2015/05/25

Vorwürfe an Jugendamt und Kinderheim




Freising - Robert Knieper ist schwer krank. Deshalb wollte er vom Jugendamt Hilfe für die Betreuung seiner beiden Kinder. Vergebens. Und dann hat das Amtsgericht verfügt, dass seine beiden Kinder in das Heim St. Klara kommen. Dagegen hat Knieper geklagt.
Robert Knieper ist an ALS (Amyotropher Lateralsklerose) erkrankt, einer unheilbaren degenerativen Erkrankung des motorischen Nervensystems. Genau deshalb hat er das Jugendamt im vergangenen Jahr darum gebeten, ihm eine Haushaltshilfe zu bewilligen. Die sollte ihm auch bei der Versorgung seiner beiden Kinder zur Hand gehen. Von seiner Frau, der Mutter der Kinder, lebt er getrennt, weil sie Alkoholikerin ist. Vorwurf Nummer 1: Kniepers Antrag sei im Jugendamt nicht bearbeitet worden, weil ein Attest gefehlt habe.

Stattdessen ist, und das Landratsamt bestätigt das, vom Amtsgericht am 7. Januar 2015 verfügt worden, dass beide Kinder von Knieper - um die er sich wegen seiner Krankheit eben nicht adäquat kümmern könne - in das Kinderheim St. Klara kommen. Vorwurf Nummer 2: Dort sei eines der Kinder (zehn Jahre) von dem etwas älteren Mitbewohner seines Zimmers bedrängt worden - von sexuellen Übergriffen ist die Rede.
Kniepers Geschichte, wie sie im BR lief und wie er sie auch auf Facebook öffentlich gemacht hat, geht aber noch weiter. Denn Knieper will sich das alles nicht gefallen lassen. Er wehrt sich, hat den Markt Indersdorfer Anwalt Jürgen Krüger engagiert.

Zum einen hat Knieper nun Anzeige gegen die Heimleitung von St. Klara wegen unterlassener Hilfeleistung und Verletzung der Fürsorgepflicht erstattet. Das bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut, Hildegard Bäumler-Hösl. Heimleiterin Simone Tomczyk will zu den Vorwürfen Kniepers selbst keine Stellung nehmen. Dem Kinderheim liege auch „nichts Schriftliches“ vor, sagt sie. Trotzdem wisse man, welche Fragen die jetzt von der Statsanwaltschaft beauftragten Ermittler stellen wollen und werden. Und all diese Fragen werde man offen beantworten, man werde für die Ermittler „offene Türen“ haben, versichert Tomczyk. Jetzt in der Öffentlichkeit aber einzelne „Brocken“, wie sie von Knieper per Facebook hingeworfen worden seien, abzuhandeln, sei zu schwierig und nicht sinnvoll. Das sei nicht das Niveau der Heimleitung.

Doch Knieper wehrt sich vor allem auch gegen das Vorgehen des Jugendamts. Denn er sei doch von sich aus zum Jugendamt gekommen und habe um Hilfe gebeten. Dass ihm, nachdem sein Antrag vom Jugendamt wochenlang nicht bearbeitet worden sei, auf Beschluss des Amtsgerichts seine Kinder dann weggenommen und ins Kinderheim St. Klara geschickt wurden, gerade weil er sich angeblich nicht um sie kümmern könne, will sich Knieper nicht gefallen lassen. Deshalb hat er Anfang Februar gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freising Rechtsmittel beim Oberlandesgericht München eingelegt. OLG-Sprecher Wilhelm Schneider bestätigt das. Mehr dürfe er aber nicht sagen: „In Familiensachen wird nichts bekanntgegeben.“ Wie lange es bis zu einer Entscheidung des OLG dauere, könne er auch nicht sagen.

Nichts bekannt geben - das ist auch die Vorgabe, an die sich das Landratsamt Freising zu halten hat: Datenschutz! Ohne Schweigepflichtsentbindung durch Robert Knieper dürften weder die Pressestelle noch Jugendamtsleiterin Arabella Gittler-Reichel Stellung beziehen.

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