In der Einrichtung der Jugendhilfe Eifel in Daleiden werden keine Kinder mehr untergebracht. Das Landesjugendamt hat dem Betreiber am Freitag die Betriebserlaubnis entzogen.
Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil Kinder mehrfach in unzulässiger Weise bestraft worden sein sollen. Aus Mitarbeiterkreisen hieß es gegenüber dem SWR, ein Junge sei in einem Fall über zwei Tage zur Strafe in einem unsanierten Teil der Einrichtung untergebracht worden. Er habe von der Gruppenleitung nur Wasser und Brot bekommen. Dieser Teil des Gebäudes soll "Der verbotene Gang" genannt worden sein. Die für die Maßnahmen Verantwortlichen sollen vom Betreiber inzwischen die Kündigung bekommen haben. Alle Kinder wurden aus der Einrichtung herausgenommen.
Strafanzeige des Landesjugendamtes
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einer Strafanzeige in Gang gesetzt. Es spricht von einem Verstoß gegen Kinderrechte in der Einrichtung in Daleiden (Kreis Bitburg-Prüm). Es gebe konkrete Anhaltspunkte, dass der Träger zu wenig und nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt habe. Das Landesjugendamt ist nach Aussage seiner Leiterin jetzt dabei, Personalmeldungen auch für andere Einrichtungen des Trägers zu überprüfen.
30 Standorte
Der Betreiber hat seit 2012 über 30 Standorte mit Jugendhilfe-Angeboten aufgebaut. Das Landesjugendamt sieht das kritisch: Die Leiterin sagte, ein schnelles Wachstum müsse immer mit besonderer Vorsicht betrachtet werden.
Geschäftsmodell Kind?
Insider der Branche berichten, dass Jugendämter mehrere Tausend Euro pro Kind im Monat zahlten. Hier gebe es schon Möglichkeiten, davon etwas zurückzubehalten, etwa, indem man Einrichtungen überbelege. Oder weniger Personal oder geringer qualifiziertes Personal einstelle als vorgesehen. Ob im Falle der Jugendhilfe Eifel solche Absichten eine Rolle spielten, müssen die Ermittlungen zeigen. Der Betreiber selbst will sich derzeit nicht äußern.
Stand: 22.5.2015, 10.43 Uhr
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AntwortenLöschenDr. Katharina Behrend aus Lemgo
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