2012/04/23

"Freies Geleit": Darf Oliver bald seine Mama sehen?

"Freies Geleit": Darf Oliver bald seine Mama sehen?

19.04.2012  Krone.at
"Freies Geleit": Darf Oliver bald seine Mama sehen? (Bild: Kronen Zeitung/privat)
Foto: Kronen Zeitung/privat
Nächster Akt im Sorgerechtsfall Oliver: Kopenhagen sichert Marion W. (39) "freies Geleit" zum Prozess in Dänemark zu. Dort entscheidet ein Richter, ob der auf so dramatische Weise in das skandinavische Land gebrachte Bub wieder nach Österreich darf oder nicht. Die Grazerin bleibt skeptisch: "Ich weiß noch nicht, ob ich dorthin fahre."
Der Fall ist - wie berichtet (siehe Infobox) - reichlich kompliziert. In Österreich hat Marion W. das Sorgerecht. Der Vater, der Däne Thomas S., hat es in seinem Heimatland. Vor einigen Jahren hatte die Grazerin ihren Sohn ohne Zustimmung des Vaters nach Graz geholt. Deshalb ist in Dänemark gegen die 39- Jährige ein Strafverfahren anhängig.

"Revanche" des Vaters

Thomas S. revanchierte sich Anfang April mit einer ähnlichen Aktion. Vor dem Kindergarten zerrte der Computerspezialist den kleinen Oliver ins Auto und brachte ihn zurück nach Skandinavien. Seitdem hängt der Haussegen zwischen Wien und Kopenhagen schief. Marion W.'s Anwältin Britta Schönhart brachte einen Rückführungsantrag für den Fünfjährigen ein. Darüber muss nun ein Bezirksgericht im hohen Norden entscheiden.
"Das dänische Justizministerium hat uns schriftlich zugesichert, dass Frau W. zum Prozess unbehelligt einreisen darf", so Schönhart. Zudem stelle die österreichische Botschaft einen Wagen, um die Mutter sicher vom Flughafen zum Gerichtsgebäude und wieder zurück zu bringen. Die Grazerin selbst traut dem Frieden aber nicht. Zu oft sei sie schon von den dänischen Behörden enttäuscht worden. Der Prozess soll in den nächsten Wochen starten. Bis dahin will sie entscheiden, ob sie das Angebot annimmt.

Bub besitzt Doppelstaatsbürgerschaft

Marion W. und Thomas S. hatten sieben Jahre lang in Fredensborg, einer Stadt auf der Insel Seeland, zusammengelebt. Im Dezember 2006 kam Oliver zur Welt. Er besitzt die Doppelstaatsbürgerschaft. Ein Jahr nach der Geburt zerbrach die Beziehung. Marion W. blieb noch drei Jahre in Dänemark und kehrte dann mit dem Kind nach Österreich zurück.
Ein Grazer Gericht sprach ihr das Sorgerecht für Oliver zu. Ein Gutachter bescheinigte eine "Gefährdung", sollte der Bub nicht bei ihr, sondern in Skandinavien leben. Jedoch: Dänemark hat als einziger EU- Staat einen Vertrag zugunsten lediger Mütter nicht unterzeichnet. Es erkennt das österreichische Urteil also nicht an. Ebenso wie Österreich das dänische nicht akzeptiert.

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