An:          Bundesverfassungsgericht      in BRD  
Leider nimmt immer öfter das Jugendamt auf Verdacht nach dem §1666  wegen einer vermeintlichen Gefahr im Verzuge, die Kinder weg. Da dann  die sich anschließenden Gerichtsverfahren beim Familiengericht statt  finden, haben Eltern die normalen Rechte angeklagter Bürger nicht. 
Es  wird ja angeblich nur geholfen und nicht bestraft. (Aber die meisten  Kinder und Eltern empfinden die jahrelange oder lebenslange  Zwangstrennung als Strafe) Es gibt keine Beweispflicht des Jugendamtes.  Es reicht die Empfehlung des Jugendamt gegenüber dem Gericht, Kinder den  Eltern zu entziehen.Völlig unschuldigen Eltern und  die erst recht  unschuldigen Kinder werden auf Verdacht getrennt. Das ist gegen das  Grundgesetz. 
Das Grundgesetz garantiert den Schutz der Familie und gibt  den Eltern die Pflicht der Versorgung und Erziehung der Kinder. Ich  möchte, dass alle Sorgerechtsentzüge unter Strafrechtbedingungen noch  mal durchgeführt werden, und alle Kinder von unschuldigen Eltern  zurückgegeben werden. Und in Zukunft sollten Kinder nur per Strafrecht  entzogen werden mit der gleichen Sorgfalt der Beweisführung einer  Straftat ,die ja den Eltern beim Jugendamt vorgeworfen wird. Der Staat  muss beweisen, dass die Eltern ihr Kind misshandelt haben oder hungern  liessen mit der gleichen Sorgfalt wie eine Misshandlung unter  Erwachsenen im Strafrecht durchgeführt wird. Befindet das Strafrecht  Eltern vom Jugendamt zu Unrecht beschuldigt, muss das Jugendamt die  Kinder den unschuldigen Eltern zurückgeben. 
Die Eltern müssen ein Recht  auf ein Strafverfahren nach der Strafgesetzordnung bekommen.Ich bin eine  unschuldige Mutter, der man alle Kinder weggenommen hat, mit der  Begründung, dass heute acht Kinder nicht zeitgemäß seien. Die sozialen  Verhältnisse wären schlecht. Wir sind seit 1985 verheiratet, mein Mann  ist ChemieIngenieur, alle Kinder sind ehelich. Ich bin  ChemieTechnikerin, und studiere nun eine Naturwissenschaft um wieder  einen frischen Berufsabschluss zu bekommen. 
Wir haben keine "sozialen  Verhältnisse". Solche Urteile sind nicht aussagefähig. Seit dem  30.8.2000 hat uns das Jugendamt die Kinder "mittelfristig" weggenommen.  Und es passiert sehr vielen Eltern, dass unschuldigen Eltern die Kinder  weggenommen werden.
   Begründung:    Vor das Familiengericht geladene Eltern, denen das Sorgerecht  und damit das Kind nach §1666 entzogen wird, sollen die gleichen Rechte  auf einen fairen Gerichtsprozess bekommen wie bei einem Strafprozess.  Diese Rechte sind: Pflichtverteidiger. Der Ankläger, in dem Fall das  Jugendamt, muss die Straftat/Vergehen beweisen. Im Zweifel für die  Angeklagten -Eltern (und wenn der Zweifel sehr groß ist, kann ja die  Familie kontrolliert werden für ein Jahr maximal) Bei uns empfahl das  Jugendamt den Richtern den Sorgerechtsentzug, es seien ja acht Kinder,  Und die Richter verurteilten uns, weil wir acht Kinder haben. 
Alle  anderen Anklagepunkte konnten und mussten  wir selber wieder legen. Nur,  dass wir acht Kinder haben, das entsprach der Wahrheit.. Dieses Problem  betrifft die ganze Bevölkerung--auch Enkelkinder, Nichten, Neffen,  Cousinen und die Kinder ihrer Freunde und Arbeitskollegen können  jederzeit betroffen sein. 
Das Jugendamt hat untersagt, dass ich meine  Kinder im Internet zeige.
   Im Namen aller Unterzeichner.       
       Roßdorf,     08.08.2012 (aktiv bis 07.02.2013) 
    Debatte zur Petition 
      PRO:     Eltern stehen heute unter Generalverdacht. Es wird ihnen nicht mehr  das zugetraut, was in Jahren der Evulotion immer ganz natürlich war. Es  werden Kinder  mehr...
           CONTRA:      Es gibt keine Contra-Argumente. Weil solche gewaltsamen  Familientrennung verfassungswidrig sind. Weil solche  Familienzertrennenden Familien die Sorgfalt  mehr...

https://www.openpetition.de/petition/online/endgueltige-schliessung-der-jugendaemter-und-voellige-abschaffung-der-kriminellen-jugendhilfeindustr
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