Veröffentlicht am 02.06.2012 von heimopfer
Zwei ehemalige Heimzöglinge klagen auf 54.000,- Euro Entschädigung gegen den LVR, eine so genante Amtshaftungsklage. Dem LVR läst das kalt und plädiert auf Verjährung.
Alle ehemaligen Heimkinder sind aufgefordert die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Alle ehemaligen Heimkinder sind aufgefordert die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
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