Jeder Cent zählt, um einer Mutter und ihrem Sohn das zu Hause zu erhalten und diesen Betrag unter Vorbehalt an RA Klohs Lübeck zu zahlen, bis das rechtliche Endergebnis feststeht. Frau Trautmann wurde finanziell ruiniert und lebt von €30.- Jobcenter im Monat, da sie die hohen Tilgungsraten durch das fast bezahlte Haus selbst tragen muss.
Frau Klohs lässt der kindes/sorgerechtentzogenen Mutter !5Tage Zeit, obwohl ihr bewusst ist, dass Frau Trautmann wegen einer Fuss-OP in den nächsten Tagen ein Krankenhausauffenthalt bevorsteht.
Bleibt hier auch die Frage, warum RA Klohs am Auto UND am Haus zwangsvollstrecken will, nachdem sie sich an der Entziehung Minderjähriger aus intaktem Umfeld beteiligt hat?
Das Fahrzeug wurde dem Anwalt für Honorarforderungen, RA Klohs bekannt, sicherheitsübereignet.
Bankverbindung
C. Trautmann
Norisbank Lübeck
KTNR: 57 69 245 00
BLZ : 760 260 00
Offener Brief zum Sachverhalt an Amtsgericht Lübeck
(nachdem am 19.04.2012 ein weiterer Kostenfestsetzungsantrag über €853,08 von RA Klohs einging.)
Amtsgericht Lübeck Gross Grönau, 19.04.2012
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck-Schleswig Holstein
Bitte zum AZ:
28 C 3520/11 Herrn Richter Evora
313 E2-SH 58/10 Amtspräsident Lübeck Herr Stojan
28 C 1581/11 Herr Richter Evora
AZ 702Js 23751/11 StA Frau Staatsanwältin Dr.Gropp
62 Ds 702 Js 23751/11 (19/12) Herr Richter Spangenberg
Kopie: Landeskasse, RA Möhn, weitere
Per Fax: 5 Seiten
Sehr geehrter Herr Evora!
Betreffend des erneuten Kostenfestsetzungsantrages der Rechtsanwältin Julia Klohs, Lübeck, ehemalige Verfahrensbeiständin meines Sohnes, die AZ sind bekannt, lege ich hiermit auch Widerspruch gegen diesen vom 22.03.2012 ein.
Unverständlich ist, dass Frau Klohs, massgeblich Beteiligte eines unberechtigten Sorgerechtsentzuges und Diskriminierung einer Mutter, nunmehr seit einem Jahr versucht, mich auf Grund wahrheitsgemässer Veröffentlichung, mich in meiner bürgerlichen Existenz weiter zu bedrohen.
Ich bin finanziell ruiniert, wie Ihnen bekannt ist.
Mind. €130.000.- Verdienst-inkl. Rentenausfall zzgl. Ca. €20.000.- Verlust durch den Nachhall der RA Klohs, Lübeck.
Am 10.04.2012 habe ich als zuvor schuldenfreier Mensch, der für seinen Unterhalt immer selbst sorgen konnte, durch RA Klohs eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.
Im Termin zu diesem AZ war ich nicht geladen und Frau Klohs kündigte meines Wissens an, die Begleichung ihrer errungenen Titel und Beschlüsse über mein fast abbezahltes Haus regeln zu wollen.
Ein Urteil oder Beschluss aus diesem Termin habe ich noch nicht erhalten.
Mein Sohn ist seit 3 Jahren aus absolut intakten Verhältnissen verschwunden und hat sich wie vorausgesehen, auf dem von Richter Ingo Socha und allen Verfahrensbeteiligten, die mir im Abstimmungsverfahren und wider besseren Wissens, das Sorgerecht entzogen, zum Alkoholiker entwickelt. Versprüht in seinem jetzigen Kreis und auch öffentlich rassistische und antisemitische Ansichten und verbringt seine Nächte mit Gewalt-und Ballerspielen.
In einer Kopie, die mir zugetragen wurde, teilt mein Sohn der Öffentlichkeit über seinen FB account u.a. mit, dass er seine Wände „JUDENBLUTROT“ streicht und offenbart sich selbst als Alkoholiker, der diverse alkoholische Getränke bevorzugt, seit Eintritt in das Jugendamtmilieu Ratzeburg. Mein massiv geschädigter Sohn wird permanent alkoholisiert, auch am hellichten Tage angetroffen.
Ich habe gegen diesen Nährboden für meinen Sohn und diese Entwicklung eines wahrnehmungsgestörten Jugendlichen, substantiert bis heute interveniert!
Meine Strafanträge gegen Beteiligte wurden letztendlich durch Staatsanwalt Feindt, welcher trotz hinreichender Begründung und Zeugenaussagen, keine strafrechtliche Relevanz zur Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung, Verleumdung, Verstoss gegen das Briefgeheimnis etc. sah, eingestellt.
Die AZ liegen Ihnen vor.
Das dieses Vorgehen von Seiten des Gerichtes ausgiebig gefördert wird und an der Eskalationsschraube der Rechtsanwältin Klohs und deren Unrechtsbewusstsein weiter mit geschraubt wird, löst Entsetzen aus!
Herr Spangenberg hat im Urteil zum AZ 62 Ds 702 Js 23751/11 (19/12) März 2012
erkannt, wie auch aus sämtlichen Unterlagen ersichtlich, dass es ich bei meinen Schilderungen um Tatsachen handelt. AUCH die Beiträge der RA Klohs zu den Verfahren entsprechen den Tatsachen, wie hier mit meinem Sohn und mir verfahren wurde.
Am 29.08.2011 habe ich die Staatsanwältin Frau Dr.Gropp aufgefordert, rechtlich gegen die Täter von amtswegen, vorzugehen.
Anfang des Jahres noch einmal daran erinnert, mit der Feststellung, dass es sich um mind. 20 Straftaten der Beteiligten handelt, die z.Tl. nicht verjährt sind.
(Siehe Zeugen/Tatsachenlisteliste zu diesem AZ und weiteren)
Bitte nennen Sie mir die AZ zu den Ermittlungen für die Beantragung von Adäsionsverfahren.
Auch der Arbeitsgruppe Jugendämter Deutschlands des EU Parlamentes wurden in dieser „Sache“ Menschenrechtsverletzungen an meinem Sohn und mir als EU Bürger festgestellt.
Der Weg zum EGMR wurde geebnet.
Zur Finanzierung der aufgelaufenden Kosten im Nachhall werde ich einen umfangreichen Spendenaufruf starten müssen, um das zu Hause, von dem mein Sohn weiterhin isoliert wird, versuchen zu erhalten.
Mein Anwalt wurde auch noch nicht bezahlt.
Mit den besten Wünschen
Christina Trautmann
Syst.Coach
Mediatorin
Christina Trautmann
Syst.Coach
Mediatorin
Falkenweg 48
D - 23627 Gr.Grönau
D - 23627 Gr.Grönau
Hintergründe:
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/04/systematischer-sorgerechtsentzug.html
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/08/pas-eltern-kind-entfremdung-parental.html
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/01/kindesentzug-ag-lubeck-jugendamt.html
Weitere Infos
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