" und entgegen dem „Cochener Modell"
-nachdem ein erster früher Termin seitens des Jugenamtes im Rahmen von § 42 SGB VIII bei Gericht angeregt wurde, Stagnation des Hauptverfahrens und vielfältige gerichtliche Nebenverfahren, meist reine Scheinbeschlüsse ohne Füllung mit Substanz auf das Rechtliche
-massive Schwächung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Kinder und auch weiterer wesentlicher langjähriger Betreuungs- und Bezugspersonen
-Innerhalb der Verantwortunggemeinschaft Jugendamt und Familiengericht kommt es zu keiner rein sachlich und konkreten Vorbereitung des Termins nach § 157 FamFG durch das Jugendamt in der Praxis.
-Mit steigender Tendenz handelt das Jugendamt mit einer nachweislich umstrittenen Vorverlegung des Eingriffsmassstabs durch Begründung „mögliche Gefährdung" in Zusammenhang mit § 8a SGB VIII und § 42 SGB rein auf Verdacht, bzw. unter Hinzuziehung von einseitigen Gutachtern, die in enger Kooperation seit Jahren eng mit dem Jugendamt vernetzt sind:
-hochschwellige Interventionen, keine niederschwellige sachliche Klärung am „runden Tisch"
-mangelnde fachliche Initiierungs- und Unterstützungsfunktion („Erziehungsgespräch")
-fehlende Warnfunktion, auch Vorabinobhutnahmen ohne gerichtliche Beschlüsse ohne Gefährdungshintergrund bez. des bestmöglichen Kindesinteresses
-fehlender Einstieg in Beratungsprozess für die Familienangehörigen und wesentlichen kontinuierlichen Bezugspersonen der betroffenen Kinder
Ein grosser Mangel in enger Verbindung mit dem Jugendamt auf „kurzem Wege" sind die Verfahrensbeistände (angestellt in Kinderheime), dessen Aufgabenbereich wie folgt definiert ist:
Stufe 1
1. Interesse des Kindes feststellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung bringen Gesetzesbegründung: objektives und subjektives Interesse
Ermittlung und differenzierte Darstellung des Kindeswillens
Einordnung und Bewertung dieses Willens unter Aspekten des „Kindeswohls"
2. Information und Aufklärung des Kindes über das Verfahren
Stufe 2
3. Nach besonderer, konkret beschriebener und begründeter Beauftragung
durch das Gericht im Einzelfall: Gespräche mit weiteren Bezugspersonen und Mitwirken an einvernehmlichen Regelungen
In den den hier aufgeführten zweistufigen Ablauf ist bez. Der tatsächlichen Fähigkeiten der Verfahrensbeistände in der Mehrheit nur ein einseitiger Abgleich in den Schriftstücken an das Gericht mit dem Jugendamt ersichtlich, ohne dass für alle Beteiligten, insbesondere für die betroffenen Kinder, eine praktische Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenbereichs auch nur ansatzweise in fairen Verfahren erkennbar ist.
Im Bereich des Jugendamtsfähigkeiten, welche juristisch in jedem Falle ein „staatliches Verwaltungshandeln" darstellen, ist das Bewusstsein für elementare Grund- und Menschenrechte (wie z. B. das Elternrecht aus Art.
6 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sowie Art. 8 Abs. 2 MRK) in seiner Funktion als Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat verletzt und verloren gegangen.
Somit bitte ich höflich, jedoch dringlichst nach Ihrer Verifizierung zu beantworten, ob in der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise durch rechtswidrige Füllung der Gesetze und/oder o.g. Gesetzeskombinationen fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen wird (bzw. durch den Gesetzgeber einer auch früheren Legislaturperiode wurde).
Wie nicht nur an unserem Einzelfall nachweislich zum weiteren Beweis angeboten werden kann, greift das Jugendamt in verschiedener Art und Weise erheblich -aufgrund von unsubstanzierten Gesetzen- in den Kernbereich der Familie ein, ohne dass der Gesetzgeber jedoch auch ausreichend dargestellt hätte, inwieweit die von ihm geschaffenen, gesetzlichen Grundlagen für das Behördeneingreifen des Jugendamtes notwendig sind.
Die gezeigte Emotion und auch der Schmerz der betroffenen Kinder, auch meiner Töchter, und ihrer Angehörigen ist nach diesen „staatlichen Kindesentziehungen" unter Missachtung der Menschenrechte nicht in angemessene Worte auszudrücken. Vielfach werden deshalb von betroffenen in ihrer Hilflosigkeit und Ohnmacht gegen diese „Gewalt" Ideome benutzt.
Mir persönlich haben die schädlichen Betätigungen an meinen Kinder -bildlich gesprochen- das „Herz und die Seele zerrissen".
Das vom Jugendamt benutzte „Kindeswohl" darf nicht in derartiger Quantität für Kindesentziehungen ohne tatsächliche Gefährdung des bestmöglichen Kindesinteresses, jedoch für ein Geschäft mit der institutionellen Fremdunterbringung als Humankapital herhalten, bzw. benutzt werden. Hierzu verweise ich ich noch abschließend auf die Meldungen bez. Inobhutnahmen des Statistischen Bundesamtes der Vorjahre unter Berücksichtigung, dass es bei diesen „ staatlichen Kindesentzügen" und mit nachfolgender institutioneller Fremdunterbringung nur ein verschwindend geringen Teil auf die wirkliche Gefährdungen von Kinder basiert.
Mit definitiven Wissen, mehrjähriger Beobachtung der Gesamtsituation in Deutschland, und nicht nur subjektiver Kenntnis, dass wir definitiv kein „Einzelfall" in der Systematik und der missbräuchlichen angewandten Jugendamtsstrukturmuster in Deutschland sind, verbleibe ich mit besten
Dank im Voraus für ihre Überprüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Henke
Christina Henke geb. am 21.04.1967 in Dortmund in der BRD / Nordrhein Westfahlen
L. H. geb. 1998 in Iserlohn in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
S. H. geb. 1999 in Iserlohn in Deutschland / Nordrhein Westfahlen
D-52074 Aachen
entropytec@gmx.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind von der menschenrechtsverletzenden Arbeit des deutschen Jugendamtes betroffen seit Januar 2009, ich, als betroffene Mutter, meine Tochter L. H. und meine Tochter S. H.
Seit Januar 2001 bin vom Vater unserer gemeinsamen Töchter getrennt und seit Frühjahr 2003 geschieden. Unsere Töchter lebten seit Geburt bis zu den missbräuchlichen Inobhutnahmen des Jugendamtes ab August 2009 kontinuierlich in meinem Haushalt als Herkunfstfamilie. Einen Grund entgegen des bestmöglichen Kindesinteresses gab es weder von ausserhalb, noch innerhalb unserer Familiensystems.
Erst als ich mich innerhalb der Dienstleistungverpflichtung des Jugendamtes als sorgeberechtigte Mutter im Januar 2009 zwecks Recht auf Beratung bez. des gezeigten Verhaltens meiner ältesten Tochter, nach dem sie aus dem Umgangswochenende vom Vater und seinem Familiensystem kam, an das Jugendamt wandte, kam es zu Eskalationen. Hintergrund war eine erhebliche Erschaft seitens meiner Familie für meine minderjährigen Töchter.
Meine Tochter L. wurde im Rahmen einer nachträglichen
Sorgerechtsstreitigkeit im Februar 2010 in ein Kinderheim verbracht.
Meine Tochter S. wurde im März gegen ihren Willen handgreiflich, -wie eine Sache- vom leiblichen Vater unter tatkräftiger Beteiligung und unter der Begleitung einer Jugendamtsmitarbeiterin und des vom Familiengericht eingesetzten Verfahrensbeistandes aus der Schule geholt und ebenso getrennt von ihrer Schwester in ein weiteres Kinderheim verbracht. Vorausgegangen war ein unverwertbares Gutachten eines Sozialpädagogen, welcher die Kinder noch über 100 km weiter mit in ein Kinderheim nehmen wollte, in welchem er selbst als Kindertherapeut mit nicht vorhandenen Zertifizierungen und fragwürdigen Qualifikationen, nebst seiner Ehefrau als Erziehungsleitung, arbeitet.
Das Hauptverfahren ruht seit 2009. Diesseitige Anträge meines Rechtsbeistandes auf familienpsychologische Begutachtung inkl. Vorschläge psychologischer, qualifizierter Fachkräfte zwecks Exploration und Überprüfung der Situation, auch bez. der Erziehungsfähigkeit der Eltern werden vom Gericht und Jugendamt seit fast zwei Jahren ignoriert.
Als ich mit Aufmerksamkeit die Videoaufzeichnung Ihrer Aussprache im Petitionsausschuss vom 12.01.2012 verfolgt habe, stellte ich mit grosser Verwunderung fest, dass der Petitionsausschuss sich aufgrund der Beschwichtigungsversuche des deutschen Justiz- und Familienministeriums bezüglich der mutmasslichen Recht- und Ordnungsmäßigkeit der tatsächlichen Fähigkeit des Jugendamtes dazu veranlasst sieht, seine Nachforschungen einzustellen. Insbesondere da der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schon mehrere hundert Petitionen inkl. meiner Petition, bzw. die Überprüfung des Jugendamtes und der Einrichtung einer neutralen Fachaufsicht für das Jugendamt ablehnte. Auch ist es Tatsache, dass sich „das Jugendamt" an die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Kentnisse im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, sowie in seiner Beteiligung in familiengerichtlichen Verfahren nicht an die theoretischen Mindeststandarts in der Sozialarbeit hält. Bei der praktischen Umsetzung mit Bezug auf die gesetztliche Grundlage in Deutschland mit wird nicht mit praktischer Fähigkeit gefüllt.
Diesem Missstand gegenüber steht auch, dass mit dem Inkrafttreten des aktuellen Kinderschutzgesetzes seit Anfang des Jahres 2012 „das Jugendamt" noch mehr Handlungsgewalt erhalten hat. Aktuell umtreibt die SPD einen bedenklichen und fragwürdigen Gesetzesentwurf, nachdem „das Jugendamt" bei ledigen Eltern in noch früher Terminierung „präventiv" in Verfahren der Sorgeberechtigung weiterhin miteingebunden werden soll, ohne das irgendeine Verbesserung in der Ausübung des gleichmässigen Sorgerechts von Väter und Müttern erkenntlich wird.
Ich bitte dringend die praktische Fähigkeit und Ausübung im Rahmen der tatsächlichen Arbeitweise des deutschen Jugendamtes unter der Bezugnahme der folgenden gesetzlichen Grundlagen in Deutschland auf die Einhaltung der Menschenrechte zu verifizieren:
1. SGB VIII
§ 8a Schutzauftrag bei „Kindeswohlgefährdung"
§ 42 Inobhutnahme von Kinder und Jugendlichen
§ 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengeichten
§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan
§ 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
2. FamFG
§ 162 Mitwirkung des Jugendamtes
§ 155 Vorrang- und Beschleunigungsgebot
§ 157 Erörterung der „Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung
3.§ 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1.Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2.Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3.Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4.Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5.die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6.die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4)In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Das Jugendamt hat grundsätzlich eine Doppelfunktion von Schutz(Wächteramt)- und Hilfsauftrag(Dienstleistung-Beratung) und verkörpert -politisch gewollt- die staatliche Autorität, aber das Familiengericht ist somit auf die Angaben des beteiligten Jugendamtes angewiesen. Jedoch leistet das Jugendamt in der praktischen Arbeit in famliliengerichtlichen Verfahren leider folgendes:
zu 1.:
-ohne eingehende Kenntnis der Situation der betroffenen Kinder
-ohne konkrete Einschätzung der Gefährdung der betroffenen Kinder
-ohne ausreichende sozialpädagogischen Kenntnisse, da überwiegend
Sozialarbeiter ohne ausreichende Praxis als Fall führende Mitarbeiter eingesetzt werden
-keine ausreichende Kenntnis vom individuellem Bedarf des Kindes
(teilweise sind die Kinder noch nicht einmal persönlich vor Termin dem Sozialarbeiter bekannt)
-im Rahmen des § 162 FamFG wird die Klärung an Häuser der Kinder- und Jugendhilfe übergeben, welche in erster Priorität den Erhalt ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung (Pflegeeltern, Erziehungsstellen, Profieltern), Heimunterhalt mit vermehrten langwierigen Klärungsprozessen und nachfolgenden Fremdplatzierungen der betroffenen Kinder außerhalb ihrer Herkunftsfamilien bei Gericht innerhalb von Sorgerechtsverfahren präferierend empfehlen, entgegen dem bestmöglichen Kindesinteresse, jedoch mit viel Interpretationspielraum und reiner -füllung mit dem gesetzlich unbestimmten Begriff „Kindeswohl" und „Kindeswohlgefährdung".
In dem grundsätzlich gut meinenden gesetzlichen Rahmen handelt Das Jugendamt mit steigender Tendenz entgegen die Menschenrechte und entgegen dem GG wie folgt:
Zu 2.:
-unbillige, unkonkrete Vorbereitung der Termine rein auf Verdachtseindrücke und Meinungen ohne tatsächliche Substanz und vorherige fachliche Überprüfung der Einstellungen der Eltern im Rahmen des Dienstleistungsverpflichtung
-nicht ausreichende qualifizierte Vertretung im Gericht (reine Verfahrensanträge, jedoch keine mit nachweislicher Substanz gefüllte Sachanträge)
-keine Übernahme der Hilfeverantwortung, stattdessen Missbrauch des Wächteramtes (Schutzauftrag); schnelle Interventionen inkl. Fremdplatzierungen der betroffenen Kinder, ohne Überprüfung der Einstellungen des streitbaren und mit dem Jugendamt eng kooperierenden Elternteils
-passive Wahrnehmung bei Beteiligung in gerichtlichen Termin, nicht kontinuierliche Wahrnehmung Begleitung im Rahmen der Hilfeleistung
zu § 155 FmFG ist die Praxis des Jugendamtes unzureichend und unbestimmt:
-Sondierung findet inhaltlich nicht mit allen Beteiligten statt, jedoch bevorzugt mit der rechtlichen Vertretung des Elternteils, welcher Bindungstoleranz einseitig in Richtung Jugendamt zeigt
-„Vorabfestlegungen" durch Anwaltsschriftsätze oder schriftliche Bericht
im Auftrag des Jugendamtes durch Kinder- und Jugendhilfeträger (Kinderheime)
-Im Termin Erörterung einseitiger Optionen für das weitere Verfahrensanträge
-Mindestens vorläufige Entscheidung: einstweilige Anordnung
-Bei Hauptsacheentscheidung vorher nicht ausreichende Gelegenheit zu Stellungnahme und Anhörung
weiterhin:
-Schwächung der konkflikvermeidenden und konfliktlösenden Elemente im Verfahren; Eskalation sorgerechtsstreitender Elternteile; Eskalation statt Deeskalation
-Verschleppung von Verfahren im Sorgerecht durch häufige Wechsel der Fall führenden Mitarbeiter entgegen dem „Beschleunigungsgrundsatz" und entgegen dem „Cochener Modell"
-nachdem ein erster früher Termin seitens des Jugenamtes im Rahmen von § 42 SGB VIII bei Gericht angeregt wurde, Stagnation des Hauptverfahrens und vielfältige gerichtliche Nebenverfahren, meist reine Scheinbeschlüsse ohne Füllung mit Substanz auf das Rechtliche
-massive Schwächung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Kinder und auch weiterer wesentlicher langjähriger Betreuungs- und Bezugspersonen
-Innerhalb der Verantwortunggemeinschaft Jugendamt und Familiengericht kommt es zu keiner rein sachlich und konkreten Vorbereitung des Termins nach § 157 FamFG durch das Jugendamt in der Praxis.
-Mit steigender Tendenz handelt das Jugendamt mit einer nachweislich umstrittenen Vorverlegung des Eingriffsmassstabs durch Begründung „mögliche Gefährdung" in Zusammenhang mit § 8a SGB VIII und § 42 SGB rein auf Verdacht, bzw. unter Hinzuziehung von einseitigen Gutachtern, die in enger Kooperation seit Jahren eng mit dem Jugendamt vernetzt sind:
-hochschwellige Interventionen, keine niederschwellige sachliche Klärung am „runden Tisch"
-mangelnde fachliche Initiierungs- und Unterstützungsfunktion („Erziehungsgespräch")
-fehlende Warnfunktion, auch Vorabinobhutnahmen ohne gerichtliche Beschlüsse ohne Gefährdungshintergrund bez. des bestmöglichen Kindesinteresses
-fehlender Einstieg in Beratungsprozess für die Familienangehörigen und wesentlichen kontinuierlichen Bezugspersonen der betroffenen Kinder
Ein grosser Mangel in enger Verbindung mit dem Jugendamt auf „kurzem Wege" sind die Verfahrensbeistände (angestellt in Kinderheime), dessen Aufgabenbereich wie folgt definiert ist:
Stufe 1
1. Interesse des Kindes feststellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung bringen Gesetzesbegründung: objektives und subjektives Interesse
Ermittlung und differenzierte Darstellung des Kindeswillens
Einordnung und Bewertung dieses Willens unter Aspekten des „Kindeswohls"
2. Information und Aufklärung des Kindes über das Verfahren
Stufe 2
3. Nach besonderer, konkret beschriebener und begründeter Beauftragung
durch das Gericht im Einzelfall: Gespräche mit weiteren Bezugspersonen und Mitwirken an einvernehmlichen Regelungen
In den den hier aufgeführten zweistufigen Ablauf ist bez. Der tatsächlichen Fähigkeiten der Verfahrensbeistände in der Mehrheit nur ein einseitiger Abgleich in den Schriftstücken an das Gericht mit dem Jugendamt ersichtlich, ohne dass für alle Beteiligten, insbesondere für die betroffenen Kinder, eine praktische Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenbereichs auch nur ansatzweise in fairen Verfahren erkennbar ist.
Im Bereich des Jugendamtsfähigkeiten, welche juristisch in jedem Falle ein „staatliches Verwaltungshandeln" darstellen, ist das Bewusstsein für elementare Grund- und Menschenrechte (wie z. B. das Elternrecht aus Art.
6 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sowie Art. 8 Abs. 2 MRK) in seiner Funktion als Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat verletzt und verloren gegangen.
Somit bitte ich höflich, jedoch dringlichst nach Ihrer Verifizierung zu beantworten, ob in der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise durch rechtswidrige Füllung der Gesetze und/oder o.g. Gesetzeskombinationen fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen wird (bzw. durch den Gesetzgeber einer auch früheren Legislaturperiode wurde).
Wie nicht nur an unserem Einzelfall nachweislich zum weiteren Beweis angeboten werden kann, greift das Jugendamt in verschiedener Art und Weise erheblich -aufgrund von unsubstanzierten Gesetzen- in den Kernbereich der Familie ein, ohne dass der Gesetzgeber jedoch auch ausreichend dargestellt hätte, inwieweit die von ihm geschaffenen, gesetzlichen Grundlagen für das Behördeneingreifen des Jugendamtes notwendig sind.
Die gezeigte Emotion und auch der Schmerz der betroffenen Kinder, auch meiner Töchter, und ihrer Angehörigen ist nach diesen „staatlichen Kindesentziehungen" unter Missachtung der Menschenrechte nicht in angemessene Worte auszudrücken. Vielfach werden deshalb von betroffenen in ihrer Hilflosigkeit und Ohnmacht gegen diese „Gewalt" Ideome benutzt.
Mir persönlich haben die schädlichen Betätigungen an meinen Kinder -bildlich gesprochen- das „Herz und die Seele zerrissen".
Das vom Jugendamt benutzte „Kindeswohl" darf nicht in derartiger Quantität für Kindesentziehungen ohne tatsächliche Gefährdung des bestmöglichen Kindesinteresses, jedoch für ein Geschäft mit der institutionellen Fremdunterbringung als Humankapital herhalten, bzw. benutzt werden. Hierzu verweise ich ich noch abschließend auf die Meldungen bez. Inobhutnahmen des Statistischen Bundesamtes der Vorjahre unter Berücksichtigung, dass es bei diesen „ staatlichen Kindesentzügen" und mit nachfolgender institutioneller Fremdunterbringung nur ein verschwindend geringen Teil auf die wirkliche Gefährdungen von Kinder basiert.
Mit definitiven Wissen, mehrjähriger Beobachtung der Gesamtsituation in Deutschland, und nicht nur subjektiver Kenntnis, dass wir definitiv kein „Einzelfall" in der Systematik und der missbräuchlichen angewandten Jugendamtsstrukturmuster in Deutschland sind, verbleibe ich mit besten
Dank im Voraus für ihre Überprüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Henke
Petition der brasilianischen Mutter Rosana Goncalves da Silva
Rosana Gonçalves da Silva geb. am 17.02.1961 in Nova Iguaçu in Rio de Janeiro in Brasilien
Lêon Gonçalves Hausmann geb. am 25.08.1996 in Bergisch Gladbach in Nordrhein-Westfalen in Deutschland
Rosana Gonçalves da Silva
Diplombibliothekarin und Dokomentarin
Hansaallee 356c
40547 Düsseldorf
Düsseldorf den 24.02.2012
Sehr geehrte Frau Mazzoni,
2004 wurde mein Sohn durch das Amtsgericht Düsseldorf gestohlen. Herr Bernd Roth, der Richter, hat meinen Sohn nach acht Jahren, in denen er bei seiner Schwester Morena und mir gelebt hat, weggenommen. Lêon wurdezu seinem Vater gegeben.
Von einem Tag zum anderen wurde Lêon von uns komplett getrennt. Seit dem habe ich meinen Sohn nicht mehr regelmäßig sehen dürfen, wenn überhaupt.
Von 2007 bis 2011 wurden die Kontakte zwischen Lêon und mir vom Vater mit Unterstützung vom Jugendamt und dem Familiengericht vollkommen beendet. Lêon wurde so manipuliert, dass er denkt, dass ich geistesgestört und böse bin und sein Vater das Opfer ist, anstatt er selbst.
Durch Leons Aussage zu seiner Schwester und durch Fotos die zeigen können, dass Lêon vom Vater geschlagen wurde, konnte ich beweisen, dass Lêon misshandelt wurde. Durch ein paralleles psychologisches Gutachten wurde deutlich gezeigt, dass Lêon auch psychologisch terrorisiert wurde. Aber nichts wurde in Deutschland gegen diese Menschenrechtsverletzungen getan.
Seit sieben Jahren kämpfe ich wenigstens, um das Recht zu haben, meinen Sohn regelmäßig zu sehen.
Seit März 2011 kann Leon mich besuchen. Zwei mal im Monat füe zweieinhalb Tage. Heute mußte ich von der Umgangspflegerin folgendes hören: "Ich habe noch nie jemanden gesehen, der sich so engagiert. Sie wissen, dass Sie in einer Bettelposition sind". Das weil ich nicht möchte, dass mein Sohn allein beim Vater bleibt, während der Vater mit seiner Freundin verreist. Lêon konnte währenddessen bei mir bleiben.
Wenn Lêon mich besucht, muß er jedes mal etwas negatives beim Besuch finden, Lêon spielt und lacht mit seiner Schwester und mit mir, aber dann erinnert er sich, dass dieses Verhalten vom Vater nicht erwünscht ist und er verhält sich distanziert und teils aggressiv. Ich frage mich, bis wann werden die Behörden, das Familiengericht und seine Horden von "Kinderspezialisten" (Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Gutachter, Psychologen ...) meinen Sohn unter diesem Trennungszustand und dieser Manipulation leben lassen ??? Leider kenne ich bereits die Antwort darauf durch unzählige andere Opfer, sie werden warten, bis Lêon daran zerbricht.
Lêon,der beim Vater lebt, zeigt unweigerlich Defizite, wie das Fehlen von Selbstachtung, Selbstrespekt, Selbstsicherheit usw. Lêon besucht eine Förderschule und hat, seit dem er beim Vater lebt, keinerlei Unterstüützung, weder durch Lob, Förderung oder Aufmerksamkeit.
Mein Herz ist zerbrochen, das Herz von Morena ist zerbrochen, Lêons Herz ??? Was soll man dazu sagen, über ein Kind, dem seine Schwester und seine Mutter nach acht Jahren plötzlich entzogen wurden und dem verboten wurde, beide lieb zu haben ??? Eine ganze Familie zerstört.
So was geschieht in Deutschland !!!
Mit freundlichen Grüßen
Rosana Gonçalves da Silva
Rosana Gonçalves da Silva geb. am 17.02.1961 in Nova Iguaçu in Rio de Janeiro in Brasilien
Lêon Gonçalves Hausmann geb. am 25.08.1996 in Bergisch Gladbach in Nordrhein-Westfalen in Deutschland
Rosana Gonçalves da Silva
Diplombibliothekarin und Dokomentarin
Hansaallee 356c
40547 Düsseldorf
Düsseldorf den 24.02.2012
Sehr geehrte Frau Mazzoni,
2004 wurde mein Sohn durch das Amtsgericht Düsseldorf gestohlen. Herr Bernd Roth, der Richter, hat meinen Sohn nach acht Jahren, in denen er bei seiner Schwester Morena und mir gelebt hat, weggenommen. Lêon wurdezu seinem Vater gegeben.
Von einem Tag zum anderen wurde Lêon von uns komplett getrennt. Seit dem habe ich meinen Sohn nicht mehr regelmäßig sehen dürfen, wenn überhaupt.
Von 2007 bis 2011 wurden die Kontakte zwischen Lêon und mir vom Vater mit Unterstützung vom Jugendamt und dem Familiengericht vollkommen beendet. Lêon wurde so manipuliert, dass er denkt, dass ich geistesgestört und böse bin und sein Vater das Opfer ist, anstatt er selbst.
Durch Leons Aussage zu seiner Schwester und durch Fotos die zeigen können, dass Lêon vom Vater geschlagen wurde, konnte ich beweisen, dass Lêon misshandelt wurde. Durch ein paralleles psychologisches Gutachten wurde deutlich gezeigt, dass Lêon auch psychologisch terrorisiert wurde. Aber nichts wurde in Deutschland gegen diese Menschenrechtsverletzungen getan.
Seit sieben Jahren kämpfe ich wenigstens, um das Recht zu haben, meinen Sohn regelmäßig zu sehen.
Seit März 2011 kann Leon mich besuchen. Zwei mal im Monat füe zweieinhalb Tage. Heute mußte ich von der Umgangspflegerin folgendes hören: "Ich habe noch nie jemanden gesehen, der sich so engagiert. Sie wissen, dass Sie in einer Bettelposition sind". Das weil ich nicht möchte, dass mein Sohn allein beim Vater bleibt, während der Vater mit seiner Freundin verreist. Lêon konnte währenddessen bei mir bleiben.
Wenn Lêon mich besucht, muß er jedes mal etwas negatives beim Besuch finden, Lêon spielt und lacht mit seiner Schwester und mit mir, aber dann erinnert er sich, dass dieses Verhalten vom Vater nicht erwünscht ist und er verhält sich distanziert und teils aggressiv. Ich frage mich, bis wann werden die Behörden, das Familiengericht und seine Horden von "Kinderspezialisten" (Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Gutachter, Psychologen ...) meinen Sohn unter diesem Trennungszustand und dieser Manipulation leben lassen ??? Leider kenne ich bereits die Antwort darauf durch unzählige andere Opfer, sie werden warten, bis Lêon daran zerbricht.
Lêon,der beim Vater lebt, zeigt unweigerlich Defizite, wie das Fehlen von Selbstachtung, Selbstrespekt, Selbstsicherheit usw. Lêon besucht eine Förderschule und hat, seit dem er beim Vater lebt, keinerlei Unterstüützung, weder durch Lob, Förderung oder Aufmerksamkeit.
Mein Herz ist zerbrochen, das Herz von Morena ist zerbrochen, Lêons Herz ??? Was soll man dazu sagen, über ein Kind, dem seine Schwester und seine Mutter nach acht Jahren plötzlich entzogen wurden und dem verboten wurde, beide lieb zu haben ??? Eine ganze Familie zerstört.
So was geschieht in Deutschland !!!
Mit freundlichen Grüßen
Rosana Gonçalves da Silva
Mehr als 7 Jahre wird mir der kontakt zu meiner Tochter und meinem sohn verweigert und boykottiert. 2012 hatten wir telefonischen Kontakt, der abrupt beendet worden ist. Seit dem wird meiner Tochter eingebleut, ihre Mutter sie krank und sie bz.w in ihrem Namen wird ihre Mutter öffentlich verleugnet und als Verrückte hingestellt; besonders nach einem einzigen Besuchskontakt in 7 Jahren, als 2010 der Sohn als Stasi-Spitzel gegen seine eigene Mutter und seinen einzigen Bruder eingesetzt worden, mit der Absicht, seine Schwester endlich von ihrer treuen Liebe zu ihrer Mutter zu 'entledigen'. Dies ist gezielter Genozid und schwerste Folter der gesamten Familie. Der afrikanische Vater war trotz Heirat der Eltern nicht zur Familien-zusammenführung ins Land hinein gelassen. Somit wachsen die Kinder ohne Vater auf und noch getrennt von ihrer Mutter und ihrem Bruder, den man seitens der Behörden seit mehr als 7 Jahren mit allen Mitteln von der Mutter entfernen will, und das er als letztes verbleibenes Kind ihr auch noch misstraut ! Die 'Restfamilie' wird mit allen Mitteln verfolgt ,dedroht, spioniert, beschattet und gefoltert mit sog. 'Lärmfolter' etc. Es wird versucht Unfälle mit PKW's und Fahrrädern zu inszenieren, sie auf offener Strasse und in öffentlichen Verkerhsmitteln zu diskreditieren, mittels Körper-Angriffen plötzlicher Attacken zu rammen und an Körperteilen mit beim Arzt bekannten Leiden vollkommen zum Krüppel zu machen. Anpöbeln und ständiges Anreden sind an der Tagesordnung seit mehr als 7 Jahren, so wie alles andere auch. Zeitweise werden die Angrif- fe massivst bedrohlich und massivst lebensge-fährlich, die Beschattungen und Spionierungen und 'Lärmfolter' erfolgen tagtäglich und über- all. Wir sprechen hier von höchster Kriminali- tät und massivsten Verstössen gegen die interna-tionalen Menschen- und Völkerrechte sowie massivsten Straftaten im Inland u. a. Beteiligt sind u. a. engste Verwandte, wie z. B. die Grossmutter der Kinder, Onkel und Tante, deren angeheiratet Verwandte, die alle dem Jugendamt und Pflegestellen zuarbeiten. Was sie dafür an finanzieller Unterstützung erhalten bleibt noch ein Geheimnis. Jetzt ist der Sohn verschwunden. Seit Monaten antwortet er nicht einmal mehr per e-Mail. Die Behörden geben keine Auskunft, das Jugendamt schweigt und verheimlicht mit der Begründung 'er ist ja volljährig'. Trotzdem existiert ein geheimes Betreuungsprogramm, das die Behörden und Gerichte verschweigen. Man geht auch mit schwarzmagischen Zahlenspielen vor, um die Mutter und den verbliebenen Sohn zu demoralisieren und zu öffentlich zu diskredi-tieren. Das ganze Geschehen erinnert mehr an die gruseligen Geschehnisse von Dutroux, als an vermutliches Überreagieren oder Versagen von Behörden. Das hier hat System. Und geschieht sehr weitläufig. Sozusagen werden alle Behörden mit einbezogen, mit denen die Familie in Kon- takt treten muss etc.
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