Freitag, 6. Juli 2012
Jugendämter: Inobhutnahmen weiter angestiegen
Während Geburten kontinuierlich sinken, werden zugleich immer mehr Kinder in Pflegefamilien und Kinderheimen untergebracht:
Broschüre Geburtenentwicklung
und
Anzahl Inobhutnahmen 1995-2011
Die Statistiken des statistischen Bundesamtes spiegeln
deutlich wider, was Rechtsanwälte und Beistände von Jugendamtsbetroffenen längst wissen:
Die gemäß Statistik ständig steigenden Kindeswohl-gefährdungen spiegeln wider, mit welcher steigenden Sorglosigkeit Kinder aus ihren Familien herausgenommen werden.
Zwischenzeitlich reichen unbewiesene Verdächtigungen, Spekulationen von GutachterInnen über vermeintliche Erziehungs(un)fähigkeiten, Mutmaßungen über psychische Zustände der Eltern, Verhaltensauffälligkeiten und Erkrankungen von Kindern dazu aus, um Kinder in staatlich finanzierten Einrichtungen vom Elternhaus zu isolieren, Geschwister zu trennen und dazu noch möglichst weit die herausgenommenen Kinder vom Elternhaus entfernt unterzubringen.
Jugendamtsmitarbeiter hören nach wenigen Berufsjahren wieder auf oder wechseln in den Behörden häufig, da Burn-Out-Syndrome und Berufsfrust sich in den Ämtern breit macht. Längst sind die Ämter den Anforderungen nicht mehr gewachsen und die einzelnen MitarbeiterInnen müssen zugleich als allein Verantwortliche für das Systemversagen herhalten.
Nicht viel besser geht es FamilienrichterInnen. Die zunehmende Flut an Verfahren stellt eine ständige Überforderung dar. FamilienrichterInnen werden vom Staat nicht entsprechend unterstützt und fortgebildet. Die Richtervereinigungen beklagen , dass trotz steigender Verfahren notwendig gewordene Richterstellen nicht geschaffen werden. Etliche FamilienrichterInnen machen ihre Aufgabe, weil diese ihnen vom Staat zugewiesen worden ist und nicht, weil sich diese für dieses besondere juristische Gebiet besonders berufen fühlen....
Familiengerichtsverfahren sind komplex und verlangen viel Geduld, Einfühlungsvermögen, pädagogische und psychologische Kenntnisse, welche während der langen Berufsausbildung zum Richter für die betroffenen FamilienrichterInnen gar nicht thematisiert worden sind.
Nicht viel besser steht es um die Frage zum notwendigen pädagogisch-psychologischen Wissen, welches eigentlich bei JugendamtsmitarbeiterInnen vorausgesetzt werden müsste und worauf sich wiederum FamilienrichterInnen eigentlich stützen sollen. Denn hier gibt es enorm viele Defizite, viel Halb- und Nichtwissen, weshalb Entscheidungen, welche auf der Grundlage von unzureichender Fachkunde zustande kommen, sehr häufig sind....
So lässt die Mitwirkung der Jugendämter als "pädagogische" Mitwirkende im Familiengerichtsverfahren sehr zu wünschen übrig. Gesetzeskonforme Anträge der Jugendämter bei Gericht kommen nach den für die Inobhutnahme geltenden Vorschriften (§ 8a , 42 SGB VIII) äußerst selten vor. Vielmehr überlassen Jugendämter die eigentliche Aufklärungsarbeit der Justiz und begnügen sich in ihren Anträgen mit Spekulationen und vagen Allgemeinplätzen, welche eher unbelegtes pädagogisches Geschwafel, statt nachvollziehbare Sachverhaltsbeschreibungen samt sinnvolle pädagogisch-psychologische Schlussfolgerungen enthalten.
Ebenfalls problematisch ist die bei JugendamtsmitarbeiterInnen vorkommende fehlende praktische Erziehungserfahrung und die bei den MitarbeiterInnen überproportional vorkommende eigene schwierige Kindheit. Einige wissen gar nicht, wie es sich für die betroffenen Kinder anfühlt, wenn diese oft von jetzt auf nachher aus ihren geliebten Beziehungen herausgerissen werden.
Mich wundert nicht, dass sich viele junge Menschen angesichts dieser Entwicklungen die Frage stellen, ob sie überhaupt Kinder bekommen wollen.....denn damit geben sie jegliche Privatsphäre auf...
Broschüre Geburtenentwicklung
und
Anzahl Inobhutnahmen 1995-2011
deutlich wider, was Rechtsanwälte und Beistände von Jugendamtsbetroffenen längst wissen:
Die gemäß Statistik ständig steigenden Kindeswohl-gefährdungen spiegeln wider, mit welcher steigenden Sorglosigkeit Kinder aus ihren Familien herausgenommen werden.
Zwischenzeitlich reichen unbewiesene Verdächtigungen, Spekulationen von GutachterInnen über vermeintliche Erziehungs(un)fähigkeiten, Mutmaßungen über psychische Zustände der Eltern, Verhaltensauffälligkeiten und Erkrankungen von Kindern dazu aus, um Kinder in staatlich finanzierten Einrichtungen vom Elternhaus zu isolieren, Geschwister zu trennen und dazu noch möglichst weit die herausgenommenen Kinder vom Elternhaus entfernt unterzubringen.
Jugendamtsmitarbeiter hören nach wenigen Berufsjahren wieder auf oder wechseln in den Behörden häufig, da Burn-Out-Syndrome und Berufsfrust sich in den Ämtern breit macht. Längst sind die Ämter den Anforderungen nicht mehr gewachsen und die einzelnen MitarbeiterInnen müssen zugleich als allein Verantwortliche für das Systemversagen herhalten.
Nicht viel besser geht es FamilienrichterInnen. Die zunehmende Flut an Verfahren stellt eine ständige Überforderung dar. FamilienrichterInnen werden vom Staat nicht entsprechend unterstützt und fortgebildet. Die Richtervereinigungen beklagen , dass trotz steigender Verfahren notwendig gewordene Richterstellen nicht geschaffen werden. Etliche FamilienrichterInnen machen ihre Aufgabe, weil diese ihnen vom Staat zugewiesen worden ist und nicht, weil sich diese für dieses besondere juristische Gebiet besonders berufen fühlen....
Familiengerichtsverfahren sind komplex und verlangen viel Geduld, Einfühlungsvermögen, pädagogische und psychologische Kenntnisse, welche während der langen Berufsausbildung zum Richter für die betroffenen FamilienrichterInnen gar nicht thematisiert worden sind.
Nicht viel besser steht es um die Frage zum notwendigen pädagogisch-psychologischen Wissen, welches eigentlich bei JugendamtsmitarbeiterInnen vorausgesetzt werden müsste und worauf sich wiederum FamilienrichterInnen eigentlich stützen sollen. Denn hier gibt es enorm viele Defizite, viel Halb- und Nichtwissen, weshalb Entscheidungen, welche auf der Grundlage von unzureichender Fachkunde zustande kommen, sehr häufig sind....
So lässt die Mitwirkung der Jugendämter als "pädagogische" Mitwirkende im Familiengerichtsverfahren sehr zu wünschen übrig. Gesetzeskonforme Anträge der Jugendämter bei Gericht kommen nach den für die Inobhutnahme geltenden Vorschriften (§ 8a , 42 SGB VIII) äußerst selten vor. Vielmehr überlassen Jugendämter die eigentliche Aufklärungsarbeit der Justiz und begnügen sich in ihren Anträgen mit Spekulationen und vagen Allgemeinplätzen, welche eher unbelegtes pädagogisches Geschwafel, statt nachvollziehbare Sachverhaltsbeschreibungen samt sinnvolle pädagogisch-psychologische Schlussfolgerungen enthalten.
Ebenfalls problematisch ist die bei JugendamtsmitarbeiterInnen vorkommende fehlende praktische Erziehungserfahrung und die bei den MitarbeiterInnen überproportional vorkommende eigene schwierige Kindheit. Einige wissen gar nicht, wie es sich für die betroffenen Kinder anfühlt, wenn diese oft von jetzt auf nachher aus ihren geliebten Beziehungen herausgerissen werden.
Mich wundert nicht, dass sich viele junge Menschen angesichts dieser Entwicklungen die Frage stellen, ob sie überhaupt Kinder bekommen wollen.....denn damit geben sie jegliche Privatsphäre auf...
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