Verfasst von Richard Moritz
Spionagenetz Arzt/Schule? Oder wem kann man noch trauen?
Das im Januar in Kraft getretene Kinderschutzgesetz (BKiSchG) hebt faktisch die Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt auf. Dies gilt für Ärzte, Psychologen und alle die beruflich mit der Erziehung zu tun haben, insbesondere Lehrer und Erzieher.
Wenn Sie ihrem Arzt oder Psychologen von Schwierigkeiten mit der Erziehung ihrer Kinder erzählen, kann dieser das gesagte als „Kindeswohlgefährdung“ einstufen und ist damit automatisch von der Schweigepflicht entbunden. Ist das tatsächlich ein Problem?
Basierend auf den Ergebnissen einer Studie der KatHO NRW zum Thema Kinder psychisch kranker Eltern wurde 2006 in Rheinland-Pfalz ein Projekt durchgeführt, dessen Zweck war: „Der Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendhilfe“. Von 2006 auf 2008 stiegen die Inobhutnahmen in Rheinland-Pfalz um 77%. Die alte Vererbungslehre des 3.Reichs ist wieder eingeführt. Hier liegt das Problem. (Die deutsche Schande ISBN 978-3-8423-6574-2). Seit Januar ist es legal persönliche inkl. medizinischer Daten nach Belieben weiter zu geben. Es genügt der Hinweis auf den Verdacht es könne eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Wem kann man noch vertrauen, zu wem kann man mit seinen Sorgen gehen? Geistliche (Seelsorger) und Anwälte sind in dem Gesetz nicht aufgeführt.
Kann ich also zu meinem Pfarrer gehen und ihn um Hilfe bitten? Im Prinzip ja! Bei Geistlichen von kleineren Religionen (sogenannte Sekten) brauchen Sie keine Bedenken zu haben. Bei Seelsorgern der Katholischen- und Evangelischen-Kirche könnte es jedoch zu einem Interessenskonflikt kommen. Viele Einrichtungen der Erziehungs- und Hilfe-Branche haben kirchliche Träger. Um Aufschluss darüber zu erhalten, wie die etablierten Kirchen mit der Situation umgehen, habe ich im Nahme vo Kinder sind Menschen sowohl die EKD als auch die Deutsche Bischofskonferenz (Katholische-Kirche) um eine Stellungnahme gebeten. Beide haben geantwortet. Die katholischen Bischöfe konnten oder wollten keine Stellungnahme abgeben.
Hier nun einen Auszug aus der Stellungnahme der EKD. [Das Verhältnis zwischen dem Seelsorgegeheimnis – und der damit verbundenen Schweigepflicht – und dem Schutzauftrag nach § 8 SGB VIII, ist Teil einer schwierigen und weitreichenden Diskussion.
In der evangelischen Kirche hat das Beicht- und Seelsorgegeheimnis einen hohen Stellenwert. … ]
Das im Januar in Kraft getretene Kinderschutzgesetz (BKiSchG) hebt faktisch die Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt auf. Dies gilt für Ärzte, Psychologen und alle die beruflich mit der Erziehung zu tun haben, insbesondere Lehrer und Erzieher.
Wenn Sie ihrem Arzt oder Psychologen von Schwierigkeiten mit der Erziehung ihrer Kinder erzählen, kann dieser das gesagte als „Kindeswohlgefährdung“ einstufen und ist damit automatisch von der Schweigepflicht entbunden. Ist das tatsächlich ein Problem?
Sollten wir nicht froh sein, dass die Behörden rechtzeitig gewarnt werden und den Kindern schneller und besser geholfen werden kann? Die Befürworter wollen uns das Glauben machen.
Angesichts der katastrophalen Zustände in Deutschland kann man dem jedoch nicht zustimmen. Seit 2001 haben wir ein steiles Ansteigen von Inobhutnahmen durch die Jugendämter. Die Beschwerden von betroffenen Eltern über Willkürakte nehmen drastisch zu. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat mehrfach in Berlin interveniert.
Basierend auf den Ergebnissen einer Studie der KatHO NRW zum Thema Kinder psychisch kranker Eltern wurde 2006 in Rheinland-Pfalz ein Projekt durchgeführt, dessen Zweck war: „Der Aufbau von Kooperationsstrukturen zwischen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendhilfe“. Von 2006 auf 2008 stiegen die Inobhutnahmen in Rheinland-Pfalz um 77%. Die alte Vererbungslehre des 3.Reichs ist wieder eingeführt. Hier liegt das Problem. (Die deutsche Schande ISBN 978-3-8423-6574-2). Seit Januar ist es legal persönliche inkl. medizinischer Daten nach Belieben weiter zu geben. Es genügt der Hinweis auf den Verdacht es könne eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Wem kann man noch vertrauen, zu wem kann man mit seinen Sorgen gehen? Geistliche (Seelsorger) und Anwälte sind in dem Gesetz nicht aufgeführt.
Kann ich also zu meinem Pfarrer gehen und ihn um Hilfe bitten? Im Prinzip ja! Bei Geistlichen von kleineren Religionen (sogenannte Sekten) brauchen Sie keine Bedenken zu haben. Bei Seelsorgern der Katholischen- und Evangelischen-Kirche könnte es jedoch zu einem Interessenskonflikt kommen. Viele Einrichtungen der Erziehungs- und Hilfe-Branche haben kirchliche Träger. Um Aufschluss darüber zu erhalten, wie die etablierten Kirchen mit der Situation umgehen, habe ich im Nahme vo Kinder sind Menschen sowohl die EKD als auch die Deutsche Bischofskonferenz (Katholische-Kirche) um eine Stellungnahme gebeten. Beide haben geantwortet. Die katholischen Bischöfe konnten oder wollten keine Stellungnahme abgeben.
Hier nun einen Auszug aus der Stellungnahme der EKD. [Das Verhältnis zwischen dem Seelsorgegeheimnis – und der damit verbundenen Schweigepflicht – und dem Schutzauftrag nach § 8 SGB VIII, ist Teil einer schwierigen und weitreichenden Diskussion.
In der evangelischen Kirche hat das Beicht- und Seelsorgegeheimnis einen hohen Stellenwert. … ]
Ein klares Bekenntnis zum Beichtgeheimnis. Inwieweit Kinderheimleiter oder Erzieher einen Seelsorgerischen Auftrag haben, müssen Sie im Einzelfall erfragen.
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