2013/11/15

Richter gesteht Kindesmisshandlungen



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Vorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn per­sönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kin­der gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Ra­ri­tät darstellt. Die Er­kennt­nisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‘Redezeit’ zum Thema “Anwalt des Kindes” treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.
Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern ange­rich­tet ha­ben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen An­zahl ob­jek­ti­ve Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Eu­ro­pä­ische Men­schen­rechts­kon­ven­tion. Nach dieser Ausführung habe jedes Mit­glied die­ser Ge­sell­schaft Anspruch auf Familien­­leben. Das bedeute, dass die Staa­ten sich ver­pflich­tet haben, dass Familien­leben nicht gestört und nicht zer­schnit­ten werden darf.

Nichtsdestotrotz war ich nicht nur erstaunt über die klaren Worte zum Thema Sor­ge­recht, sondern auch über die Vorgehensweise des Richters in Familien­ge­richts­ver­fah­ren. Er ist tatsächlich zu den in Trennung lebenden Eltern nach Hause ge­gan­gen, um sich selber ein Bild von der Situation vor Ort zu schaf­fen. Wür­den alle Fa­mi­lien­rich­ter so vorgehen, wie Herr Prestien es getan hat, wäre vielen Kindern gro­ßes Leid erspart worden.
Zunächst möchte ich aber auf ein wichtiges Zitat hinweisen, dass das Dilemma bei Tren­nun­gen mit Kindern treffend beschreibt:
“In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, wi­derfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzu­rechnendes schuld­­­haf­­­tes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder ent­zo­gen, der Um­gang mit diesen ausgeschlossen, der Vor­wurf, ihre Kinder se­xu­ell miß­braucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid be­stä­tigt und sie zu­dem durch Unter­halts­zahlungen auf den Min­dest­selbst­be­halt herabgesetzt wer­den. Die Dimension solchen staatlich ver­ord­ne­ten Leides erreicht tragi­sch­es Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.” Hier
Diesen Satz formulierte der Richter am OLG Bamberg, Harald Schütz, am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag.


Anwalt des Kindes – Gespräch mit dem Familienrichter Hans-Christian Prestien. Moderation: Ralph Erdenberger © WDR 2010
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Das gemeinsame Sorgerecht sieht der Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien nicht als “Recht” sondern als eine Sor­ge­pflicht von Mutter und Vater. Das Recht haben die Kin­der – ein Recht auf Pflege und Erziehung durch beide El­tern­tei­le. Und so hat er sich Zeit seines Berufslebens und als Mit­be­grün­der des Verbandes “Anwalt des Kindes” dafür ein­ge­setzt, bei Sor­ge­rechts­pro­zes­sen das Kind in den Mit­tel­punkt zu stellen, es be­hut­sam einzubeziehen, die Eltern zu be­ra­ten und zu ver­pflich­ten ihren Streit nicht auf dem Rücken der Kin­der aus­zu­tra­gen. Mehr und MP3


Mein erster Gedanke nach dem hören war, dass es eigentlich eine Selbst­ver­­ständ­lich­keit sein müsste, das Familienrichter so handeln wie Herr Prestien. Diese ent­schei­den mit ihren Urteilen über das komplette Leben von Kindern.
Die erste Selbsterkenntnis von Herrn Prestien war die Feststellung, dass man Er­fah­run­gen nicht aus Bücher beziehen kann. 1977 machte er zufällig die Be­kannt­schaft von Herrn Prof. Klenner, den er um Hilfe bat. Prof. Klenner meinte damals, dass er sich nicht vorstellen könne, als Sachverständiger ein Gutachten über einen Men­schen ab­ge­ben zu müssen, den er gar nicht gese­hen habe. Heutzutage glauben Gut­ach­ter al­ler­dings, dass 10 Minuten ausrei­chen, um sich ein Bild von akuten Fa­mi­lien­si­tua­tion ma­chen zu können.
Herr Prestien sieht die Tatsache, dass Richter betroffene Kinder wie Er­­wach­­­se­­ne be­han­deln, als unmöglich an. Man spricht mit ihnen und erhält vorge­kau­te Ant­wor­ten, die sich auf die Urteile auswirken. Er hat wahrgenommen, dass sich die Aus­sa­gen der Kinder stets auf das berufen, was in ihrem Dunstkreis passiert. Letzt­end­lich wäre das aber nicht das, was Kinder wirklich wollen und fühlen. Der Lo­ya­li­täts­kon­flikt wür­de nicht be­rück­sich­tigt, weshalb die Aus­sa­­gen vor einem Richter nichts wert wären. Der Kin­der­schutzbund habe bereits 1982 festgestellt, dass Ent­schei­dun­gen gegen ein El­tern­teil gerichtsförmige Gewalt wäre.
In einem Beispiel erzählt Herr Prestien von einem Jungen, der bei einem ge­mein­sa­men Besuch bei der Mutter den Vater zunächst einmal beschimpft habe. Als sich die beiden Männer verabschieden und aus dem Raum gehen wollen, rennt der Jun­ge seinem Vater hinterher und ruft: Papa, Papa auf den Arm nehmen. Als Herr Pres­tien das gesehen hat­te, setze er nach Rücksprache mit Herrn Prof. Klenner den El­tern ein Ultimatum. Er wür­de erst dann ent­schei­den, wenn einer den Nach­weis er­bracht hätte, dass er ent­mün­di­gungs­reif sei. Derjenige, der nicht in der Lage wäre, von sei­nen eigenen Interessen ab­zu­­se­­hen und die Bedürfnisse der Kinder nach Kon­flikt­lö­sun­gen zu erkennen und auch da­nach zu handeln, der habe bei ihm schlechte Karten.

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Im Übrigen hat Herr Prestien bei den meisten Kindern fest­ge­stellt, das gra­vie­rende Unter­schiede zwischen Kör­per­sprache und Worte lagen und diese in aller Re­gel nicht stimmig waren. Auf die Feststellung des Mo­de­ra­tors, dass das Vorgehen des ehemaligen Richters ei­ne gewisse Kom­pe­tenz erfordern würde, da dieser sei­ne Be­o­bach­tun­gen nicht wochenlang leisten könne, ant­wor­te­te Herr Prestien sinngemäß, das er Anfangs mit wackelnden Knien zu den Fa­mi­lien marschiert wäre. Im Grunde genommen habe er die Kompetenz nicht ge­habt und wusste ebenso wenig, wie er damit umgehen solle. 

Ich frage mich bei dieser Aussage allerdings, ob Menschenverstand nicht der wich­ti­ge­re Faktor ist? Allerdings muss man diesen auch besitzen. Des wei­te­ren frage ich mich: bedeutet studiertes Fachwissen tatsächlich Kompetenz? Ich sage: Nein, denn unzählige Urteile sprechen eine andere Sprache.
Da Herr Prestien immer wieder davon sprach, wie wichtig Konsens zwischen den El­tern für Kinder sei, fragte der Moderator irgendwann, ob es nicht auch Fälle ge­ge­ben habe, wo Kompromisse für ein Kind nicht zu erzielen waren und deswegen schlecht seien. Die­se lägen im Promillebereich und wären nur bei Eltern mit ent­spre­chen­dem Krank­heits­bild vorhanden gewesen. Da diese Fälle derartig gering seien, könne man diese nicht zum Maßstab nehmen. Im übrigen sei der Autoritätsverlust bei Zu­ord­nung eines Kindes nur zu einem Elternteil immens und würde leider sehr unter­schätzt, das beträfe Väter und Mütter. 

Der Moderator findet nach den bisherigen Aussagen von Herrn Prestien die Schei­dungs­si­tua­tion für Kinder völlig absurd. Die Rechte der Kinder würde man nicht se­hen und deshalb fragt er nach einer Erklärung zu den seit Jahrzehnten dramatisch stei­gen­den Scheidungszahlen. Herr Prestien meint dazu, dass in der bisherigen po­li­ti­schen Land­schaft wenig Sensibilität dafür vorhanden war, mit welchen Rah­men­be­din­gun­gen Richter arbeiten müssten. Diese würden im Grunde genommen noch nach Bedingungen aus dem letzten und vorletzten Jahrhundert arbeiten. Er be­an­standet weiter, dass ohne eine entsprechende Ausbildung Richter auf die Mensch­heit los­ge­las­sen würden und man er­war­te von ihnen, das sie defizile Be­frie­dungs­ar­beit leisten müss­ten. Das wäre ein Ding der Unmöglichkeit und die Richter aus Bie­le­feld wären nur deshalb so weit gekommen, weil Herr Prof. Klenner diese ent­spre­chend begleitet habe. 

Was müsste passieren, damit die für Kinder prekären Situationen nicht auf­tauchen, will der Moderator wissen. Zunächst einmal macht Herr Prestien kurze Werbung für seinen Verein und danach kommt der Teil, der mir über­haupt nicht gefällt. Er will So­zial­pä­da­go­gen, Psychologen und dgl. mehr einbinden, weil diese seiner Ansicht nach mehr Ahnung haben. Das aber genau diese Leute bisher dafür gesorgt ha­ben, das viele Kindern über­haupt in entsprechend prekären Situation sind, hat der gute Mann anscheinend nicht mit­be­kommen. Er ist der Meinung, das z.B. ein Ver­fah­rens­bei­stand die Situation für Kinder besser beurteilen und somit die Richter be­ra­ten kön­ne. Allerdings bemängelt Herr Pres­tien, das es keine Vorgaben für eine berufliche Qualifikation der Ver­fah­rens­bei­stände gä­be und sich der Staat somit aus der Ver­ant­wor­tung ziehe. 

©by meltis/Pixelio.de

Gegen Ende geht es dann noch um die Situation der un­ehe­li­chen Kinder. Herr Prestien findet das An­trags­mo­dell, so­wie das Widerspruchsmodell falsch. In beiden Fäl­len müss­ten Eltern wieder um Rechte kämpfen, wo es doch eigent­lich um ihre Pflichten gehen würde, die sie vom Ta­ge der Geburt an hätten.


Mein Resümee

Zwar ist Herrn Prestien klar, dass der Staat Familien schützen muss. Auch hat er zwi­schen­durch gesagt, dass heutzutage viel zu schnell ein Anwalt konsul­tiert wird, statt ge­mein­sam nach Lösungen zu suchen. Übersehen hat er aber m.E. zum einen die rie­si­ge Helferindustrie, die ja an dem Elend verdient. Bei einem Ver­fah­rens­bei­stand ist ihm allerdings bewusst, dass dieser immer das Ergebnis liefern wird, wel­ches der Richter wünscht, da er sonst kaum mit Folgeaufträge rechnen kann.
Zum anderen scheint ihm nicht bewusst zu sein, welchen Anteil Staat und Fe­mi­nis­mus an der Familienzerstörung haben. Der Auftrag laut Grundgesetz ist zwar der Schutz der Familien, diesem kommt die Obrigkeit allerdings nicht nach. Das einzige, was der Staat zu schützen ver­sucht, ist die nacheheliche Solidarität. Dieses ge­schieht aber aus pu­rem Eigeninteresse, um Haushalte von Staat, Länder und Kom­mu­nen zu entlas­ten.
Die einzig sinnvolle Lösung für dieses Dilemma kann nur darin bestehen, das sich der Staat weitestgehend aus Familien heraus hält. Nur in Ausnahme­fäl­len von schwe­rer Kindesmisshandlung soll er das Recht zum eingreifen haben.
Trotz allem sehe ich das Interview als Hoffnungsschimmer, denn das tragi­sche Aus­maß von unendlichem Kinderleid hat Herr Prestien zumindest erkannt. Deshalb fin­de ich es lohnenswert, sich die Audio-Datei anzuhören. 


Foto 3: didi01 / Pixelio.de Foto 4: meltis / Pixelio.de


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