2012/04/06

Pöttering wurde über Jugendamt informiert



Das Wort Diskriminierung stammt von dem aus dem lateinischen Verb discriminare „trennen, absondern, abgrenzen, unterscheiden“ im Spätlateinischen abgeleiteten Verbalsubstantiv discriminatio „Scheidung, Absonderung“[1] Das Verb diskriminieren wurde im 16. Jahrhundert in der wertneutralen Bedeutung „unterscheiden, sondern, trennen“ ins Deutsche entlehnt und ist dort seit dem 19. Jahrhundert kontinuierlich belegt.[1] Seit dem frühen 20. Jahrhundert bedeutet es mit negativer Bewertung „jemanden herabsetzen, benachteiligen, zurücksetzen“, zunächst im Politischen und dann vor allem im sozialen Bereich,[1] während die ältere wertneutrale Bedeutung des Verbs nur noch vereinzelt fachsprachlich erscheint.[2]
Das Verbalsubstantiv Diskriminierung ist im Deutschen seit dem frühen 20. Jahrhundert in der Bedeutung „Herabsetzung, Benachteiligung, Verunglimpfung“ etabliert, zunächst im Bereich der Wirtschaft (für handelspolitische und wirtschaftliche Diskriminierung) und dann auch für die Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen.[1] In der wertneutralen Bedeutung „Unterscheidung“ ist auch Diskriminierung vereinzelt in fachsprachlichem Gebrauch anzutreffen.[3]
Seit dem 19. Jahrhundert belegt ist als zweite Form der Entlehnung außerdem Diskrimination, das im fachsprachlichen Gebrauch seine wertfreie Bedeutung „Unterscheidung“ beibehalten hat, seit dem frühen 20. Jahrhundert aber auch in der Bedeutung von (gesellschaftlicher) Diskriminierung erscheint.[1]
Die Soziologie untersucht gesellschaftliche Diskriminierung und differenziert hierbei unter anderem zwischen struktureller, institutioneller und sprachlicher Diskriminierung. In Abgrenzung gegen die sozialpsychologische Vorurteilsforschung geht es also um soziale Bedingungen und Ursachen, die nicht auf individuelle Einstellungen reduzierbar sind. In der Rechtswissenschaft ist der Begriff enger gefasst und bezieht sich nur auf die Differenzierung wegen bestimmter enumerativ aufgeführter Gründe. Soziologie und Rechtswissenschaft gebrauchen den Begriff also in normativer Weise.

Ungleichbehandlung, Ungleichstellung, ungleiche Rechte, Diskriminator [Bearbeiten]

Soziale Ungleichheiten bzw.soziale Diskriminierungen aufgrund von Faktoren, welche vom Betroffenen beeinflussbar sind (Zugangsberechtigung zu Bildungseinrichtungen, Einkommenshöhe, soziales Verhalten), werden meist – unabhängig vom gesellschaftspolitischen Standpunkt – eher akzeptiert bzw. toleriert als individuell nicht veränderbare Faktoren und Auslöser von Diskriminierungen (Ethnie, Geschlecht, statistisch seltene in der Gestaltung der Gesellschaft durch die Bevölkerungsmehrheit in ausgrenzender Weise nicht berücksichtigte persönliche Eigenschaften (siehe Behinderung), Alter oder sexuelle Präferenzen[4].(Wikipedia)








Der Überschrift soll heißen: Kinderklau Jugendamt Pöttering.. sonst findet das keiner :( .. Und MAN SOLL DAS SEHEN KÖNNEN !!!
marshie10b

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen