2012/04/06

20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 5. April 1992 von Deutschland ratifiziert. 

 

Sie legt weltweit wesentliche Standards zum Schutz von Kindern fest und betont wie enorm wichtig Kinder und ihr Wohlbefinden sind. Zu ihrem Schutz stellt die Konvention mehrere elementare Grundsätze auf: 

Das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen der Kinder und deren gesellschaftlicher Beteiligung. 

05.04.2012

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt allen Kindern auf der Welt gleiche Rechte. In Deutschland galt die Konvention achtzehn Jahre lang jedoch nur eingeschränkt, da Deutschland das Vertragswerk nur unter mehreren Vorbehalten ratifiziert hatte. Am 15. Juli 2010 nahm Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Vorbehalte gegenüber den Vereinten Nationen zurück.

Damit erlangte die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland volle Wirkung. “Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigen einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe. Gerade Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft sind besonders verletzlich“, sagt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Die Aufhebung des Vorbehalts war ein wichtiges Anliegen von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.


Um den Kinderrechten aktive Geltung zu verschaffen, sollten besonders die Länder ihre legislative Praxis und die Gesetzesanwendung kritisch überprüfen. Es geht vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Die Abschiebehaft kann und muss auf die kürzeste angemessene Zeit reduziert werden. Auch bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, vor allem bei der medizinischen Versorgung, sollten die Sozialbehörden auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen. Und es ist richtig, im Asylverfahren nicht nur Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr, sondern bis zum 18. Lebensjahr einen angemessenen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. Es gibt auch keine Verpflichtung, minderjährige Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften zu beherbergen.

Das 20. Jubiläum der Ratifizierung durch Deutschland bietet einen guten Anlass, sich die große Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention in Erinnerung zu rufen.

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