RATHENOW -  Fünf Monate, nachdem sich die Interessengemeinschaft (IG) „Justizopfer  Nauen“ im März erstmals an die Öffentlichkeit gewandt hatte, um die  Arbeit das Jugendamtes der Kreisverwaltung und des Amtsgerichtes Nauen  zu kritisieren, geht der Kreis nun juristisch gegen Mitglieder der IG  vor. 
So ist deren Pressesprecher Martin Bulinski von einer  Rechtsanwältin im Auftrag des Kreises aufgefordert worden, zwei Aussagen  zu unterlassen. Nicht mehr verbreiten soll er eine Aussage in der oben  genannten ersten Pressemitteilung, die lautete: „Die familienrechtlichen  Fälle, in denen Eltern und deren Kinder durch zweifelhafte Methoden der  Jugendämter, Gutachter/innen und dem Gericht teilweise schockierende  Erfahrungen machen mussten, sind so zahlreich, dass nicht mehr von  Einzelfällen oder Ausnahmen gesprochen werden kann.“ Eine  Unterlassungerklärung soll Bulinski auch abgeben zu einer Aussage auf  seiner privaten Internetseite, die so heißt: „Ich werde nie vergessen,  wie Frau . . . mich regelrecht hasserfüllt angeschaut hat und sagte: ’Na  da überlegen Sie sich mal was . . .’.“ (Auf der Internetseite ist eine  Mitarbeiterin des Jugendamtes mit Vor- und Nachname genannt.) 
Neben der  Aufforderung, die hier zitierten Aussagen künftig zu unterlassen, soll  sich Martin Bulinski auch verpflichten, Schadenersatz zu leisten und die  Anwältin des Kreises zu bezahlen. Die vorbereitete Erklärung soll er  spätestens heute unterschrieben zurücksenden.
Der Betreiber der Internetseite www.jugendamt-falkensee.de,  auf der sich Eltern kritisch über Beschäftigte des Kreisjugendamtes in  Falkensee äußern, ist von der gleichen Anwältin aufgefordert worden, die  Seite spätestens bis zum heutigen Tag an den Landkreis zu übertragen.  Außerdem soll auch er sich zu Schadenersatz verpflichten und die  Anwältin des Kreises bezahlen. Außerdem geht der Landkreis noch  juristisch gegen ein ehemaliges Mitglied der IG vor.
Erik Nagel, Pressesprecher des Kreises, teilte  auf Anfrage dieser Zeitung dazu mit, zum Schutz und zur Wahrung der  Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter der Verwaltung beauftrage der  Kreis in solchen Fällen Fachanwälte, „um die Interessen der  Kreisverwaltung zu wahren und sie vor unwahren Behauptungen und  Verleumdungen im Internet und an anderen Stellen zu schützen“.  Mitarbeiterinnen des Jugendamtes hätten sich seit geraumer Zeit  fortgesetzten ungerechtfertigten, zutiefst beleidigenden Anschuldigungen  ausgesetzt gesehen. Über konkrete Schritte gebe der Landkreis keine  Auskunft.
Die IG „Justizopfer“, deren Mitgliederzahl von  24 im März auf nun über 50 gewachsen ist, will am 10. September dem  Kreistag Fragen zur angeblich schlechten Arbeit des Jugendamtes  übergeben. (Von Bernd Geske)

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