Das Thema ´PAS´ hat zwischenzeitlich unerwartete Brisanz erhalten durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.[16] DieBRD wurde in einem zunächst bis zum BVerfG. die Instanzen durchlaufenden Umgangsverfahren[17] schließlich zu (dem dt. Recht in derartigen Fällen unbekannten) immateriellen Schadensersatz in Höhe von DM 30.000,- und Erstattung von Gerichtskosten (DM 12.500,-) verurteilt. Begründung: Sämtliche dt. Gerichte hatten es trotz deutlicher Anzeichen für das „PA“-Syndrome und längst in zumutbarer Weise verfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse über ´PAS´ unterlassen, ein kinderpsychologisches Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, um der Behauptung des Klägers, es sei ein Fall von „PAS“ gegeben, nachzugehen. Verstoß gegen Art 8 der EMRK (right to respect for familiy life) sowie gegen Art 6 § 1 EMRK (right to a fair hearing).
Dieses Eltern-Entfremdungs-Syndrom beschreibt einige Symptome, unter denen Trennungskinder manchmal leiden müssen.
- Ein Elternteil empfindet ausschließlich Wut, Hass und Rachegelüste auf den anderen Elternteil
- Der betreuende Elternteil hat Angst, auch vom Kind verlassen zu werden
- Der betreuende Elternteil toleriert nicht, daß auch der andere Elternteil an der Erziehung berechtigt ist
- Dem Kind wird der Kontakt zum anderen Elternteil erschwert oder verboten
- Es werden dem Kind oft fadenscheinige Gründe genannt, warum es nicht zum anderen Elternteil gehen kann
- Der andere Elternteil wird schlecht gemacht
- Der andere Elternteil hat Schuld, wenn es wirtschaftlich schlecht funktioniert, er ist Schuld, weil er sich getrennt hat
- Es fallen Sätze wie: "Wenn Du ihn liebst, bist Du genauso schlecht wie er"
Um was es geht ist klar: Kinder werden im Laufe der Zeit geradezu darauf programmiert, den anderen Elternteil zu hassen und ihn nicht mehr sehen zu wollen.
Der andere Elternteil wird verfremdet, ihm wird die alleinige Schuld für das Scheitern der Beziehung gegeben, er hat Schuld, daß alles schlecht läuft. Außerdem wird dem Kind beigebracht, daß der andere Elternteil es nicht liebt und auch gar nicht sehen will. Öfters hört man zum Beispiel auch, daß Kindern erzählt wird, Papi hätte angerufen und gesagt, er könne das Kind nicht zu sich holen, weil er etwas Besseres vor hat oder weil er eine neue Freundin hat, mit der er lieber zusammen ist als mit dem Kind.
Der andere Elternteil wird verfremdet, ihm wird die alleinige Schuld für das Scheitern der Beziehung gegeben, er hat Schuld, daß alles schlecht läuft. Außerdem wird dem Kind beigebracht, daß der andere Elternteil es nicht liebt und auch gar nicht sehen will. Öfters hört man zum Beispiel auch, daß Kindern erzählt wird, Papi hätte angerufen und gesagt, er könne das Kind nicht zu sich holen, weil er etwas Besseres vor hat oder weil er eine neue Freundin hat, mit der er lieber zusammen ist als mit dem Kind.
Gott sei Dank gibt es inzwischen Familienrichter, die dies zu deuten gelernt haben und die dann das Kind dem anderen Elternteil zusprechen.
Hintergrund dafür ist die nicht vorhandene Erziehungsfähigkeit des bisherigen betreuenden Elternteils, da nicht gewährleistet ist, daß das Kind ein normales Verhältnis zu beiden Elternteilen entwickeln kann.
Hintergrund dafür ist die nicht vorhandene Erziehungsfähigkeit des bisherigen betreuenden Elternteils, da nicht gewährleistet ist, daß das Kind ein normales Verhältnis zu beiden Elternteilen entwickeln kann.
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