2013/11/04

Vaterverbot - Mitteilung an Sommaruga - Entfremdungsfälle nehmen weiter zu


Zuletzt stirbt die Hoffnung: Das vor einem Jahr ins Leben gerufene Kontaktportal VermisseDich nimmt weiter an Zuwachs. Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stehen machtlos. Der Verein Vaterverbot macht eine Mitteilung an Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga.

Aus dem Inhalt des Briefs:
Kontaktportal VermisseDich wächst weiter

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga                                    
Vor rund einem Jahr haben wir die Aktion VermisseDich ins Leben gerufen. Nach unserem gemeinsamen Treffen im Dezember 2012 waren wir uns einig, dass die neuen Fachbehörden KESB im 2013 der Kindesentfremdung entgegenwirken würden. Inzwischen ist ein Jahr vergangen. Das Resultat ist ernüchternd – wenn nicht gar erschreckend.

Die KESB sind derart überlastet, dass sie weder neue Anträge zeitgemäss beantworten können noch in der Lage sind, das Besuchsrecht umzusetzen. Auch meine persönliche Erfahrung bestätigt diesen Sachverhalt indem Anträge über ein halbes Jahr unbeantwortet blieben. Es mag sein, dass der Zeitnotstand in den kommenden Jahren sich bessert.
Ihre Auffassung, dass die Kinderrechte und die damit verbunden Besuchsrecht der KESB umsetzen könnte, wurde von mehreren Behördenmitglieder verneint, da es kein vollstreckungsfähiges Gesetz gibt.
Auch wurden wir informiert, dass inzwischen innerhalb der KESB ein Gutachten erstellt wurde über die Notwendigkeit um das Besuchsrecht zu vollstrecken. Ein ranghoher KESB-Mitarbeiter (Name ist uns bekannt) möchte von der Vollstreckung des Besuchsrechts aber dennoch nichts wissen: „So wie es früher lief, war es gut – weitere Gespräche über dieses Thema sind unerwünscht.“
In der Zwischenzeit hat die Anzahl der Meldungen auf unserem Portal www.VermisseDich.ch zugenommen, obwohl wir von unseren Verbänden erfuhren, dass die meisten Väter sich nicht trauen ein Inserat zu schalten, da sie befürchten, verklagt zu werden und ihr Kind überhaupt nie mehr sehen zu dürfen (da sie den Konflikt öffentlich zur Schau stellen würden).
Auch durch das gemeinsame Sorgerecht wird sich vermutlich nichts ändern, da A) Entziehung von Unmündigen (Art. 220 StGB) durch die Mutter in der Praxis toleriert wird und B) viele Richter nach eigener Auskunft bei Streitigkeiten sowie bei Ortsabwesenheit (Wohnort des Vaters in einem anderen Kanton) keine gemeinsame, elterliche Sorge verfügen werden.

Ein diametrales Verhalten zum Interesse des Kindes zeigt auch ein aktueller Bundesgerichtsentscheid. Es ist zu befürchten, dass dieser präjudiziell angewendet wird: Väter werden genötigt, ihre Kinder zu verklagen, wenn diese bis zum 25. Altersjahr keine weitere Ausbildung mehr machen. Klassisches Beispiel: Ein Vater, der in die Pension geht, muss aus finanziellen Gründen sein eigenes Kind vor Gericht bringen. Aus unserer Sicht würde somit der Vater generell erniedrigt und herabgesetzt werden. Notabene: Klagt der Vater das Kind aus Liebe nicht an und bezahlt die Alimente nicht, sieht der Staat (Art. 217 StGB) vor, ihm zu bestrafen oder bis ins Gefängnis zu treiben – und das angeblich „im Interesse des Kindes bzw. der Familie“.
Anders sähe es aus, wenn es ein durchsetzungsfähiges Gesetz zum Besuchsrecht geben würde. Dann würden die Kinder ihren Eltern nicht entfremdet werden und hätten einen natürlichen Kontakt und Austausch mit ihnen. Wir sind überzeugt, dass ein Elternteil in solchen Fällen von sich aus gerne dem heranwachsenden Kind eine Ausbildung bezahlen bzw. es ohne Gerichte unterstützen würde.

Der Wissenschaft ist längst klar, dass Kindesentfremdung einer Misshandlung gleichkommt. Das zeigt im obengenannten Fall einmal mehr: Es ist essentiell, ein vollstreckungsfähiges Gesetz für das Besuchsrecht im Interesse des Kindes und der Eltern zu erlassen. Nicht nur steht das Besuchsrecht der geistigen Entfaltung des Heranwachsenden nicht im Wege, sondern die neusten Studien belegen sogar, dass eine Besuchsrechtsverweigerung beim Kind zu pathologischen Veränderungen führt[1].

Bei dieser Gelegenheit wollen wir Sie darüber informieren, dass bei der internationalen Konferenz beim EGMR am 10. Oktober 2013 von unabhängigen Studien bestätigt wurde, dass in Sachen Besuchsrecht und insbesondere Wechselmodell die Schweiz in Europa nahezu an letzter Stelle ist. Wir hoffen, dass sich dieses Szenario nicht beim kommenden Unterhaltsrecht fortsetzt und es dann gilt: Vater zahlt (mehr), Mutter betreut.
Für Ihre Stellungnahme sind wir Ihnen dankbar. Auch wäre ein erneuter persönlicher Austausch am Ende des Jahres wünschenswert.

Bis dahin verbleiben wir
hochachtungsvoll,
Marcel Enzler
Präsident Vaterverbot Schweiz
 

[1] Dr. Vittorio Vezzetti, Paediatrician

http://www.vaterverbot.ch/Mitteilung_an_Sommaruga_-_Entfremdungsfaelle_nehmen_weiter_zu.html

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