Willich (RPO). Im Prozess gegen eine Frau, die in Tönisvorst ihre Pflegekinder misshandelt haben soll, ist am Donnerstag das Urteil gefallen. Die 62-Jährige muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die 62-Jährige hatte 1998 in Tönisvorst zwei fünf und neun Jahre alte Mädchen aus einem Heim in Neukirchen-Vluyn vom Jugendamt vermittelt bekommen. Wie das Amtsgericht am Donnerstag feststellte, sei das Leben der Kinder von massiven körperlichen Übergriffen, völliger Abschottung nach außen, schwerer körperlicher Arbeit und mangelnder Fürsorge geprägt gewesen. Das Gericht sprach die Frau wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig.
Stundenlang soll sie die Kinder im Winter mit mangelnder Kleidung in den Hof gestellt haben. Fast täglich sollen die damals fünf und neun Jahre alten Mädchen schon im Haushalt und im Kiosk der Frau gearbeitet haben, sagten Zeugen vor Gericht aus. Oft hätten sie auch Hunger leiden müssen. 2002 hatte das Jugendamt sie nach Hinweisen von Mitschülern aus dem Haushalt geholt.
Die Angeklagte hatte die Vorwürfe abgestritten und lange dazu geschwiegen. Anfang Oktober äußerte sie sich schließlich. Sie bezeichnete sich als Übermutter, die aus Angst die Kinder zu stark behütet und beschützt habe. "Ich war bestimmt nicht immer gerecht", gab sie zu. Dafür entschuldigte sie sich. Jetzt wurde sie zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
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