Gibt es Personen, die dem  Kind nahestehen, kann das Gericht ihnen das Sorgerecht übertragen. Meist  kommen zuerst Angehörige in Betracht, etwa Oma, Tante oder Onkel. „Es  können aber auch andere Personen sein“, erklärt Becker. Gebe es eine  Freundin der Mutter, zu der das Kind eine enge Bindung habe, könne sie  genauso gut das Sorgerecht übernehmen.
Amtsvormund
Weiß  das Jugendamt aber nichts über die Familienverhältnisse oder hat nur  wenig Zeit zur Entscheidung, wird die elterliche Sorge zunächst einem  Amtsvormund übertragen. Er entscheidet dann, ob das Kind in ein  Pflegeheim kommt oder von Pflegeeltern betreut wird.
In  der Regel ist der Entzug der elterlichen Sorge aber der letzte Schritt.  Im Vorfeld versuche das Jugendamt, eine andere Lösung zu finden. Hat  etwa ein Elternteil Alkoholprobleme, versuche die Behörde, ihn oder sie  zu einer Therapie zu bewegen. Damit das Kind in diesem Zeitraum weiter  betreut wird, kann ein Familienhelfer dem anderen Elternteil unter die  Arme greifen. Erst wenn so ein Versuch scheitert, etwa weil sich Mutter  oder Vater weigern, wird die elterliche Sorge entzogen.
Die Realität
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