Mühlhausen. Eine 53-Jährige muss 1000 Euro und ein 55 Jahre alter Kripobeamter 4000 Euro Auflage zahlen. Das Geld erhält das Kinderheim, in das die Pflegetochter 2004 geflüchtet war.
Eine Zahlung an die 25-Jährige hatten die Angeklagten zuvor abgelehnt. "Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass die Angeklagten unschuldig sind", sagte Staatsanwalt Michael Bilz, als er gestern seinen Antrag begründete. Die für eine Verurteilung "notwendigen exakten Feststellungen" seien aber nicht möglich, eine "beträchtliche Vorschädigung" des Kindes aus der Zeit vor dem Aufenthalt bei den Pflegeeltern sei nicht auszuschließen. Die Anklageschrift war von Schlägen, Beschimpfungen, Erniedrigungen, Beleidigungen und einer Ungleichbehandlung gegenüber den leiblichen Kindern ausgegangen. Der 55-jährige Angeklagte und seine mitangeklagte Ehefrau hatten im Prozessverlauf sämtliche Vorwürfe abgestritten.
12.06.12 / TA
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