2012/06/02

Zwei ehemalige Heimzöglinge klagen auf 54.000,- Euro Entschädigung






Veröffentlicht am 02.06.2012 von
Zwei ehemalige Heimzöglinge klagen auf 54.000,- Euro Entschädigung gegen den LVR, eine so genante Amtshaftungsklage. Dem LVR läst das kalt und plädiert auf Verjährung.
Alle ehemaligen Heimkinder sind aufgefordert die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

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