2015/08/05

Familien-Clan bedroht Jugendamt-Mitarbeiterinnen - Zwei Mitarbeiter des Jugendamtes von Mönchengladbach hatten einen Auftrag. Sie sollten drei Kinder aus einer Familie deportieren




 "Innerhalb der Jugendämter hat sich über Jahrzehnte eine Subkultur von pseudo-sozialpädagogischen Machtmenschen eingenistet, die losgelöst von allen Jugend­hilfe­gesetzen ohne Sinn und Verstand Entscheidungen trifft, welche nur dazu dienen, deren eigene Macht- und Berufs­position weiter zu festigen und den freien Trägern Aufträge zuzuschachern." [35]







Die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes in Mönchengladbach wollten drei Kinder wegen Kindeswohlgefährdung aus einer Familie holen. Doch als sie die Kinder mitnehmen wollen, stehen sie plötzlich einem ganzen Familienclan von 60 Leuten gegenüber. Die deutsche Großfamilie wollte es ihnen nicht erlauben, den Eltern die Kinder wegzunehmen.

 

Brenzlige Situation: Die Polizei fuhr mit 15 Streifenwagen vor

 

Die Mitarbeiterinnen wurden daran gehindert, das Haus zu verlassen. Schließlich riefen sie die Polizei, welche mit einem Großaufgebot anrückte. Anwohner sollen von zehn bis 15 Streifenwagen gesprochen haben, wie die "Rheinische Post" berichtet. "Das Ordnungsamt hatte uns gerufen. Wir leisteten Amtshilfe. Das massive Polizeiaufgebot war erforderlich, weil die Situation ähnlich aggressiv war, wie man es von den libanesischen Familien-Clans kennt", so ein Polizeisprecher zu dem Blatt. Er betonte aber, dass es sich um eine Familie mit deutscher Abstammung handle.



Jugendamt setzt sich durch: Die drei Kinder wurden in städtische Obhut gebracht

 

Eine der Jugendamt-Mitarbeiterinnen wurde von einem Mitglied des Clans attackiert und verletzt. Dennoch konnten sie und ihre Kollegin ihren Auftrag ausführen. Die drei Kinder sind nun in städtischer Obhut. Die Polizei hatte daraufhin Übergriffe auf das städtische Jugendamt befürchtet und ließ Streifenwagen vor dem Gebäude patrouillieren. Es kam aber zu keinen weiteren Zwischenfällen. Ein Stadtsprecher sagte der "Rheinischen Post", dass die beiden Mitarbeiterinnen einen Termin bei der Familie gehabt hätten und seien besonders geschult für solche Einsätze. Bei so genannten Inobhutnahmen könne es oft schwierig werden, doch dieser Fall sei besonders extrem.


http://www.news.de/panorama/855614084/60-mitglieder-eines-familien-clans-bedrohen-jugendamt-mitarbeiterinnen-polizei-muss-eingreifen/1/



Kinder werden grundlos mit staatlich organisierten faschistoid anmutenden Überfallkommandos im MorgenGrauen aus ihrem zu Hause verräumt und ohne persönliche Habe, an unbekannte Orte verbracht. Szenen wie aus dem Dritten Reich.
Mehr als 50000 Kinder werden jährlich, ob sie wollen oder nicht, mit sog. Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000 Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.
Jeden Tag werden in Deutschland ! 150 Säuglinge und Kinder  bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen gewaltsam aus dem zu Hause deportiert und separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Den Kindern wird gesagt, deine Eltern wollen dich nicht mehr, sie sind psychisch krank oder sie sind tot
! 130000 Kinder vegetieren, verkauft, misshandelt, missbraucht, gefoltert, isoliert von ihren Eltern und Ursprungsfamilien und werden kaputt therapiert und pädagogisiert. Der Volkswirtschaftliche Schaden ist enorm.
(Zahlen DESTATIS) 
 




Zwangsenteignete Eltern werden anschliesend mundtot gemacht, kriminalisiert, psychiatrisiert. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird im straf"rechtlichen"Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten zusammen passt.


Es ist erschreckend, wieviele Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht 2014 zum Thema Sorgerecht und Inobhutnahme zugunsten der betroffenen Eltern treffen musste. Und das sind zumeist immer die gleichen 3 Richter. Kirchhof, Britz, Eichberger.
Das grösste Problem und die grösste Gefahr, nach dem Jugendamt, sind unbelehrbare erheblich mangelhaft ausgebildete, sozial inkompetente Familienrichter an den Amts-und Oberlandesgerichten.  
Im EU-Parlament spricht man von Kinderfolter in Deutschland
Fehler im System, die nicht mehr zu verleugnen sind!

Alle Parteien, vorneweg Familienministerin Schwesig, unterstützen dieses Kindesraubsystem im rechtsfreien Raum





Bundesverfassungsgericht(1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) - Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt


Mehr Schutz für Kinder vor dem Totalverlust ihrer Familie - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 07.04.2014 (AZ.: 1 BvR 3121/13) grundsätzliche Feststellungen zu den Voraussetzungen eines Sorgerechtsentzuges und einer Heimunterbringung eines Kindes getroffen

 

Urteil des BVG 1BvR 2882/13 22.05.2014: "Die Beschlüsse des AG und des OLG beruhen auf den Verstössen gegen das Elternrecht!" - Tragödie von Bruchköbel

 

Erziehung der Kinder ist ein Grundrecht - Jugendamt umgeht Familiengericht häufig

 

Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - 1 BvR 1178/14 - gegen Neubeelterung und familienpsychologische Sachverständigenwillkür - Bundesverfassungsgericht - November 2014 

 

Das Jugendamt erklärt immer mehr Familien den Krieg !!! Wie sollen Eltern reagieren, wenn ihre Familie vom Jugendamt überfallen wird ???

 

OLG Dresden: wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung muss Jugendamt Schadensersatz leisten 

 

Bundesverfassungsgericht: Bei Sorgerechtsentzug muss Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten sein

 

Kindesraub durch Jugendämter

 

Deutschlands Familienpolitik - Zwangsenteignung / Zwangsdeportation / Kinderfolter - Dafür wirft der Staat Steuergelder aus dem Fenster

 

Das Jugendamt

 

Inobhutnahme eines Kindes – und die vorrangige Entscheidung des Familiengerichts - Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 3. Juni 2015 – 6 A 719/12 - Rehabilitierung nach tiefgreifendem Grundrechtseingriff

 

 

 

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