25.11.2011 ·          Familiengerichte entscheiden nicht immer nachvollziehbar, wenn  Eltern ums Sorgerecht streiten. Protokoll eines Falls, bei dem fast alle  verloren haben - sogar das Kind.       
Von         Katrin Hummel
Thorsten Pfahl* und Vera Ostroff lernen  sich 1980 kennen. Pfahl ist Ingenieur und arbeitet in der  Softwarebranche, Vera Ostroff ist Krankenschwester. Der junge Mann hat  sofort das Gefühl, mit ihr durch dick und dünn gehen zu können, sie  begleitet ihn sogar zu seinem geliebten Museumsbahnverein, was er im  positiven Sinne ungewöhnlich für eine Frau findet. Sie heiraten und  bekommen vier Kinder – eine Tochter, zwei Söhne und dann noch eine  Tochter, Charlotte, die 1993 geboren wird. Nach der Geburt ihres  jüngsten Sohnes Frederick, der geistig behindert zur Welt kommt, spielt  die Mutter wiederholt mit dem Gedanken an eine Trennung. 2001 verlässt  sie Pfahl dann wirklich. Die Ehe ist ihrer Ansicht nach zerrüttet. Es  kommt zu einem Streit ums Sorgerecht, der vorerst damit endet, dass das  Amtsgericht dem Vater die alleinige Sorge für die noch minderjährigen  Kinder Frederick und Charlotte überträgt. Doch damit hat für Pfahl die  Auseinandersetzung erst begonnen. Denn das örtliche Jugendamt hatte sich  dafür ausgesprochen, der Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen.
Ostroff erhebt deshalb beim Oberlandesgericht  Beschwerde gegen den Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts. Das stellt  die gemeinsame Sorge wieder her. Doch der von dem Gericht bestellte  familienpsychologische Sachverständige empfiehlt abermals die  Übertragung des Sorgerechts auf den Vater. Daraufhin erhält Pfahl  abermals das alleinige Sorgerecht für beide Kinder. Fortan versucht Vera  Ostroff, diesen Beschluss rückgängig zu machen. Die Kinder sind dafür  das Werkzeug. Frederick ist unter dem Einfluss der Mutter immer weniger  in der Lage zu sagen, was er wirklich will. Aufgrund seiner geistigen  Behinderung kann er keine komplexen Sachverhalte erfassen und ist leicht  manipulierbar. Ist er bei der Mutter, sagt er, er wolle nicht zum  Vater. Ist er beim Vater, fühlt er sich dennoch wohl. Sowohl das  Jugendamt als auch das Oberlandesgericht stellen fest: „Je nachdem wo  sich Frederick aufhält, zeigt er sich loyal.“ Ein Umstand, der sich als  tragisch erweisen wird.
Der Tochter wäscht sie den Mund mit Seife aus
Frau  Ostroff, die sich der F.A.Z. gegenüber trotz mehrfacher Anfrage nicht  zu dem Fall äußern möchte, nutzt ihre Umgangstermine gründlich. Sie  diktiert Frederick einen Brief, in dem er sich gegen den Vater wendet.  Als die zehnjährige Charlotte ihr sagt, sie wolle beim Vater leben,  wäscht sie ihr den Mund mit Seife aus, wie ein psychologischer  Sachverständiger in seinem Familiengutachten festhält. Dennoch ändert  das Mädchen seine Meinung nicht. Anders ihr sechzehnjähriger Bruder  Frederick. Er leidet so an seinem Dilemma, dass er sich nach einem  Besuch bei seiner Mutter bei Minusgraden auf die Straße wirft und dort  vierzig Minuten lang liegen bleibt. Seinem Schulbusfahrer erzählt er,  die Mutter habe ihn aufgefordert zu sagen, dass sein Vater ihn schlage.
Nach einem Besuch bei der Mutter will Frederick  schließlich nicht zum Vater zurück. Als er am nächsten Tag von dem  Busfahrer dennoch zum Vater zurückgebracht wird, bricht er zusammen und  muss in eine psychiatrische Klinik gebracht werden. Dort erklärt er, die  Mutter habe ihn gezwungen, einen Brief ans Jugendamt zu schreiben, in  dem er behaupten solle, er habe Angst vor dem Vater. Den Brief gibt es  wirklich, er wird dem Gericht später vorgelegt. Doch nichts geschieht,  obwohl Pfahl das Jugendamt – mit dem er immer noch im Clinch liegt –  abermals um Hilfe bittet. Doch das Amt teilt ihm nur mit, es verbitte  sich, „Arbeitsaufträge“ von ihm entgegenzunehmen.
Der Sohn kommt nicht zum Vater zurück, sondern ins Heim
Nach  einem Besuchswochenende bringt Ostroff Frederick schließlich nicht zum  Vater zurück. Auch in die Schule schickt sie ihn nicht. Stattdessen geht  sie mit ihm zum Jugendamt, wo Frederick mit Vehemenz erklärt, dass er  nicht zurück zum Vater wolle. Denn auch der Vater manipuliere ihn  inzwischen, um ihn gegen die Mutter aufzubringen. Außerdem habe er ihn  eingesperrt und geschlagen. Er wolle Ruhe haben. Er wolle in Zukunft bei  der Mutter leben. Die Mitarbeiter des Jugendamtes glauben ihm. Sie  lassen Mutter und Sohn in Ostroffs Wohnung zurückgehen.
Doch Pfahl hat immer noch das Sorgerecht für seinen  Sohn. Das Amtsgericht erlässt deshalb zwei Tage später einen  Herausgabebeschluss, der es erlaubt, Frederick mit Hilfe der Polizei und  eines Gerichtsvollziehers aus der mütterlichen Wohnung zu holen. Das  Jugendamt ist auch dabei. Allerdings hat es bereits einen Platz in einem  Heim angefragt. Frederick wird deshalb nicht, wie vom Gericht  angeordnet, zu seinem Vater zurückgebracht, sondern kommt ins Heim.  Begründet wird das damit, dass Frederick sehr aufgebracht ist, als er  abgeholt wird, und sich weigert, zurück zum Vater zu gehen. Da die  Heimunterbringung, für die es keine Zustimmung des Vaters gibt,  spätestens nach 24 Stunden vom Gericht bestätigt werden muss, beantragt  das Jugendamt die Zustimmung beim Oberlandesgericht – und bekommt sie,  weil es nicht ausdrücklich erwähnt, dass ein Herausgabebeschluss des  Amtsgerichts an den Vater vorgelegen hatte.
Nie wieder wird er zum Vater zurückkehren
Als  das Amtsgericht davon erfährt, ermahnt es das Jugendamt und auch Frau  Ostroff, sich künftig an richterliche Entscheidungen zu halten. Doch das  ist auch schon alles. Frederick bleibt im Heim – gegen den Willen  Pfahls, der immer noch das alleinige Sorgerecht hat. Doch seit diesem  Tag steht fest: Frederick wird nie wieder zum Vater zurückkehren.
Denn sechs Wochen später ändert das Amtsgericht  plötzlich seine Meinung. Es entzieht Pfahl das Sorgerecht für Frederick  und überträgt es auf Ostroff. In der Begründung heißt es, Frederick habe  in einer Anhörung vor Gericht gesagt, er habe Angst vor dem Vater. Es  sei zwar davon auszugehen, dass Ostroff Frederick zu dieser Aussage  gedrängt habe, denn Frederick habe nach der Anhörung ausgerufen: „Mama,  ich habe alles richtig gesagt!“ Doch das ändere nichts daran, dass er  nun bei der Mutter besser aufgehoben sei. Und nun kommt es: Der Vater  habe nämlich den richterlichen Herausgabebeschluss vollstrecken und  Frederick von der Polizei abholen lassen, als die Mutter sich geweigert  habe, ihn nach dem Umgangswochenende zum Vater zurück zu lassen. Damit  habe Pfahl seinen Sohn sehr erschreckt. Gegen die Erziehungsfähigkeit  der Mutter bestünden zwar „nicht unerhebliche Bedenken“. Sie habe „eine  bedenkliche Einstellung gegenüber Recht und Gesetz“ und habe  rechtskräftige Entscheidungen des Oberlandesgerichts „schlichtweg  ignoriert“. Deswegen sei zu vermuten, dass sie den Sohn auch nach  künftigen Umgangskontakten wieder nicht zum Vater zurücklassen werde.  Frederick müsse dann abermals von der Polizei zu Pfahl gebracht werden –  und das würde ihn zu sehr belasten. Da sei es doch besser, wenn er  nicht mehr beim Vater, sondern gleich bei der Mutter lebe.
Eine Manipulation durch die Mutter ist wahrscheinlich
Also  kommt Frederick wieder zur Mutter. Die fordert Pfahl nun auf, er solle  einen sogenannten „begleiteten Umgang“ beantragen. Der muss zwar  eigentlich von einem Gericht angeordnet werden, aber Pfahl gehorcht  trotzdem, denn er will seinen Sohn ja wiedersehen. Gleichzeitig fordert  er aber das Gericht auf, seine Entscheidung im Rahmen einer  einstweiligen Anordnung rückgängig zu machen – und unterliegt. Frederick  habe Angst vor dem Vater und habe gesagt, er wolle bei der Mutter  bleiben. Ob dies wirklich der Wille und die Meinung Fredericks ist, wird  nicht geprüft, obwohl der Richter abermals darauf hinweist, dass eine  Manipulation Fredericks durch die Mutter wahrscheinlich sei. Pfahl  erhebt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Unterdessen weist das Jugendamt den Umgangspfleger  im Rahmen eines „Reflexionsgespräches“ an, keine weiteren Treffen  zwischen Pfahl und dem inzwischen siebzehnjährigen Frederick zu  organisieren. Wenn Frederick seinen Vater sehen wolle, solle er dies  selbst vereinbaren. Nun sieht Pfahl seinen Sohn, der immer noch bei  Ostroff lebt, gar nicht mehr. Daraufhin beantragt er, zumindest das  Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn zurück zu übertragen. Das  Amtsgericht reagiert nach drei Monate: Es teilt Pfahl mit, es habe  keinen Sinn mehr, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn zu übertragen,  da Frederick in elf Tagen volljährig werde. Dann könne er ohnehin  selbst bestimmen, wo er leben wolle.
Ist der Sachverständige befangen?
Pfahl  beantragt daraufhin beim Vormundschaftsgericht, gesetzlicher Betreuer  seines behinderten Sohnes zu werden. Wie vorgeschrieben wird ein  psychiatrischer Sachverständiger bestellt, der abermals feststellt,  Frederick sei sehr leicht zu beeinflussen. Dennoch fragt er Frederick im  Beisein der Mutter und in Abwesenheit des Vaters, wer sein gesetzlicher  Betreuer werden soll. Erwartungsgemäß sagt Frederick, die Mutter solle  seine Betreuerin werden. Diesem Wunsch folgt das Gericht. Pfahl erfährt  an diesem Tag zufällig, dass der psychiatrische Sachverständige  Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ist – einer Behörde, die den gleichen  Vorgesetzten hat wie das Jugendamt, mit dem er immer noch und immer  wieder im Streit liegt. Daraufhin lehnt Pfahl den Sachverständigen wegen  Befangenheit ab. Doch das Gericht weist auch das zurück.
Kurz darauf wird Frederick volljährig. Ein  Besuchsrecht wie bei Minderjährigen muss vom Vormundschaftsgericht nun  nicht mehr angeordnet werden. Der Sohn besucht seinen Vater fortan  jedoch aus freien Stücken, geht allerdings nicht mehr zur Schule und  verwahrlost, obgleich er immer noch bei der Mutter wohnt, zusehends. Wie  ein Obdachloser läuft er durch die Straßen, er führt Gegenstände in  Beuteln mit sich und wirkt ungepflegt. Das Gericht entzieht der Mutter  deshalb ihren Status als gesetzliche Betreuerin, macht aber nun nicht  etwa Pfahl dazu, sondern einen hauptberuflich tätigen Betreuer. Es folgt  damit den Ausführungen einer Verfahrenspflegerin. Diese Frau hat Pfahl  zwar nie gesehen oder mit ihm gesprochen. Dennoch glaubt sie, genau zu  wissen, dass er ungeeignet für die Betreuung ist. Die Begründung: Weil  er sich „in die ihm aus seiner Sicht widerfahrene Ungerechtigkeit“  regelrecht hineinsteigere und bis vor das Bundesverfassungsgericht  gezogen sei, um sich gegen den Entzug des Sorgerechts zu wehren.
Mangels Alternativen abermals ins Heim
Kurz  darauf erzählt Frederick dem Vater und der ehemaligen Kinderfrau und  Haushälterin der Familie bei einem Besuch, die Mutter wolle ihn in ein  Heim stecken. Er selbst wolle das auf keinen Fall. Er wolle unbedingt  wieder beim Vater wohnen. Dann zieht seine Mutter um, 200 Kilometer weit  weg. Der Betreuer bringt Frederick „mangels Alternativen“ tatsächlich  in einem Heim unter. Pfahl wird darüber nicht informiert. Erst durch den  Hinweis eines Nachbarn von Ostroff erfährt er, was die Mutter getan  hat. In mühseliger Kleinarbeit findet er heraus, wo Frederick sich  aufhält, und besucht ihn dort gemeinsam mit seiner Tochter Charlotte,  für die er immer noch das Sorgerecht hat.
Auf mehreren Fotos sind die drei glücklich vereint  zu sehen. Dennoch wird dies vorerst das einzige Treffen bleiben. Denn  als Charlotte, die ehemalige Kinderfrau der Familie und Pfahl Frederick  zwei Monate später anlässlich seines zwanzigsten Geburtstags abermals  besuchen wollen, werden sie von einem Mitarbeiter des Heims  weggeschickt. Es sei schon Besuch da. Nicht einmal das Geschenk können  sie ihm geben. Der Betreuer aber wird auch später jedes Gespräch mit dem  Vater verweigern.
Wie eine heiße Kartoffel
Der Medizinische  Dienst der Krankenversicherung erstellt ein Gutachten für Fredericks  Krankenkasse. Es ergibt, dass Frederick keine Pflegestufe hat und gut zu  Hause leben könnte, wenn sich dort jemand um ihn kümmern würde. Es gebe  aber niemanden, der dazu bereit sei. Der Frau seines ehemaligen  Schulbusfahrers, zu dem Frederick immer noch Kontakt hat, erklärt  Frederick am Telefon, die Mutter habe ihn „wie eine heiße Kartoffel  fallen lassen“. Und er fügt hinzu: „Ich bin immer noch im Gefängnis.“
Niemand kommt auf die Idee, dass Frederick beim  Vater wohnen könnte. Seinen Vater ruft er nach wie vor alle zwei bis  drei Tage an. Pfahl beantragt bei der Telekom eine „Feststellung  ankommender Telefonverbindungen“, um Fredericks Anrufe bei ihm zu  beweisen, und legt sie dem Landgericht vor. Er sammelt mehr als achtzig  Unterschriften und zahlreiche eidesstattliche Versicherungen von  Menschen, die Frederick und ihn gemeinsam erlebt haben und wissen, dass  er niemals Angst vor ihm hatte – im Gegenteil.
Das Jugendamt ist sich keiner Schuld bewusst
Doch  auch dies führt nicht dazu, dass Frederick bei ihm leben darf. Denn  Pfahl hatte das Sorgerecht für seinen Sohn nicht mehr, als die Betreuung  eingerichtet wurde. Nach Auffassung des Landgerichts muss man außerdem  Fredericks vor Gericht geäußerte Weigerung, beim Vater leben zu wollen,  ernst nehmen, selbst wenn sie durch Manipulation der Mutter zustande  gekommen ist. Diese Manipulation könne nämlich nicht dem Gericht  angelastet werden, sondern die Ursache dafür liege in der Beziehung  zwischen Vater und Mutter. Der Loyalitätskonflikt, in dem Frederick sich  deshalb befinde, könne „nicht durch irgendwelche richterlichen  Entscheidungen gelöst werden“. Auch das Jugendamt treffe keine Schuld:  „Es besteht auch seitens des Jugendamts keine Verantwortung dafür, alles  100%ig richtig und optimal zu gewährleisten, was ein Jugendlicher  grundsätzlich für eine optimale Entwicklung braucht. Die Möglichkeiten  des Jugendamts sind hier durchaus begrenzt.“ Der Europäische Gerichtshof  für Menschenrechte sieht das anders: Wenn ein Kind einem Elternteil  entfremdet wird, ist nach seiner nicht ganz abwegigen Ansicht von  behördlicher Seite alles zu unternehmen, um dies rückgängig zu machen.
Pfahl sieht seinen Sohn seit jenem vergeblichen  Besuch an seinem zwanzigsten Geburtstag – vier Jahre ist das inzwischen  her – nur noch sehr selten, denn das Heim hat ihm ein Haus- und  Grundstücksverbot erteilt. Die Begründung dafür ist, Frederick habe kein  Interesse am Kontakt zum Vater. So äußert sich auch Frederick  inzwischen wieder. Denn er lebt seit mehr als einem Jahr im Heim und  handelt getreu nach seiner Maxime, sich immer dem gegenüber loyal zu  verhalten, bei dem er sich aufhält. Weil das aber in diesem Fall  bedeutet, dass der Sohn seinen Vater nicht mehr sieht und der Vater den  Sohn nicht, hat sich der 
Bundestagsabgeordnete aus Pfahls Wahlkreis in  den Fall eingeschaltet. Nach dem Studium aller Akten war und ist er  „menschlich tief berührt“ und wollte unter seiner Vermittlung alle  Seiten an einem Tisch zusammenbringen, um wenigstens zu erreichen, dass  Pfahl seinen Sohn wieder besuchen darf. Doch das Heim weigerte sich.  Frederick habe einen Betreuer, der für ihn zuständig sei. Da wolle man  sich nicht einmischen. Der Abgeordnete sagt: „Man möchte mit der Faust  dazwischenschlagen angesichts des schreienden Unrechts, das hier  passiert!“
Pfahl hat sich auch an Familienministerin Schröder  gewendet. 
Im Februar ließ sie ihm mitteilen, die Geschichte seines  Sohnes sei „tragisch“, aber das Ministerium „sei nicht befugt, auf die  Tätigkeit der Jugendämter Einfluss zu nehmen oder Gerichte zu  überprüfen“. 
Doch inzwischen interessiert sich auch der  Petitionsausschuss des Europaparlaments für das Thema. Dort ist man der  Auffassung, der deutsche Staat habe in einigen Sorgerechtsfällen, unter  ihnen der Fall Pfahl, möglicherweise gegen die Europäische  Menschenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und die Charta  der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen