2015/06/30
Hanau (hmp). Für Mirja und Joachim B. aus Großauheim ist ein Alptraum zu Ende gegangen: Der Versuch des Hanauer Jugendamtes, ihnen die Kinder Zoe und Nika wegzunehmen, ist gescheitert.
Familienrichter Michael Treviranus betonte, dass eine fragwürdige ärztliche Diagnose allein für eine solche Entscheidung nicht genüge. Der Hintergrund: Das Universitätsklinikum Heidelberg hatte bei Zoe statt Rheuma das „Münchhausen-by-Proxy-Syndrom“ (MbPS) diagnostiziert – mit fatalen Folgen.
Mehr Infos im HANAUER vom 30. Juni 2015.http://www.hanauer.de/mobile/index.php?kat=50&artikel=110926307-29-&red=29
Heute werden täglich 150 Säuglinge und Kinder bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen gewaltsam aus dem zu Hause deportiert und separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Den Kindern wird gesagt, deine Eltern wollen dich nicht mehr, sie sind psychisch krank oder sie sind tot. Sie werden an Heime und Pflegeeltern verkauft, misshandelt, missbraucht, gefoltert. Ins Ausland verschachert, als Humankapital für Richter, Jugendamtmitarbeiter, Gutachter, freie Heimträger.
Der sog. Jugendhilfeetat beläuft sich auf €40 Milliarden/jährl. und hält das Kindesraubsystem zzgl. weiterer Steuerzahlerkosten am Laufen, um Arbeitsplätze rund um den fiktiven Begriff "KINDESWOHL" und den KinderSelektionsbegriff aus der Nazizeit "ERZIEHUNGS(UN)FÄHIGKEIT, zu sichern.
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BITTE lösungsorientierte Gutachter und andere System-Gutachter, die für Gerichte arbeiten, wie Psychologen aus "Frühforderungs-Instituten".
AntwortenLöschenDie arbeiten für Gerichte aus wirtschaftlichen Gründen.
Die Menschen, die nicht betroffen sind blicken nicht hinter die Fassade, weil man denen vorgaukelt, dass Jugendämter und Gerichte nicht grundlos Kinder wegnehmen.
Bitte lösungsorientierte Gutachter und andere System-Gutachter, die für Gerichte arbeiten, wie Psychologen aus "Frühförderungs-Instituten" ABLEHNEN; ABLEHNEN,......
AntwortenLöschenhttp://graber-justice.de/node/59
AntwortenLöschenVon Dieter A. Graber
AntwortenLöschenHANAU. Für Mirja und Joachim B. aus Großauheim ging ein Alptraum zu Ende: Der Versuch des Hanauer Jugendamtes, ihnen die Kinder Zoe und Nika wegzunehmen, ist gescheitert; grandios gescheitert, könnte man sagen, hat doch Familienrichter Michael Treviranus betont, dass eine fragwürdige ärztliche Diagnose allein für eine derart folgenschwere Entscheidung nicht ausreiche.
Weil die Eltern (39 und 41) eine zweite ärztliche Meinung über die Behandlung ihrer Tochter Zoe, 13, einholen wollten, wandten sie sich im vergangenen Oktober vertrauensvoll ans Universitätsklinikum Heidelberg. Als Zoe acht war, hatten ihre Gelenke zu schmerzen begonnen, immer in Schüben: Hände, Knie, Arme, Hüfte. Oft war sie müde, erschöpft, lethargisch. Die Diagnose lautete schließlich Juvenile idiopathische Arthritis. Kinderrheuma. Eine schmerzhafte Autoimmunerkrankung ist das, die sie vermutlich von ihrer Mutter geerbt hat. Zoe ist ein tapferes Mädchen, das sich trotz elendig langer Aufenthalte in verschiedenen Kliniken, quälender Untersuchungen und schließlich sogar einer Operation, bei der ihr Teile der vom Rheuma zerfressenen Gelenkkapsel am rechten Ellbogen entfernt wurden, seine Neugierde für das Leben bewahrt hat. Auch, als sie eine Weile auf den Rollstuhl angewiesen war.
Zoe wurde damals in der Mainzer Uniklinik behandelt. „Sie bekam über längere Zeit starke Medikamente“, erinnert sich ihre Mutter. Das Krebsmittel Methotrexat zum Beispiel oder Azathioprin. Das ist ein sogenanntes Immunsuppressiva mit schweren Nebenwirkungen: Veränderungen des Blutbildes, Haarausfall, Gewichtsabnahme, Fieber, Gelenkschmerzen, Entzündung der Bauchspeicheldrüse.
Aber die Heidelberger Ärzte erklärten das Mädchen kurzerhand für gesund und diagnostizierten stattdessen das Münchhausen-by-Proxy-Syndrom (MbPS). Das nach dem Lügenbaron benannte Krankheitsbild freilich ist unter Experten umstritten. Dabei lieferten angeblich Mütter ihre Kinder mit erfundenen Symptomen vorsätzlich einer Tortur medizinischer Behandlungen aus. Fatal: Die Uniklinik informierte nicht nur alle Rheumatologen, die das Mädchen bisher behandelt hatten, auch das Jugendamt wurde in Kenntnis gesetzt, das prompt eine „Kindeswohlgefährdung“ unterstellte.
„Entziehung der elterlichen Sorge“ heißt es juristisch trocken in Paragraph 1666 BGB. Bis zuletzt hatte die Hanauer Behörde auf ihrem Antrag bestanden, den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, und zwar für beide Kinder. Denn auch Zoes kleine Schwester Nika, 3, war wiederholt in Kliniken behandelt worden – wegen mehrerer Lungenentzündungen und Hautausschlag. Laut Richter Treviranus jedoch könne die Heidelberger Diagnose bestenfalls eine Vermutung sein. Feststellen ließe sich MbPS nämlich nur durch eine umfangreiche psychiatrische Begutachtung von Mutter und Kind. Der Richter gab damit zu erkennen, dass er sich mit der Materie weitaus intensiver befasst hatte als die Antragsteller.
AntwortenLöschenVorwürfe gegen die Hanauer Behörde erhebt auch der Psychiatrierechtler (link is external) Thomas Saschenbrecker aus Ettlingen: Sie habe sich „nicht einmal über die genaue Symptomatik des Münchhausen-by-Proxy-Syndroms und über die Grunderkrankungen der Kinder informiert“ und es zudem unterlassen, „die Argumente der Eltern zu prüfen und sich mit diesen auseinanderzusetzen“, kritisierte er in einem Schreiben an Oberbürgermeister Claus Kaminsky.
Für Volker Laubert von der „Aktion Rechte für Kinder“ im schwäbischen Kirchheim unter Teck ist die Entscheidung des Hanauer Familiengerichts mutig und wegweisend: „Wir betreuen zahlreiche Eltern in ganz Deutschland, denen Behörden wegen angeblichem MbPS die Kinder weggenommen haben. Diese Diagnose wird immer dann gestellt, wenn Ärzte nicht mehr weiter wissen oder kritische Eltern mundtot machen wollen.“
Familienrechtlerin Anja Hrabowski (link is external) aus Mutterstadt, die Mirja und Joachim B. vor Gericht vertrat, bezeichnet das Verhalten der Uniklinik „an der Grenze zum Rufmord“. Es sei „unfassbar, wie Eltern durch eine einzelne, lediglich von einer Diplom-Psychologin in einem Arztbrief geäußerte Meinung einer regelrechten Hexenverfolgung ausgesetzt“ würden. So hatten andere Mediziner vor dem Hintergrund der verhängnisvollen „Diagnose“ eine Behandlung Zoes glatt abgelehnt oder weitere Medikamente verweigert, wodurch sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte. Möglicherweise, so Anwältin Hrabowski, seien dadurch Straftatbestände wie Verleumdung und Körperverletzung erfüllt. Mirja B. berichtet zudem davon, dass Eltern von Zoes Freundinnen ihre Tochter „zum Kindergeburtstag wieder ausluden, nachdem sie von dem Befund erfahren hatten. Es war eine Demütigung für uns!“
In einer allgemein gehaltenen Stellungnahme spricht die Heidelberger Uniklinik freilich nur von einem „Verdacht“: Ein „interdisziplinäres Team zu Kinderschutzfragen“ bespreche regelmäßig „die im Klinikum anfallenden Fälle in Fallkonferenzen“. Tatsächlich aber taucht im Arztbrief des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin vom 22. Oktober 2014, der unserer Redaktion vorliegt, MbPS eindeutig als „Diagnose“ auf.
Mirja und Joachim B. wollen eine Schadenersatzklage anstrengen.