Sehr geehrtes Redaktionsteam,
wir haben uns die Sendung zu Ihrem Beitrag „Kuwalewsky – Saschenbrecker“ angesehen und möchten Ihnen Folgendes mitteilen:Betroffen sind eine Mutter, die seit 14 Jahren das alleinige Sorgerecht inne hatte – kein Jugendamt, keine Nachbarn, keine Kinderschutzeinrichtungen, keine Schule – niemand – hatte je nach dem Kind dieser Mutter gefragt. Es war niemandem irgendwie negativ aufgefallen. Im Gegenteil.
Das Kind ließ sich einige Tage vor Vollendung seines 14. Lebensjahres vom Jugendamt in Obhut nehmen.( Mal was anderes als die „üblichen“ Fälle und doch so ähnlich.)
Anlässlich der Tatsache, dass es von seiner Mutter ultimativ aufgefordert worden war, seine Schreibtischschublade zu säubern und zu ordnen, verließ es die Familienwohnung, um sich vom Jugendamt in Obhut nehmen zu lassen.
Dort wurde es auf den nächsten Tag vertröstet. Da habe der Mitarbeiter mehr Zeit für das Kind.
Eine Gefährdungslage wurde also nicht gesehen, sonst hätte eine sofortige Inobhutnahme erfolgen müssen.
Das Kind begab sich in die Familienwohnung zurück, nahm ruhig sein Abendbrot ein, wurde von der Mutter vor deren Arbeitstag (sie ist Physiotherapeutin und arbeitet in einem Krankenhaus in der Pflege) für den Schulgang geweckt und mit Frühstück versorgt.
Der Mutter erschien der Konflikt als beigelegt.
Als das Kind nicht von der Schule (Waldorfschule) nach Hause kam, rief die Großmutter des Kindes in der Schule an, um sich nach seinem Verbleib zu erkundigen. Niemand war dort erreichbar.
Wenige Minuten nach 17 h rief der Jugendamtsmitarbeiter bei der Großmutter des Kindes an (diese betreute das Kind in der berufsbedingten Abwesenheit seiner Mutter und auch oft gemeinsam mit dieser) und teilte ihr mit, dass er das Kind in Obhut genommen hatte. Er teilte den genauen Aufenthaltsort des Kindes nicht mit.
Die Mutter unterrichtete er nicht von der Inobhutnahme, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es fand auch keine Gefährdungseinschätzung mit der allein erziehungsberechtigten Mutter, dem Jugendamtsteam, dem Kind und evtl. anderen Familienmitgliedern statt, wie das zudem gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Familie suchte an Hand der Angabe, dass das Kind sich in einer konfessionellen Einrichtung befinde, die Adresse heraus und nahm Kontakt zum Teilbereichsleiter auf.
Die Mutter kontaktierte auch eine Anwältin, die meinte, das Kind solle mal ein paar Tage in der Einrichtung verbleiben, dann käme es drauf, dass es keine gute Entscheidung getroffen habe und kehre allein wieder in die Familie zurück.
Das Kind meldete sich aber nicht. Das Jugendamt schickte der Mutter stattdessen einen Antrag, wonach sie Hilfe zur Erziehung beantragen solle. Das wollte die Mutter jedoch nicht. Sie widersprach der Inobhutnahme, so dass diese hätte sofort beendet werden müssen.
In solchen Fällen schaltet das Jugendamt das Familiengericht ein. Dann hätte es aber einen schriftlichen Bericht über die Lage des Kindes dort vorlegen müssen, um die Inobhutnahme rechtfertigen zu können.
Einen Bericht legte das Jugendamt jedoch dem Gericht nicht vor.
Stattdessen kam es zu einem ersten Anhörungstermin am 4.Dezember 2013. Im Termin saßen der Jugendamtsmitarbeiter, der Verfahrensbeistand – der Trainer bei der AOK ist, sich Therapeut und Mediator nennt. Zweifel an seiner Qualitfikation sind angebracht. Mit der Familie des Kindes hatte er nicht gesprochen, hat aber vortragen dürfen, dass er „den Willen des Kindes erforscht habe“, wonach das Kind im Heim bleiben wolle“. Er zeigte sich als Widerpart einer integren Mutter, als Vertreter, der er aber rechtlich gesehen nicht ist.
Das Kind sollte anscheinend nicht angehört werden. Es wurde jedoch später in Begleitung einer Heim-Mitarbeiterin gebracht. Dieses Kind beachtete seine Mutter und Großmutter, die als Begleitung ihrer Tochter mit zum Gerichtstermin gekommen war, nicht. Die Heim-Mitarbeiterin zog den Jungen beiseite, als die Mutter des Kindes mit diesem sprechen wollte.
Im Termin wurde der Mutter die elterliche Sorge für ihr Kind, das sie 14 Jahre lang beanstandungsfrei betreut und erzogen hatte, „vorläufig“ entzogen. Das bedeutet konkret – auf Dauer.
Auch in diesem Falle. Das Kind hatte vorgebracht, es sei geohrfeigt worden, habe keine Freiheiten gehabt, über nichts Materielles verfügen können, sei sozial isoliert gewesen.
Das ist der Jargon des Jugendamtes und des Verfahrensbeistandes, damit der Richter „verstand“.
Es handelt sich bei diesem Richter um denselben Richter wie im Falle Kuwalewsky.
In seinem Beschluss zum vorläufigen Sorgerechtsentzug schrieb er u.a, „dass sich die Mutter im Termin psychisch labil und auffällig gezeigt habe – zur Überzeugung des Gerichts“.
Dieser nur zwei Jahre ältere Familienrichter als sein „Opfer“, diese Mutter, konnte bei einem ersten Treffen dieser überaus tüchtigen und integren Mutter durch einmaliges Hinschauen eine „psychische Erkrankung“ bei dieser Person erkennen?
Wie er das gemacht hatte, aufgrund welcher Kenntnisse und Erkenntnisse ihm solche „Diagnosen“ möglich waren – dazu findet sich im Beschluss nichts. Was ein Richter „hervorwürgt“, hat Bestand.
Die Mutter war in diesem Termin weder laut geworden, noch hatte sie die Anwesenden beschimpft etc. Nichts. Trotzdem war sie für diesen Familienrichter „psychisch auffällig“, so dass ihr vorläufig die elterliche Sorge entzogen wurde mit der Konklusion, dass eine solche Person auch gleichzeitig erziehungsunfähig sei.
Der Jugendamtsmitarbeiter sagte im Termin lediglich, dass er es nicht für glaubhaft halte, dass die Mutter ihr Kind schwer misshandelt habe. Das nämlich wäre ein Grund für eine Inobhutnahme gewesen, nicht jedoch die Falschbeschuldigungen eines Pubertierenden in seinem „Freiheitsdrang“ seiner stets gutwilligen Mutter gegenüber.
Das Kind besuchte im Gegensatz zu seinen Beschuldigungen gegenüber seiner Mutter eine kostenpflichtige Privatschule (Waldorfschule), lernte kostenpflichtig das Spielen eines Musikinstruments, war auf eigenen Wunsch Mitglied in einem Tennisverein, dort Leistungsträger und als Sunny-Boy bekannt, traf seine Schulkameraden, wenn er das wollte – er wollte aber nicht, nur dann, wenn Schulstunden ausfielen, von denen die Mutter keine Kenntnis hatte. Er hinterging alle mit ihm befassten Personen.
Das spielte aber keine Rolle für Jugendamt und Gericht. Man verließ sich einfach auf die angeblichen Angaben des Kindes und ließ die Inobhutnahme nahtlos in einen Heimaufenthalt übergehen.
Intention der „Hilfe zur Erziehung“ ist, die Familie so zu stärken, dass sie „fähiger“ wird, so dass sie ihre Erziehungsaufgabe baldmöglichst wieder alleine übernehmen könnte.
Dazu werden Unterstützung, Beratung, Schulung durch die Jugendamtsbehörde angeboten. Im Falle dieser Mutter geschah nichts. Das Jugendamt redete nicht einmal mit dieser Mutter. Ein Hausbesuch hat nie stattgefunden. Kein Amtsmitarbeiter konnte je die Betreuungs- und Erziehungssituation beurteilen bzw. selbst sehen.
Hilfen gab es nicht für die Mutter, Kontakte zu ihrem Kind wurden nicht ermöglicht. Die Familie sollte also zerbrechen. An einer Wiederherstellung der Beziehungen sollte also nicht gearbeitet werden, damit die „Helferindustrie“ einen zuvor freien Heimplatz in einem Dorf mit diesem Pubertierenden belegen konnte.
Um den Preis der Zerstörung einer bis dahin intakten Familie werden lieber hohe Aufwendungen, hauptsächlich zu Lasten der Allgemeinheit, für einen Heimplatz gemacht.
Dieser Richter, das Jugendamt, die „freien“ Träger der Jugendhilfe sitzen gemeinsam im Jugendhilfeausschuss der Kommune, die die Fälle „macht“ und sich die Aufträge zuschiebt bzw. die Finanzierungen sichert.
Der Direktor des betreffenden Amtsgerichts ist gleichzeitig Parteivorsitzender und Stadtrat. Judikative und Legislative und Volksvertretung in Personalunion. So funktioniert in dieser betreffenden Stadt „Demokratie“.
Das System ist krank. Da kann man keine Richterschlüsse erwarten, die dem entgegenstehen wollten. Jeder ist jedem etwas schuldig anscheinend. „Freie“ Amtsinhaber gibt es hier nicht.
Das angerufene OLG bestätigte, dass die „summarische Prüfung durch das Familiengericht ausreichend gewesen sei“, d.h., trotz des Nichtvorhandenseins von belastbaren Beweisen wird der Beschluss des Familienrichters als „richtig“ angesehen.
Am 4.3.2015 – in der Zwischenzeit gab es keinen Kontakt zum Kind, keine Beratungen oder Hilfen zur Bereinigung der Situation – wurde der Mutter durch diesen eklatant gesetzesbrecherisch tätigen Richter die elterliche Sorge endgültig entzogen und auf einen Amtsvormund übertragen.
Gleichzeitig gab das „zündende“ städtische Jugendamt den „Fall“ an ein Kreisjugendamt ab, das nun seinerseits den Amtsvormund stellt.
Das Kind wurde nicht nur seiner Familie entzogen, sondern auch gleichzeitig „umgesiedelt“.
Weiter http://opposition24.de/jugendamt-eine-ganz-alltaegliche-inobhutnahme-kinderklau/132470#
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