Von Anja Beutler
Gegenstand der Anklage „sind 25 Handlungen, davon 19 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern“, bestätigt Richter Thomas Fresemann vom Görlitzer Landgericht gegenüber der SZ. Als schwerer sexueller Missbrauch gilt nach Paragraf 176a vor allem der Beischlaf oder ähnliche sexuelle Handlungen an einem Kind, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Von schwerem sexuellen Missbrauch wird aber auch gesprochen, wenn die Tat gemeinschaftlich begangen wird oder für das Opfer durch die Tat schwere Gesundheitsschädigungen, körperliche oder seelische Entwicklungsstörungen folgen.
Über den Tatzeitraum oder die detaillierten Vorwürfe schweigt die Staatsanwaltschaft – vor allem mit Rücksicht auf das Opfer. Sicher ist bislang jedoch, dass der mutmaßliche Täter seit Ende März in Untersuchungshaft sitzt. Dagegen hatte der Beschuldigte Haftbeschwerde eingereicht. Diese wurde vom Oberlandesgericht Dresden zurückgewiesen. Grund dafür sei der dringende Tatverdacht gewesen, der schon zu einem frühen Zeitpunkt der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Täters bestanden haben.
Der Verteidiger des Niedercunnersdorfers, der Bautzener Anwalt Florian Berthold von der gleichnamigen Kanzlei, teilte auf SZ-Anfrage mit, dass sein Mandant sich derzeit in der Presse nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern wolle. Aussagen gegenüber den ermittelnden Behörden habe er jedoch gemacht.
Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Anwalt ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen den beschuldigen Niedercunnersdorfer selbst. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz, Till Neumann, auf Nachfrage bestätigte, richteten sich die Ermittlungen auch gegen eine ganze Reihe weiterer Personen. Nähere Informationen zu den Vorwürfen oder Ermittlungshintergründen wollte Neumann mit Blick auf den Schutz der zum Teil noch jugendlichen Beschuldigten nicht äußern.
Weil das mutmaßliche Opfer zur Tatzeit minderjährig war, wird der Fall vor der Großen Jugendkammer des Landgerichtes angesetzt – nach derzeitigem Stand öffentlich. Vorsitzende Richter sind der Landgerichtspräsident Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg Stolberg selbst und Richter Jörg Küsgen.
Zunächst sind neben der Eröffnungsverhandlung am 18. Juni noch zwei weitere Verhandlungstermine – der 19. Juni und der 4. Juli – geplant. Dem Beschuldigten drohen bei einer Verurteilung mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe.
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3078745
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