2012/04/30

JUGENDÄMTER - Eltern in vier Stunden

Von Brandt, Andrea
In Wuppertal beginnt der Prozess um den Tod eines Mädchens in einer Pflegefamilie. Der Fall ist ein Beispiel unter vielen für staatliches Versagen im Umgang mit Pflegeeltern.

 
Sie hat es geschafft, zu Hause diese Fotos wieder aufzuhängen. Eine Kinderhand ist darauf zu sehen, eine blonde Zweijährige, die mit ihrer Puppenküche spielt. Daneben dasselbe Mädchen im Kindergartenalter, strahlend, die Wangen mit Lippenstift bemalt. "Das war unser letzter Ausflug", sagt die Mutter.
Martina S., 36, wird ihre Tochter nur noch auf Fotos sehen. Die fünfjährige Talea starb am 18. März in der Obhut einer behördlich geprüften Pflegefamilie in Wuppertal. Das Jugendamt hatte sie dorthin gebracht, damit es ihr besser gehe als zu Hause. Ihre alleinerziehende Mutter sollte Zeit für einen Alkoholentzug bekommen.

Es kam dramatisch anders. In dieser Woche beginnt vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess gegen Taleas 38-jährige Pflegemutter. Sie soll das Kind, das mit teils faustgroßen Blutergüssen übersät war, laut Anklageschrift durch "Ersticken mit der Hand oder einem unbekannten Gegenstand" getötet haben. Taleas kleiner Körper sei zudem "massiv" unterkühlt gewesen, da die Pflegemutter sie in eine Badewanne mit kaltem Wasser gelegt habe. Die Beschuldigte habe die Tat in einer ersten Vernehmung bestritten, so ihr Verteidiger Michael Kaps. Angeklagt gehört aus Sicht der leiblichen Eltern nicht nur eine einzelne Frau, sondern ein ganzes System. Die Mutter und Taleas Vater André R. fordern eine bessere Auswahl und mehr Kontrolle von Pflegefamilien. Taleas Tod müsse "alle aufrütteln, die in Deutschland für Pflegekinder verantwortlich sind", sagt Martina S.

Der Ruf nach mehr Schutz für Kinder, die der Staat etwa nach Drogenproblemen, Gewalt oder Vernachlässigung im Elternhaus in eine Pflegefamilie gibt, wird immer lauter. Im Mai wurde am Landgericht Braunschweig ein Sozialpädagoge aus Wernigerode zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er nach Überzeugung der Richter zwei Pflegetöchter und einen Pflegesohn jahrelang sexuell missbraucht hatte. Seit dem Frühjahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen ein Pflegeeltern-Paar wegen des Verdachts auf schwere Misshandlungen ihres dreijährigen Schützlings. Im vergangenen November verurteilte ein Schöffengericht in Dortmund eine Pflegemutter zu zwei Jahren auf Bewährung und Berufsverbot. Sie soll Pflegekinder mit Mullbinden ans Bett gefesselt und ihnen Brandwunden zugefügt haben.
Schon im Oktober 2004 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, Jugendämter müssten künftig intensiver prüfen, wie Familien mit ihren Pflegekindern umgehen. Zuvor war in Stuttgart ein Kind in einer Pflegefamilie verhungert. Doch passiert ist seitdem zu wenig.

Dabei gibt es meist Hinweise, von Nachbarn, Ärzten oder aus Kindergärten. Auch in Taleas Fall hatten Jugendamtsmitarbeiter von Verletzungen des Mädchens erfahren, aber sie forschten nicht gründlich nach, machten keine Fotos, brachten es nicht zum Arzt. Zwar konnte ihnen in zwei inzwischen eingestellten Ermittlungsverfahren strafrechtlich keine Mitschuld an Taleas Tod nachgewiesen werden. Aber für den ermittelnden Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt ist das "ganz sicher kein Freibrief, dass alle richtig gehandelt haben".

Auch viele unbescholtene Pflegeeltern fordern inzwischen mehr Einsatz von den Jugendämtern im Kampf gegen Mängel im System. "Der Staat versagt bei der Betreuung von Pflegekindern und ihren Familien", klagt Ines Kurek-Bender, Vorsitzende der Landesgruppe Hessen des Bundesverbands der Pflege- und Adoptivfamilien (Pfad). Taleas Vermittlung in ihre Wuppertaler Pflegefamilie sei "eine einzige Katastrophe" gewesen. Eine, die sich so oder ähnlich auch in anderen deutschen Städten abspielen könnte.
So kam Talea eigentlich nur zur kurzzeitigen Pflege in eine sogenannte Bereitschaftspflegefamilie, blieb aber deutlich länger als vorgesehen. Solche Verlängerungen setzten die Familien oft extrem unter Stress, würden von den Jugendämtern jedoch häufig eingeplant, kritisiert Kurek-Bender. Für die besonders anspruchsvolle Bereitschaftspflege, bei der Kinder meist als Notfall aufgenommen werden, dürften zudem nur erfahrene oder sehr qualifizierte Pflegeeltern ausgewählt werden. Taleas Pflegemutter, die zuletzt als Sekretärin in einer Wirtschaftskanzlei arbeitete, hatte aber noch nie ein Pflegekind betreut.

In der Familie, in der Talea starb, lebten neben der Pflegemutter und ihrem zweiten Ehemann noch eine eineinhalbjährige gemeinsame Tochter und ein neunjähriger Sohn aus erster Ehe der Frau. Ein Windelkind braucht viel Aufmerksamkeit. Deshalb sei es ein Unding, einer Familie mit einem so kleinen Kind zusätzlich ein Pflegekind zu vermitteln, argumentiert Expertin Kurek-Bender. Der Wuppertaler Jugendamtsleiter Dieter Verst verteidigt die Entscheidung seiner Mitarbeiter. Es gebe dazu keine verbindlichen Vorschriften.
"Wir brauchen mehr bundesweit einheitliche Standards für den Umgang mit Pflegekindern", fordert auch Elisabeth Helming, Soziologin und Pflegekind-Fachfrau beim Deutschen Jugendinstitut in München. Bislang mache jede Kommune weitgehend, was sie wolle. Und das ist allzu oft unzureichend - bei der Auswahl, aber auch bei der Begleitung von Pflegefamilien durch Fachleute.

Elke und Matthias Fritzsche aus der Nähe von Hamburg wurden 2006 im Schnellverfahren zu Pflegeeltern. Sie hätten sich zu einem vierstündigen Vorbereitungskurs angemeldet, "weil wir helfen wollten", so die Eltern von drei Kindern zwischen 10 und 19 Jahren. Kurz nach Abschluss des "völlig oberflächlichen" Seminars seien ihnen dann telefonisch zwei Pflegekinder angeboten worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Familie nach eigenen Angaben noch nicht einmal einen Fragebogen zu persönlichen Verhältnissen und Einkommen ausgefüllt.
"Total blauäugig", sagt Elke Fritzsche, habe sie zugesagt, 14 Tage später seien die Kinder da gewesen: zwei Geschwister im Alter von neun Monaten und zwei Jahren. Es begann ein Familienexperiment, das die Sprachlehrerin heute als "Kette aus Überforderung, Missverständnissen und Alleingelassenwerden" beschreibt. Von gestressten Jugendamtsmitarbeitern habe sie keine fachliche Hilfe bekommen. Nicht, als das ältere Pflegekind begonnen habe, sich selbst und das Jüngere zu verletzen. Nicht, als es die Tochter der Familie gewürgt habe. Seit dem Frühjahr leben die Kinder in einer heilpädagogischen Einrichtung. Ein Sprecher des zuständigen Landkreises Herzogtum Lauenburg beteuert, die "sehr schnelle Vermittlung in die Pflegefamilie" sei ein "absoluter Einzelfall" gewesen.

Elke Fritzsche ("Wenn wir nicht die Notbremse gezogen hätten, wäre unsere eigene Familie zerbrochen") fordert eine einjährige Ausbildung für Pflegeeltern, dazu mehr Hilfen und Kontrollen von Jugendämtern. Als sie ihre Hündin vom Tierschutzverein bekommen habe, hätten zweimal unangemeldet die Vermittler vor der Haustür gestanden. Bei den Pflegekindern habe niemand ohne Termin nach dem Rechten geschaut. "Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, wird in Deutschland besser kontrolliert als eine Pflegefamilie", empört sie sich.

Natürlich gibt es auch viele Jugendamtsmitarbeiter, die sich mit Sachkenntnis und persönlichem Einsatz um Pflegekinder und Pflegeeltern kümmern. Aber deren Arbeit wird nach Ansicht von Experten durch mehrere Entwicklungen erschwert:
* Immer mehr ältere Pflegekinder mit starken Entwicklungsstörungen und Traumatisierungen sollen vermittelt werden. Denn staatliche Stellen setzen heute bei Problemfamilien mehr und länger auf ambulante Hilfen, bevor sie die Kinder wegnehmen;

* da ein Platz in einem Heim für die Kommunen etwa vier- bis fünfmal teurer ist als eine Unterbringung in einer Pflegefamilie mit Kosten zwischen 600 und 1000 Euro im Monat, ist der finanzielle Druck groß, auch schwer gestörte Kinder in Pflegefamilien zu geben. "Die Gefahr wächst, dass blind vermittelt wird", warnt Henrike Hopp, Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (Kiap);

* etliche Kommunen haben ihre Pflegekinderdienste abgeschafft, zum Beispiel der Landkreis Verden in Niedersachsen. Pflegeeltern und -kinder werden dann beispielsweise vom Allgemeinen Sozialen Dienst mitversorgt. "Das ist, als ob man mit einem Innenohrtumor nicht zum Hals-Nasen-Ohrenarzt, sondern zum Hausarzt geschickt wird", kritisiert Kiap-Krisenhelferin Birgit Nabert.

Norma Ritzerfeld, 34, Pflegemutter von zwei Kleinkindern in Rostock, berichtet, sie sei in weniger als drei Jahren von sieben verschiedenen Jugendamtsmitarbeitern betreut worden. Etliche hätten wenige oder gar keine Fachkenntnisse gehabt und vorher zum Beispiel nur mit Scheidungskindern gearbeitet. Zudem seien Supervisionen und Fortbildungen für Pflegeeltern gestrichen worden.
Zweimal, sagt Ritzerfeld, habe ihre fünfjährige Pflegetochter versucht, die jüngere Schwester zu töten. Sie erzählt von "nächtelangen, verzweifelten Gesprächen mit Psychologen", zu denen sie auf eigene Initiative Kontakt aufgenommen habe. Vom Jugendamt seien nur lapidare Tipps gekommen: "Die sagten, ich solle die Kinder halt öfter trennen." Ein Sprecher der Stadt Rostock wies die Vorwürfe zurück, räumte aber ein, dass die "bislang sehr individuelle Betreuung von Pflegeeltern durch Spezialkräfte" nach Umstrukturierungen "so nicht mehr möglich" sei.

"Traumatisierte Kinder treffen in vielen Fällen auf überforderte, schlecht begleitete Pflegeeltern", beschreibt der Erziehungswissenschaftler Jürgen Blandow die Lage. Im neugegründeten Kompetenz-Zentrum Pflegekinder in Berlin will er künftig mit Forscherkollegen und Fachdiensten wie "Pfiff" aus Hamburg bundesweit Langzeit-Qualifizierungen für Jugendamtsmitarbeiter und Beratung für Kommunen anbieten: "Da stehen wir noch ganz am Anfang."

Wie gut ein Pflegekind in Deutschland betreut wird, hängt bislang offenbar stark davon ab, wo es wohnt. Nach einer Studie des Instituts für Sozialpädagogische Forschung in Mainz vom März war im Jahr 2005 eine Vollzeitkraft im Pflegekinderdienst im Landkreis Trier-Saarburg für 151 Pflegekinder zuständig, im Kreis Bad Dürkheim für 107 und in Ludwigshafen für 29. Wissenschaftler empfehlen 25 Kinder pro Mitarbeiter.
Kommunen mit Negativrekorden versichern, inzwischen hätten sich die Fall-Zahlen pro Fachkraft deutlich verringert.

Mit der aktuellen Quote von 76 Pflegekindern auf eine Vollzeitstelle ließen sich die gesetzlichen Aufgaben "gut erfüllen", behauptet Claus Potje, Sozialdezernent des Landkreises Bad Dürkheim.
Johannes Rupp bezweifelt das. Der Pfad-Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz sagt, er kenne Pflegekinder, für die der zuständige Jugendamtsmitarbeiter "drei bis fünf Jahre lang" nicht einmal den Hilfeplan erstellt habe, mit dem mindestens alle zwölf Monate die Entwicklung des Kindes kontrolliert werden soll: "Man kann nur beten, dass zufällig nichts Schlimmes passiert." ANDREA BRANDT 2008 Spiegel






1 Kommentar:

  1. Anonym11:48

    In diesem Fall geht es um meine 11 jährige Nichte die bei Pflegeeltern lebt. Bevor sie aber da hin kam war mein Antrag auf Sorgerecht und Umgangsrecht schon gestellt bzw. beantragt. Auch dem Jugendamt war dieses Problem bekannt. Seit dem 2. Februar 2012 befindet sich meine Nichte in Fremdunterbringung bei Pflegeeltern. Drei Monate später also im Mai 2012 bekam das Jugendamt (eine Dame Frau Helms.) die Amts-Vormundschaft meiner Nichte und ich wurde schlicht weg übergangen, denn noch kämpfe ich für Sie weiter, bisher ohne Erfolg. Eine Anhörung bei Gericht 2013 im Sept. (Ich) war ebenfalls ohne Erfolg. Besuch Recht und Umgangsrecht bisher ohne Erfolg, obwohl nochmals von meiner Seite das Sorgerecht zur Sprache kam und ich nach wie vor mit meinem Mann zusammen, wir uns um unsere Nichte kümmern, Erziehen, Pflegen usw. Bei dieser Anhörung im Sept 2013 wurde zum Schluss zur Niederschrift geschrieben, dass eine Anhörung des Kindes in einem gesonderten Termin stattfinden soll, was bis heute nicht geschehen ist. Auch gab es viele Anschuldigungen zu den Pflegeeltern die ich dem Gericht mitgeteilt habe die man bis heute nicht geprüft hat (Kindeswohlgefährdung). Stattdessen bekam ich gestern am 29.01. einen Beschluss der alles andere als Schön ist, zugeschickt.

    Wörtlich heißt es….

    Der Antrag, die elterliche Sorge auf Frau K. zu übertragen, wird abgewiesen.
    Gründe:
    Der Antrag war zurückzuweisen, da wegen der erheblichen innerfamiliären Konflikte eine
    Neutrale Person als Vormund zu bestellen ist, zumal die Antragsstellerin auch mit der Kindesmutter einmal guten, dann wieder keinen Kontakt hat. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Kontakten zu einem Teil der Familie eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann und die Antragstellerin eine Rückführung in die Familie anstrebt, konnte die elterliche Sorge nicht übertragen werden.
    Gegen eine Umgangsreglung bei der Pflegefamilie bestehen aus Sicht des Gerichts keine Bedenken.
    Was soll das, hier geht es um ein Kinderherz was wie ein Pingpongball hin und her geworfen wird. Ich selbst bin Mutter und habe zwei über 30 Jährige Kinder und mit dem Jugendamt nie was gehabt und dann sowas. Hier geht es um unsere Nichte die uns jeden Tag fehlt und uns genommen wurde, Warum und mit welcher Begründung. Jetzt schreibe ich zum Verfassungsgericht und bitte um Klärung, denn dieses ist Diskriminierung



    Was ist hier wohl schief gelaufen….

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