Rauchender Ehemann einer Tagesmutter und deren Folgen
(News4Press.com)
Der Fall der Familie Poitinger macht erneut auf schlimme Weise deutlich, dass Eltern und Alleinerziehende gegen Jugendämter in Zusammenarbeit mit Familienhelferinnen, Pflegeltern, Tagesmütter, Kindergärtnerinnen, Gutachter sowie Kinderheimleitungen, keine Chance auf Gerechtigkeit haben, wenn die Fremdunterbringung im Vordergrund steht und nicht die notwendigen familienbegleitenden Maßnahmen vor Ort. Bei den Poitinger kommt erschwerend hinzu, dass der Ehemann der Tagesmutter in Anwesenheit der Kinder regelmäßig geraucht haben soll. Trotz Bitten der Mutter dieses abzustellen, soll der Ehemann in Anwesenheit der Kinder weitergeraucht haben. Statt das Rauchen abzustellen, stellte die Tagesmutter sich schützend vor ihren Ehemann und soll beim Jugendamt sich derart beschwert haben, dass eine gerichtliche Anhörung durch das Jugendamt veranlasst wurde. Bei dieser Anhörung ging es nicht um das Fehlverhalten der Tagesmutter und des Ehemanns, sondern das Jugendamt hat nunmehr die Eltern der Erziehungsunfähigkeit bezichtigt. Es begann die unendliche Leidensgeschichte der Familie Poitinger. Zigaretten brachten einen Stein in Bewegung und ein Berg an scheinbarer Willkür stürzte über die Familie zusammen.
Mein Name ist Silvia Poitinger, ich bin verheiratet und wir haben vier Kinder, drei Jungen und ein Mädchen. Unsere Kinder dürfen nicht bei uns zu Hause leben. Der Kontakt zum Jugendamt Rastatt entstand nach der Geburt unseres zweitältesten Sohns M. im Jahre 2004. Ich hatte Schwierigkeiten mit dem Stillen und deshalb fütterte ich mit dem Fläschen zu. Meine damalige Hebamme war der Meinung, dass mein Sohn nicht genügend Flüssigkeit bekommen würde und er austrocknet, was mir nach einem Besuch beim Kinderarzt nicht bestätigt wurde. Er erklärte mir noch, dass ich mir keine Sorgen machen solle und M keine Anzeichen des Austrocknens zeigt. Unsere Hebamme informierte trotzdem das Jugendamt und es dauerte nicht lange, da standen Herr E. vom Jugendamt Rastatt mit einer Frau Z. vor unserer Tür. Herr E. schlug mir vor, dass ich zusammen mit Frau Z. bei uns mit M. PEKIP machen solle, diesem stimmte ich auch zu. Ich kam sehr gut mit ihr aus und die Zusammenarbeit funktionierte ohne Probleme.
Nach dem das PEKIP abgeschlossen war fand wieder ein Gespräch mit Herrn E. statt, und er schickte uns die sozialpädagogische Familienhelferin Frau S. Ich stimmte der Familienhilfe zu. Die Chemie und das Vertrauen stimmte zwischen ihr und mir nicht und ich bat, bei einem weiteren Gespräch, Herrn E. um eine andere Familienhelferin. Ich bekam zur Antwort: "Entweder diese Helferin oder gar keine." Ich entschied mich, dann das Projekt Familienhilfe abzubrechen. Bis zum Jahre 2006 bestand dann kein Kontakt zum Jugendamt. In den Sommerferien, welche sehr verregnet waren, vermisste M. seine Spielkameraden aus dem Kindergarten und ich fragte nach, ob er nicht doch hingehen könne, obwohl er als „Urlaubskind“ eingetragen war. Dies lehnte der Kindergarten ab und riet mir, mich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, da dieses mir Spielgruppen empfehlen könne.
Ich nahm Kontakt zu Herrn E. auf und dieser kam wieder mit Frau Z. zu uns nach Hause. Herr E. war der Meinung, dass ich komplett überfordert sei und riet mir zu einer Tagesmutter, obwohl mein Anliegen nur eine Spielgruppe gewesen war. Aber ich stimmte, Kooperationsbereitschaft zeigend, den Besuch bei einer Tagesmutter zu. Von da ab gingen meine Söhne M. und B. nach dem KIGA Besuch noch bis 18 Uhr zu der Tagesmutter. Am Anfang lief auch alles sehr gut, aber dann bemerkte ich, dass meine Jungs kein Abendessen mehr wollten. Was mich sehr verwunderte und kurze Zeit später erfuhr ich auch den Grund, sie bekamen regelmäßig unverhältnismäßig viele Süßigkeiten von der Tagesmutter kurz vor der Abendbrotzeit, so dass sie natürlich satt waren. Ich bemängelte dieses. Kurz darauf stellte ich fest, dass der Ehemann der Tagesmutter in Gegenwart meiner Söhne rauchte. Auch dieses bemängelte ich und bat ihn dies zu unterlassen. Auch mein Mann bat ihn dies zu unterlassen und sagte auch, wenn diese Vorkommnisse nicht aufhören würden, brächten wir die Kinder nicht mehr. Was wir auch kurze Zeit später umsetzten.
Die Tagesmutter informierte Herrn E. und dieser beantragte eine Anhörung beim Familiengericht. Am Anhörungstag, musste, ich mit unserem mittlerweilen geborenen dritten Sohn, auf Grund einer Erkrankung mit ihm ins Krankenhaus. Der Anhörungstermin fand trotzdem statt und man unterstellte uns, dass wir mit der Erziehung der Kinder überfordert seien und es wurde entschieden, dass ein Gutachten über die sogenannte „Erziehungsunfähigkeit“ gefertigt werden soll. Es fanden drei Gutachtertermine von jeweils einer Stunde in den Räumlichkeiten der Gutachterin statt. Auf Grund des Vierzig-Seiten- Gutachten, welches uns eine Überforderung bei der Erziehung bescheinigte, wurden uns im September 2008 alle drei Jungs weggenommen und in der Villa Kunterbunt, bei drei verschiedenen Pflegeeltern, fremd untergebracht. Es reichte nicht nur, dass man uns die Kinder nahm, sondern man musste die drei Jungs auch noch von einander trennen. Mein mittlerer Sohn M. bekam zu diesem Zeitpunkt, auf Grund seiner Konzentrationsschwierigkeiten, schon seit geraumer Zeit das homöopathische Mittel „Zappelin“ durch unseren Kinderarzt verschrieben, welches dann im Kinderheim einfach durch die „Ritalindroge*“ ersetzt wurde, obwohl wir dieses auf Grund der Nebenwirkungen - und der nicht ausreichenden Testergebnisse sowie unzureichenden Aufklärung - ablehnten. Unserem Ältesten B. wurden mit sechs Jahren die Haare dort blondiert. Bei unserem Jüngstem B. wurden mit zwei Jahren die Rachenmandeln entfernt. Die Begründung war, dass er so besser sprechen lernen würde und seine Aussprache klarer sei. Was für uns nicht nachvollziehbar ist.
Nach der Inobhutnahme und Fremdunterbringung unserer drei Jungs wurden uns die Zuschüsse seitens des Amts, welche wir auf Grund des geringen Verdienst meines Mannes bekamen, drastisch gekürzt. Wir liefen von Amt zu Amt und von Anwalt zu Anwalt und versuchten, nur jede erdenkliche Hilfe zu bekommen und auch zu nutzen, die uns rechtlich unterstützen konnten, damit wir aus dem Alptraum erwachen und unsere drei Jungs wieder nach Hause brächte. Aber entweder wurde uns die Hilfe verweigert oder die Anwälte gaben mit der Zeit - wegen der angeblichen Aussichtslosigkeit - auf. Es kam dann soweit, dass das Amt die Miete nicht mehr übernahm und wir eine Räumungsklage bekamen. Im Jahre 2010 wurde ich wieder schwanger und brachte im März 2011 unsere Tochter A. zur Welt. Kaum war ich aus dem Krankenhaus wieder zu Hause, da kam das Jugendamt Rastatt mit Frau H. und Herr B. und gaben uns bekannt, dass sie einen Antrag auf Entzugs des Sorgerechts beim Familiengericht gestellt hatten. Meine Familienhebamme war mit uns aber sehr zufrieden und bescheinigte mir auch, dass ich meine Tochter sehr gut versorge und umsorge. Es kam zu einem Anhörungstermin und es sollte wieder ein Gutachten über „Erziehungsfähigkeit“ erstellt werden durch die gleiche Gutachterin Frau M.
Im Dezember 2011 kam die Räumung, welche wir mit allen Mitteln versuchten zu verhindern, durch unseren Vermieter. Die Stadt Rastatt stellte uns eine Wohnung zur Verfügung in der wir auch mit all unseren Habe einzogen. Dies war aber ein Grund für das Jugendamt, uns nun auch unsere Tochter wegzunehmen und sie wurde auch fremd untergebracht. Mittlerweile sind zwei meiner Kinder im Landkreis Karlsruhe untergebracht, die beiden anderen Kinder im Landkreis Rastatt. Mir sind die Adressen meiner Kinder nicht bekannt. Das Jugendamt verweigert die Angaben. Seit Dezember 2011 habe ich keinen Kontakt mehr zu meinen Kinder. Was Frau Merklinger schreibt, das stimmt nicht. Wir bekamen nie die Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme zu unseren Kindern und das Jugendamt reagiert auf keine Schreiben mehr. Wenn man uns anschreibt, dann geht es nur um den Unterhalt, der von uns verlangt wird.
Gisela Merklinger, Pressestelle des Landratsamtes Rastatt: "Aus Datenschutzgründen werden wir zu dem von ihnen dargestellten "Fall Poitinger" keine Stellungnahme abgeben. Bitte haben Sie Verständnis. Wir möchten lediglich darauf hinweisen, dass die Unterbringung der Kinder auf gerichtlichen Beschlüssen basiert, die das Jugendamt des Landkreises Rastatt umzusetzen hatte. Alle vier Kinder sind in Pflegefamilien untergebracht. Unsere Angebote zur Kontaktaufnahme mit den Kindern lehnt die Mutter seit über einem Jahr ab. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht gestatten können in diesem Zusammenhang ein Bild des Landrats zu veröffentlichen. Auf die Umsetzung gerichtlicher Beschlüsse kann auch der Landrat keinen Einfluss nehmen."
*Bei hochdosierter Anwendung, insbesondere wenn es nasal oder intravenös konsumiert wird, wirkt Methylphenidat stark antriebssteigernd und kann zu überschwänglicher Euphorie führen – in seiner Wirkung ähnelt es dem Kokain. Wegen der im Vergleich zu anderen Stimulanzien verzögerten Anflutung ist Methylphenidat ungeeignet, einen „Kick“ zu erzeugen. Es kann nur unter Verwendung extrem hoher Dosen oder einem ständigen, missbräuchlichen Dauerkonsum eine Abhängigkeit entstehen. Gefährlich daran ist jedoch weniger die Suchtentwicklung, sondern vielmehr eine mögliche Embolie bei nasalem oder intravenösem Konsum (Verstopfung von Lungen- oder Hirngefäßen) durch die Tablettenstoffe (Talkumembolie) nebst anderen Nebenwirkungen. Aufgrund seiner Wirkung, der eingeschränkten Verfügbarkeit und seinem Ruf als angebliches Sedativum, hat Methylphenidat kaum eine Bedeutung in der Drogenszene. Eine solche Entwicklung kann aber langfristig nicht ausgeschlossen werden.
Der Heimkinderverband wird Landrat Jürgen Bäuerle und Jugendamtsleiter Stefan Biehl auffordern, die Kinderheime zu benennen, um die Folgen des Drogenkonsums mit Ritalin prüfen zu können. Es ist zu befürchten, dass die Kinder der Familie Poitinger auf Dauer das Schicksal vieler Heimkinder erleiden müssen. Sollten Bäuerle und Biehl jede Kooperation mit dem Heimkinderverband ablehnen, ist für Februar eine weitere öffentliche Podiumsdiskussion des HKVD geplant. Die Rastätter Bürgerinnen und Bürger bekommen die Möglichkeit, mit dem Landrat, dem Jugendamtsleiter und den Kinderheimleitern ins Gespräch zu kommen.
Ein Heimleiter aus NRW: "Die Öffentlichkeit schaut und hört weg, wenn es um die Situation von Heimkindern geht. Nicht nur die sexuellen "Kontakte" zwischen älteren Kindern und Kleinstkindern - auch mit Erzieher - sind das Tagesgeschäft von Heimleiter, auch die Verordnung der Ritalindroge ist zur Normalität geworden. Die Öffentlichkeit sollte mal zu den Hauptbahnhöfen von großen und mittleren Städten gehen. Dort sind bereits 12jährige Heimkinder aufgegriffen worden, die von Loverboys** zur Prostitution überredet wurden. Heimkinder werden wegen ihrer emotionalen Defizite und Drogenkonsum - in und ausserhalb von Heimen - von Zuhältern als sehr gewinnbringend bei besonders perversen Freiern gehandelt."
** Seit dem Jahr 2000 wurde man zunächst in den Niederlanden auf sogenannte „Loverboys“ aufmerksam. Der Begriff wurde dann in diesem Zusammenhang auch in Belgien verwendet und seit Mitte der 2000er Jahre auch in deutschen Publikationen. Im Mai 2009 berichtete Bravo Girl als erstes deutsches Magazin von der Problematik. Betroffene sind oft minderjährige Mädchen und junge Frauen aus allen Gesellschaftsschichten, oft mit geringem Selbstbewusstsein oder großer Schüchternheit. Sie werden von Loverboys, auch gerade erst Volljährigen, angesprochen, und ihnen wird zunächst vorgegaukelt, die Loverboys wären in sie verliebt. Die Loverboys geben ihnen Aufmerksamkeit, Komplimente, Zuneigung und oft auch Geschenke. Gleichzeitig machen sie die Opfer emotional abhängig und entfremden sie ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis. Später verleiten oder zwingen sie sie zur Prostitution. Oft gaukeln sie ihren Opfern vor, das so verdiente Geld zum Aufbau einer gemeinsamen Zukunft verwenden zu wollen. Die Opfer sind oft schwer zu erkennen. Einerseits stecken sie meist gerade in der Pubertät und verändern sich auch dadurch stark, andererseits haben sie häufig gelernt, ein Parallelleben mit Lügen und Leugnen zu führen.
http://www.landkreis-rastatt.de/servlet/PB/menu/1894219_l1/index.html
http://www.landkreis-rastatt.de/servlet/PB/menu/1894122_l1/index.html?modul=bw&amtsID=1054357
Der Fall der Familie Poitinger macht erneut auf schlimme Weise deutlich, dass Eltern und Alleinerziehende gegen Jugendämter in Zusammenarbeit mit Familienhelferinnen, Pflegeltern, Tagesmütter, Kindergärtnerinnen, Gutachter sowie Kinderheimleitungen, keine Chance auf Gerechtigkeit haben, wenn die Fremdunterbringung im Vordergrund steht und nicht die notwendigen familienbegleitenden Maßnahmen vor Ort. Bei den Poitinger kommt erschwerend hinzu, dass der Ehemann der Tagesmutter in Anwesenheit der Kinder regelmäßig geraucht haben soll. Trotz Bitten der Mutter dieses abzustellen, soll der Ehemann in Anwesenheit der Kinder weitergeraucht haben. Statt das Rauchen abzustellen, stellte die Tagesmutter sich schützend vor ihren Ehemann und soll beim Jugendamt sich derart beschwert haben, dass eine gerichtliche Anhörung durch das Jugendamt veranlasst wurde. Bei dieser Anhörung ging es nicht um das Fehlverhalten der Tagesmutter und des Ehemanns, sondern das Jugendamt hat nunmehr die Eltern der Erziehungsunfähigkeit bezichtigt. Es begann die unendliche Leidensgeschichte der Familie Poitinger. Zigaretten brachten einen Stein in Bewegung und ein Berg an scheinbarer Willkür stürzte über die Familie zusammen.
Mein Name ist Silvia Poitinger, ich bin verheiratet und wir haben vier Kinder, drei Jungen und ein Mädchen. Unsere Kinder dürfen nicht bei uns zu Hause leben. Der Kontakt zum Jugendamt Rastatt entstand nach der Geburt unseres zweitältesten Sohns M. im Jahre 2004. Ich hatte Schwierigkeiten mit dem Stillen und deshalb fütterte ich mit dem Fläschen zu. Meine damalige Hebamme war der Meinung, dass mein Sohn nicht genügend Flüssigkeit bekommen würde und er austrocknet, was mir nach einem Besuch beim Kinderarzt nicht bestätigt wurde. Er erklärte mir noch, dass ich mir keine Sorgen machen solle und M keine Anzeichen des Austrocknens zeigt. Unsere Hebamme informierte trotzdem das Jugendamt und es dauerte nicht lange, da standen Herr E. vom Jugendamt Rastatt mit einer Frau Z. vor unserer Tür. Herr E. schlug mir vor, dass ich zusammen mit Frau Z. bei uns mit M. PEKIP machen solle, diesem stimmte ich auch zu. Ich kam sehr gut mit ihr aus und die Zusammenarbeit funktionierte ohne Probleme.
Nach dem das PEKIP abgeschlossen war fand wieder ein Gespräch mit Herrn E. statt, und er schickte uns die sozialpädagogische Familienhelferin Frau S. Ich stimmte der Familienhilfe zu. Die Chemie und das Vertrauen stimmte zwischen ihr und mir nicht und ich bat, bei einem weiteren Gespräch, Herrn E. um eine andere Familienhelferin. Ich bekam zur Antwort: "Entweder diese Helferin oder gar keine." Ich entschied mich, dann das Projekt Familienhilfe abzubrechen. Bis zum Jahre 2006 bestand dann kein Kontakt zum Jugendamt. In den Sommerferien, welche sehr verregnet waren, vermisste M. seine Spielkameraden aus dem Kindergarten und ich fragte nach, ob er nicht doch hingehen könne, obwohl er als „Urlaubskind“ eingetragen war. Dies lehnte der Kindergarten ab und riet mir, mich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, da dieses mir Spielgruppen empfehlen könne.
Ich nahm Kontakt zu Herrn E. auf und dieser kam wieder mit Frau Z. zu uns nach Hause. Herr E. war der Meinung, dass ich komplett überfordert sei und riet mir zu einer Tagesmutter, obwohl mein Anliegen nur eine Spielgruppe gewesen war. Aber ich stimmte, Kooperationsbereitschaft zeigend, den Besuch bei einer Tagesmutter zu. Von da ab gingen meine Söhne M. und B. nach dem KIGA Besuch noch bis 18 Uhr zu der Tagesmutter. Am Anfang lief auch alles sehr gut, aber dann bemerkte ich, dass meine Jungs kein Abendessen mehr wollten. Was mich sehr verwunderte und kurze Zeit später erfuhr ich auch den Grund, sie bekamen regelmäßig unverhältnismäßig viele Süßigkeiten von der Tagesmutter kurz vor der Abendbrotzeit, so dass sie natürlich satt waren. Ich bemängelte dieses. Kurz darauf stellte ich fest, dass der Ehemann der Tagesmutter in Gegenwart meiner Söhne rauchte. Auch dieses bemängelte ich und bat ihn dies zu unterlassen. Auch mein Mann bat ihn dies zu unterlassen und sagte auch, wenn diese Vorkommnisse nicht aufhören würden, brächten wir die Kinder nicht mehr. Was wir auch kurze Zeit später umsetzten.
Die Tagesmutter informierte Herrn E. und dieser beantragte eine Anhörung beim Familiengericht. Am Anhörungstag, musste, ich mit unserem mittlerweilen geborenen dritten Sohn, auf Grund einer Erkrankung mit ihm ins Krankenhaus. Der Anhörungstermin fand trotzdem statt und man unterstellte uns, dass wir mit der Erziehung der Kinder überfordert seien und es wurde entschieden, dass ein Gutachten über die sogenannte „Erziehungsunfähigkeit“ gefertigt werden soll. Es fanden drei Gutachtertermine von jeweils einer Stunde in den Räumlichkeiten der Gutachterin statt. Auf Grund des Vierzig-Seiten- Gutachten, welches uns eine Überforderung bei der Erziehung bescheinigte, wurden uns im September 2008 alle drei Jungs weggenommen und in der Villa Kunterbunt, bei drei verschiedenen Pflegeeltern, fremd untergebracht. Es reichte nicht nur, dass man uns die Kinder nahm, sondern man musste die drei Jungs auch noch von einander trennen. Mein mittlerer Sohn M. bekam zu diesem Zeitpunkt, auf Grund seiner Konzentrationsschwierigkeiten, schon seit geraumer Zeit das homöopathische Mittel „Zappelin“ durch unseren Kinderarzt verschrieben, welches dann im Kinderheim einfach durch die „Ritalindroge*“ ersetzt wurde, obwohl wir dieses auf Grund der Nebenwirkungen - und der nicht ausreichenden Testergebnisse sowie unzureichenden Aufklärung - ablehnten. Unserem Ältesten B. wurden mit sechs Jahren die Haare dort blondiert. Bei unserem Jüngstem B. wurden mit zwei Jahren die Rachenmandeln entfernt. Die Begründung war, dass er so besser sprechen lernen würde und seine Aussprache klarer sei. Was für uns nicht nachvollziehbar ist.
Nach der Inobhutnahme und Fremdunterbringung unserer drei Jungs wurden uns die Zuschüsse seitens des Amts, welche wir auf Grund des geringen Verdienst meines Mannes bekamen, drastisch gekürzt. Wir liefen von Amt zu Amt und von Anwalt zu Anwalt und versuchten, nur jede erdenkliche Hilfe zu bekommen und auch zu nutzen, die uns rechtlich unterstützen konnten, damit wir aus dem Alptraum erwachen und unsere drei Jungs wieder nach Hause brächte. Aber entweder wurde uns die Hilfe verweigert oder die Anwälte gaben mit der Zeit - wegen der angeblichen Aussichtslosigkeit - auf. Es kam dann soweit, dass das Amt die Miete nicht mehr übernahm und wir eine Räumungsklage bekamen. Im Jahre 2010 wurde ich wieder schwanger und brachte im März 2011 unsere Tochter A. zur Welt. Kaum war ich aus dem Krankenhaus wieder zu Hause, da kam das Jugendamt Rastatt mit Frau H. und Herr B. und gaben uns bekannt, dass sie einen Antrag auf Entzugs des Sorgerechts beim Familiengericht gestellt hatten. Meine Familienhebamme war mit uns aber sehr zufrieden und bescheinigte mir auch, dass ich meine Tochter sehr gut versorge und umsorge. Es kam zu einem Anhörungstermin und es sollte wieder ein Gutachten über „Erziehungsfähigkeit“ erstellt werden durch die gleiche Gutachterin Frau M.
Im Dezember 2011 kam die Räumung, welche wir mit allen Mitteln versuchten zu verhindern, durch unseren Vermieter. Die Stadt Rastatt stellte uns eine Wohnung zur Verfügung in der wir auch mit all unseren Habe einzogen. Dies war aber ein Grund für das Jugendamt, uns nun auch unsere Tochter wegzunehmen und sie wurde auch fremd untergebracht. Mittlerweile sind zwei meiner Kinder im Landkreis Karlsruhe untergebracht, die beiden anderen Kinder im Landkreis Rastatt. Mir sind die Adressen meiner Kinder nicht bekannt. Das Jugendamt verweigert die Angaben. Seit Dezember 2011 habe ich keinen Kontakt mehr zu meinen Kinder. Was Frau Merklinger schreibt, das stimmt nicht. Wir bekamen nie die Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme zu unseren Kindern und das Jugendamt reagiert auf keine Schreiben mehr. Wenn man uns anschreibt, dann geht es nur um den Unterhalt, der von uns verlangt wird.
Gisela Merklinger, Pressestelle des Landratsamtes Rastatt: "Aus Datenschutzgründen werden wir zu dem von ihnen dargestellten "Fall Poitinger" keine Stellungnahme abgeben. Bitte haben Sie Verständnis. Wir möchten lediglich darauf hinweisen, dass die Unterbringung der Kinder auf gerichtlichen Beschlüssen basiert, die das Jugendamt des Landkreises Rastatt umzusetzen hatte. Alle vier Kinder sind in Pflegefamilien untergebracht. Unsere Angebote zur Kontaktaufnahme mit den Kindern lehnt die Mutter seit über einem Jahr ab. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht gestatten können in diesem Zusammenhang ein Bild des Landrats zu veröffentlichen. Auf die Umsetzung gerichtlicher Beschlüsse kann auch der Landrat keinen Einfluss nehmen."
*Bei hochdosierter Anwendung, insbesondere wenn es nasal oder intravenös konsumiert wird, wirkt Methylphenidat stark antriebssteigernd und kann zu überschwänglicher Euphorie führen – in seiner Wirkung ähnelt es dem Kokain. Wegen der im Vergleich zu anderen Stimulanzien verzögerten Anflutung ist Methylphenidat ungeeignet, einen „Kick“ zu erzeugen. Es kann nur unter Verwendung extrem hoher Dosen oder einem ständigen, missbräuchlichen Dauerkonsum eine Abhängigkeit entstehen. Gefährlich daran ist jedoch weniger die Suchtentwicklung, sondern vielmehr eine mögliche Embolie bei nasalem oder intravenösem Konsum (Verstopfung von Lungen- oder Hirngefäßen) durch die Tablettenstoffe (Talkumembolie) nebst anderen Nebenwirkungen. Aufgrund seiner Wirkung, der eingeschränkten Verfügbarkeit und seinem Ruf als angebliches Sedativum, hat Methylphenidat kaum eine Bedeutung in der Drogenszene. Eine solche Entwicklung kann aber langfristig nicht ausgeschlossen werden.
Der Heimkinderverband wird Landrat Jürgen Bäuerle und Jugendamtsleiter Stefan Biehl auffordern, die Kinderheime zu benennen, um die Folgen des Drogenkonsums mit Ritalin prüfen zu können. Es ist zu befürchten, dass die Kinder der Familie Poitinger auf Dauer das Schicksal vieler Heimkinder erleiden müssen. Sollten Bäuerle und Biehl jede Kooperation mit dem Heimkinderverband ablehnen, ist für Februar eine weitere öffentliche Podiumsdiskussion des HKVD geplant. Die Rastätter Bürgerinnen und Bürger bekommen die Möglichkeit, mit dem Landrat, dem Jugendamtsleiter und den Kinderheimleitern ins Gespräch zu kommen.
Ein Heimleiter aus NRW: "Die Öffentlichkeit schaut und hört weg, wenn es um die Situation von Heimkindern geht. Nicht nur die sexuellen "Kontakte" zwischen älteren Kindern und Kleinstkindern - auch mit Erzieher - sind das Tagesgeschäft von Heimleiter, auch die Verordnung der Ritalindroge ist zur Normalität geworden. Die Öffentlichkeit sollte mal zu den Hauptbahnhöfen von großen und mittleren Städten gehen. Dort sind bereits 12jährige Heimkinder aufgegriffen worden, die von Loverboys** zur Prostitution überredet wurden. Heimkinder werden wegen ihrer emotionalen Defizite und Drogenkonsum - in und ausserhalb von Heimen - von Zuhältern als sehr gewinnbringend bei besonders perversen Freiern gehandelt."
** Seit dem Jahr 2000 wurde man zunächst in den Niederlanden auf sogenannte „Loverboys“ aufmerksam. Der Begriff wurde dann in diesem Zusammenhang auch in Belgien verwendet und seit Mitte der 2000er Jahre auch in deutschen Publikationen. Im Mai 2009 berichtete Bravo Girl als erstes deutsches Magazin von der Problematik. Betroffene sind oft minderjährige Mädchen und junge Frauen aus allen Gesellschaftsschichten, oft mit geringem Selbstbewusstsein oder großer Schüchternheit. Sie werden von Loverboys, auch gerade erst Volljährigen, angesprochen, und ihnen wird zunächst vorgegaukelt, die Loverboys wären in sie verliebt. Die Loverboys geben ihnen Aufmerksamkeit, Komplimente, Zuneigung und oft auch Geschenke. Gleichzeitig machen sie die Opfer emotional abhängig und entfremden sie ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis. Später verleiten oder zwingen sie sie zur Prostitution. Oft gaukeln sie ihren Opfern vor, das so verdiente Geld zum Aufbau einer gemeinsamen Zukunft verwenden zu wollen. Die Opfer sind oft schwer zu erkennen. Einerseits stecken sie meist gerade in der Pubertät und verändern sich auch dadurch stark, andererseits haben sie häufig gelernt, ein Parallelleben mit Lügen und Leugnen zu führen.
http://www.landkreis-rastatt.de/servlet/PB/menu/1894219_l1/index.html
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Johannes Schumacher
Freier Journalist DVPJ
Pressesprecher Heimkinder-
verband Deutschland HKVD
Reporter ohne Grenzen
https://www.facebook.com/johannes.schumacher.35
Am Stadtrain 28a
41849 Wassenberg
Tel:02432 9335022
johannes19520@googlemail.com
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