2012/11/01

„JUGENDAMT, GIB’ DIE KINDER FREI UND NACH HAUSE!“ - Rede Carola Storm-Knirsch - Verfahrensbeiständin Sachverständige - auf Demonstration gegen Jugendamt und Justizwillkür - Berlin 31.10.2012




Carola Storm-Knirsch 31. Oktober 2012
Psychologische Psychotherapeutin
Verfahrensbeiständin
Sachverständige
Mediatorin
Wilhelmshöher Str. 24
12161 Berlin (Friedenau)

030 – 851 37 88
0151 – 27 03 69 69

„JUGENDAMT, GIB’ DIE KINDER FREI UND NACH HAUSE!“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Eltern,
liebe Mütter,
liebe Väter,
liebe Kinder,
liebe Jugendliche und liebe weitere engagierten Familienmitglieder, wie Großeltern, Tanten, Onkels, Geschwister und andere, die sich für Kinder, mit denen sie verwandt sind oder auch nicht, einsetzen!

Hier haben sich heute Eltern versammelt, die sich dagegen wehren, dass ihnen ohne schwer wiegenden Grund ihre Kinder weggenommen oder ihre Rechte in Bezug auf ihre Kinder, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht, das Recht auf gesundheitliche Fürsorge und Anderes vom Jugendamt oder vom Gericht auf Antrag des Jugendamts entzogen worden sind und ihnen bislang nicht wieder zurück gegeben wurden.



Hier soll nicht behauptet werden, dass das Jugendamt, das im Auftrag des Staates über das Wohl unserer Kinder wacht, grundsätzlich fehlerhaft arbeitet. Viele Mitarbeiter der Jugendämter erledigen geräuschlos gute Arbeit und greifen berechtigt in Familien ein, um das Wohl von Kindern zu schützen und wieder herzustellen, weil ihre Eltern, warum auch immer, - hoffentlich nur vorübergehend - versagt haben.

Hier wird heute demonstriert gegen diejenigen Jugendämter bzw. deren Mitarbeiter, die entweder nach einem berechtigten und mit den Eltern vereinbarten Eingriff die Kinder nicht wieder zurück geben oder ohne rechtmäßigen Grund Kinder weggenommen haben und nicht mehr zurück geben.


Eltern und Kinder leben gefährlich: sogar Ärzten und Hochschullehrern werden ihre Kinder weggenommen oder Umgang mit ihnen vorenthalten, weil sie angeblich „erziehungsungeeignet“ oder als Person „schädlich“ für ihre Kinder seien. Derartiges erinnert fatal an vorkonstitutionelle Handhabungen, von denen wir dachten, dass sie seit 1945 oder endlich seit 1989 in Deutschland abgeschafft seien.

Eine regelmäßige Überprüfung von Inobhutnahmen, wie sie vom Gesetz vorgeschrieben ist, unterbleibt häufig. Vielmehr wird festgestellt, das Kind habe sich in der Unterbringungsstelle „gut eingelebt“ und es ginge ihm gut. Sodann wird die „Kontinuität“ bemüht, wonach man das Kind, das nun neue „Bindungen“ an neue Bezugspersonen eingegangen sei, nicht wieder „umtopfen“ dürfe. Auf diese Weise wird die Teilung einer Familie zementiert und werden Kinder ihren Eltern immer mehr und dauerhaft entfremdet.
 


Über derartige Fälle könnte man ein ganzes Schwarzbuch füllen, was auch geplant ist.

Wenn man sich als Psychotherapeutin oder als psychologische Beraterin in derartige Fälle einarbeitet, ist man häufig entsetzt darüber, wie oberflächlich gearbeitet und mit den Familien und insbesondere den Kindern, die ein Grundrecht darauf haben, von ihren Eltern erzogen zu werden, umgegangen wird.

Häufig werden aus psychologischer oder psychosozialer Sicht erhebliche Sachverhalte des Einzelfalles nicht zur Kenntnis genommen und bei Anträgen an die Familien- oder Vormundschaftsgerichte einfach weggelassen. Auch kommt es vor, dass Akten manipuliert werden und gegen die Aktenordnung verstoßen wird.

Auch Richter und Richterinnen versagen oft bei der Entscheidung eines Falles, in dem sie weder den Sachverhalt erschöpfend ermittelt und die Wahrheit gefunden haben, noch zu einer gerechten, und somit Frieden stiftenden gerechten Entscheidung finden, was ihre Pflicht laut Amtseid ist. Vielleicht sind sie überlastet, vielleicht aber auch häufig nur zu feige, sich in einen Fall hinein zu knien und eine wahrhaft unabhängige Entscheidung zu treffen, die auch die Jugendämter oder mitunter auch Elternteile in die Schranken weisen würde.

Auch Rechtsanwälten muss man leider sagen, dass sie häufig um des Obsiegens ihrer Elternteile Willen Sachverhalte verfälschen und im Interesse des Kindeswohls Frieden stiftende Entscheidungen verhindern, wohl auch aus finanziellen Erwägungen heraus, weil der obsiegende Elternteil, der dann über die Kinder verfügen würde, der liquidere wäre und die Anwaltsrechnungen eher bezahlen könnte …

Man muss sich fragen, warum es so häufig zu derartigem fehlerhaftem und rechtswidrigem, ja verfassungswidrigem Handeln der Jugendämter und anderer Professioneller kommt.


Hierfür bieten sich verschiedene Erklärungen an:

Es ist schlicht Mangel an Kompetenz, der sich häufig auf Seiten der Mitarbeiter der Jugendämter findet, wonach „irgendwie“ „irgendwas“ entschieden und gemacht wird, je nach Sympathie, Bauchgefühl oder Inspiration.

Es ist häufig eine politische Auffassung hinter dem Handeln der Jugendamtsmitarbeiter erkennbar, die sich entweder „grundsätzlich“ für Mütter einsetzen nach der Devise: „Das Kind gehört zur Mutter!“, oder neuerdings auch häufig grundsätzlich für Väter nach der Devise: „Die Väter müssen jetzt auch ’mal die Kinder kriegen, nachdem die Mütter sie so lange hatten!“

Es ist häufig auch eine politische Auffassung erkennbar, wonach die Mitarbeiter der Jugendämter als Vertreter des Staates glauben, selbst die besseren Eltern zu sein und die Erziehung nur Personen überlassen wollen, die von ihnen abhängig das tun, was das Jugendamt als Erziehung gut heißt – eine staatliche Erziehung also, die die Individualität der Eltern und Familien aufhebt und zu einer gefährlichen Gleichmacherei führen könnte.

Im Falle von psychologischen Gutachten von Diplom-Psychologen für familiengerichtliche Verfahren kommt es häufig vor, dass Psychologen ebenso wie die Mitarbeiter der Jugendämter psychologisch inkompetent und ohne einschlägige Lebenserfahrung sind, ganz abgesehen davon, dass ihnen jegliche Empathie für die Leiden der Kinder und Eltern fehlt, die sich in Krisensituationen befinden.

Häufig sehen die Psychologen denjenigen Elternteil als erziehungsgeeignet oder geeigneter an, der als Sorgeberechtigter ein ganzes „Kollektiv“ oder Netzwerk von Sozialpädagogen oder Therapeuten benötigen und beauftragen würde, sein Kind oder seine Kinder zu behandeln.

Hier verfällt man auf den Gedanken, dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen angeschoben werden sollen, damit eine „Helferindustrie“ an Kindern und Familien Geld verdienen und ihre berufliche Existenz sichern kann.

Mir ist ein Fall bekannt, wonach einer Mutter von sieben Kindern vier Kinder nach der zunächst einvernehmlichen Inobhutnahme anderthalb Jahre lang nicht mehr zurück gegeben wurden mit der hinter vorgehaltener Hand gegebenen Begründung, die Einrichtung, in der die Kinder untergebracht waren, müsste im Falle ihrer Rückgabe zwei Erzieher bzw. Sozialarbeiter entlassen, und so etwas ginge doch nicht.

Offensichtlich geht also häufig das Wohl von Erziehern und Sozialarbeitern über das Wohl von Kindern und ihren Eltern, also Familien.


Auch das Wohl von so genannten Verfahrensbeiständen geht häufig über das Wohl von Kindern und ihren Familien. Die „Anwälte des Kindes“, wie sie auch genannt werden, werden vom Gericht beauftragt, um die Interessen und das Wohl des Kindes vor Gericht zu vertreten wie ein Anwalt, der den Vater oder die Mutter vertreten würde.

Doch dieses tun die Verfahrensbeistände häufig nicht. Sie sind in der Regel eng mit den Jugendämtern verbunden, arbeiten dort sogar noch, betreiben ihre Tätigkeit als Verfahrensbeistand als Nebentätigkeit und vertreten hier, ohne lange nachzudenken, die Ansichten des Jugendamts und rechtfertigen dessen rechtswidrige Eingriffe.

Auch neigen sie häufig dazu, bestehende Gerichtsentscheidungen zu rechtfertigen, das Gericht, von dem sie beauftragt worden sind, also nicht anzugreifen, wohl im Hinblick auf künftige Aufträge …

D. h. hier handelt es sich m. E. um eine Form von Partei-Verrat an der Person des Kindes, das vom Verfahrensbeistand erwarten darf, dass er seine und nur seine Interessen wahrnimmt und sich für sein Wohl nachhaltig einsetzt. Auf solche Verfahrensbeistände können die Kinder verzichten, und der Gesetzgeber hat seinerzeit Derartiges mit Sicherheit nicht gewollt. Besonders schlimm ist, dass der vom Gericht eingesetzte Verfahrensbeistand von den Eltern nicht abgelehnt werden kann.

Mit solchen Praktiken, wonach eine Helferindustrie, die häufig vom Jugendamt beauftragt und abhängig ist, sich auf Kosten von Kindern und Familien ihre Existenz sichert, muss Schluss sein. Artikel 6 Grundgesetzt schützt die Familie und nicht das Wohl der Berufsausübung der Helferindustrie. Aber Politiker haben Interesse daran, die Arbeitslosenstatistik aufzuhübschen, indem Heerscharen von Erziehern, Sozialarbeitern, Umgangspflegern, Übergabepflegern, Heimerziehern, Pflegeeltern, Vormündern, Therapeuten u. v. a. m. beschäftigt werden, ganz gleich, ob es notwendig ist und wie es den Kindern dabei geht.


Es kommt also darauf an, dass die mit Kindschaftssachen befassten Professionellen sich in jeden einzelnen Fall sorgfältig einarbeiten, den objektiven Sachverhalt ermitteln und nicht nach Schema F, was „üblich“ sei, ein „Programm“ durchziehen und dadurch die Psyche der Kinder und auch der Eltern sowie Geschwister beschädigen.

Jedes Kind, das sich heute fragt: „Warum hilft mir keiner? Warum hilft keiner meinen Eltern? Warum nehmen sie mich meinen Eltern weg?“ hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, eine für seinen eigenen einzelnen Fall gerechte Entscheidung des Jugendamtes und des Familiengerichtes zu erhalten, also EINZELFALLGERECHTIGKEIT.

Beachten wir, dass es nicht darum geht, dass es einem Kind, das untergebracht ist oder werden soll, dort besser geht als zu Hause. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Kindern die optimale Versorgung zu bieten.

Es ist ausschließlich Aufgabe des Staates, das Kind vor Schädigung zu schützen und im Einvernehmen mit den Eltern zu fördern. Schlichte Lebensverhältnisse sind nicht per se Kindeswohl schädigend.

Die Jugendämter sind aufgerufen bzw. verpflichtet, den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf unterstützende Tätigkeit den Eltern und den Kindern gegenüber zu legen, an einer Modifikation des Verhaltens der Eltern ihren Kindern gegenüber und miteinander zu arbeiten.

Derartiges ist viel schwieriger zu bewerkstelligen als eine Kindeswegnahme, die eine gewisse so genannte „Ruhe“ bedeutet, vor allem Ruhe für die Mitarbeiter der Jugendämter, die so nicht in eine möglicherweise langwierige Auseinandersetzung mit den Eltern einsteigen müssen.

Es sind die Ressourcen, über die JEDER Mensch verfügt, bei den Eltern aufzudecken und auszuschöpfen, um die aus der Spur geratene Familie wieder ihren Weg finden und gehen zu lassen.
 


Die Eltern sind aufgerufen, nicht aufzugeben und um ihre Kinder und ihre Familie weiter zu kämpfen. Hierbei sei empfohlen, sich wie ein zivilisierter Mensch zu verhalten und möglichst von Lautstärke und Beleidigungen den Jugendamtsmitarbeitern gegenüber Abstand zu nehmen, wonach sich also Mütter stets wie eine Lady und Väter stets wie ein Gentleman zu verhalten haben. Es gilt bei der Zusammenarbeit mit den Jugendämtern ein Ziel zu verfolgen und nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich die Rückgabe der Kinder, die darauf warten, dass ihre Eltern dieses schaffen. Es gibt einen Korridor angemessenen oder korrekten Verhaltens, der nicht übertreten werden sollte. Dieses gilt für Jedermann bzw. alle beteiligten Professionellen.

Es ist geplant, einen Arbeitskreis einzurichten zu dem Thema: „Wie bekomme ich mein Kind zurück?“, in dem Eltern sich darüber austauschen, wie sie es am besten anstellen, mit dem Jugendamt darüber zu verhandeln.
 
 


Gründen wir ihn!

Carola Storm-Knirsch, Psychologische Psychotherapeutin, Berlin"

1 Kommentar:

  1. Anonym11:07

    Sie sprechen mir aus dem Herzen.
    Ich habe gerade einer Mutter geholfen ihre Tochter wieder zu bekommen. Ich bin auf alle Verfehlungen die Sie geschildert haben gestossen. Es war ein harter Kampf und er wird noch weiter gehen. Zumindest ist aber gesichert, dass die Jugendliche jetzt wieder zu Hause leben darf und dies ohne irgendwelche Einschränkungen, wie Auflagen etc. Dazu war es nötig bis zum OLG zu klagen. Dort sind wir dann auf einen Verständnissvollen Richter gestossen. Gerne bin ich bereit mein Wissen in Ihrem Arbeitskreis zur Verfügung zu stellen und werde mich demnächst telefonisch bei Ihnen melden.

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