Gibt es Personen, die dem Kind nahestehen, kann das Gericht ihnen das Sorgerecht übertragen. Meist kommen zuerst Angehörige in Betracht, etwa Oma, Tante oder Onkel. „Es können aber auch andere Personen sein“, erklärt Becker. Gebe es eine Freundin der Mutter, zu der das Kind eine enge Bindung habe, könne sie genauso gut das Sorgerecht übernehmen.
Amtsvormund
Weiß das Jugendamt aber nichts über die Familienverhältnisse oder hat nur wenig Zeit zur Entscheidung, wird die elterliche Sorge zunächst einem Amtsvormund übertragen. Er entscheidet dann, ob das Kind in ein Pflegeheim kommt oder von Pflegeeltern betreut wird.
In der Regel ist der Entzug der elterlichen Sorge aber der letzte Schritt. Im Vorfeld versuche das Jugendamt, eine andere Lösung zu finden. Hat etwa ein Elternteil Alkoholprobleme, versuche die Behörde, ihn oder sie zu einer Therapie zu bewegen. Damit das Kind in diesem Zeitraum weiter betreut wird, kann ein Familienhelfer dem anderen Elternteil unter die Arme greifen. Erst wenn so ein Versuch scheitert, etwa weil sich Mutter oder Vater weigern, wird die elterliche Sorge entzogen.
Die Realität
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