2012/04/03

Industriezweig Jugendwohlfahrt

Berufspädagogen, Psychologen, Gutachter, Kinderheime,
Kinderdörfer, Pflegefamilien und sozialpädagogische
Wohngemeinschaften. Alle nagen und naschen sie mit, an der Industrie Jugendwohlfahrt. So bringt es nicht zuletzt der Film von Cathérine Menschner auf den Punkt. Gezeigt am 11. Februar 2007 zur besten Sendezeit in der ARD.

 

Doch wo bleiben die Argumentationen der Ämter? Jene die sprechen wollen dürfen nicht. Jene die sprechen könnten wollen nicht. Das Jugendamt ist zu keiner Stellungnahme bereit. Zu kompliziert die Fallgeschichten, zu heikel das Thema an sich. In Deutschland werden pro Jahr rund 58.000 Kinder in Heimen und Pflegefamilien untergebracht. Laut Statistik des Bundesministerium für Sozials sind es in Österreich immerhin mehr als 12.000 Kinder, die vom Staat Erziehung und Pflege erfahren.

Doch auch wenn das Einschreiten der Sozialarbeiter in vielen Fällen berechtigt ist, bleiben unzählige Geschichten wo Eltern die Kinder fälschlicherweise abgenommen wurden. Wie ein Anwalt richtig bemerkt, gibt es eben gute Eltern mit schlechter Aktenlage. Trotz Entscheide und Vergleiche vor Gericht halten sich Einrichtungen und Jugendämter meist nicht an das Vereinbarte. So bleiben Besuchskontakte begleitet und Eltern alleine gelassen. Wie ein Insider richtig bemerkt, eine nicht mehr gut zu machende Traumatisierung für Eltern und Kinder.







Ein traurigr Fall

Manuela hat 4 Kinder im Alter von 4 bis 11 Jahren. Sie wurde adoptiert, der Kindesvater ist an Krebs erkrankt und hat die Familie verlassen. Ihr ältester Sohn ist 11 und war bereits im Kinderheim. Der hyperaktive Junge wurde dort missbraucht, weshalb die Mutter ihr Kind zurück nach Hause holen musste. Zuerst war auch Manuela davon überzeugt, dass ihrem Sohn in einer professionellen Einrichtung besser geholfen ist, als bei ihr zu Hause. Doch der Schein trügt, denn Missbrauch und Misshandlung spielt in der Fremdunterbringung immer wieder eine immense Rolle und sehen sich die Kinder fortwährender Gewalt ausgesetzt.

Nachdem der Sohn von Manuela in der neuen Schule Probleme hatte, stand eines Tages das Jugendamt vor der Tür. Vier Monate lang hatte das Jugendamt nichts gegen die eigenmächtige Vorgehensweise der Mutter ihren Sohn nicht mehr ins Heim zurückzuschicken. Nun sind alle ihre vier Kinder entzogen. Den Zutritt verschaffte sich die Behörde durch Herausnahme des Fensters der Eingangstüre. Manuela war gerade am Dachboden die Wintersachen ihrer Kinder zu verräumen, als plötzlich fremde Menschen in ihrem Wohnzimmer standen.

Nicht weniger turbulent zeichnet sich der Fall eines Familienvaters dessen 12 jährige Tochter ebenso im Heim untergebracht ist. Der Vater, selbst ein ehemaliges Heimkind, lebt nun mit seiner thailändischen Frau und Mutter des Mädchens sowie dem 18 jährigen Sohn alleine zwischen Bangen und Hoffen.

Die Tochter hatte eines Abends einen heftigen Streit mit ihrem Vater, weshalb sie zur Mutter einer benachbarten Freundin flüchtete. Tags darauf wurde die 12 jährige von Mitarbeitern des Jugendamtes aus dem Hort geholt und in ein Kinderheim gebracht. Der Vater sah sich plötzlich mit dem Vorwurf, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben, konfrontiert. Obwohl dieser Vorwurf durch ein Gerichtsgutachten entkräftet werden konnte, darf das Mädchen nicht zurück. Seither kämpft der Vater und die Mutter um ihr Kind und der 18 jährige Bruder versteht nicht, warum er seine Schwester nur unter Aufsicht sehen darf. Trotz gerichtlicher Entscheidung demzufolge die Mutter ihr Kind unbegleitet sehen dürfte, darf sie nur einmal pro Woche für eine Stunde den Besuchskontakt unter Aufsicht im Kinderheim wahrnehmen.

Nachdem sich die Vorwürfe des sexuellen Missbrauch gegen den Vater als haltlos entpuppt haben, sieht sich das Jugendamt dennoch bestätigt. Die Mutter hätte Sprachbarrieren und deshalb wäre das Mädchen in der Schule schlecht. Die Mutter besucht nun regelmäßig einen Deutschkurs, während ihre Tochter die thailändische Sprache, sie wurde zu Hause zweisprachig erzogen, mehr und mehr durch den Heimaufenthalt verlernt.

Manuela hingegen ist nach Ansicht des Tübinger Jugendamtes überhaupt nicht in der Lage ihre Kinder zu erziehen, obwohl ein Privatgutachten das Gegenteil beweist. Dieses Gutachten interessiert das Jugendamt allerdings nicht. Der Anwalt von Manuela bringt es auf den Punkt "Es gibt eben gute Eltern mit schlechter Aktenlage. Bei Gericht zählt eben nur das was zwischen zwei Aktendeckeln steht".

Gesprächig sind die Damen und Herren vom Amt jedenfalls nicht. Vor der Kamera will keiner etwas sagen und die Hortleiterin der 12 Jährigen möchte gerne, aber darf nicht. Zusehr arbeitet der Hort mit dem Jugendamt zusammen, wie die Begründung gegenüber ARD lapidar ausfällt. Der Lehrer von Manuelas Sohn würde auch gerne sprechen und die Probleme in der Schule relativieren. Aber auch in diesem Fall heißt es "Sprechverbot" mit Amtssiegel!

Das International Network of Human Rights (INHR) kritisiert nicht erst seit gestern die immer wiederkehrende Vorgehensweise der Behörden. So kommt es auch in Österreich immer wieder zu unberechtigten Kindesabnahmen, insbesondere dann, wenn Heim- und Kinderdorfplätze zu "befüllen" sind.

Bei monatlichen Kosten in der Höhe von Euro 3.000,00 bis Euro 5.000,00 ein durchaus lukrativer Geschäftszweig, wie der österreichische Investigativ-Journalist Stephan Pfeifhofer ans Tageslicht befördert. Der Aufdecker aus Tirol kennt die Machenschaften von Diplomsozialarbeitern, Diplomsozialpädagogen, Psychologen und Gerichtssachverständigen. Ein Pflegeplatz im EU Gebiet kostet sogar rund Euro 6.200,00! Pfeifhofer ortet mittlerweile ein reges Pflegeplatz Netzwerk bis nach Rumänien, wie ihm aus Insiderkreisen berichtet wird.

In Deutschland häufen sich die Homepages aufgebrachter Eltern und die Medien treten mehr und mehr für eine Enttabuisierung dieses heiklen Themas ein, wie nicht zuletzt der Film von Cathérine Menschner als Zeitzeugnis manifestiert.

Das International Network of Human Rights wird es trotz der behördlichen Schikane nicht lassen dieses Übel auf Kosten unser aller Kinder an die Öffentlichkeit zu tragen und die Verantwortlichen vor österreichische Gerichte zu stellen. Demnächst soll sich sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasburg mit einem "INHR Fall" befassen, betont Roland Reichmann von der Initiative Int. Network of Human Rights. Der EGMR hat die Republik Österreich bereits 111 mal verurteilt.

1 Kommentar:

  1. Anonym15:40

    Leider die traurige Wahrheit denn der Mensch und seine Gefühle sind nichts mehr wert es zählt nur noch die Gier auf Geld....das ist menschenverachtend und da ich selber betroffen bin weiss ich, dass man auf die Psyche von Eltern und Kind schlichtweg "scheisst"!
    Zum Wohle des Kindes, nur ein Deckmantel, denn im Grunde hat sich dieser Kinderklau zu einem florierenden Geschäftszweig entwickelt und man fragt sich wirklich, was aus dieser Welt bloß geworden ist :-(((

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