2013/11/21
Gemeinsames Sorgerecht, obwohl Eltern nicht miteinander kommunizieren
Beschluss des OLG München, 16. Senat, vom 26.08.2013
Die nicht verheirateten Eltern haben sich vor Geburt des jetzt 1 1/2 jährigen Kindes getrennt. Der Vater sieht das Kind alle zwei Wochen stundenweise in der Wohnung der Mutter.
Die Mutter hatte sich gegen die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge gewandt, für die ihrer Meinung nach aufgrund der gänzlich fehlenden Kommunikation keine Grundlage bestehe.
Das Gericht ist der Ansicht, die Mutter habe gegen das gemeinsame Sorgerecht Gründe vorgetragen, die sich “überwiegend auf das konfliktbelastete Verhältnis der Eltern” beziehen, in Angelegenheiten, die das gemeinsame Kind betreffen, hätten sich die Eltern verständigt (Umgang, Kindesunterhalt, gewöhnlicher Aufenthalt).
In der Gesamtschau lägen daher keine triftigen Gründe vor, die es rechtfertigen würden, den Vater von der elterlichen Vreantwortung für das Kind auszunehmen.
http://www.dasd-aktuell.de/gemeinsames-sorgerecht-obwohl-eltern-nicht-miteinander-kommunizieren/
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